Ausfüllhinweise
Knieendoprothesenversorgung(KEP) |
Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Basis (B) |
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Basisdokumentation |
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Art der Versicherung |
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Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
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Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der
Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern
und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B.
Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG
oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem
Krankenhaus-Informationssystem
(KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden. |
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Patientenidentifizierende Daten |
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eGK-Versichertennummer
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Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" des Versicherten
wird von den
Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen
übermittelt (z.B.
Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3
SGB V). Diese Information ist nur für
gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich versicherter Patient)
handelt, muss die Information im QS-Datensatz dokumentiert werden. Sie
kann automatisch aus dem Krankenhaus-Informationssystem (KIS) bzw.
Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.
Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln. |
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Die eGK-Versichertennummer des Patienten liegt auch zum Entlassungszeitpunkt nicht vor.
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1 = ja
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geändert Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Leistungserbringeridentifizierende Daten |
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Institutionskennzeichen
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-
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Gemäß § 293 SGB V wird bei der
Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den
Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige
Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die
Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen
verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle
Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft
Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße
111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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entlassender Standort
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-
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geändert Bei einem nach § 108 SGB V zugelassenen
Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der entlassende Standort mit
einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben.
Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln.
Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. In Bezug auf den Standort hat an dieser Stelle die gleiche inhaltliche Angabe wie bei der Datenlieferung nach § 21 KHEntgG zu erfolgen. Dabei muss es sich um die Standortnummer handeln, die auch für die Identifikation bei der Annahmestelle für die Qualitätsberichte der Krankenhäuser verwendet wird. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Betriebsstätten-Nummer
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Gültige Angabe: >= 1
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Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur
Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem
Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die
Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig "1". Ihre
Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den
Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche
Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.
Die Betriebstätten-Nummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. Die Angabe der Betriebsstätten-Nummer ist optional. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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7
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Fachabteilung
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- | |
Patient |
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einrichtungsinterne Identifikationsnummer des Patienten
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-
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Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt. |
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Aufnahmedatum Krankenhaus
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Format: TT.MM.JJJJ
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geändert Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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10
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Aufnahmegrund
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01 = Krankenhausbehandlung, vollstationär
02 = Krankenhausbehandlung, vollstationär mit vorausgegangener vorstationärer Behandlung 05 = stationäre Entbindung 06 = Geburt 07 = Wiederaufnahme wegen Komplikationen (Fallpauschale) nach KFPV 2003 08 = stationäre Aufnahme zur Organentnahme § 301-Vereinbarung |
- |
11
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Geburtsdatum
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Format: TT.MM.JJJJ
|
- |
12
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Geschlecht
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1 = männlich
2 = weiblich 8 = unbestimmt |
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Präoperative Anamnese |
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Gehstrecke
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1 = unbegrenzt
2 = Gehen am Stück bis 500m möglich 3 = auf der Stationsebene mobil (Gehstrecke: 50m) 4 = im Zimmer mobil 5 = immobil |
Die Angaben sind unabhängig davon, ob der Patient Schmerzmedikamente eingenommen hat.
Es gilt als gehfähig im Sinne des Indikators, wer auf der Stationsebene mobil ist bzw. eine Gehstrecke von mindesten 50 m mit Gehhilfen (Rollator/Gehbock, Unterarmgehstützen etc.) bewältigen kann. |
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Gehhilfen
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0 = keine
1 = Unterarmgehstützen/Gehstock 2 = Rollator/Gehbock 3 = Rollstuhl 4 = bettlägerig |
geändert Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Aufnahme.
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Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Prozedur (PROZ) |
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Eingriff |
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Prozedur |
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Wievielter knieendoprothetischer Eingriff während dieses Aufenthaltes?
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Gültige Angabe: >= 1
Angabe ohne Warnung: <= 10 |
Hier ist anzugeben, um den wievielten operativen
Eingriff es sich bei dem zu dokumentierenden Fall während
desselben stationären Aufenthaltes des Patienten handelt. Es
werden nur die Eingriffe gezählt, die gemäß QS-Filter
des Verfahrens zur Knieendoprothesenversorgung dokumentationspflichtig
sind.
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zu operierende Seite
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1 = rechts
2 = links |
geändert Entgegen den Kodierrichtlinien ist hier keine Erfassung
„beidseits“ vorgesehen, da jeder Eingriff
dokumentationspflichtig ist.
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Präoperative Befunde |
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Liegt eine Gonarthrose vor?
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0 = nein
1 = primäre Gonarthrose 2 = sekundäre Gonarthrose |
Die primäre Gonarthrose (unklare Ursache) wird von
einer sekundären Gonarthrose z. B. bei Achsfehlstellungen, nach
Traumen (intraartikuläre Frakturen, Bandverletzungen,
Meniskusschäden, Knorpelkontusionen), nach Entzündungen, nach
aseptischen Knochennekrosen, bei metabolischen oder endokrinen
Erkrankungen oder Hämophilie unterschieden. (G. Weseloh, B.
Swoboda; Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V.)
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Liegen Fehlstellungen des Knies vor?
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0 = nein
1 = schweres Valgusknie 2 = schweres Varusknie |
Ein schweres Valgus- bzw. Varusknie meint hier eine
Achsabweichung von mindestens 3°.
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Einstufung nach ASA-Klassifikation
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1 = normaler, gesunder Patient
2 = Patient mit leichter Allgemeinerkrankung 3 = Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung 4 = Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung, die eine ständige Lebensbedrohung darstellt 5 = moribunder Patient, von dem nicht erwartet wird, dass er ohne Operation überlebt |
Die ASA-Klassifikation ist eine Risikoklassifikation der American Society of Anesthesiologists (ASA).
