Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Entlassung. Die Angaben sind unabhängig davon, ob der Patient
Schmerzmedikamente eingenommen hat. Es gilt als gehfähig im Sinne
des Indikators, wer auf der Stationsebene mobil ist
bzw. eine Gehstrecke von mindestens 50 m mit Gehhilfen
(Rollator/Gehbock, Unterarmgehstützen etc.) bewältigen kann.