Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" des Versicherten
wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen
übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG
oder § 301 Abs. 3 SGB V). Diese Information ist nur für
gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall
(gesetzlich versicherter Patient) handelt, muss die Information im
QS-Datensatz dokumentiert werden. Sie kann automatisch aus dem
Krankenhaus-Informationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS)
übernommen werden.
Achtung: Dieses
Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige
Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der
Vertrauensstelle zu verschlüsseln.
Dieses Datenfeld wird bei Follow-up für Transplantationen in den
Jahren 2017 bis 2019 nicht an die Datenannahmestelle übermittelt.