In diesem Verfahren ist die Angabe bestimmter ICD-Kodes
über die auslösenden Kodierungen hinaus von besonderer
Relevanz. Folgende Kodes sind verpflichtend zu dokumentieren. (Siehe Anhang)
Achtung! Diese Information soll automatisch aus den stationären Abrechnungsdaten Ihres Hauses übernommen werden.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus)
gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2021 gestellte
Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2020
gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am
31.12.2020 aufgenommen worden ist.