Ziel des zunächst sektorspezifischen QS-Verfahrens ist die Messung und vergleichende Darstellung der Qualität der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Im jetzt veröffentlichten Zwischenbericht sollte die bereits vorliegende Konzeptskizze aus dem Jahr 2015 hinsichtlich der damals recherchierten Qualitätspotenziale und Versorgungsziele unter Berücksichtigung der aktuellen Psychotherapie-Richtlinie sowie unter Einbezug der Patientenperspektive überprüft und aktualisiert werden. Zudem galt es diese in einem Qualitätsmodell für das gesamte QS-Verfahren einschließlich einer Patientenbefragung abzubilden. Darüber hinaus sollte das IQTIG eine Einschätzung der Voraussetzungen für eine mögliche Umsetzung geben.
Die Veröffentlichung des Zwischenberichts wurde vom G-BA am 15. Oktober 2020 beschlossen.