Bezug genommen wird auf die Übersetzung und Beispiele gemäß der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) und des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) zum Kerndatensatz Anästhesie Version 3.0 / 2010: „ASA-Physical Status / ASA-Klassifikation ASA I: A normal healthy patient (Normaler, gesunder Patient) ASA II: A patient with mild systemic disease (Patient mit leichter Allgemeinerkrankung, z.B.: gut eingestellter Hypertonus, schwach ausgeprägter Diabetes) ASA III: A patient with severe systemic disease (Patient mit schwerer Allgemeiner krankung, z.B.: Angina pectoris, früherer Myokardinfarkt, COPD) ASA IV: A patient with severe systemic disease that is a constant threat to life (Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung, die eine ständige Lebensbedrohung darstellt z.B., chronische Herzinsuffizienz, Nierenversagen) ASA V: A moribund patient who is not expected to survive without the operation (Moribunder Patient, von dem nicht erwartet wird, dass er ohne Operation überlebt z.B., rupturiertes Bauchaortenaneurysma) [...]" Es ist die ASA-Einstufung der Anästhesiedokumentation zu übernehmen. |
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Wundkontaminationsklassifikation
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1 = aseptische Eingriffe
2 = bedingt aseptische Eingriffe 3 = kontaminierte Eingriffe 4 = septische Eingriffe |
Präoperative Wundkontamination nach CDC– Kriterien1 = aseptische Eingriffe: 2 = bedingt aseptische Eingriffe:
3 = kontaminierte Eingriffe: 4 = septische Eingriffe: (Quelle: Nationales Referenzzentrum für Surveillance von nosokomialen Infektionen (NRZ) 2004) |
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Operation |
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21
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Art des Eingriffs
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1 = elektive Knie-Endoprothesen-Erstimplantation
2 = einzeitiger Wechsel bzw. Komponentenwechsel 3 = Reimplantationen im Rahmen eines zweizeitigen Wechsels bzw. Komponentenwechsels |
- |
Datum des Eingriffs
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Format: TT.MM.JJJJ
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OPS-Datum:
Wenn eine Angabe im Datenelement Operation enthalten ist, ist das Datum der Operation bzw. des Beginns der durchgeführten Prozedur zwingend anzugeben. Dabei soll dasselbe Datum wie im Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) verwendet werden. |
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23
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Dauer des Eingriffs
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Angabe in: Minuten
Gültige Angabe: >= 15 Minuten Angabe ohne Warnung: <= 240 Minuten |
- |
Prozedur(en)
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-
|
geändert Alle OPS des durchgeführten Eingriffs sind
gemäß den gültigen Kodierrichtlinien zu dokumentieren.
In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig). Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnungen wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel. Beispiel: Für den OPS-Kode 5-822.10 (Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk: Bikondyläre Oberflächenersatzprothese, ungekoppelt, ohne Patellaersatz: Nicht zementiert) als Einschlussprozedur für den Datensatz Knie-Totalendoprothesen-Erstimplantation ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-822.10:R, 5-822.10:L oder 5-822.10:B. Die Dokumentation des Kodes 5-822.10 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) / Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Knieendoprothesen-Erstimplantation (E) |
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Anzahl der Eingriffe |
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Knieendoprothesenerstimplantation |
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Wievielte Knie-Endoprothesen-Erstimplantation während dieses Aufenthaltes?
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Gültige Angabe: >= 1
Angabe ohne Warnung: <= 10 |
Hier ist zu dokumentieren, um die wievielte
Erstimplantation einer Endoprothese am Kniegelenk während ein und
desselben akut-stationären Aufenthalts es sich handelt.
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Präoperative Anamnese |
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Wurde eine Voroperation am Kniegelenk oder kniegelenknah durchgeführt?
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0 = nein
1 = ja |
Zu den Voroperationen zählen alle operativen
Eingriffe (z.B. Arthroskopien) an den gelenkbildenden (mit oder ohne
Arthrotomie) sowie angrenzenden Strukturen des zu operierenden
Kniegelenks.
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Schmerzen
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0 = nein
1 = ja, Belastungsschmerz 2 = ja, Ruheschmerz |
Das "Kriterium Schmerzen" ist erfüllt, wenn Ruhe-
oder Belastungsschmerzen vorliegen, die nicht mehr durch
Behandlungsmaßnahmen beherrschbar sind. Stauchungs- und
Drehschmerz sind unter Belastungsschmerz zu dokumentieren. Bei
Vorliegen von Ruhe- und Belastungsschmerzen ist der Ruheschmerz zu
dokumentieren.
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Modifizierter Kellgren-Lawrence-Score |
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28
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Osteophyten
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0 = keine oder beginnend Eminentia oder gelenkseitige Patellapole
1 = eindeutig |
- |
29
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Gelenkspalt
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0 = nicht oder mäßig verschmälert
1 = hälftig verschmälert 2 = ausgeprägt verschmälert oder aufgehoben |
- |
30
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Sklerose
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0 = keine Sklerose
1 = mäßige subchondrale Sklerose 2 = ausgeprägte subchondrale Sklerose 3 = Sklerose mit Zysten Femur, Tibia, Patella |
- |
31
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Deformierung
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0 = keine Deformierung
1 = Entrundung der Femurkondylen 2 = ausgeprägte Destruktion, Deformierung |
- |
Implantation einer Schlittenprothese |
|||
32
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Wird die Implantation einer unikondylären Schlittenprothese durchgeführt?
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0 = nein
1 = ja |
- |
wenn Feld 32 = 1 | |||
Sind die übrigen Gelenkkompartimente intakt?
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0 = nein
1 = ja |
geändert Dieses Feld ist mit „ja“ zu beantworten, wenn kein wesentlicher pathologischer Befund in den nicht betroffenen Kompartimenten vorliegt. Gemeint sind die Kompartimente des Gelenkes, in welchem die unikondyläre Schlittenprothese implantiert wird. Die Intaktheit eines Gelenkkompartiments ist dann gegeben, wenn sich als Ergebnis entsprechender diagnostischer Maßnahmen (z.B. Röntgendiagnostik, intraoperative Befundvalidierung) der Gelenkspalt der nicht betroffenen Kompartimente regelhaft darstellt. |
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Schweregrad der Gelenkzerstörung bei rheumatischen Erkrankungen |
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Liegt eine Erkrankung aus dem rheumatischen Formenkreis mit Manifestation am betroffenen Gelenk vor?
