Im Feld „Fachabteilung“ ist die
Schlüsselnummer der behandelnden Fachabteilung einzutragen.
Die Schlüsselnummern der Fachabteilungen sind in der Vereinbarung
zur Datenübermittlung nach § 301 SGB V in Schlüssel 6
„Fachabteilungen(BPflV)“ festgelegt.
Dieses Feld sollte vom EDV-System des Krankenhauses bereits vorbelegt
sein.