Im Feld „Datum des histopathologischen
Erstbefundes“ ist das Datum einzutragen, an dem zum ersten Mal
Gewebe des Primärtumors (oder einer Metastase) feingeweblich
untersucht und begutachtet wurde.
Dieses Datum wird einer Reihe von Plausibilitätskontrollen
unterzogen. So sind z.B. nur gültige Datumsangaben zulässig,
das Datum des histopathologischen Erstbefundes darf chronologisch nicht
nach dem aktuellen Datum liegen.