Im Feld „Entlassungsgrund“ wird der Grund der Entlassung der zu meldenden Person aus dem Krankenhaus angegeben. Falls die zu meldende Person während ihres Aufenthaltes im Krankenhaus verstorben ist, ist im Feld „Entlassungsgrund“ die Ausprägung „07 = Tod“ und im Feld „Entlassungsdatum Krankenhaus“ das Sterbedatum einzutragen.

Sowohl das Datum als auch der Grund der Entlassung aus dem Krankenhaus ist für die Epidemiologischen Krebsregister nur dann relevant, wenn die erkrankte Person während des stationären Aufenthalts verstorben ist.

Dieses Feld sollte vom EDV-System des Krankenhauses bereits vorbelegt sein.