Ausfüllhinweise
Hüftendoprothesenversorgung (HEP) |
Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Basis (B) |
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Basisdokumentation |
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Art der Versicherung |
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Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
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-
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Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der
Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern
und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B.
Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG
oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem
Krankenhaus-Informationssystem
(KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden. |
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besonderer Personenkreis
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0 = kein besonderer Personenkreis
4 = § 264 SGB V, Nicht Versicherungspflichtige, Sozialhilfeempfänger 6 = BVG inkl. OEG, BSeuchG, SVG, ZHG, HHG, PrVG sowie BEG 7 = bes. Personenkreis (in Deutschland wohnende Berechtigte nach über-/zwischenstaatl. Recht und niederl. Grenzgänger, die über eine KV-Karte verfügen; nach Aufwand) 8 = bes. Personenkreis (in Deutschland wohnende Berechtigte nach über-/zwischenstaatl. Recht, die über eine KV-Karte verfügen; pauschal) 9 = Empfänger von Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz, Auslandsversicherte |
Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 2 Besonderer Personenkreis
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Patientenidentifizierende Daten |
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eGK-Versichertennummer
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-
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Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" des Versicherten
wird von den
Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen
übermittelt (z.B.
Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3
SGB V). Diese Information ist nur für
gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich versicherter Patient)
handelt, muss die Information im QS-Datensatz dokumentiert werden. Sie
kann automatisch aus dem Krankenhaus-Informationssystem (KIS) bzw.
Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.
Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln. |
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Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.
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1 = ja
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geändert Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" ist
für alle Patienten zu dokumentieren, die in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen beginnt das
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte in der
Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen Ausnahmefällen ist dies
auch der Fall, obwohl es sich nicht um einen Patienten handelt, der in
der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Hierbei kann es
sich beispielsweise um Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse handeln.
In diesen Fällen ist das Datenfeld mit „ja“ zu
beantworten, da der Patient über keine eGK-Versichertennummer
verfügt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Leistungserbringeridentifizierende Daten |
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Institutionskennzeichen
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-
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Gemäß § 293 SGB V wird bei der
Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den
Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige
Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die
Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen
verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle
Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft
Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße
111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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entlassender Standort
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-
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Bei einem nach § 108 SGB V zugelassenen
Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der entlassende Standort mit
einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben.
Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln.
Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. In Bezug auf den Standort hat an dieser Stelle die gleiche inhaltliche Angabe wie bei der Datenlieferung nach § 21 KHEntgG zu erfolgen. Dabei muss es sich um die Standortnummer handeln, die auch für die Identifikation bei der Annahmestelle für die Qualitätsberichte der Krankenhäuser verwendet wird. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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behandelnder Standort (OPS)
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-
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Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
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Betriebsstätten-Nummer
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Gültige Angabe: >= 1
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Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur
Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem
Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die
Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig "1". Ihre
Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den
Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche
Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.
Die Betriebstätten-Nummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. Die Angabe der Betriebsstätten-Nummer ist optional. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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9
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Fachabteilung
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-
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- |
Patient |
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einrichtungsinterne Identifikationsnummer des Patienten
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-
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Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt. |
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Aufnahmedatum Krankenhaus
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Format: TT.MM.JJJJ
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geändert Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
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12
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Aufnahmeuhrzeit Krankenhaus
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Format: hh:mm
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- |
13
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Aufnahmegrund
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01 = Krankenhausbehandlung, vollstationär
02 = Krankenhausbehandlung, vollstationär mit vorausgegangener vorstationärer Behandlung 05 = stationäre Entbindung 06 = Geburt 07 = Wiederaufnahme wegen Komplikationen (Fallpauschale) nach KFPV 2003 08 = stationäre Aufnahme zur Organentnahme § 301-Vereinbarung |
- |
14
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Geburtsdatum
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Format: TT.MM.JJJJ
|
- |
15
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Geschlecht
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1 = männlich
2 = weiblich 8 = unbestimmt |
- |
Präoperative Anamnese |
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Gehstrecke (bei Aufnahme oder vor der Fraktur)
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1 = unbegrenzt (> 500m)
2 = Gehen am Stück bis 500m möglich 3 = auf der Stationsebene mobil (50m werden erreicht) 4 = im Zimmer mobil 5 = immobil |
Die Angaben sind unabhängig davon, ob der Patient Schmerzmedikamente eingenommen hat.
Bitte die Gehstrecke angeben, die der Patient mindestens im Alltag erreichen kann. |
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Gehhilfen (bei Aufnahme oder vor der Fraktur)
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0 = keine
1 = Unterarmgehstützen/Gehstock 2 = Rollator/Gehbock 3 = Rollstuhl 4 = bettlägerig |
Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Aufnahme bzw. bei Patienten mit hüftgelenknaher Femurfraktur auf
den Zeitpunkt vor der Fraktur.
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Liegt bei dem Patienten bei Aufnahme ein Pflegegrad vor?
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0 = nein, liegt nicht vor
1 = ja, Pflegegrad 1 2 = ja, Pflegegrad 2 3 = ja, Pflegegrad 3 4 = ja, Pflegegrad 4 5 = ja, Pflegegrad 5 9 = Information ist dem Krankenhaus nicht bekannt |
Gemäß der Vorgaben zur Pflegebedürftigkeit im SGB XI und dem Eintrag in die Patientenakte im Krankenhaus.
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Auslösende OPS-Kodes |
|||
auslösende OPS-Kodes
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-
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Achtung:
Dieses Datenfeld wird von der QS-Software vorbelegt und dient der
Prüfung der dokumentationspflichtigen Teildatensätze.
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Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Prozedur (PROZ) |
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Prozedur |
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Eingriff |
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Wievielter operativer Eingriff während dieses Aufenthaltes?
