Im Feld „Präfix der M-Kategorie“ wird dokumentiert, ob die Festlegung der M-Kategorie auf der klinischen Klassifikation („c“) oder der pathologischen Klassifikation („p“) beruht. Grundsätzlich sollen alle Fälle mikroskopisch bestätigt sein. Liegen beide Klassifikationen vor, ist die pathologische Klassifikation (pM) anzugeben.
Die pathologische bzw. postoperative histopathologische Feststellung von Metastasen (pM) erfordert die mikroskopische Untersuchung.
Fälle, bei denen die Klassifikation erst anlässlich einer Autopsie erfolgte, werden mit „a“ gekennzeichnet.
Wenn für die vorliegende Tumorerkrankung keine TNM-Klassifikation definiert ist – z.B. Hodgkin- und Non-Hodgkin-Lymphome -, bleibt dieses Feld leer.
Klinische und pathologische Klassifikationen mit einem „y-Symbol“ (Klassifikation erfolgte während oder nach initialer multimodaler Therapie) oder einem „r-Symbol“ (kennzeichnet Rezidivtumoren nach krankheitsfreiem Intervall) können nicht erfasst werden.

Quelle: TNM Klassifikation maligner Tumoren. Herausgegeben und übersetzt von Christian Wittekind und Hans-Joachim Meyer. 7. Auflage, 2010 WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim, ISBN: 978-3-527-32759-1