Als Beginn der Geburtsdauer ist der Beginn der aktiven
Eröffnungsperiode (entsprechend (inter-) national geltender
Leitlinien ca. 4 cm Muttermundseröffnung) zu verstehen.
Bei Mehrlingen ist die Geburtsdauer für jedes Kind separat zu
berechnen. In der Regel gibt es nur einen Beginn der aktiven
Eröffnungsperiode. Im seltenen Fall einer zweizeitigen Geburt ist
es hingegen nicht zulässig, für den zweiten Zwilling den
Geburtsbeginn des ersten Zwillings anzugeben. In diesem Fall ist der
Zeitpunkt der aktiven Eröffnungsperiode erneut zu bestimmen.
Bei einer angefangenen Stunde bis 29 Minuten ist jeweils abzurunden,
bei einer angefangenen Stunde ab 30 Minuten ist auf die nächste
volle Stunde aufzurunden.
Hinweis: Bei einer Geburtsdauer unter 30 Minuten ist “0” anzugeben.