Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder
Nebendiagnosen) bzw. die Quartalsdiagnosen angegeben werden, die in
inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Verfahren der
Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) bzw.
Behandlungstag (ambulant) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2023
gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre
2022 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient
am
31.12.2022 aufgenommen worden ist.