Das Datenfeld „eGK-Versichertennummer“ ist
für alle Patienten zu dokumentieren, die in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen beginnt das
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte in der
Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen Ausnahmefällen ist dies
auch der Fall, obwohl es sich nicht um einen Patienten handelt, der der
gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Hierbei kann es sich
beispielsweise um Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse handeln. In
diesen Fällen ist das Datenfeld mit „ja“ zu
beantworten, da der Patient über keine eGK-Versichertennummer
verfügt.
In der Neonatologie kann es außerdem sein, dass die eGK während der Behandlung noch nicht
vorliegt. Liegt für das Kind nur eine Pseudonummer vor, ist dieses Datenfeld ebenfalls mit
“ja” zu beantworten. Beim Vorliegen von Pseudonummern sit jedoch darauf zu achten, dass die
Felder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte"
und "besonderer Personenkreis" möglichst trotzdem dokumentiert
werden.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden.