- Im pathologischen Befund soll der minimale Abstand des Tumors von
den Resektionsrändern angegeben werden. Dabei ist bei
invasivem Tumor mit umgebender in-situ-Komponente der minimale
Sicherheitsabstand der invasiven Komponente und der intraduktalen
Komponente anzugeben.
- Sowohl kontinuierliche Primärtumorausläufer als auch
diskontinuierliche Tumorherde (sog. Satelliten bei Multifokalität)
werden berücksichtigt.
- Bei mehrzeitigem Vorgehen müssen die Abstände so
aufsummiert werden, dass der angegebene Wert (mm) dem minimalen Abstand
des Tumors zum endgültigen Wundhöhlenrand entspricht. Dabei
sind die Nachresektate ohne histologisch nachweisbare Tumorreste in die
Bestimmung der Sicherheitsabstände (mm) einzubeziehen.