Im Feld „Klinisches Diagnosedatum“ ist das Datum des ersten klinischen Verdachts der dokumentierten Tumordiagnose einzutragen. Dieses Datum charakterisiert den Beginn der medizinischen Auseinandersetzung mit der vorliegenden Tumorerkrankung.
Falls nur der Monat und das Jahr bekannt ist, soll als Tag der 15. eingetragen werden.
Falls nur das Jahr bekannt ist, soll der 1.7. des Diagnosejahres eingetragen werden.
Das Klinische Diagnosedatum wird einer Reihe von Plausibilitätskontrollen unterzogen. So sind z.B. nur gültige Datumsangaben zulässig und das Diagnosedatum darf chronologisch nicht nach dem aktuellen Datum liegen.