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0 = nein
1 = ja |
Dieses Feld ist mit "Ja" zu beantworten, wenn der Patient eine entzündlich-rheumatische Gelenkerkrankung (seropositive/seronegative rheumatoide Arthritis, Systemischer Lupus erythematodes, Psoriasiarthropathie, Arthropathien in Zusammenhang mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen) mit Manifestation an der betroffenen Seite aufweist. |
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wenn Feld 34 = 1 | |||
erosive Gelenkzerstörung (Schweregrad nach Larsen-Dale-Eek)
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0 = Grad 0 normal
1 = Grad 1 geringe Veränderung 2 = Grad 2 definitive Veränderung 3 = Grad 3 deutliche Veränderung 4 = Grad 4 schwere Veränderung 5 = Grad 5 mutilierende Veränderung |
Die Grade der erosiven Gelenkzerstörung nach
Larsen-Dale-Eek:
Grad 0 = normal Grad 1 = geringe Veränderungen: Weichteilschwellung, gelenknahe Osteoporose oder geringe Gelenkverschmälerung Grad 2 = definitive Veränderungen: eine oder mehrere kleine Erosionen, Gelenkspaltverschmälerung nicht obligat Grad 3 = deutliche Veränderungen: ausgeprägte Erosionen und Gelenkspaltverschmälerung sind vorhanden Grad 4 = schwere Veränderungen: große Erosionen vorhanden, nur Teile der ursprünglichen Gelenkfläche noch erhalten Grad 5 = Mutilierende Veränderungen, die ursprüngliche Gelenkfläche ist verschwunden, schwere Deformität möglich (Rau R, Wasssenberg S.: Scoringmethoden bei der rheumatoiden Arthritis. In: Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (ed.). Bildgebende Verfahren in der Rheumatologie. Steimkopff 2007:27-46) |
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Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Wechsel bzw. Komponentenwechsel (W) |
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Anzahl der Eingriffe |
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Wechsel bzw. Komponentenwechsel |
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Wievielte Wechsel-Operation während dieses Aufenthaltes?
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Gültige Angabe: >= 1
Angabe ohne Warnung: <= 10 |
Hier ist zu dokumentieren, um die wievielte
Wechseloperation einer Endoprothese am Kniegelenk während ein und
desselben akut-stationären Aufenthalts es sich handelt.
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Präoperative Anamnese |
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Schmerzen vor der Prothesenexplantation
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0 = nein
1 = ja, Belastungsschmerz 2 = ja, Ruheschmerz |
Das "Kriterium Schmerzen“ ist erfüllt, wenn
Ruhe- oder Belastungsschmerzen vorliegen, die nicht mehr durch
Behandlungsmaßnahmen beherrschbar sind.
Stauchungs- und Drehschmerz sind unter Belastungsschmerz zu dokumentieren. Bei Vorliegen von Ruhe- und Belastungsschmerzen ist der Ruheschmerz zu dokumentieren. Bei zweizeitigem Wechsel ist das präoperative Schmerzausmaß des Ersteingriffs/ der Explantation anzugeben. |
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Erreger-/Infektionsnachweis |
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positive Entzündungszeichen im Labor vor der Prothesenexplantation (BSG, CRP, Leukozyten)
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0 = nein
1 = ja |
geändert Entzündungszeichen innerhalb der letzten 14 Tage
präoperativ. Bei zweizeitigem Wechsel sind die präoperativen
Ergebnisse des Ersteingriffes / der Explantation anzugeben.
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mikrobiologische Untersuchung vor der Prothesenexplantation
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0 = nicht durchgeführt
1 = durchgeführt, negativ 2 = durchgeführt, positiv |
Der Erregernachweis bezieht sich auf einen Nachweis im
Gelenk vor der Operation. Der Nachweis gilt erst dann als Negativ, wenn
die Bebrütung über mindestens 14 Tage erfolgt ist. Bei
zweizeitigem Wechsel sind die präoperativen Ergebnisse des
Ersteingriffes/der Explantation anzugeben. Hier können auch
Ergebnisse von prästationär durchgeführten
Gelenkpunktionen eingetragen werden. Bei zweizeitigem Wechsel sind die
präoperativen mikrobiologischen Ergebnisse des Ersteingriffs/ der
Explantation anzugeben.
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|
histopathologische/-r Untersuchung/Befund (gemäß Konsensus-Klassifikation der Neosynovialis/periprothetischen Membran) vor der Prothesenexplantation
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0 = nicht durchgeführt
1 = kein pathologischer Befund 2 = abriebinduzierter Typ (Typ I) 3 = infektiöser Typ (Typ II) 4 = Mischtyp (Typ III) 5 = Indifferenztyp (Typ IV) |
geändert Bei zweizeitigem Wechsel sind die präoperativen
Ergebnisse des histopatholgischen Befundes des Ersteingriffs/ der
Explantation anzugeben.
Abriebinduzierter Typ (Typ I): liegt dann vor, wenn histopathologische Makrophagen, multinukleäre Riesenzellen sowie metallische und oder nicht metallische Fremdkörper z. B. der Gleitpaarung oder des Knochenzements im Präparat nachgewiesen werden können. Infektiöser Typ (Typ II): Das Präparat weist Granulationsgewebe, gruppiert gelagerte neutrophile Granulozyten und Mikroabszesse auf. Nur vereinzelt sind Makrophagen und multinukleäre Riesenzellen nachweisbar. Mischtyp (Typ III): Stellt eine Kombination aus den Typen I und II dar. Im histopathologischen Präparat finden sich sowohl Kennzeichen der abriebinduzierten Fremdkörperreaktion als auch ein granulozytenreiches Infiltrat/Granulationsgewebe. Indifferenztyp (Typ IV): Das Präparat weist zellarmes, kollagenfaserreiches Bindegewebe auf, dessen Oberfläche von einer synovialisähnlichen Deckzellschicht begrenzt wird. Abriebpartikel oder eine Infektion sind nicht nachweisebar. |
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Röntgendiagnostik/Klinische Befunde |
|||
Liegen spezifische röntgenologische/klinische Befunde vor der Prothesenexplantation vor?
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0 = nein
1 = ja |
Bei zweizeitigem Wechsel sind die präoperativen
Befunde des Ersteingriffes/der Explantation anzugeben.
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wenn Feld 41 = 1 | |||
Implantatbruch
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1 = ja
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Hier sind Verschleißerscheinungen bzw.
mechanisches Implantatversagen zu dokumentieren.
