Der Erregernachweis bezieht sich auf einen Nachweis im
Gelenk vor der Operation. Der Nachweis gilt erst dann als Negativ, wenn
die Bebrütung über mindestens 14 Tage erfolgt ist. Bei
zweizeitigem Wechsel sind die präoperativen Ergebnisse des
Ersteingriffes/der Explantation anzugeben. Hier können auch
Ergebnisse von prästationär durchgeführten
Gelenkpunktionen eingetragen werden. Bei zweizeitigem Wechsel sind die
präoperativen mikrobiologischen Ergebnisse des Ersteingriffs/ der
Explantation anzugeben.