Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" ist nur für gesetzlich versicherte Patienten relevant.
Anzugeben ist der 10-stellige unveränderbare Teil der
Krankenversichertennummer, der einer bestimmten Person zugeordnet ist
und ihn ein Leben lang begleitet.
Die Information kann automatisch aus dem Krankenhaus-Informationssystem (KIS) übernommen werden.