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Abrieb/Defekt des PE-Inlays
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1 = ja
|
Hier sind Verschleißerscheinungen bzw.
mechanisches Implantatversagen zu dokumentieren.
|
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Implantatfehllage/Malrotation
|
1 = ja
|
Hier sind Verschleißerscheinungen bzw.
mechanisches Implantatversagen zu dokumentieren.
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|
Implantatwanderung
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1 = ja
|
Hier sind Verschleißerscheinungen bzw.
mechanisches Implantatversagen zu dokumentieren.
|
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Lockerung der Femur-Komponente
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1 = septisch
2 = aseptisch |
Hier sind auch Lockerungen ohne röntgenologische
Zeichen zu dokumentieren.
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Lockerung der Tibia-Komponente
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1 = septisch
2 = aseptisch |
Hier sind auch Lockerungen ohne röntgenologische
Zeichen zu dokumentieren.
|
|
Lockerung der Patella-Komponente
|
1 = septisch
2 = aseptisch |
Hier sind auch Lockerungen ohne röntgenologische
Zeichen zu dokumentieren.
|
|
49
|
Substanzverlust Femur
|
1 = ja
|
- |
50
|
Substanzverlust Tibia
|
1 = ja
|
- |
51
|
periprothetische Fraktur
|
1 = ja
|
- |
Endoprothesen(sub)luxation
|
1 = ja
|
geändert Hier sind auch rezidivierende (= mindestens 2-mal
aufgetretene) Prothesen(sub)luxationen ohne röntgenologische
Zeichen zu dokumentieren.
|
|
53
|
Instabilität der Seitenbänder
|
1 = ja
|
- |
54
|
Instabilität des hinteren Kreuzbandes
|
1 = ja
|
- |
bei Schlittenprothese oder Teilersatzprothese: Zunahme der Arthrose
|
1 = ja
|
bei Schlittenprothese oder Teilersatzprothese
|
|
56
|
Patellanekrose
|
1 = ja
|
- |
57
|
Patellaluxation
|
1 = ja
|
- |
58
|
Patellaschmerz
|
1 = ja
|
- |
Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Prozedur (PROZ) |
|||
Prozedur |
|||
Intra- und postoperativer Verlauf |
|||
59
|
Gab es spezifische behandlungsbedürftige Komplikationen?
|
0 = nein
1 = ja |
- |
wenn Feld 59 = 1 | |||
primäre Implantatfehllage
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1 = Femur-Komponente
2 = Tibia-Komponente |
Primäre Lage des Implantates oder von Teilen des
Implantates, die eine Reoperation oder sonstige Behandlung (z.B.
Orthese) einer Varus-, bzw. Valgusfehlstellung notwendig macht.
|
|
sekundäre Implantatdislokation
|
1 = ja
|
geändert Von einer Implantatdislokation wird dann
gesprochen, wenn sich das Implantat nach Einschätzung des
Operateurs primär nach Beendigung des Eingriffs in regelrechter
Lage befand und die Lage sekundär - z.B. nach Belastung -
veränderte.
Z.B. Inlay-Lockerung |
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62
|
postoperative Luxation des künstlichen Gelenkes
|
1 = ja
|
- |
Patellafehlstellung
|
1 = ja
|
Subluxation oder Luxation der Patella
|
|
OP- oder interventionsbedürftige/-s Nachblutung/Wundhämatom
|
1 = ja
|
Behandlungsbedürftige Wundhämatome oder
Nachblutungen sind immer dann gegeben, wenn diese im direkten
Zusammenhang mit dem Primäreingriff stehen und eine Intervention
(Punktion, Hämatomausräumung oder Blutstillung) erforderlich
werden lassen. Zu den Interventionen zählt nicht die Gabe von
Blutpräparaten.
|
|
OP- oder interventionsbedürftige Gefäßläsion
|
1 = Ja, nicht schmerzkatheterbedingt
2 = Ja, schmerzkatheterbedingt |
Mit Gefäßläsion sind alle iatrogenen
Verletzungen der Arterien, ggf. auch der Venen, gemeint, die einer
operativen oder interventionellen Revision bedürfen. Zu den
Interventionen zählt die Gabe von Blutpräparaten.
|
|
bei Entlassung persistierender, motorischer Nervenschaden
|
1 = Ja, nicht schmerzkatheterbedingt
2 = Ja, schmerzkatheterbedingt |
Der Begriff Nervenschaden wird durch jeden motorischen
Nervenschaden definiert, der dem definierten Versorgungsgebiet eines
Nerven zugeordnet ist und bei Entlassung persistiert. Für diese
Komplikation erfolgt eine Erfassung danach, ob Patienten mit oder ohne
Schmerzkatheter versorgt wurden.
|
|
periprothetische Fraktur
|
1 = ja
|
Unter Fraktur sind alle Brüche zu verstehen, die
intra oder postoperativ (bis zum Zeitpunkt der Entlassung aus der
akut-stationären Einrichtung) im OP-Gebiet entstanden sind. Hierzu
zählen auch Frakturen, die infolge eines Sturzes entstanden sind.
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|
reoperationspflichtige Wunddehiszenz
|
1 = ja
|
Gemeint ist hier das reoperationspflichtige
Auseinanderweichen der Wundränder der primär verschlossenen
Operationswunde.
