Bei der Verabreichung der
antibiotischen Therapie im Krankenhaus ist die Uhrzeit der
Verabreichung in der Patientenakte mit anzugeben. Aus der Differenz
zwischen der Uhrzeit der Aufnahme in das Krankenhaus und der
Verabreichung der Medikation kann das Zeitintervall genau bestimmt
werden.
Keine
antibiotische Therapie bedeutet, dass während des
gesamten Krankenhausaufenthaltes keine antibiotische Therapie
verabreicht wurde.
Innerhalb
der ersten 4 Stunden nach Aufnahme bedeutet, dass vom Zeitpunkt
der administrativen Aufnahme im Krankenhaus an gezählt bis zum
Beginn der antibiotischen Therapie 4 Stunden noch nicht vollendet sind. Es wird davon ausgegangen, dass
die administrative Aufnahme spätestens zum Zeitpunkt des Beginns
der antibiotischen Therapie erfolgt ist. Wenn in einzelnen
Fällen der Beginn der antibiotischen Therapie bereits vor der
administrativen Aufnahme durchgeführt worden ist, dann ist "1 =
Innerhalb der ersten 4 Stunden nach Aufnahme" anzugeben.
4 bis
unter 8 Stunden bedeutet, dass vom Zeitpunkt der administrativen
Aufnahme im Krankenhaus an gezählt bis zum Beginn der
antibiotischen Therapie mindestens 4 Stunden, jedoch noch nicht 8
Stunden vollendet sind.
8 Stunden
und später bedeutet, dass vom Zeitpunkt der administrativen
Aufnahme im Krankenhaus an gezählt bis zum Beginn der
antibiotischen Therapie mindestens 8 Stunden vollendet sind.
"Fortsetzung oder Modifikation einer extern begonnenen
antibiotischen Therapie" setzt voraus, dass der Patient schon
unmittelbar vor dem Krankenhausaufenthalt mit Antibiotika behandelt
wurde.