Ausfüllhinweise
Herzschrittmacher-Implantation (09/1)
Stand: 15. November 2018 (QS-Spezifikation 2019 V03)
Copyright © 2018 IQTIG

Werden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist die Erstprozedur zu dokumentieren.
Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis

Teildatensatz Basis (B)

Art der Versicherung

1
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
-

Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem Krankenhaus-Informationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden.

2
besonderer Personenkreis
00 = kein besonderer Personenkreis
04 = § 264 SGB V, Nicht Versicherungspflichtige, Sozialhilfeempfänger
06 = BVG inkl. OEG, BSeuchG, SVG, ZHG, HHG, PrVG sowie BEG
07 = bes. Personenkreis (in Deutschland wohnende Berechtigte nach über-/zwischenstaatl. Recht und niederl. Grenzgänger, die über eine KV-Karte verfügen; nach Aufwand)
08 = bes. Personenkreis (in Deutschland wohnende Berechtigte nach über-/zwischenstaatl. Recht, die über eine KV-Karte verfügen; pauschal)
09 = Empfänger von Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz, Auslandsversicherte
Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 2 Besonderer Personenkreis

Patientenidentifizierende Daten

3
eGK-Versichertennummer
-
Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" des Versicherten wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Diese Information ist nur für gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich versicherter Patient) handelt, muss die Information im QS-Datensatz dokumentiert werden. Sie kann automatisch aus dem Krankenhaus-Informationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln.
4
Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.
1 = ja
geändert
Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" ist für alle Patienten zu dokumentieren, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen beginnt das Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte in der Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen Ausnahmefällen ist dies auch der Fall, obwohl es sich nicht um einen Patienten handelt, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse handeln. In diesen Fällen ist das Datenfeld mit „ja“ zu beantworten, da der Patient über keine eGK-Versichertennummer verfügt.

Achtung
: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden.

Basisdokumentation

5
Institutionskennzeichen
-

Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt.
Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.

6
entlassender Standort
-
Bei einem nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der entlassende Standort mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln.
Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. In Bezug auf den Standort hat an dieser Stelle die gleiche inhaltliche Angabe wie bei der Datenlieferung nach § 21 KHEntgG zu erfolgen. Dabei muss es sich um die Standortnummer handeln, die auch für die Identifikation bei der Annahmestelle für die Qualitätsberichte der Krankenhäuser verwendet wird.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
7
behandelnder Standort (OPS)
-
Der „behandelnde Standort“ entspricht dem Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung gemäß auslösendem OPS-Kode erbringt.

Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird.

Bei  einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln.

Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden.
8
Betriebsstätten-Nummer
Gültige Angabe: >= 1
Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig "1". Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.

Die Betriebstätten-Nummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. Die Angabe der Betriebsstätten-Nummer ist optional.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
9
Fachabteilung
-
-
10
Identifikationsnummer des Patienten
-

Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt.

11
Geburtsdatum
Format: TT.MM.JJJJ
-
12
Geschlecht
1 = männlich
2 = weiblich
8 = unbestimmt
-
Körpergröße
Angabe in: cm
Gültige Angabe: >= 1 cm
Angabe ohne Warnung: 120 - 230 cm

Bitte die Körpergröße des Patienten in ganzen Zentimetern angeben.

13.2
Körpergröße unbekannt
1 = ja
-
Körpergewicht bei Aufnahme
Angabe in: kg
Gültige Angabe: 1 - 500 kg
Angabe ohne Warnung: 30 - 230 kg
Bitte das Körpergewicht des Patienten bei Aufnahme in die leistungserbringende Abteilung in Kilogramm angeben.
Gerundet auf volle kg.
14.2
Körpergewicht unbekannt
1 = ja
-
15
Aufnahmedatum Krankenhaus
Format: TT.MM.JJJJ
geändert
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung

Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel
1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019
Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019.

Präoperative Anamnese/Klinik

16
Einstufung nach ASA-Klassifikation
1 = normaler, gesunder Patient
2 = Patient mit leichter Allgemeinerkrankung
3 = Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung
4 = Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung, die eine ständige Lebensbedrohung darstellt
5 = moribunder Patient, von dem nicht erwartet wird, dass er ohne Operation überlebt
Die ASA-Klassifikation ist eine Risikoklassifikation der American Society of Anesthesiologists (ASA).

