Ist nach der Entlassung aus dem Krankenhaus
(stationärer Aufenthalt zu der Nierentransplantation) (mindestens)
eine behandlungsbedürftige Abstoßung aufgetreten? Bitte mit "ja"
dokumentieren, wenn eine Abstoßung histologisch nachgewiesen
wurde oder wenn - auch bei fehlendem/negativem Biopsieergebnis - wie
bei einer Abstoßung behandelt wurde.
Es sind nur Abstoßungen des Transplantats zu
berücksichtigen, die innerhalb des aktuellen Follow-up-Jahres
aufgetreten sind. Ist eine Abstoßung nach Entlassung
innerhalb des 90-Tages-Follow-Ups aufgetreten, ist diese
allerdings auch für das 1-Jahres-Follow-Up zu dokumentieren.