Grundlagen
Das IQTIG entwickelt als unabhängiges wissenschaftliches Institut im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G‐BA) auf der Grundlage seiner Methodik Verfahren zur gesetzlichen Qualitätssicherung sowie zur Darstellung der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen und wirkt an deren Umsetzung mit. Die Aufgaben des IQTIG in der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung sind in § 137a Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch (SGB V) beschrieben. Darüber hinaus definiert das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) Aufgaben des IQTIG in der qualitätsorientierten Steuerung des Gesundheitswesens.
Gesetzliche Grundlagen
Die Arbeit des IQTIG basiert auf gesetzlichen Grundlagen. Dies sind insbesondere die §§ 136 und 137a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) sowie die methodisch-wissenschaftlichen Grundlagen des Institutes.
Richtlinien des G-BA
Die Richtlinien und Beschlüsse des G-BA bestimmen die Verfahren in der datengestützten Qualitätssicherung und regeln deren differenzierte Verfahrensabläufe.
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat der G-BA zeitlich befristete Sonderregelungen in Bezug auf seine regulären Richtlinienbestimmungen getroffen. Einige dieser Sonderregelungen betreffen die externe Qualitätssicherung.
Methodische Grundlagen
In den Methodischen Grundlagen sind die Methoden der Entwicklung, Weiterentwicklung und Durchführung von QS-Verfahren des IQTIG im Auftrag des G-BA dargelegt.
Biometrische Methoden
Unter den Biometrischen Methoden sind Informationen zur Auswertung von Follow-up-Indikatoren in der „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern" (QSKH-RL) veröffentlicht.