Die Untersuchung soll möglichst
zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am
Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf
bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen
Tagen erhoben werden. Während der Untersuchung soll der
Patient spontan Raumluft atmen und somit nicht maschinell beatmet sein.
Bei Patienten mit Sauerstofflangzeittherapie soll die Untersuchung
unter der festgesetzten Sauerstoffzufuhr erfolgen.