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Gültige Angabe: >= 1
Angabe ohne Warnung: <= 10 |
Anhand dieses Datenfeldes können verschiedene
dokumentationspflichtige operative Eingriffe (OPS =5-82) während
eines Aufenthaltes unterschieden werden. Innerhalb einer
QS-Dokumentation zu einem Leistungsbereich darf dieselbe
Eingriffsnummer nicht mehrfach vergeben werden.
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zu operierende Seite
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1 = rechts
2 = links |
Entgegen der Kodierrichtlinien ist hier keine Erfassung
„beidseits“ vorgesehen, da jeder Eingriff
dokumentationspflichtig ist.
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Präoperative Befunde |
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Einstufung nach ASA-Klassifikation
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1 = normaler, gesunder Patient
2 = Patient mit leichter Allgemeinerkrankung 3 = Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung 4 = Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung, die eine ständige Lebensbedrohung darstellt 5 = moribunder Patient, von dem nicht erwartet wird, dass er ohne Operation überlebt |
Die ASA-Klassifikation ist eine Risikoklassifikation der American Society of Anesthesiologists (ASA).
Bezug genommen wird auf die Übersetzung und Beispiele gemäß der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) und des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) zum Kerndatensatz Anästhesie Version 3.0 / 2010: „ASA-Physical Status / ASA-Klassifikation ASA I: A normal healthy patient (Normaler, gesunder Patient) ASA II: A patient with mild systemic disease (Patient mit leichter Allgemeinerkrankung, z.B.: gut eingestellter Hypertonus, schwach ausgeprägter Diabetes) ASA III: A patient with severe systemic disease (Patient mit schwerer Allgemeiner krankung, z.B.: Angina pectoris, früherer Myokardinfarkt, COPD) ASA IV: A patient with severe systemic disease that is a constant threat to life (Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung, die eine ständige Lebensbedrohung darstellt z.B., chronische Herzinsuffizienz, Nierenversagen) ASA V: A moribund patient who is not expected to survive without the operation (Moribunder Patient, von dem nicht erwartet wird, dass er ohne Operation überlebt z.B., rupturiertes Bauchaortenaneurysma) [...]" Es ist die ASA-Einstufung der Anästhesiedokumentation zu übernehmen. |
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Wundkontaminationsklassifikation
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1 = aseptische Eingriffe
2 = bedingt aseptische Eingriffe 3 = kontaminierte Eingriffe 4 = septische Eingriffe |
Präoperative Wundkontamination nach CDC– Kriterien1 = aseptische Eingriffe: 2 = bedingt aseptische Eingriffe:
3 = kontaminierte Eingriffe: 4 = septische Eingriffe: (Quelle: Nationales Referenzzentrum für Surveillance von nosokomialen Infektionen (NRZ) 2004) |
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Operation |
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Art des Eingriffs
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1 = endoprothetische Versorgung einer hüftgelenknahen Femurfraktur
2 = elektive Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation 3 = Reimplantation im Rahmen eines einzeitigen Wechsels 4 = Reimplantation im Rahmen eines zweizeitigen Wechsels |
geändert „endoprothetische Versorgung einer hüftgelenknahen Femurfraktur“:
Im Teildatensatz „hüftgelenknahe Femurfraktur“ werden Fälle mit einer Schenkelhalsfraktur oder pertrochantären Fraktur im Rahmen eines akut eingetretenen traumatischen Ereignisses dokumentiert, die einen ersten Hüftgelenkersatz (Voll- oder Teilersatz) erhalten. „elektive Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation“: Im Teildatensatz „elektive Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation“ werden Fälle mit arthrotischer Gelenkveränderung oder mit Erkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis oder Fälle mit Cut-out, Pseudarthrose oder einer verzögerten Frakturheilung nach einer Osteosynthese dokumentiert, die einen ersten Hüftgelenkersatz (Voll- oder Teilersatz) erhalten. „Reimplantation im Rahmen eines einzeitigen Wechsels“ bzw. „ Reimplantation im Rahmen eines zweizeitigen Wechsels“: Im Teildatensatz „Wechsel“ werden sowohl die einzeitigen sowie die zweizeitigen Wechseleingriffe dokumentiert. Bei zweizeitigem Wechsel ist die Indikationsstellung vor dem Ersteingriff bzw. der Explantation im Teildatensatz "Wechsel" zu dokumentieren. |
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Datum des Eingriffs
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Format: TT.MM.JJJJ
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OPS-Datum:
Wenn eine Angabe im Datenelement Operation enthalten ist, ist das Datum der Operation bzw. des Beginns der durchgeführten Prozedur zwingend anzugeben. Dabei soll dasselbe Datum wie im Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) verwendet werden. |
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Beginn des Eingriffs
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Format: hh:mm
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Es wird die Schnittzeit als OP-Beginn dokumentiert
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27
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Dauer des Eingriffs
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Angabe in: Minuten
Gültige Angabe: >= 15 Minuten Angabe ohne Warnung: <= 240 Minuten |
- |
Prozedur(en)
|
-
|
geändert Alle OPS des durchgeführten Eingriffs sind
gemäß den gültigen Kodierrichtlinien zu dokumentieren.
In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig). Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnungen wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel. Beispiel: Für den OPS-Kode 5-820.00 (Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk: Totalendoprothese Nicht zementiert) als Einschlussprozedur für den Datensatz Hüft-Endoprothese ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-820.00:R, 5-820.00:L oder 5-820.00:B. Die Dokumentation des Kodes 5-820.00 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) / Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog. Im Jahr 2020 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist. |
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Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Hüftgelenknahe Femurfraktur (F) |
|||
Hüftgelenknahe Femurfraktur |
|||
Anzahl der Eingriffe |
|||
29
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Wievielte endoprothetische Versorgung einer hüftgelenknahen Femurfraktur während dieses Aufenthaltes?