|
|
reoperationspflichtige sekundäre Nekrose der Wundränder
|
1 = ja
|
Gemeint ist hier die reoperationspflichtige, in Folge einer Minderdurchblutung aufgetretene sekundäre Nekrose der Wundränder der primär verschlossenen Operationswunde. | |
70
|
postoperative mechanische Komplikation des künstlichen Gelenkes
|
1 = ja
|
- |
71
|
Ruptur der Quadrizepssehne/Ligamentum patellae
|
1 = ja
|
- |
72
|
Fraktur der Patella
|
1 = ja
|
- |
73
|
sonstige spezifische behandlungsbedürftige Komplikationen
|
1 = ja
|
- |
postoperative Wundinfektion
|
0 = nein
1 = ja |
geändert Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für nosokomiale Infektionen
Als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine liegen lokale oder systemische Infektionszeichen vor. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. |
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wenn Feld 74 = 1 | |||
Wundinfektionstiefe
|
1 = A1 - postoperative, oberflächliche Wundinfektion
2 = A2 - postoperative, tiefe Wundinfektion 3 = A3 - Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet |
geändert CDC-Definitionen für Postoperative Wundinfektionen:
http://www.nrz-hygiene.de/surveillance/kiss/cdc-definitionen A1 Postoperative, oberflächliche Wundinfektion A2 Postoperative, tiefe Wundinfektion erfasst Faszienschicht und Muskelgewebe. A3 Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet erfasst Organe oder Körperhöhlen, die während der Operation geöffnet wurden oder an denen manipuliert wurde. A3-Infektionen sind u.a.: Sepsis, Bakteriämie, Knochen- oder Gelenkinfektionen, Infektionen im Mediastinum oder am Herzen (z.B. Endokarditis) oder an den tiefen Gefäßen oder an den Nieren oder der Prostata. |
|
wenn Feld 74 = 1 oder wenn Feld 59 = 1 | |||
ungeplante Folge-OP aufgrund von Komplikationen
|
0 = nein
1 = ja |
Gemeint sind unvorhergesehene Folgeeingriffe wegen
Komplikationen nach dem Primäreingriff.
Hinweis: Dokumentiert werden soll eine operative Revision, nicht aber z. B. die Punktion eines Hämatoms. |
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Weitere Prozeduren |
|||
Wurden weitere knieendoprothetische operative Prozeduren in diesem stationären Aufenthalt durchgeführt?
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0 = nein
1 = ja |
geändert Für weitere Wechselprozeduren oder Prozeduren auf der kontralateralen Seite innerhalb eines stationären Aufenthaltes bitte einen neuen Prozedurbogen anlegen. Dies gilt auch bei einer Zusammenlegung von Fällen. |
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Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Basis (B) |
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Intra- und postoperativer Verlauf |
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Basisdokumentation |
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78
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Gab es allgemeine behandlungsbedürftige Komplikationen?
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0 = nein
1 = ja |
- |
wenn Feld 78 = 1 | |||
Pneumonie
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1 = ja
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geändert Pneumoniekriterien nach CDC
Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für Infektionen (http://www.nrzhygiene.de/surveillance/kiss/cdc-definitionen) |
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behandlungsbedürftige kardiovaskuläre Komplikation(en)
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1 = ja
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Komplikationen des Herzens oder des Blutkreislaufes,
die im Zusammenhang mit dem Eingriff aufgetreten sind und
behandlungsbedürftig sind (z.B. medikamentös,
interventionell).
Beispiele: - Herzinfarkt - behandlungsbedürftige Herzrhythmusstörungen |
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tiefe Bein-/Beckenvenenthrombose
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1 = ja
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Nachweis durch bildgebendes Verfahren oder klinische Diagnose |
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Lungenembolie
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1 = ja
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Nach Diagnose durch bildgebendes Verfahren oder durch klinische Diagnose |
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katheterassoziierte Harnwegsinfektion
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1 = ja
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geändert Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für Infektionen (http://www.nrz-hygiene.de/surveillance/kiss/cdc-definitionen/)
D1 a Symptomatische Harnweginfektion bei Patienten mit transurethralem Dauerkatheter bei der Probennahme und D1 b Symptomatische Harnweginfektion bei Patienten mit kurz vor der Probennahme entferntem transurethralem Dauerkatheter |
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84
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Schlaganfall
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1 = ja
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- |
85
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akute gastrointestinale Blutung
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1 = ja
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- |
86
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akute Niereninsuffizienz
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1 = ja
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- |
neu aufgetretener Dekubitus
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1 = ja
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Dekubitus Grad 2 ist in Anlehnung an die Leitlinie zur
Dekubitus-Prävention der European Pressure Ulcer Advisory Panel
und des National Presser Ulcer Advisory Panel (2009) in deutscher
Übersetzung wie folgt definiert:
Kategorie/Stufe/Grad 2: Teilverlust der Haut Teilzerstörung der Haut (bis in die Dermis/Lederhaut), die als falsches, offenes Ulcus mit einem rot bis rosafarbenen Wundbett ohne Beläge in Erscheinung tritt. Kann sich auch als intakte oder offene/rupturierte, serumgefüllte Blase darstellen. Manifestiert sich als glänzendes oder trockenes, flaches Ulcus ohne nekrotisches Gewebe oder Bluterguss*. Diese Kategorie sollte nicht benutzt werden um Skin Tears (Gewebezerreißungen), verbands- oder pflasterbedingte Hautschädigungen, feuchtigkeitsbedingte Läsionen, Mazerationen oder Abschürfungen zubeschreiben. * Blutergüsse weisen auf eine tiefe Gewebsschädigung hin. |
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sonstige allgemeine behandlungsbedürftige Komplikationen
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1 = ja
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z.B. Verbrennung durch Kauterisierung,
Beckenweichteilverletzung, z.B. durch Extension, oder sonstige
Lagerungsschäden.
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Postoperativer Bewegungsumfang |
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Wurde das aktive Bewegungsausmaß mit der Neutral-Null-Methode bei Entlassung bestimmt?
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0 = nein
1 = ja |
geändert Neutral-0-Methode*
• 1. Zahl: Vom Körper weggeführte Bewegung • 2. Zahl: 0-Stellung (falls nicht erreicht, 1. bzw. 3. Zahl) • 3. Zahl: Zur Körpermitte hinführende Bewegung Bewegungsmaße Hüfte Gradeinteilung* (Beispiel) Extension/Flexion (aktiv) 10° / 0° / 150° Beispiel für ein Streckdefizit: 0° / 5° / 140° * (vgl. Gerhardt und Rippstein 1993, SFTR-Dokumentierung, Müller 2000/01, Chirurgie für Studium und Praxis, 5. Auflage) Bei beidseitigen Prozeduren sind die drei Bewegungsausmaße desjenigen Gelenkes anzugeben, welches den niedrigeren Wert in der Beugung (Extension/Flexion 3) am Entlassungstag oder einen Tag vor der Entlassung vorweist. |
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wenn Feld 21 EINSIN (1) und wenn Feld 89 = 1 | |||
Extension/Flexion 1 bei Entlassung
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Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 10 Grad |
Zeitpunkt der Erhebung am Entlassungstag oder einen Tag
vor der Entlassung.
