Bei mehrzeitigem Operieren sind alle vorliegenden histologischen
Befunde zu berücksichtigen. Sollte z. B. ein Nachresektat bei der
primär-operativen Behandlung eines Mammakarzinoms tumorfrei sein, muss
dennoch das Mammakarzinom dokumentiert werden.
Bei Folgeoperationen zum Ausschluss eines lokoregionären Rezidivs nach
abgeschlossener primär-operativer Behandlung eines Mammakarzinoms (z.
B. PE an der Brust auch im Rahmen eines Prothesenwechsels oder PE an
der Axilla) mit benigner Histologie, ist der aktuelle benigne Befund
zu dokumentieren.