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Gültige Angabe: >= 1
Angabe ohne Warnung: <= 10 |
- |
Präoperative Anamnese |
|||
30
|
Wurde eine Voroperation am Hüftgelenk oder hüftgelenknah durchgeführt?
|
0 = nein
1 = ja |
- |
vorbestehende Koxarthrose
|
0 = nein
1 = ja |
geändert Hier soll "ja" angegeben werden, wenn durch die
Diagnostik/Anamnese eine bestehende Koxarthrose (Arthrose des
Hüftgelenkes) festgestellt (z.B. ICD 10 M16.-) festgestellt wurde.
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|
Frakturereignis
|
1 = war Grund für die stationäre Krankenhausaufnahme
2 = ereignete sich erst während des stationären Krankenhausaufenthaltes |
geändert |
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wenn Feld 32 = 2 | |||
Datum der Fraktur (nur bei Frakturen während des stationären Krankenhausaufenthaltes)
|
Format: TT.MM.JJJJ
|
geändert Datum des krankenhausinternen Unfallgeschehens. Das
Datenfeld ist auszufüllen, wenn der Patient nicht primär
wegen
einer Fraktur aufgenommen wurde, sondern während des stationären Krankenhausaufenthaltes gestürzt ist.
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Zeitpunkt der Fraktur
|
Format: hh:mm
|
Zeitpunkt des krankenhausinternen Unfallgeschehens
|
|
35
|
Frakturlokalisation
|
1 = medial
2 = lateral 3 = pertrochantär 9 = sonstige |
- |
wenn Feld 35 = 1 | |||
hüftgelenknahe Femurfraktur - Einteilung nach Garden
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1 = Abduktionsfraktur
2 = unverschoben 3 = verschoben 4 = komplett verschoben |
Garden-Klassifikation
|
|
37
|
Patient wurde mit antithrombotischer Dauertherapie aufgenommen
|
0 = nein
1 = ja |
- |
wenn Feld 37 = 1 | |||
38.1
|
Vitamin-K-Antagonisten
|
1 = ja
|
- |
38.2
|
Thrombozytenaggregations-hemmer
|
1 = ja
|
- |
DOAK/NOAK
|
1 = ja
|
geändert DOAK/NOAK = direkte bzw. neue orale Antikoagulantien
|
|
sonstige
|
1 = ja
|
Nicht aufgeführte duale antithrombotische Therapie ist unter „sonstige“ zu dokumentieren.
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Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Elektive Hüftendoprothesen-Erstimplantation (E) |
|||
Elektive Hüftendoprothesenerstimplantation |
|||
Anzahl der Eingriffe |
|||
39
|
Wievielte elektive Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation während dieses Aufenthaltes?
|
Gültige Angabe: >= 1
Angabe ohne Warnung: <= 10 |
- |
Präoperative Anamnese |
|||
Wurde eine Voroperation am Hüftgelenk oder hüftgelenknah durchgeführt?
|
0 = nein
1 = ja |
Zu den Voroperationen zählen alle operativen
Eingriffe (z.B. Osteosynthesen) an den gelenkbildenden sowie
angrenzenden Strukturen des zu operierenden Hüftgelenks.
Zu dokumentierten ist auch eine Voroperation, die nicht im eigenen Krankenhaus erbracht wurde. |
|
wenn Feld 40 = 1 | |||
Erstimplantation Endoprothese: Indikation "mechanisches Versagen durch Pseudarthrose oder Cut out" liegt vor
|
0 = nein
1 = ja |
Wurde bereits vor der Endoprothesenimplantation eine
Osteosynthese durchgeführt, die eine Pseudarthrose bzw. Cut out
zur Folge hatte, bitte diese Indikation zur elektiven
Hüftendoprothesen-Erstimplantation bestätigen.
|
|
Schmerzen
|
0 = nein
1 = ja, Belastungsschmerz 2 = ja, Ruheschmerz |
Das Kriterium „Schmerzen" ist erfüllt, wenn
Ruhe- oder Belastungsschmerzen vorliegen. Stauchungs- und Drehschmerz
sind unter Belastungsschmerz zu dokumentieren. Bei Vorliegen von Ruhe-
und Belastungsschmerzen ist der Ruheschmerz zu dokumentieren.
|
|
Präoperativer Bewegungsumfang |
|||
Wurde das passive Bewegungsausmaß mit der Neutral-Null-Methode bestimmt?
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0 = nein
1 = ja |
Neutral-0-Methode* (Angabe in Grad)
Bewegungsmaße Hüfte Gradeinteilung* (Beispiel) Extension/Flexion 15°/0°/140° Ab- / Adduktion 45°/0°/ 30° Außen-/Innenrotation 40°/0°/ 50° Beispiel für ein Streckdefizit: 0°/5°/140° * (vgl. Gerhardt und Rippstein 1993, SFTRDokumentierung, Müller 2000/01, Chirurgie für Studium und Praxis, 5. Auflage) |
|
wenn Feld 43 = 1 | |||
44
|
Extension/Flexion 1
|
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 15 Grad |
- |
45
|
Extension/Flexion 2
|
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 140 Grad |
- |
46
|
Extension/Flexion 3
|
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 140 Grad |
- |
47
|
Ab-/Adduktion 1
|
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 45 Grad |
- |
48
|
Ab-/Adduktion 2
|
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 45 Grad |
- |
49
|
Ab-/Adduktion 3
|
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 45 Grad |
- |
50
|
Außen-/Innenrotation 1
|
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 50 Grad |
- |
51
|
Außen-/Innenrotation 2
|
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 50 Grad |
- |
52
|
Außen-/Innenrotation 3
|
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 50 Grad |
- |
Modifizierter Kellgren-Lawrence-Score |
|||
53
|
Osteophyten
|
0 = keine oder fraglich
1 = eindeutig 2 = große |
- |
54
|
Gelenkspalt
|
0 = nicht oder fraglich verschmälert
1 = eindeutig verschmälert 2 = fortgeschritten verschmälert 3 = aufgehoben |
- |
55
|
Sklerose
|
0 = keine Sklerose
1 = leichte Sklerose 2 = leichte Sklerose mit Zystenbildung 3 = Sklerose mit Zysten |
- |
56
|
Deformierung
|
0 = keine Deformierung
1 = leichte Deformierung 2 = deutliche Deformierung |
- |
Schweregrad der Gelenkzerstörung bei rheumatischen Erkrankungen |
|||
Liegt eine Erkrankung aus dem rheumatischen Formenkreis mit Manifestation am betroffenen Gelenk vor?
