Im Feld „Behandlungsfall muss gemeldet werden“ kann entschieden werden, ob die Merkmale des GEKID-Modul ausgefüllt werden müssen (1) oder nicht (0).

Der dem GEKID-Modul zugrunde liegende LKR-Filter hat an Hand der ICD-Hauptdiagnose entschieden, dass im Rahmen der ambulanten oder stationären Behandlung eine Krebserkrankung behandelt wurde. Allerdings wäre es z.B. möglich,

    * dass die Erstdiagnose bereits von einer anderen behandelnden Ärztin oder einem anderen behandelnden Arzt der gleichen Einrichtung gemeldet wurde,
    * dass sich die Behandlung dieser Krebserkrankung auf eine Metastase oder ein Rezidiv bezog.

In diesen oder ähnlich gelagerten Fällen kann durch Erfassung der Ausprägung '0' für das Feld "Behandlungsfall muss gemeldet werden" bewirkt werden, dass kein weiteres Merkmal des GEKID-Moduls ausgefüllt werden muss und dass keine Übermittlung und Meldung dieses Behandlungsfalles an das zuständige Landeskrebsregister erfolgt.