Im Feld „Identifikationsnummer des Patienten“ soll eine krankenhausinterne Patientenkennung eingetragen werden. Diese Kennung erlaubt den Krebsregistern, die die patientenidentifizierenden Daten nicht im Klartext speichern dürfen, in Zweifelsfällen Rückfragen an die Meldestelle zu richten.
Dieses Feld sollte vom EDV-System des Krankenhauses bereits vorbelegt sein.