Änderungen in den Ausfüllhinweisen im Vergleich zur Vorgängerversion
Stand: 30. September 2021 (QS-Spezifikation 2022 V02)
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Datensatz Zeile Bezeichnung Neuer Text Alter Text
MDS
6
besonderer Personenkreis
Für Module ohne patientenidentifizierende Daten wie etwa 10/2, 15/1, 17/1, 18/1, DEK oder PNEU wird dieses Datenfeld im Minimaldatensatz nicht dokumentiert.
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MDS
8
eGK-Versichertennummer
Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" des Versicherten wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Diese Information ist nur für gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich versicherter Patient) handelt, muss die Information im QS-Datensatz dokumentiert werden. Sie kann automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Für Module ohne patientenidentifizierende Daten wie etwa 10/2, 15/1, 17/1, 18/1, DEK oder PNEU wird im Minimaldatensatz keine eGK-Versichertennummer dokumentiert.

Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln.
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