Bezug genommen wird auf die Übersetzung und Beispiele gemäß der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) und des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) zum Kerndatensatz Anästhesie Version 3.0 / 2010:
„ASA-Physical Status / ASA-Klassifikation
ASA I: A normal healthy patient (Normaler, gesunder Patient)
ASA II: A patient with mild systemic disease (Patient mit leichter Allgemeinerkrankung, z.B.: gut eingestellter Hypertonus, schwach ausgeprägter Diabetes)
ASA III: A patient with severe systemic disease (Patient mit schwerer Allgemeiner krankung, z.B.: Angina pectoris, früherer Myokardinfarkt, COPD)
ASA IV: A patient with severe systemic disease that is a constant threat to life (Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung, die eine ständige Lebensbedrohung darstellt z.B., chronische Herzinsuffizienz, Nierenversagen)
ASA V: A moribund patient who is not expected to survive without the operation (Moribunder Patient, von dem nicht erwartet wird, dass er ohne Operation überlebt z.B., rupturiertes Bauchaortenaneurysma)
[...]"

Es ist die ASA-Einstufung der Anästhesiedokumentation zu übernehmen.
17
führendes Symptom
0 = keines (asymptomatisch)
1 = Präsynkope/Schwindel
2 = Synkope einmalig
3 = Synkope rezidivierend
4 = synkopenbedingte Verletzung
5 = Herzinsuffizienz
8 = Symptome einer Vorhofpfropfung: spontan oder infolge Schrittmachersyndrom
9 = asymptomatisch unter externer Stimulation
99 = sonstiges
das zur Indikationsstellung der Schrittmacherversorgung führende Symptom
18
Herzinsuffizienz
0 = nein
1 = ja, NYHA I
2 = ja, NYHA II
3 = ja, NYHA III
4 = ja, NYHA IV
Zu dokumentieren ist die NYHA-Klasse VOR der Implantation des Schrittmachers.
19
führende Indikation zur Schrittmacherimplantation
1 = AV-Block I, II oder III
5 = Schenkelblock
6 = Sinusknotensyndrom (SSS) inklusive BTS (bei paroxysmalem/persistierendem Vorhofflimmern)
7 = Bradykardie bei permanentem Vorhofflimmern
8 = Karotis-Sinus-Syndrom (CSS)
9 = Vasovagales Syndrom (VVS)
10 = kardiale Resynchronisationstherapie (CRT)
99 = sonstiges

Paroxysmales/persistierendes Vorhofflimmern, d.h. Vorhofflimmern in der Anamnese oder intraoperativ ist nicht unter "Bradykardie bei permanentem Vorhofflimmern" sondern unter "Sinusknotensyndrom (SSS) inklusive BTS (bei paroxysmalem/persistierendem Vorhofflimmern)" zu dokumentieren.

20
Ätiologie
1 = angeboren
2 = neuromuskulär
3 = infarktbedingt
4 = AV-Knoten-Ablation durchgeführt/geplant
5 = sonstige Ablationsbehandlung
6 = Zustand nach herzchirurgischem Eingriff
7 = Zustand nach Transkatheter-Aortenklappenimplantation (TAVI)
9 = sonstige/unbekannt

Zu den Schlüsseln "Zustand nach herzchirurgischem Eingriff" und "Zustand nach Transkatheter-Aortenklappenimplantation (TAVI)": Hierbei sind auch Operationen zu berücksichtigen, die unmittelbar vor der Schrittmacher-Implantation stattfanden (ggf. während desselben stationären Aufenthalts).

Ablation bei Vorhofflimmern ist unter "sonstige Ablationsbehandlung" zu dokumentieren.

Unter sonstiges sind – da nicht leitlinienrelevant – u. a. zu verstehen:

