Bei mehrzeitigem Vorgehen ist der gravierendste histologische Befund einzutragen.
Erläuterungen zu einzelnen Schlüsselwerten (Schlüssel: Histologie):
- 01, 28, 38, 78: Histologisch Normalbefund ist dann zu dokumentieren,
wenn keine entzündliche, benigne oder maligne Veränderung
vorliegt.
- Eine Follikel- oder Corpus-luteum-Zyste (Schüsselwert 02) ist
eine nicht pathologische, zyklusabhängige Veränderung des
normalen Ovars, bei der eine Therapie i. d. R. meist nicht indiziert
ist.
Benigne Befunde:
Histoloigieveränderungen sind mit den Schlüsselwerten 03, 04,
05, 06, 07, 08, 09, 20, 30, 70, 71 oder 80 zu dokumentieren.
Sonstige Veränderungen mit potentieller Malignität sind
mit dem Schlüsselwert 10 = „Adnexe: Borderline-
Veränderungen“ oder Schlüsselwert 21 = „Cervix
uteri: Dysplasie“ anzugeben.
- Metastasen und lokale Infiltration der Adnexe, der Cervix uteri, des
Corpus uteri oder der Vagina/Vulva durch andere
Primärtumoren sind mit "11 = Adnexe: primäre maligne
Neoplasien einschließlich deren Rezidive und Metastasen anderer
Malignome ", "29 = Cervix uteri: Veränderungen der Cervix uteri,
die in den Schlüsselwerten 20 - 24 nicht erfasst sind ", "39 =
Corpus uteri: Veränderungen des Corpus uteri, die in den
Schlüsselwerten 30 und 31 nicht erfasst sind ", "79 =
Vagina/Vulva: Veränderungen der Vagina/Vulva, die in den
Schlüsselwerten 70 - 72 nicht erfasst sind" zu dokumentieren.