Im Feld „Präfix der N-Kategorie“ wird
dokumentiert, ob die Festlegung
der N-Kategorie auf der klinischen Klassifikation („c“)
oder der
pathologischen Klassifikation („p“) beruht.
Grundsätzlich sollen alle
Fälle mikroskopisch bestätigt sein. Liegen beide
Klassifikationen vor,
ist die pathologische Klassifikation (pN) anzugeben.
Die
pathologische bzw. postoperative histopathologische Beurteilung der
regionären Lymphknoten (pN) erfordert die Entfernung von
Lymphknoten in
einem Ausmaß, das die Aussage über das Fehlen
regionärer
Lymphknotenmetastasen (pN0) verlässlich macht und andererseits zur
Bestimmung der höchsten pN-Kategorie ausreicht.
Eine
Exzisionsbiopsie eines Lymphknotens ohne pathologische Untersuchung des
Primärtumors ist nicht ausreichend, um die pN-Kategorie
vollständig
festzulegen und entspricht deswegen einer klinischen Klassifikation.
Fälle, bei denen die Klassifikation erst anlässlich einer
Autopsie erfolgte, werden mit „a“ gekennzeichnet.
Wenn für die vorliegende Tumorerkrankung keine TNM-Klassifikation
definiert ist – z.B. Hodgkin- und Non-Hodgkin-Lymphome -, bleibt
dieses
Feld leer.
Klinische und pathologische Klassifikationen mit einem
„y-Symbol“ (Klassifikation erfolgte während oder nach
initialer
multimodaler Therapie) oder einem „r-Symbol“ (kennzeichnet
Rezidivtumoren nach krankheitsfreiem Intervall) können nicht
erfasst
werden.
Quelle: TNM Klassifikation maligner Tumoren.
Herausgegeben und übersetzt von Christian Wittekind und
Hans-Joachim
Meyer. 7. Auflage, 2010 WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim,
ISBN: 978-3-527-32759-1