Anzugeben ist das Ausmaß der Beugung des Kniegelenks, gemessen und dokumentiert mit der Neutral-Null- Methode (Angabe in Grad). Bei beidseitigen Prozeduren sind die Bewegungsausmaße desjenigen Gelenkes anzugeben, welches den niedrigeren Wert in der Beugung (Extension/Flexion 3) zum oben genannten Zeitpunkt vorweist. Gültige Angabe: 0 - 10 Grad Hinweis: Eine postoperative Überprüfung der Beweglichkeit sollte maximal bis zum erlaubten Bewegungsausmaß durchgeführt werden. |
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Extension/Flexion 2 bei Entlassung
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Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 150 Grad |
Zeitpunkt der Erhebung am Entlassungstag oder einen Tag
vor der Entlassung.
Anzugeben ist das Ausmaß der Beugung des Kniegelenks, gemessen und dokumentiert mit der Neutral-Null-Methode (Angabe in Grad). Bei beidseitigen Prozeduren sind die Bewegungsausmaße desjenigen Gelenkes anzugeben, welches den niedrigeren Wert in der Beugung (Extension/Flexion 3) zum oben genannten Zeitpunkt vorweist. Gültige Angabe: 0 - 150 Grad Hinweis: Eine postoperative Überprüfung der Beweglichkeit sollte maximal bis zum erlaubten Bewegungsausmaß durchgeführt werden. |
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Extension/Flexion 3 bei Entlassung
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Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 150 Grad |
Zeitpunkt der Erhebung am Entlassungstag oder einen Tag
vor der Entlassung.
Anzugeben ist das Ausmaß der Beugung des Kniegelenks, gemessen und dokumentiert mit der Neutral-Null-Methode (Angabe in Grad). Bei beidseitigen Prozeduren sind die Bewegungsausmaße desjenigen Gelenkes anzugeben, welches den niedrigeren Wert in der Beugung (Extension/Flexion 3) zum oben genannten Zeitpunkt vorweist. Gültige Angabe: 0 - 150 Grad Hinweis: Eine postoperative Überprüfung der Beweglichkeit sollte maximal bis zum erlaubten Bewegungsausmaß durchgeführt werden. |
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Gehfähigkeit bei Entlassung |
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Gehstrecke bei Entlassung
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1 = unbegrenzt
2 = Gehen am Stück bis 500m möglich 3 = auf der Stationsebene mobil (Gehstrecke: 50m) 4 = im Zimmer mobil 5 = immobil |
Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Entlassung. Die Angaben sind unabhängig davon, ob der Patient
Schmerzmedikamente eingenommen hat. Es gilt als gehfähig im Sinne
des Indikators, wer auf der Stationsebene mobil ist
bzw. eine Gehstrecke von mindestens 50 m mit Gehhilfen (Rollator/Gehbock, Unterarmgehstützen etc.) bewältigen kann. |
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Gehhilfen bei Entlassung
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0 = keine
1 = Unterarmgehstützen/Gehstock 2 = Rollator/Gehbock 3 = Rollstuhl 4 = bettlägerig |
geändert Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Entlassung.
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Entlassung Krankenhaus |
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Entlassungsdatum Krankenhaus
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Format: TT.MM.JJJJ
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geändert Gilt bei stationären Eingriffen: Für die
Zusammenführung von zeitlich eng beieinander liegenden
stationären Aufenthalten gelten die Regelungen der
DRG-Fallzusammenführung gemäß § 2 FPV.
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.1.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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96
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Entlassungsgrund
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- | |
Entlassungsdiagnos(en)
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-
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geändert Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Schlüssel 1
"Fachabteilungen" |
0100 = Innere Medizin A 0102 = Innere Medizin/Schwerpunkt Geriatrie 0103 = Innere Medizin/Schwerpunkt Kardiologie 0104 = Innere Medizin/Schwerpunkt Nephrologie 0105 = Innere Medizin/Schwerpunkt Hämatologie und internistische Onkologie 0106 = Innere Medizin/Schwerpunkt Endokrinologie 0107 = Innere Medizin/Schwerpunkt Gastroenterologie 0108 = Innere Medizin/Schwerpunkt Pneumologie 0109 = Innere Medizin/Schwerpunkt Rheumatologie 0114 = Innere Medizin/Schwerpunkt Lungen- und Bronchialheilkunde 0150 = Innere Medizin/Tumorforschung 0151 = Innere Medizin/Schwerpunkt Coloproktologie 0152 = Innere Medizin/Schwerpunkt Infektionskrankheiten 0153 = Innere Medizin/Schwerpunkt Diabetes 0154 = Innere Medizin/Schwerpunkt Naturheilkunde 0156 = Innere Medizin/Schwerpunkt Schlaganfallpatienten (Stroke units, Artikel 7 § 1 Abs. 3 GKV-SolG) 0190 = Innere Medizin B 0191 = Innere Medizin C 0192 = Innere Medizin D 0200 = Geriatrie 0224 = Geriatrie/Schwerpunkt Frauenheilkunde 