|
0 = nein
1 = ja |
Dieses Feld ist mit "Ja" zu beantworten, wenn der
Patient eine entzündlich-rheumatische Gelenkerkrankung
(seropositive/seronegative rheumatoide Arthritis, Systemischer Lupus
erythematodes, Psoriasiarthropathie, Arthropathien in Zusammenhang mit
chronisch entzündlichen Darmerkrankungen) mit Manifestation an der
betroffenen Seite aufweist.
|
|
wenn Feld 57 = 1 | |||
erosive Gelenkzerstörung (Schweregrad nach Larsen-Dale-Eek)
|
0 = Grad 0 normal
1 = Grad 1 geringe Veränderung 2 = Grad 2 definitive Veränderung 3 = Grad 3 deutliche Veränderung 4 = Grad 4 schwere Veränderung 5 = Grad 5 mutilierende Veränderung |
Die Grade der erosiven Gelenkzerstörung nach
Larsen-Dale-Eek:
Grad 0 = normal Grad 1 = geringe Veränderungen: Weichteilschwellung, gelenknahe Osteoporose oder geringe Gelenkverschmälerung Grad 2 = definitive Veränderungen: eine oder mehrere kleine Erosionen, Gelenkspaltverschmälerung nicht obligat Grad 3 = deutliche Veränderungen: ausgeprägte Erosionen und Gelenkspaltverschmälerung sind vorhanden Grad 4 = schwere Veränderungen: große Erosionen vorhanden, nur Teile der ursprünglichen Gelenkfläche noch erhalten Grad 5 = Mutilierende Veränderungen, die ursprüngliche Gelenkfläche ist verschwunden, schwere Deformität möglich (Rau R, Wasssenberg S.: Scoringmethoden bei der rheumatoiden Arthritis. In: Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (ed.). Bildgebende Verfahren in der Rheumatologie. Steimkopff 2007:27-46) |
|
Atraumatische Femurkopfnekrose |
|||
59
|
Liegt eine atraumatische Femurkopfnekrose als Indikation vor?
|
0 = nein
1 = ja |
- |
wenn Feld 59 = 1 | |||
atraumatische Femurkopfnekrose nach ARCO-Klassifikation
|
0 = Stadium 0
1 = Stadium I 2 = Stadium II 3 = Stadium III 4 = Stadium IV |
geändert Stadium und Klinik, Pathologie, Bildgebung:
Stadium 0: - Normalbefund im Röntgenbild, MRT und Szintigraphie - Nekrosezeichen in der Histologie Stadium I - normales Röntgenbild/CT - pathologischer MR- oder Szintigraphiebefund - Subklassifikation nach betroffenem Femurkopfanteil (lateral, medial oder ventral) und Größe der beteiligten Femurkopfzirkumferenz (< 15 %, 15-30 %, > 30 %) Stadium II - im Röntgenbild Strukturveränderungen des Knochens ohne Konturveränderungen des Femurkopfes - normaler Gelenkspalt - Hüftkopfnekrose-spezifische MR-Befunde - Subklassifikation nach betroffenem Femurkopfanteil (lateral, medial oder ventral) und Größe der beteiligten Femurkopfzirkumferenz (< 15 %, 15-30 %, > 30 %) Stadium III - im Röntgenbild Knochenstrukturveränderungen mit subchondraler Fraktur in Form einer sichelförmigen Aufhellungszone ("crescent sign") - Kontur des Femurkopfes flacht sich ab - normal weiter Gelenkspalt - Subklassifikation nach betroffenem Femurkopfanteil (lateral, medial oder ventral), Größe der beteiligten Femurkopfzirkumferenz (< 15 %, 15-30 %, > 30 %) und Ausmaß der Kopfabflachung (< 2 mm, 2-4 mm, > 4 mm). Stadium IV - Entwicklung einer Arthrosis deformans - Abflachung des Hüftkopfes - Gelenkspaltverschmälerung |
|
Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Wechsel bzw. Komponentenwechsel (W) |
|||
Wechsel bzw. Komponentenwechsel |
|||
Anzahl der Eingriffe |
|||
61
|
Wievielte Wechsel-Operation während dieses Aufenthaltes?
|
Gültige Angabe: >= 1
Angabe ohne Warnung: <= 10 |
- |
Präoperative Anamnese |
|||
Schmerzen vor der Prothesenexplantation
|
0 = nein
1 = ja, Belastungsschmerz 2 = ja, Ruheschmerz |
Das Kriterium „Schmerzen“ ist erfüllt,
wenn Ruhe- oder Belastungsschmerzen vorliegen. Stauchungs- und
Drehschmerz sind unter Belastungsschmerz zu dokumentieren. Bei
Vorliegen von Ruhe- und Belastungsschmerzen ist der Ruheschmerz zu
dokumentieren. Bei zweizeitigem Wechsel ist das präoperative
Schmerzausmaß des Ersteingriffs/ der Explantation anzugeben.
|
|
Erreger-/Infektionsnachweis |
|||
positive Entzündungszeichen im Labor vor der Prothesenexplantation (BSG, CRP, Leukozyten)
|
0 = nein
1 = ja |
Entzündungszeichen innerhalb der letzten 14 Tage
präoperativ.
