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Änderungen in den Ausfüllhinweisen im Vergleich zur Vorgängerversion
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Datensatz | Zeile | Bezeichnung | Neuer Text | Alter Text |
MDS
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6 |
besonderer Personenkreis
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Für Module ohne patientenidentifizierende Daten
wie etwa 10/2, 15/1, 17/1, 18/1, DEK oder PNEU wird dieses Datenfeld im
Minimaldatensatz nicht dokumentiert.
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MDS
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8 |
eGK-Versichertennummer
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Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" des Versicherten
wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen
übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG
oder § 301 Abs. 3 SGB V). Diese Information ist nur für
gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall
(gesetzlich versicherter Patient) handelt, muss die Information im
QS-Datensatz dokumentiert werden. Sie kann automatisch aus dem
Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS)
übernommen werden.
Für Module ohne patientenidentifizierende Daten wie etwa 10/2, 15/1, 17/1, 18/1, DEK oder PNEU wird im Minimaldatensatz keine eGK-Versichertennummer dokumentiert. Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln. |
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