0260 = Geriatrie/Tagesklinik (für teilstationäre Pflegesätze) 0261 = Geriatrie/Nachtklinik (für teilstationäre Pflegesätze) 0290 = Geriatrie 0291 = Geriatrie 0292 = Geriatrie 0300 = Kardiologie 0390 = Kardiologie 0391 = Kardiologie 0392 = Kardiologie 0400 = Nephrologie 0410 = Nephrologie/Schwerpunkt Pädiatrie 0436 = Nephrologie/Intensivmedizin 0490 = Nephrologie 0491 = Nephrologie 0492 = Nephrologie 0500 = Hämatologie und internistische Onkologie 0510 = Hämatologie und internistische Onkologie/Schwerpunkt Pädiatrie 0524 = Hämatologie und internistische Onkologie/Schwerpunkt Frauenheilkunde 0533 = Hämatologie und internistische Onkologie/Schwerpunkt Strahlenheilkunde 0590 = Hämatologie und internistische Onkologie 0591 = Hämatologie und internistische Onkologie 0592 = Hämatologie und internistische Onkologie 0600 = Endokrinologie 0607 = Endokrinologie/Schwerpunkt Gastroenterologie 0610 = Endokrinologie/Schwerpunkt Pädiatrie 0690 = Endokrinologie 0691 = Endokrinologie 0692 = Endokrinologie 0700 = Gastroenterologie 0706 = Gastroenterologie/Schwerpunkt Endokrinologie 0710 = Gastroenterologie/Schwerpunkt Pädiatrie 0790 = Gastroenterologie 0791 = Gastroenterologie 0792 = Gastroenterologie 0800 = Pneumologie 0890 = Pneumologie 0891 = Pneumologie 0892 = Pneumologie 0900 = Rheumatologie 0910 = Rheumatologie/Schwerpunkt Pädiatrie 0990 = Rheumatologie 0991 = Rheumatologie 0992 = Rheumatologie 1000 = Pädiatrie 1004 = Pädiatrie/Schwerpunkt Nephrologie 1005 = Pädiatrie/Schwerpunkt Hämatologie und internistische Onkologie 1006 = Pädiatrie/Schwerpunkt Endokrinologie 1007 = Pädiatrie/Schwerpunkt Gastroenterologie 1009 = Pädiatrie/Schwerpunkt Rheumatologie 1011 = Pädiatrie/Schwerpunkt Kinderkardiologie 1012 = Pädiatrie/Schwerpunkt Neonatologie 1014 = Pädiatrie/Schwerpunkt Lungen- und Bronchialheilkunde 1028 = Pädiatrie/Schwerpunkt Kinderneurologie 1050 = Pädiatrie/Schwerpunkt Perinatalmedizin 1051 = Langzeitbereich Kinder 1090 = Pädiatrie 1091 = Pädiatrie 1092 = Pädiatrie 1100 = Kinderkardiologie 1136 = Kinderkardiologie/Schwerpunkt Intensivmedizin 1190 = Kinderkardiologie 1191 = Kinderkardiologie 1192 = Kinderkardiologie 1200 = Neonatologie 1290 = Neonatologie 1291 = Neonatologie 1292 = Neonatologie 1300 = Kinderchirurgie 1390 = Kinderchirurgie 1391 = Kinderchirurgie 1392 = Kinderchirurgie 1400 = Lungen- und Bronchialheilkunde 1410 = Lungen- und Bronchialheilkunde/Schwerpunkt Pädiatrie 1490 = Lungen- und Bronchialheilkunde 1491 = Lungen- und Bronchialheilkunde 1492 = Lungen- und Bronchialheilkunde 1500 = Allgemeine Chirurgie I 1513 = Allgemeine Chirurgie/Schwerpunkt Kinderchirurgie 1516 = Allgemeine Chirurgie/Schwerpunkt Unfallchirurgie 1518 = Allgemeine Chirurgie/Schwerpunkt Gefäßchirurgie 1519 = Allgemeine Chirurgie/Schwerpunkt Plastische Chirurgie 1520 = Allgemeine Chirurgie/Schwerpunkt Thoraxchirurgie 1523 = Chirurgie/Schwerpunkt Orthopädie 1536 = Allgemeine Chirurgie/Intensivmedizin (§ 13 Abs. 2 Satz 3, 2. Halbsatz BPflV in der am 31.12.2003 geltenden Fassung) 1550 = Allgemeine Chirurgie/Schwerpunkt Abdominal- und Gefäßchirurgie 1551 = Allgemeine Chirurgie/Schwerpunkt Handchirurgie 1590 = Allgemeine Chirurgie II 1591 = Allgemeine Chirurgie III 1592 = Allgemeine Chirurgie IV 1600 = Unfallchirurgie 1690 = Unfallchirurgie 1691 = Unfallchirurgie 1692 = Unfallchirurgie 1700 = Neurochirurgie 1790 = Neurochirurgie 1791 = Neurochirurgie 1792 = Neurochirurgie 1800 = Gefäßchirurgie 1890 = Gefäßchirurgie 1891 = Gefäßchirurgie 1892 = Gefäßchirurgie 1900 = Plastische Chirurgie 1990 = Plastische Chirurgie 1991 = Plastische Chirurgie 1992 = Plastische Chirurgie 2000 = Thoraxchirurgie 2021 = Thoraxchirurgie/Schwerpunkt Herzchirurgie 2036 = Thoraxchirurgie/Intensivmedizin 2050 = Thoraxchirurgie/Schwerpunkt Herzchirurgie Intensivmedizin 2090 = Thoraxchirurgie 2091 = Thoraxchirurgie 2092 = Thoraxchirurgie 2100 = Herzchirurgie 2118 = Herzchirurgie/Schwerpunkt Gefäßchirurgie 2120 = Herzchirurgie/Schwerpunkt Thoraxchirurgie 2136 = Herzchirurgie/Intensivmedizin (§ 13 Abs. 2 Satz 3 2. Halbsatz BPflV in der am 31.12.2003 geltenden Fassung) 2150 = Herzchirurgie/Schwerpunkt Thoraxchirurgie Intensivmedizin 2190 = Herzchirurgie 2191 = Herzchirurgie 2192 = Herzchirurgie 2200 = Urologie 2290 = Urologie 2291 = Urologie 2292 = Urologie 2300 = Orthopädie 2309 = Orthopädie/Schwerpunkt Rheumatologie 2315 = Orthopädie/Schwerpunkt Chirurgie 2316 = Orthopädie und Unfallchirurgie 2390 = Orthopädie 2391 = Orthopädie 2392 = Orthopädie 2400 = Frauenheilkunde und Geburtshilfe 2402 = Frauenheilkunde/Schwerpunkt Geriatrie 2405 = Frauenheilkunde/Schwerpunkt Hämatologie und internistische Onkologie 2406 = Frauenheilkunde/Schwerpunkt Endokrinologie 2425 = Frauenheilkunde 2490 = Frauenheilkunde und Geburtshilfe 2491 = Frauenheilkunde und Geburtshilfe 2492 = Frauenheilkunde und Geburtshilfe 2500 = Geburtshilfe 2590 = Geburtshilfe 2591 = Geburtshilfe 2592 = Geburtshilfe 2600 = Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde 