Im Feld „Behandlungsfall muss gemeldet
werden“ kann entschieden werden, ob die Merkmale des GEKID-Modul
ausgefüllt werden müssen (1) oder nicht (0).
Der dem GEKID-Modul zugrunde liegende LKR-Filter hat an Hand der
ICD-Hauptdiagnose entschieden, dass im Rahmen der ambulanten oder
stationären Behandlung eine Krebserkrankung behandelt wurde.
Allerdings wäre es z.B. möglich,
* dass die Erstdiagnose bereits von einer anderen
behandelnden Ärztin oder einem anderen behandelnden Arzt der
gleichen Einrichtung gemeldet wurde,
* dass sich die Behandlung dieser Krebserkrankung
auf eine Metastase oder ein Rezidiv bezog.
In diesen oder ähnlich gelagerten Fällen kann durch Erfassung
der Ausprägung '0' für das Feld "Behandlungsfall muss
gemeldet werden" bewirkt werden, dass kein weiteres Merkmal des
GEKID-Moduls ausgefüllt werden muss und dass keine
Übermittlung und Meldung dieses Behandlungsfalles an das
zuständige Landeskrebsregister erfolgt.