Im Feld „Präfix der T-Kategorie“ wird
dokumentiert, ob die Festlegung
der T-Kategorie auf der klinischen Klassifikation („c“)
oder der
pathologischen Klassifikation („p“) beruht.
Grundsätzlich sollen alle
Fälle mikroskopisch bestätigt sein. Liegen beide
Klassifikationen vor,
ist die pathologische Klassifikation (pT) anzugeben.
Die
pathologische bzw. postoperative histopathologische Beurteilung des
Primärtumors (pT) erfordert eine Resektion des Primärtumors
oder
Biopsien, die zur Bestimmung der höchsten pT-Kategorie
adäquat sind.
Fälle, bei denen die Klassifikation erst anlässlich einer
Autopsie erfolgte, werden mit „a“ gekennzeichnet.
Wenn für die vorliegende Tumorerkrankung keine TNM-Klassifikation
definiert ist – z.B. Hodgkin- und Non-Hodgkin-Lymphome -, bleibt
dieses
Feld leer.
Klinische und pathologische Klassifikationen mit einem
„y-Symbol“ (Klassifikation erfolgte während oder nach
initialer
multimodaler Therapie) oder einem „r-Symbol“ (kennzeichnet
Rezidivtumoren nach krankheitsfreiem Intervall) können nicht
erfasst
werden.
Quelle: TNM Klassifikation maligner Tumoren.
Herausgegeben und übersetzt von Christian Wittekind und
Hans-Joachim
Meyer. 7. Auflage, 2010 WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim,
ISBN: 978-3-527-32759-1