Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach § 91 SGB V (Einrichtung des öffentlichen Rechts) errichtet die rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts mit dem Namen „Stiftung für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“. Am 9. Januar 2015 wurde durch Beschluss des Stiftungsrates das gleichnamige Institut nach § 137 a Abs. 1 Sozialgesetzbuch V (SGB V) gegründet. Sitz der Stiftung und des Instituts ist Berlin.

Organe der Stiftung
Der Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Der Stiftungsrat
Der Vorstand
Beratendes Gremium der Organe der Stiftung
Der Finanzausschuss
Das Institut
Beratende Gremien des Instituts
Das Kuratorium
Der Wissenschaftliche Beirat