In diesem Verfahren ist die Angabe bestimmter OPS-Kodes
über die auslösenden Kodierungen hinaus von besonderer
Relevanz. Folgende Kodes sind verpflichtend zu dokumentieren. (Siehe Anhang) Für jeden dieser OPS-Kode
gemäß Entlassungsanzeige ist ein eigener Teildatensatz
anzulegen.
Achtung! Diese Information soll automatisch aus den stationären Abrechnungsdaten Ihres Hauses übernommen werden.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2022 durchgeführte Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2021 gültigen OPS-Katalog
zu dokumentieren, wenn derPatientam 31.12.2021 aufgenommen worden ist.