Im Feld „Klinisches Diagnosedatum“ ist das
Datum des ersten klinischen Verdachts der dokumentierten Tumordiagnose
einzutragen. Dieses Datum charakterisiert den Beginn der medizinischen
Auseinandersetzung mit der vorliegenden Tumorerkrankung.
Falls nur der Monat und das Jahr bekannt ist, soll als Tag der 15.
eingetragen werden.
Falls nur das Jahr bekannt ist, soll der 1.7. des Diagnosejahres
eingetragen werden.
Das Klinische Diagnosedatum wird einer Reihe von
Plausibilitätskontrollen unterzogen. So sind z.B. nur gültige
Datumsangaben zulässig und das Diagnosedatum darf chronologisch
nicht nach dem aktuellen Datum liegen.