Seit 2023 ist eine bronchopulmonale Dysplasie (BPD)
immer zu dokumentieren, auch wenn die Erkrankung bereits bei Aufnahme
bestand.
Für die geplante Einführung einer bundesweit einheitlichen
Neonatalerhebung haben die Neonatologen im Arbeitskreis der
Neonatalerhebungen der Bundesländer festgelegt, dass für alle
Frühgeborenen < 32 SSW, die im Alter von 36 postmenstruellen
Wochen zusätzlichen Sauerstoffbedarf benötigen, um eine SpO2
>= 90% aufzuweisen, die Diagnose BPD angegeben werden soll
(Evidenzgrad V). Die milde Form der BPD (FiO2 >= 22% für
wenigstens 28 Tage, aber kein Sauerstoffbedarf mit 36 SSW) wird nicht
separat erhoben. Zur Diagnostik soll hierbei der Belastungstest
("Raumlufttest") nach Walsh dienen. Gemäß den
NIH-Kriterien soll zwischen einer moderaten (FiO2 = 22-29%) und einer
schweren (FiO2 >= 30% und/oder Beatmung/CPAP) Form unterschieden
werden. Wird ein Kind vor 36 SSW pm nach Hause entlassen, gilt der
Status bei Entlassung. Für Frühgeborene >= 32 SSW wird
anstelle der Grenze von 36 SSW pm ein postnatales Alter von 8 Wochen
verwandt.
Literatur:
Walsh MC, Yao Q, Gettner P, Hale E et al. Impact of a physiologic
definition on bronchopulmonary dysplasia rates. Pediatrics 2004; 114
(5): 1305-1311.