Diese Diagnose soll nur dokumentiert
werden, wenn diese Diagnose in dem aktuellen stationären
Aufenthalt in Ihrer Abteilung/Klinik erstmalig aufgetreten ist, d.h.:
- Wenn Sie erstaufnehmende Klinik sind, bitte Diagnose nur bei erstmaligem Auftreten dokumentieren.
- Wenn Sie das Kind als Verlegung aus einem anderem Krankenhaus
(oder Abteilung) aufnehmen, bitte Diagnose nur bei erstmaligem
Auftreten in Ihrer Klinik/Abteilung dokumentieren.
- Wenn Sie das Kind als Rückverlegung wieder aufnehmen, bitte
Diagnose nur bei erstmaligem Auftreten in aktuellem Aufenthalt nach
Rückverlegung dokumentieren.
Für die geplante Einführung einer bundesweit einheitlichen Neonatalerhebung haben die
Neonatologen im Arbeitskreis der Neonatalerhebungen der Bundesländer festgelegt, dass für
alle Frühgeborenen < 32 SSW, die im Alter von 36 postmenstruellen Wochen zusätzlichen
Sauerstoffbedarf haben, um eine SpO2>=90% zu halten, die Diagnose BPD angegeben werden soll ("Evidenz"grad V).
Die milde Form der BPD (FiO2 >= 22% für wenigstens 28 Tage aber kein Sauerstoffbedarf mit 36 SSW
wird nicht separat erhoben). Zur Diagnostik soll hierbei der Belastungstest ("Raumlufttest") nach Walsh (15)
dienen.
Gemäß den NIH-Kriterien soll zwischen einer moderaten (FiO2 = 22-29%) und einer schweren (FiO2 >= 30%
und/oder Beatmung/CPAP) Form unterschieden werden. Wird ein Kind vor 36 SSW pm nach Hause entlassen gilt der
Status bei Entlassung. Für Frühgeborene >= 32 SSW wird anstelle der Grenze von 36 SSW pm ein
postnatales Alter von 8 Wochen verwandt.