Hier ist „nein“ zu dokumentieren, wenn es
nach der Operation zu keiner Funktionsaufnahme des Transplantats
gekommen ist (z. B. primäre Nichtfunktion oder bei Abbruch der
Transplantation). Im Falle eines sekundären Transplantatversagens
(z. B. bei Abstoßung oder späterer Explantation wegen
Komplikationen) ist „ja“ anzugeben.
Bei einer Doppelnierentransplantation ist nur dann „nein“
anzugeben, wenn es für beide Nierentransplantate zu keiner
Funktionsaufnahme kommt.