Zusätzlich zu einer operativ oder
endovaskulär zu versorgenden Karotisstenose muss eine
nachgeschaltete Stenose der ipsilateralen Strombahn vorliegen. Eine
Doppelstenose an der extrakraniellen ACI ist nicht gemeint. Zur
Sicherung der Diagnose muss eine Angiograghie durchgeführt worden
sein. Die Läsion bzw. der anatomische Befund muss vor dem Eingriff
bekannt gewesen sein und zur Karotisrevaskularisation auf dieser Seite
geführt haben.