  • kardiomyopathisch (entzündlich, chronisch, akut)
  •  arteriosklerotisch
  • systemerkrankungsbedingt
  • toxisch
  • degenerativ
21
Persistenz der Bradykardie
1 = persistierend
2 = intermittierend
3 = keine Bradykardie
-
22
erwarteter Anteil ventrikulärer Stimulation
1 = >= 95%
2 = >= 40% bis < 95%
3 = < 40%
-
23
Diabetes mellitus
0 = nein
1 = ja, nicht insulinpflichtig
2 = ja, insulinpflichtig
WHO/NCD/NCS 99.2 Definition, Diagnosis and Classification of Diabetes mellitus and its Complications Part 1:
Nach den Kriterien der WHO bzw. der American Diabetes Association (ADA) kann ein Diabetes mellitus dann diagnostiziert werden, wenn klassische Symptome (verstärkter Durst und Harndrang, Abgeschlagenheit, Juckreiz) und ein Gelegenheitsblutzucker über 200 mg/dl oder ein Nüchtern-Plasma-Glukosewert über 125 mg/dl (7 mmol/l) an mindestens zwei Messzeitpunkten vorliegen. Die Insulinpflichtigkeit bezieht sich nicht allein auf die primäre Insulinpflichtigkeit (Diabetes mellitus Typ I) sondern auf die tatsächliche, aktuelle Behandlung des Patienten mit Insulin. Sie schließt damit die sekundäre Insulinpflichtigkeit bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ II ein.
24
Nierenfunktion/Serum Kreatinin
1 = <= 1,5 mg/dl (<= 133 μmol/l)
2 = > 1,5 mg/dl (> 133 μmol/l) bis <= 2,5 mg/dl (<= 221 μmol/l)
3 = > 2,5 mg/dl (> 221 μmol/l), nicht dialysepflichtig
4 = > 2,5 mg/dl (> 221 μmol/l), dialysepflichtig
8 = unbekannt
Eine beginnende Einschränkung der Nierenfunktion (Niereninsuffizienz) kann angenommen werden, wenn der Serum- Kreatininwert über dem Referenzwert des jeweiligen Nachweisverfahrens liegt. Um diesen unterschiedlichen Referenzwerten Rechnung zu tragen, soll hier einheitlich eine Niereninsuffizienz erst bei einem Serum-Kreatininwert von > 1,5 mg/dl bzw 133 μmol/l eingetragen werden. Maßgeblich sind die während des Aufenthaltes erhobenen Befunde. Wenn nicht vorliegend, kann auf zeitlich nahe liegende Vorbefunde zurückgegriffen werden. Liegen mehrere verschiedene Befunde vor, ist der zeitlich dem Eingriff am nächsten liegende Befund (ggf. auch erst nach dem Eingriff) zu verwenden.

Präoperative Diagnostik

Indikationsbegründende EKG-Befunde

25
Vorhofrhythmus
1 = normofrequenter Sinusrhythmus
2 = Sinusbradykardie/SA-Blockierungen
3 = paroxysmales/ persistierendes Vorhofflimmern/-flattern
4 = permanentes Vorhofflimmern
5 = Wechsel zwischen Sinusbradykardie und Vorhofflimmern (BTS)
9 = sonstige

(1) gemeint ist eine normale Sinusknotenerregung

Differenzierung von persistierendem (3) und permanentem Vorhofflimmern (4):
Als persistierendes Vorhofflimmern wird eine anhaltende Rhythmusstörung bezeichnet, die sich medikamentös oder elektrisch in den Sinusrhythmus zurückführen lässt.
Als permanentes Vorhofflimmern wird die anhaltende Vorhofrhythmusstörung bezeichnet, die nicht mehr in einen Sinusrhythmus überführt werden kann. Die Kardioversion bleibt erfolglos.

26
AV-Block
0 = keiner
1 = AV-Block I. Grades, Überleitung <= 300 ms
2 = AV-Block I. Grades, Überleitung > 300 ms
3 = AV-Block II. Grades, Typ Wenckebach
4 = AV-Block II. Grades, Typ Mobitz
5 = AV-Block III. Grades
6 = nicht beurteilbar wegen Vorhofflimmerns
7 = AV-Block nach HIS-Bündel-Ablation (geplant/durchgeführt)
Mit Schlüssel "AV-Block nach HIS-Bündel-Ablation (geplant/durchgeführt)" ist ein AV-Block nach einer bereits durchgeführten oder geplanten HIS-Bündel-Ablation zu dokumentieren.
27
intraventrikuläre Leitungsstörungen
0 = keine
1 = Rechtsschenkelblock (RSB)
2 = Linksanteriorer Hemiblock (LAH) + RSB
3 = Linksposteriorer Hemiblock (LPH) + RSB
4 = Linksschenkelblock
5 = alternierender Schenkelblock
6 = kein Eigenrhythmus
9 = sonstige
-
wenn Feld 27 <> 6
28
QRS-Komplex
1 = < 120 ms
2 = 120 bis < 130 ms
3 = 130 bis < 140 ms
4 = 140 bis < 150 ms
5 = >= 150 ms
-
29
Pausen außerhalb von Schlafphasen
0 = keine Pause
1 = <= 3 s
2 = > 3 s bis <= 6 s
3 = > 6 s
4 = nicht bekannt
Die Information über die Pausen stammt oft aus dem Langzeit-EKG, die Pausen können auch aus dem Ruhe-EKG stammen, selten aus einer Monitorüberwachung im Krankenhaus.
30
Zusammenhang zwischen Symptomatik und Bradykardie/Pausen
0 = kein Zusammenhang
1 = wahrscheinlicher Zusammenhang
2 = EKG-dokumentierter Zusammenhang
3 = keine Bradykardie / keine Pausen
-
31
Spontanfrequenz außerhalb von Schlafphasen
1 = < 40/min
2 = 40 bis unter 50/min
3 = >= 50/min
4 = nicht bekannt
Die Spontanfrequenz kann dem Ruhe-EKG oder der Monitorfrequenz bei Op entnommen werden. Ein Langzeit-EKG ist nicht gefordert.

