Zeitpunkt der Erhebung am Entlassungstag oder einen Tag
vor der Entlassung.
Anzugeben ist das Ausmaß der Beugung des
Kniegelenks, gemessen und dokumentiert mit der Neutral-Null- Methode
(Angabe in Grad). Bei beidseitigen Prozeduren sind die
Bewegungsausmaße desjenigen Gelenkes anzugeben, welches den
niedrigeren Wert in der Beugung (Extension/Flexion 3) zum oben
genannten Zeitpunkt vorweist.
Gültige Angabe: 0 - 10 Grad
Hinweis: Eine postoperative Überprüfung der Beweglichkeit
sollte maximal bis zum erlaubten Bewegungsausmaß
durchgeführt werden.