Die Angaben sind unabhängig davon, ob der Patient Schmerzmedikamente eingenommen hat.
Es gilt als gehfähig im Sinne des Indikators, wer auf der
Stationsebene mobil ist bzw. eine Gehstrecke von mindesten 50 m mit
Gehhilfen (Rollator/Gehbock, Unterarmgehstützen etc.)
bewältigen kann.