Im Feld „Tumordiagnose“ ist die
DRG-Hauptdiagnose mit dem ICD Code (International Classification of
Diseases) zu erfassen. Der ICD- Schlüssel der Tumorerkrankung
entspricht der jeweils gültigen Version (zurzeit ICD-10).
Die dokumentierte Tumorerkrankung muss mindestens klinisch gesichert
sein. Zu dokumentieren sind alle bösartigen Neubildungen (C00
– C96), alle In-situ-Neubildungen (D00 – D09), die
gutartigen Neubildungen des ZNS (D32 – D33) und die Neubildungen
mit unsicherem oder unbekanntem Verhalten (D37 – D48).
In Baden-Württemberg sollen zusätzlich die gutartigen
Neubildungen der Hypophyse, des Ductus craniopharyngealis und der
Epiphyse (D35.2 – D35.4) sowie die gutartigen Neubildungen der
Meningen, des Gehirns und des Rückenmarks (D18.02, D18.18, D19.7,
D21.0) dokumentiert werden.
In Zweifelsfällen sollte das zuständige Landeskrebsregister
angesprochen werden.
Dieses Feld sollte vom EDV-System des Krankenhauses bereits vorbelegt
sein.