wenn Primärerkrankung und wenn operative Therapie abgeschlossen und wenn Histologie DCIS oder invasives Karzinom
Bei mehrzeitigem operativem Vorgehen muss die Abfrage bejaht werden,
wenn im Rahmen der Behandlung der Primärerkrankung eine SLNB
durchgeführt wurde. Dies gilt auch, wenn dies in einer anderen
Einrichtung erfolgt ist.