Die rechtliche Grundlage des Entlassmanagements ist für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten im Rahmenvertrag Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V geregelt. Das IQTIG wurde am 20. September 2018 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) damit beauftragt, ein QS-Verfahren zum Thema Entlassmanagement zu entwickeln. Hierbei sollen neben Qualitätsindikatoren auf Basis von Sozialdaten bei den gesetzlichen Krankenkassen und der Dokumentation durch die Leistungserbringer auch Qualitätsindikatoren auf Basis einer Patientenbefragung entwickelt werden. Die Qualität des Entlassmanagements soll also auch aus der Sicht von Patientinnen und Patienten abgebildet werden, insbesondere solchen mit einem vordringlichen Bedarf für ein Entlassmanagement.
Kern der Beauftragung für die Patientenbefragung ist die Entwicklung einer verfahrensspezifischen, standardisierten Befragung für Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen, welche gesetzlich versichert sind und im Rahmen eines (teil)stationären Aufenthaltes der Teilnahme an einem Entlassmanagement gemäß § 7 Rahmenvertrag Entlassmanagement zugestimmt haben. Ausführliche Informationen für an der Teilnahme interessierte stationäre und teilstationäre Leistungserbringer finden Sie hier.
Wenn Sie Interesse haben, am Standard-Pretest teilzunehmen, senden Sie bitte die notwendigen Informationen per E-Mail oder postalisch bis zum 4. Juni 2021 an folgende Adresse:
IQTIG
Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
Patientenbefragung QS-Verfahren Entlassmanagement
Katharina-Heinroth-Ufer 1
10787 Berlin
E-Mail: patientenbefragung(at)iqtig.org