Erstellt wird der Bundesqualitätsbericht einmal jährlich auf Grundlage der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL). Die Übergabe an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erfolgt immer zum 15. August eines jeden Jahres. Seit 2021 wird der Bundesqualitätsbericht für jedes Qualitätssicherungsverfahren gesondert bereitgestellt. Dies sind zurzeit die QS-Verfahren 1 bis 6 der DeQS-RL:
Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie (QS PCI)
Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)
Cholezystektomie (QS CHE)
Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)
Transplantationsmedizin (QS TX)
Zukünftig wird der Bundesqualitätsbericht auch über die aus der „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern" (QSKH-RL) in die DeQS-RL übergegangenen QS-Verfahren berichten. Zusätzlich werden Ergebnisse der an das IQTIG übermittelten Qualitätssicherungsergebnisberichte (QSEB) der Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) zur Durchführung der qualitätssichernden Maßnahmen sowie Angaben zur Datenvalidität enthalten sein.