Zum Auswählen von „ja“ bei diesem
Feld, müssen nicht zwingend Erkenntnisse vorliegen, die
während des aktuellen stationären Aufenthalts aufgetreten
sind. Ein schriftlicher Befund einer – z.B. in der
vorbehandelnden Klinik – durchgeführten
Röntgen-Thorax-Untersuchung reicht dabei aus. Allerdings sollten
diese Erkenntnisse plausibel der aktuellen Erkrankungsepisode
zugeordnet werden können.