Im Feld „Entlassungsgrund“ wird der Grund
der Entlassung der zu
meldenden Person aus dem Krankenhaus angegeben. Falls die zu
meldende
Person während ihres Aufenthaltes im Krankenhaus verstorben ist,
ist im
Feld „Entlassungsgrund“ die Ausprägung „07 =
Tod“ und im Feld
„Entlassungsdatum Krankenhaus“ das Sterbedatum einzutragen.
Sowohl
das Datum als auch der Grund der Entlassung aus dem Krankenhaus ist
für
die Epidemiologischen Krebsregister nur dann relevant, wenn die
erkrankte Person während des stationären Aufenthalts
verstorben ist.
Dieses Feld sollte vom EDV-System des Krankenhauses bereits vorbelegt
sein.