2690 = Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde 2691 = Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde 2692 = Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde 2700 = Augenheilkunde 2790 = Augenheilkunde 2791 = Augenheilkunde 2792 = Augenheilkunde 2800 = Neurologie 2810 = Neurologie/Schwerpunkt Pädiatrie 2856 = Neurologie/Schwerpunkt Schlaganfallpatienten (Stroke units, Artikel 7 § 1 Abs. 3 GKV-SolG) 2890 = Neurologie 2891 = Neurologie 2892 = Neurologie 2900 = Allgemeine Psychiatrie 2928 = Allgemeine Psychiatrie/Schwerpunkt Neurologie 2930 = Allgemeine Psychiatrie/Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychiatrie 2931 = Allgemeine Psychiatrie/Schwerpunkt Psychosomatik/Psychotherapie 2950 = Allgemeine Psychiatrie/Schwerpunkt Suchtbehandlung 2951 = Allgemeine Psychiatrie/Schwerpunkt Gerontopsychiatrie 2952 = Allgemeine Psychiatrie/Schwerpunkt Forensische Behandlung 2953 = Allgemeine Psychiatrie/Schwerpunkt Suchtbehandlung, Tagesklinik 2954 = Allgemeine Psychiatrie/Schwerpunkt Suchtbehandlung, Nachtklinik 2955 = Allgemeine Psychiatrie/Schwerpunkt Gerontopsychiatrie, Tagesklinik 2956 = Allgemeine Psychiatrie/Schwerpunkt Gerontopsychiatrie, Nachtklinik 2960 = Allgemeine Psychiatrie/Tagesklinik (für teilstationäre Pflegesätze) 2961 = Allgemeine Psychiatrie/Nachtklinik (für teilstationäre Pflegesätze) 2990 = Allgemeine Psychiatrie 2991 = Allgemeine Psychiatrie 2992 = Allgemeine Psychiatrie 3000 = Kinder- und Jugendpsychiatrie 3060 = Kinder- und Jugendpsychiatrie/Tagesklinik (für teilstationäre Pflegesätze) 3061 = Kinder- und Jugendpsychiatrie/Nachtklinik (für teilstationäre Pflegesätze) 3090 = Kinder- und Jugendpsychiatrie 3091 = Kinder- und Jugendpsychiatrie 3092 = Kinder- und Jugendpsychiatrie 3100 = Psychosomatik/Psychotherapie 3110 = Psychosomatik/Psychotherapie/Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychosomatik 3160 = Psychosomatik/Psychotherapie/Tagesklinik (für teilstationäre Pflegesätze) 3161 = Psychosomatik/Psychotherapie/Nachtklinik (für teilstationäre Pflegesätze) 3190 = Psychosomatik/Psychotherapie 3191 = Psychosomatik/Psychotherapie 3192 = Psychosomatik/Psychotherapie 3200 = Nuklearmedizin 3233 = Nuklearmedizin/Schwerpunkt Strahlenheilkunde 3290 = Nuklearmedizin 3291 = Nuklearmedizin 3292 = Nuklearmedizin 3300 = Strahlenheilkunde 3305 = Strahlenheilkunde/Schwerpunkt Hämatologie und internistische Onkologie 3350 = Strahlenheilkunde/Schwerpunkt Radiologie 3390 = Strahlenheilkunde 3391 = Strahlenheilkunde 3392 = Strahlenheilkunde 3400 = Dermatologie 3460 = Dermatologie/Tagesklinik (für teilstationäre Pflegesätze) 3490 = Dermatologie 3491 = Dermatologie 3492 = Dermatologie 3500 = Zahn- und Kieferheilkunde, Mund- und Kieferchirurgie 3590 = Zahn- und Kieferheilkunde, Mund- und Kieferchirurgie 3591 = Zahn- und Kieferheilkunde, Mund- und Kieferchirurgie 3592 = Zahn- und Kieferheilkunde, Mund- und Kieferchirurgie 3600 = Intensivmedizin 3601 = Intensivmedizin/Schwerpunkt Innere Medizin 3603 = Intensivmedizin/Schwerpunkt Kardiologie 3610 = Intensivmedizin/Schwerpunkt Pädiatrie 3617 = Intensivmedizin/Schwerpunkt Neurochirurgie 3618 = Intensivmedizin/Schwerpunkt Chirurgie 3621 = Intensivmedizin/Herzchirurgie 3622 = Intensivmedizin/Schwerpunkt Urologie 3624 = Intensivmedizin/Schwerpunkt Frauenheilkunde und Geburtshilfe 3626 = Intensivmedizin/Schwerpunkt Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde 3628 = Intensivmedizin/Schwerpunkt Neurologie 3650 = Operative Intensivmedizin/Schwerpunkt Chirurgie 3651 = Intensivmedizin/Thorax-Herzchirurgie 3652 = Intensivmedizin/Herz-Thoraxchirurgie 3690 = Intensivmedizin 3691 = Intensivmedizin 3692 = Intensivmedizin 3700 = sonstige Fachabteilung I 3750 = Angiologie 3751 = Radiologie 3752 = Palliativmedizin 3753 = Schmerztherapie 3754 = Heiltherapeutische Abteilung 3755 = Wirbelsäulenchirurgie 3756 = Suchtmedizin 3757 = Visceralchirurgie 3790 = Sonstige Fachabteilung II 3791 = Sonstige Fachabteilung III 3792 = Sonstige Fachabteilung IV |
Schlüssel 2
"Entlassungsgrund" |
01 = Behandlung regulär beendet 02 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 03 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet 04 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet 05 = Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers 06 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus 07 = Tod 08 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV in der am 31.12.2003 geltenden Fassung) 09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung 10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung 11 = Entlassung in ein Hospiz 13 = externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung 14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG 22 = Fallabschluss (interne Verlegung) bei Wechsel zwischen voll- und teilstationärer Behandlung 25 = Entlassung zum Jahresende bei Aufnahme im Vorjahr (für Zwecke der Abrechnung - PEPP, § 4 PEPPV 2013) |