Ein Pneumothorax ist immer zu dokumentieren,
unabhängig davon, ob er während der Behandlung in der eigenen
Neonatologie auftrat oder schon bei stationärer Aufnahme bestand.
Ausnahme: eine Rest-Luftansammlung nach Thorakotomie soll hier nicht
als Pneumothorax dokumentiert werden.
Ein Pneumothorax ist auch dann zu dokumentieren, wenn er sehr klein war, nur zufällig entdeckt und nicht behandelt wurde.
Zu Atemhilfe/Beatmung zählen alle Formen invasiver (über
Intratrachealtubus) Beatmung und alle Formen nichtinvasiver Atemhilfe
und Beatmung, wie Beutelbeatmung, Perivent, nasaler / pharyngealer
CPAP, nasale / pharyngeale NIV, nasale / pharyngeale HFO, HFNC etc.