Bei zweizeitigem Wechsel sind die präoperativen Ergebnisse des Ersteingriffes / der Explantation anzugeben. |
|
mikrobiologische Untersuchung vor der Prothesenexplantation
|
0 = nicht durchgeführt
1 = durchgeführt, negativ 2 = durchgeführt, positiv |
Der Erregernachweis bezieht sich auf einen Nachweis im
Gelenk vor der Operation. Der Nachweis gilt erst dann als Negativ, wenn
die Bebrütung über mindestens 14 Tage erfolgt ist. Der
Erregernachweis ist auch gegeben, wenn vor Ablauf der 14 Tage oder
durch einen Schnelltest ein positiver Keimnachweis vorlag. Bei
zweizeitigem Wechsel sind die präoperativen mikrobiologischen
Ergebnisse des Ersteingriffs/ der Explantation anzugeben.
|
|
Röntgendiagnostik/Klinische Befunde |
|||
Liegen spezifische röntgenologische/klinische Befunde vor der Prothesenexplantation vor?
|
0 = nein
1 = ja |
Bei zweizeitigem Wechsel sind die präoperativen
Befunde des Ersteingriffes/der Explantation anzugeben.
|
|
wenn Feld 65 = 1 | |||
Implantatbruch
|
1 = ja
|
Dies umfasst auch Keramikkopfberstung.
|
|
66.2
|
Implantatabrieb/-verschleiß
|
1 = ja
|
- |
66.3
|
Implantatfehllage der Pfanne
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1 = ja
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- |
66.4
|
Implantatfehllage des Schafts
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1 = ja
|
- |
Lockerung der Pfannenkomponente
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1 = ja
|
Hier sind auch Lockerungen ohne röntgenologische
Zeichen zu dokumentieren.
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|
Lockerung der Schaftkomponente
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1 = ja
|
Hier sind auch Lockerungen ohne röntgenologische
Zeichen zu dokumentieren.
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66.7
|
periprothetische Fraktur
|
1 = ja
|
- |
Endoprothesen(sub)luxation
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1 = ja
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Hier sind auch rezidivierende (= mindestens 2-mal
aufgetretene) Endoprothesen(sub)luxationen ohne röntgenologischen
Zeichen zu dokumentieren.
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Knochendefekt Pfanne
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1 = ja
|
geändert Zum „Knochendefekt“ zählen auch die „Osteolyse“ oder der „Substanzverlust“.
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|
Knochendefekt des Femurs (ab distal des trochanter minors)
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1 = ja
|
geändert Zum „Knochendefekt“ zählen auch die „Osteolyse“ oder der „Substanzverlust“.
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66.11
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Gelenkpfannenentzündung mit Defekt des Knorpels (Cotyloiditis) z.B. nach Duokopfprothesenimplantation
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1 = ja
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- |
periartikuläre Ossifikation
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1 = ja
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Zu dokumentieren sind nur die periartikulären
Ossifikationen nach Brooker Grad 3 und 4.
Brooker-Klassifikation der heterotopen Knochenbildung: Grad 0 = keine Ossifikation, Grad 1 = eine oder zwei Knocheninseln in den Weichteilen von jeweils weniger als 1 cm Durchmesser, Grad 2 = ausgedehntere Knocheninseln oder Knochenspangen vom Becken oder proximalen Femur, die weniger als die Hälfte des Abstandes zwischen Femur und Becken einnehmen, Grad 3 = Ossifikation, die mehr als die Hälfte des Abstands zwischen Femur und Becken einnimmt, den Abstand aber nicht überbrückt, Grad 4 = knöcherne Spange zwischen Becken und Femur [Vgl. Fransen, M., Neal, B.: Non-steroidal anti-inflammatory drugs for preventing heterotopic bone formation after hip arthroplasty. The Cochrane Database of Systematic Reviews 2006, Issue 3; Stand 2009] |
|
Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Prozedur (PROZ) |
|||
Prozedur |
|||
Intra- und postoperativer Verlauf |
|||
67
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Gab es spezifische behandlungsbedürftige Komplikationen?
|
0 = nein
1 = ja |
- |
wenn Feld 67 = 1 | |||
primäre Implantatfehllage
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1 = ja
|
Primäre Lage des Implantates oder von Teilen des
Implantates, die eine Reoperation notwendig macht. Hiermit ist nicht
die klassische Endoprothesenluxation gemeint, sondern z.B. die
Perforation.
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|
sekundäre Implantatdislokation
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1 = ja
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Von einer Implantatdislokation wird dann gesprochen,
wenn sich das Implantat nach Einschätzung des Operateurs
primär nach Beendigung des Eingriffs in regelrechter Lage befand
und die Lage sekundär – z.B. nach Belastung –
veränderte (z.B. cut out). Hiermit ist nicht die klassische Endoprothesenluxation gemeint. |
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offene und geschlossene reponierte Endoprothesen(sub)luxation
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1 = ja
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Dokumentiert werden soll hier jede postoperative
Luxation, egal ob sie offen oder geschlossen reponiert werden muss.
