Die Untersuchung soll
möglichst
zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am
Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf
bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen
Tagen erhoben werden.
Während der Untersuchung soll der Patient spontan Raumluft atmen
und somit nicht maschinell beatmet sein. Bei Patienten mit
Sauerstofflangzeittherapie soll die Untersuchung unter der
festgesetzten Sauerstoffzufuhr erfolgen.