Eine beginnende Einschränkung der Nierenfunktion
(Niereninsuffizienz) wird angenommen, wenn der Serum- Kreatininwert
über dem Referenzwert des jeweiligen Nachweisverfahrens liegt. Um
diesen unterschiedlichen Referenzwerten Rechnung zu tragen, soll hier
einheitlich eine Niereninsuffizienz erst bei einem Serum- Kreatininwert
von >= 1,5 mg/dl bzw 133 μmol/l eingetragen werden.
Maßgeblich sind die während des Aufenthaltes erhobenen
Befunde. Wenn nicht vorliegend, kann auf zeitlich nahe liegende
Vorbefunde zurückgegriffen werden. Liegen mehrere verschiedene
Befunde vor, ist der zeitlich der ersten Prozedur am nächsten
liegende Befund (ggf. auch erst nach dem Herzkatheter) zu verwenden.