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|
OP- oder interventionsbedürftige/-s Nachblutung/Wundhämatom
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1 = ja
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Behandlungsbedürftige Wundhämatome oder
Nachblutungen sind immer dann gegeben, wenn diese im direkten
Zusammenhang mit dem Primäreingriff stehen und eine Intervention
(Punktion, Hämatomausräumung oder Blutstillung) erforderlich
werden lassen. Zu den Interventionen zählt nicht die Gabe von
Blutpräparaten.
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|
OP- oder interventionsbedürftige Gefäßläsion
|
1 = ja
|
Mit Gefäßläsion sind alle iatrogenen
Verletzungen der Arterien, ggf. auch der Venen, gemeint, die einer
operativen oder interventionellen Revision bedürfen. Im Bereich
des Beckens in der Regel A. iliaca externa, im Bereich des Femurs A.
femoralis bzw. A profunda femoris. Die Gabe von Blutkonserven ist nicht
ausreichend, die Kriterien hier zu erfüllen.
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|
68.6
|
bei Entlassung persistierender motorischer Nervenschaden
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1 = ja
|
- |
periprothetische Fraktur
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1 = ja
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Unter Fraktur sind alle Brüche zu verstehen, die
intra- oder postoperativ (bis zum Zeitpunkt der Entlassung aus der
akut-stationären Einrichtung) im OP-Gebiet entstanden sind. Hierzu
zählen auch Frakturen, die infolge eines Sturzes entstanden sind.
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|
reoperationspflichtige Wunddehiszenz
|
1 = ja
|
Gemeint ist hier das reoperationspflichtige
Auseinanderweichen der Wundränder der primär verschlossenen
Operationswunde.
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reoperationspflichtige sekundäre Nekrose der Wundränder
|
1 = ja
|
Gemeint ist hier die reoperationspflichtige, in Folge einer Minderdurchblutung aufgetretene sekundäre Nekrose der Wundränder der primär verschlossenen Operationswunde. | |
68.10
|
sonstige spezifische behandlungsbedürftige Komplikationen
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1 = ja
|
- |
postoperative Wundinfektion
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0 = nein
1 = ja |
geändert Es gelten die allgemeinen Prinzipien der KISS-Definition für postoperative Wundinfektionen
Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. |
|
wenn Feld 69 = 1 | |||
Wundinfektionstiefe
|
1 = A1 - postoperative, oberflächliche Wundinfektion
2 = A2 - postoperative, tiefe Wundinfektion 3 = A3 - Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet |
geändert KISS-Definitionen für Postoperative Wundinfektionen:
A1 Postoperative oberflächliche Wundinfektion, die nur Haut oder subkutanes Gewebe mit einbezieht A2 Postoperative tiefe Wundinfektion erfasst Faszienschicht und Muskelgewebe. A3 Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet erfasst Organe oder Körperhöhlen, die während der Operation geöffnet wurden oder an denen manipuliert wurde. A3-Infektionen sind u.a.: Knochen- oder Gelenkinfektionen, Infektionen im Mediastinum oder am Herzen (z.B. Endokarditis) oder an den tiefen Gefäßen oder an den Nieren oder der Prostata. |
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wenn Feld 67 = 1 oder wenn Feld 69 = 1 | |||
ungeplante Folge-OP aufgrund von Komplikationen
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0 = nein
1 = ja |
Gemeint sind unvorhergesehene Folgeeingriffe wegen
Komplikationen nach dem Primäreingriff.
Hinweis: Dokumentiert werden soll eine operative Revision, nicht aber z. B. die Punktion eines Hämatoms. |
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Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Basis (B) |
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Basisdokumentation |
|||
Intra- und postoperativer Verlauf |
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72
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Gab es allgemeine behandlungsbedürftige Komplikationen?
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0 = nein
1 = ja |
- |
wenn Feld 72 = 1 | |||
Pneumonie
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1 = ja
|
geändert Definitionen nosokomialer Infektionen für die
Surveillance im Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System
(KISS-Definitionen):
• Nationales Referenzzentrum für Krankenhaushygiene (NRZ), Internet: http://www.nrz-hygiene.de • Robert Koch-Institut, Berlin, Internet: http://www.rki.de Infektionen der Unteren Atemwege C 1 a – C 1 c Pneumonie C 1 a Klinisch definierte Pneumonie Mindestens eines der folgenden Zeichen lässt sich wiederholt bei Röntgenuntersuchungen des Thorax nachweisen (bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grundkrankheit reicht ein aussagekräftiger Röntgen-Thorax Befund mit einem der nachfolgenden Zeichen): ▶ Neues oder progressives und persistierendes Infiltrat ▶ Verdichtung ▶ Kavernenbildung ▶ Pneumatozele bei Kindern unter einem Jahr und mindestens eines der folgenden: ▶ Fieber > 38 °C ▶ Leukozytose (≥ 12.000/mm3) oder Leukopenie (< 4000/mm3) ▶ Verwirrtheit ohne andere Ursache bei Pat. ≥ 70 Jahre und mindestens zwei der folgenden: ▶ Neues Auftreten von eitrigem Sputum/Trachealsekret oder Veränderung des Sputums/Trachealsekrets (Farbe, Konsistenz, Geruch) oder vermehrte respiratorische Sekretion oder vermehrtes Absaugen ▶ Neuer oder zunehmender Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe ▶ Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch ▶ Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. erhöhter Sauerstoffbedarf, neue Beatmungsnotwendigkeit) Für Patienten > 12 Monate bis zum 12. Lebensjahr existieren für die klinisch definierte Pneumonie zusätzliche Definitionen (siehe zusätzliche