Im Feld „Betriebsstätten-Nummer“ ist
die Betriebsstätten-Nummer zu verwenden.
Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung
organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem
Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die
Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig
„1“. Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das
Krankenhaus bzw. den Träger frei festgelegt werden, wenn es keine
landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte
Verwendungsform gibt.
Die Betriebstätten-Nummern eines Krankenhauses sollen
jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls
keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben.
Dieses Feld sollte vom EDV-System des Krankenhauses bereits vorbelegt
sein.