Hier wird von der Implantation eines permanenten Herzunterstützungssystems ausgegangen.
Der Wechsel von einem temporären Herzunterstützungssystem
(z.B. Impella, Centrimag) auf ein permanentes
Herzunterstützungssystem ist als „Neuimplantation“
anzugeben.
Unter „Systemwechsel“ ist nur der Austausch eines permanenten Systems zu verstehen.
Unter „Ergänzung eines vorhandenen Systems“ ist die
zusätzliche Implantation eines weiteren permanenten
Herzunterstützungssystems in einem separaten Eingriff zu verstehen
(z.B. vorhandenes permanentes LVAD wird mit einem permanenten RVAD
ergänzt)
Erfolgt während eines stationären
Aufenthaltes nach einer Neuimplantation ein weiterer
dokumentationspflichtiger Eingriff (z.B. Systemwechsel) ist jeweils ein
weiterer Implantationsbogen auszufüllen.