Definitionen C 1 d für Kinder > 12 Monate bis zum 12. Lebensjahr unter www.rki.de). C 1 b Gewöhnliche bakterielle Pneumonie/Pilzpneumonie Mindestens eines der folgenden Zeichen lässt sich wiederholt bei Röntgenuntersuchungen des Thorax nachweisen (bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grundkrankheit reicht ein aussagekräftiger Röntgen-Thorax Befund mit einem der nachfolgenden Zeichen): ▶ Neues oder progressives und persistierendes Infiltrat ▶ Verdichtung ▶ Kavernenbildung ▶ Pneumatozele bei Kindern unter einem Jahr und mindestens eines der folgenden: ▶ Fieber > 38 °C ▶ Leukozytose (≥ 12.000/mm3) oder Leukopenie (< 4000/mm3) ▶ Verwirrtheit ohne andere Ursache bei Pat. ≥ 70 Jahre und mindestens eines der folgenden: ▶ Neues Auftreten von eitrigem Sputum/Trachealsekret oder Veränderung des Sputums/Trachealsekrets (Farbe, Konsistenz, Geruch) oder vermehrte respiratorische Sekretion oder vermehrtes Absaugen ▶ Neuer oder zunehmender Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe ▶ Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch ▶ Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. erhöhter Sauerstoffbedarf, neue Beatmungsnotwendigkeit) und mindestens eines der folgenden: ▶ Erregernachweis im Blut ▶ Nachweis eines Erregers aus Pleuraflüssigkeit ▶ Kultureller Nachweis eines ätiologisch in Frage kommenden Erregers aus Trachealsekret, bronchoalveoläre Lavage (BAL) oder geschützte Bürste ▶ Intrazellulärer Bakteriennachweis in ≥ 5 % der bei BAL gewonnenen Zellen ▶ Positive quantitativer Kultur aus Lungenparenchym ▶ Histopathologische Untersuchung zeigt Nachweis invasiver Pilzhyphen oder Pseudohyphen im Lungengewebe oder Abszesse oder Verdichtungen mit Ansammlung zahlreicher polymorphkerniger Neutrophilen in Bronchiolen und Alveolen C 1 c Atypische Pneumonie Mindestens eines der folgenden Zeichen lässt sich wiederholt bei Röntgenuntersuchungen des Thorax nachweisen (bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grundkrankheit reicht ein aussagekräftiger Röntgen-Thorax Befund mit einem der nachfolgenden Zeichen): ▶ Neues oder progressives und persistierendes Infiltrat ▶ Verdichtung ▶ Kavernenbildung und mindestens eines der folgenden: ▶ Fieber > 38 °C ▶ Leukozytose (≥ 12.000/mm3) oder Leukopenie (< 4000/mm3) ▶ Verwirrtheit ohne andere Ursache bei Pat. ≥ 70 Jahre und mindestens eines der folgenden: ▶ Neues Auftreten von eitrigem Sputum/Trachealsekret oder Veränderung des Sputums/Trachealsekrets (Farbe, Konsistenz, Geruch) oder vermehrte respiratorische Sekretion oder vermehrtes Absaugen ▶ Neuer oder zunehmender Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe ▶ Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch ▶ Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. erhöhter Sauerstoffbedarf, neue Beatmungsnotwendigkeit) und mindestens eines der folgenden: ▶ Nachweis von Viren, Chlamydien, Legionellen, Bordetella oder Mycoplasma in Atemwegsekreten oder -parenchym in kulturellen oder nicht-kulturellen Verfahren aus Material, welches zum Zweck der Diagnose oder Behandlung entnommen wurde ▶ 4-facher Titeranstieg (IgG) für einen Erreger (z. B. Influenza-Viren, Chlamydien) ▶ 4-facher Anstieg des L. pneumophila Antikörpertiters auf ≥ 1:128 in wiederholten Serumproben ▶ Nachweis von L. pneumophila SG 1 Antigen im Urin |
|
behandlungsbedürftige kardiovaskuläre Komplikation(en)
|
1 = ja
|
Komplikationen des Herzens oder des Blutkreislaufes,
die im Zusammenhang mit dem Eingriff aufgetreten sind und
behandlungsbedürftig sind (z.B. medikamentös,
interventionell).
Beispiele: - Herzinfarkt - behandlungsbedürftige Herzrhythmusstörungen |
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tiefe Bein- /Beckenvenenthrombose
|
1 = ja
|
Nachweis durch bildgebendes Verfahren oder klinische Diagnose |
|
Lungenembolie
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1 = ja
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Nach Diagnose durch bildgebendes Verfahren oder durch klinische Diagnose |
|
katheterassoziierte Harnwegsinfektion
|
1 = ja
|
geändert Definitionen nosokomialer Infektionen für die
Surveillance im Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System
(KISS-Definitionen):
• Nationales Referenzzentrum für Krankenhaushygiene (NRZ), Internet: http://www.nrz-hygiene.de • Robert Koch-Institut, Berlin, Internet: http://www.rki.de Harnweginfektionen D 1 Symptomatische Harnweginfektion muss dem folgenden Kriterium entsprechen: ▶ Mindestens eine Urinkultur ≥ 105 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen und Patient hat mindestens eines der folgenden Symptome:
D 2 Asymptomatische Bakteriurie mit sekundärer Sepsis muss dem folgenden Kriterium entsprechen: ▶ Mindestens eine Urinkultur mit ≥ 105 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen und Patient hat keine Symptome einer Harnweginfektion:
und Nachweis mind. eines der in der Urinkultur nachgewiesenen Erregers in einer Blutkultur
D 3 Sonstige Infektionen der ableitenden Harnwege (Nieren, Ureter, Blase, Urethra oder retroperineal / perinephritisches Gewebe) müssen eines der folgenden Kriterien erfüllen: ▶ Nachweis von Erregern in kulturellen oder nicht-kulturellen Verfahren aus Sekret (nicht Urin) oder Gewebe der betroffenen Region isoliert, welche zum Zweck der Diagnose oder Behandlung entnommen wurde/n ▶ Abszess oder sonstiges Zeichen einer Infektion während einer direkten Untersuchung, einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt ▶ Mindestens eines der folgenden Anzeichen:
und mindestens eines der folgenden Anzeichen:
|
|
73.6
|
Schlaganfall
|
1 = ja
|
- |
73.7
|
akute gastrointestinale Blutung
|
1 = ja
|
- |
73.8
|
akute Niereninsuffizienz
|
1 = ja
|
- |
sonstige allgemeine behandlungsbedürftige Komplikationen
|
1 = ja
|
geändert z.B . Harnwegsinfektionen, die nicht katheterassoziiert entstanden sind.
