Im Feld „Datum des histopathologischen Erstbefundes“ ist das Datum einzutragen, an dem zum ersten Mal Gewebe des Primärtumors (oder einer Metastase) feingeweblich untersucht und begutachtet wurde.
Dieses Datum wird einer Reihe von Plausibilitätskontrollen unterzogen. So sind z.B. nur gültige Datumsangaben zulässig, das Datum des histopathologischen Erstbefundes darf chronologisch nicht nach dem aktuellen Datum liegen.