Das Feld „KV-Nummer Arzt“ bezieht sich
ausschließlich auf ambulante Einrichtungen und ist nur
auszufüllen, wenn das Feld „Stationäre Aufnahme“
die Ausprägung „0“ für eine ambulante Behandlung
aufweist.
Die KV-Nummer der niedergelassenen Ärzte ist die von der
Kassenärztlichen Vereinigung vergebene Nummer nach Zulassung bzw.
Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Versorgung (Zulassungsverordnung für Vertragsärzte,
Ärzte-ZV der KV).
Im Fall einer ambulanten Behandlung sollte dieses Feld vom EDV-System
des Krankenhauses bereits vorbelegt sein.