Keine Komplikationen in diesem Sinn sind: • Erbrechen im Aufwachraum (nach OP zu erwarten) • hypotone Reaktion nach OP (nach OP zu erwarten) • mehrfacher venöser Zugang |
|
Präventionsmaßnahmen bei Patienten ab 65 Jahren |
|||
74
|
Ist eine systematische Erfassung der individuellen Sturzrisikofaktoren des Patienten erfolgt?
|
0 = nein
1 = ja |
- |
75
|
Wurden multimodale individuelle Maßnahmen zur Sturzprophylaxe ergriffen?
|
0 = nein
1 = ja |
- |
Postoperativer Bewegungsumfang |
|||
Wurde das passive Bewegungsausmaß mit der Neutral-Null-Methode bei Entlassung bestimmt?
|
0 = nein
1 = ja |
Zeitpunkt der Erhebung am Entlassungstag oder einen Tag vor der Entlassung. Neutral-Null-Methode* 1. Zahl: Vom Körper weggeführte Bewegung 2. Zahl: 0-Stellung (falls nicht erreicht, 1. bzw. 3. Zahl) 3. Zahl: Zur Körpermitte hinführende Bewegung Bewegungsmaße Hüfte Gradeinteilung* (Beispiel): Extension/Flexion 15°/0°/140° Ab- / Adduktion 45°/0°/ 30° Außen-/Innenrotation 40°/0°/ 50° * (vgl. Gerhardt und Rippstein 1993, SFTR-Dokumentierung, Müller 2000/01, Chirurgie für Studium und Praxis, 5. Auflage) |
|
wenn Feld 24 EINSIN (2) und wenn Feld 76 = 1 | |||
Extension/Flexion 1 bei Entlassung
|
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 10 Grad |
Zeitpunkt der Erhebung am Entlassungstag oder einen Tag
vor der Entlassung.
Bei beidseitigen Prozeduren sind die Bewegungsausmaße desjenigen Gelenkes anzugeben, welches den niedrigeren Wert in der Beugung (Extension/Flexion 3) zum oben genannten Zeitpunkt vorweist. |
|
Extension/Flexion 2 bei Entlassung
|
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 150 Grad |
Zeitpunkt der Erhebung am Entlassungstag oder einen Tag
vor der Entlassung.
Bei beidseitigen Prozeduren sind die Bewegungsausmaße desjenigen Gelenkes anzugeben, welches den niedrigeren Wert in der Beugung (Extension/Flexion 3) zum oben genannten Zeitpunkt vorweist. |
|
Extension/Flexion 3 bei Entlassung
|
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 150 Grad |
Zeitpunkt der Erhebung am Entlassungstag oder einen Tag
vor der Entlassung.
Bei beidseitigen Prozeduren sind die Bewegungsausmaße desjenigen Gelenkes anzugeben, welches den niedrigeren Wert in der Beugung (Extension/Flexion 3) zum oben genannten Zeitpunkt vorweist. |
|
Gehfähigkeit bei Entlassung |
|||
Gehstrecke bei Entlassung
|
1 = unbegrenzt (> 500m)
2 = Gehen am Stück bis 500m möglich 3 = auf der Stationsebene mobil (50m werden erreicht) 4 = im Zimmer mobil 5 = immobil |
Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Entlassung. Die Angaben sind unabhängig davon, ob der Patient
Schmerzmedikamente eingenommen hat.
|
|
Gehhilfen bei Entlassung
|
0 = keine
1 = Unterarmgehstützen/Gehstock 2 = Rollator/Gehbock 3 = Rollstuhl 4 = bettlägerig |
Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Entlassung.
|
|
Entlassung Krankenhaus |
|||
Entlassungsdatum Krankenhaus
|
Format: TT.MM.JJJJ
|
geändert Gilt bei stationären Eingriffe: Für die
Zusammenführung von zeitlich eng beieinander liegenden
stationären Aufenthalten gelten die Regelungen der
DRG-Fallzusammenführung gemäß § 2 FPV.
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.1.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
|
83
|
Entlassungsgrund
|
- | |
Entlassungsdiagnose(n)
|
-
|
geändert Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Hauptdiagnose- oder
Nebendiagnosen) bzw. die Quartalsdiagnosen angegeben werden, die in
inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Leistungsbereich der
Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) bzw. Behandlungstag (ambulant) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2020 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist. |
|
geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung
|
1 = ja
|
geändert Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
|
Schlüssel 1
"Entlassungsgrund" |
01 = Behandlung regulär beendet 02 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 03 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet 04 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet 05 = Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers 06 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus 07 = Tod 08 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV in der am 31.12.2003 geltenden Fassung) 09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung 10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung 11 = Entlassung in ein Hospiz 13 = externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung 14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG 22 = Fallabschluss (interne Verlegung) bei Wechsel zwischen voll- und teilstationärer Behandlung 25 = Entlassung zum Jahresende bei Aufnahme im Vorjahr (für Zwecke der Abrechnung - PEPP, § 4 PEPPV 2013) |