Die Erfassung der Fähigkeit zum Treppensteigen erfolgt in Anlehnung an den Barthel-Index nach dem Hamburger Manual.
1 = Der Patient steigt ohne Aufsicht oder zusätzliche personelle
Hilfe Treppen (ggf. inkl. seiner Stöcke/Gehstützen) über
mindestens 1 Stockwerk hinauf und hinunter, wobei er den Handlauf
benutzen kann.
2 = Der Patient steigt mit Aufsicht oder Laienhilfe Treppen über mindestens 1 Stockwerk hinauf und hinunter.
3 = Der Patient erfüllt die Voraussetzungen in den anderen
Einstufungskriterien nicht oder es treffen (je nach Tagesform) stets
unterschiedliche Einstufungskriterien zu.