Im Feld „Fachabteilung“ ist die Schlüsselnummer der behandelnden Fachabteilung einzutragen.
Die Schlüsselnummern der Fachabteilungen sind in der Vereinbarung zur Datenübermittlung nach § 301 SGB V in Schlüssel 6 „Fachabteilungen(BPflV)“ festgelegt.
Dieses Feld sollte vom EDV-System des Krankenhauses bereits vorbelegt sein.