Linksventrikuläre Funktion

Ejektionsfraktion
Angabe in: %
Gültige Angabe: 0 - 100 %
Hier bitte den durch Echokardiogramm, Ventrikulografie oder andere Verfahren ermittelten Wert eintragen. Ggf. ist derjenige Wert zu dokumentieren, der ein Intervall von Werten am besten repräsentiert. 
32.2
EF nicht bekannt
1 = ja
-

Zusätzliche Kriterien

wenn Feld 19 IN (1;5;7)
33
AV-Knotendiagnostik
0 = nicht durchgeführt
1 = Nachweis spontaner infrahisärer AV-Blockierungen in EPU
2 = HV-Zeit >= 70 ms oder Provokation von infrahisären Blockierungen in EPU
3 = positiver Adenosin-Test
4 = kein pathologischer Befund
Falls mehrere der unter den Schlüsseln 1 bis 3 aufgeführten Befunde vorliegen, ist der wichtigste/für die Indikation entscheidende Befund zu dokumentieren.
wenn Feld 19 IN (6;8;9)
34
neurokardiogene Diagnostik
0 = keine
1 = Karotissinusmassage mit synkopaler Pause > 6 s
2 = Kipptisch positiv
3 = beides
-
wenn Feld 19 IN (1;5;6)
35
chronotrope Inkompetenz bei Erkrankung des Sinusknotens
0 = nein
1 = ja
nicht adäquater Anstieg der Sinusknotenfrequenz unter Belastung
wenn Feld 19 IN (9;10)
36
konservative Therapie ineffektiv/ unzureichend
0 = nein
1 = ja
z.B. Therapie mit Antiarrhythmika oder Ablation

Operation

37
OP-Datum
Format: TT.MM.JJJJ
OPS-Datum:
Wenn eine Angabe im Datenelement Operation enthalten ist, ist das Datum der Operation bzw. des Beginns der durchgeführten Prozedur zwingend anzugeben. Dabei soll dasselbe Datum wie im Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) verwendet werden.
38
Operation
-
geändert
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.

Zugang des implantierten Systems

Vena cephalica
1 = ja

Bei Wechsel Angabe des letztlich verwendeten Zugangs

Vena subclavia
1 = ja

Bei Wechsel Angabe des letztlich verwendeten Zugangs

andere
1 = ja

Bei Wechsel Angabe des letztlich verwendeten Zugangs

40
Dauer des Eingriffs
Angabe in: Minuten
Gültige Angabe: >= 1 Minuten
Angabe ohne Warnung: 5 - 240 Minuten
geändert
Als Schnitt-Nahtzeit zählt die Zeitspanne von der ersten Verletzung der Haut (Schnitt/Punktion) bis zum Verschluss (Naht/Punktionsverschluss).
Dosis-Flächen-Produkt
Angabe in: (cGy)* cm²
Gültige Angabe: >= 0 (cGy)* cm²
Angabe ohne Warnung: <= 50000 (cGy)* cm²
Bei Werten nahe 0 (cGy)* cm² kann 0 (cGy)* cm² als Wert eingetragen werden.
Dosis-Flächen-Produkt nicht bekannt
1 = ja
Dieses Feld ist mit „ja“ zu beantworten, wenn eine Durchleuchtung durchgeführt wurde, aber das Dosis-Flächen-Produkt nicht bekannt ist.
41.3
keine Durchleuchtung durchgeführt
1 = ja
-

Implantiertes System (postoperativ funktionell aktive Anteile)

Schrittmachersystem

42
System
1 = VVI
2 = AAI
3 = DDD
4 = VDD
5 = CRT-System mit einer Vorhofsonde
6 = CRT-System ohne Vorhofsonde
7 = Leadless Pacemaker/intrakardialer Pulsgenerator (VVI)
9 = sonstiges
geändert
Bitte wählen Sie den Schlüsselwert, der dem maximal möglichen Funktionsumfang des implantierten Systems entspricht.

•    VVI: SM-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Ventrikel
•    AAI: SM-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Vorhof
•    DDD: SM-Aggregat mit 2 aktiven Sonden (eine Sonde im rechten Vorhof, eine im rechten Ventrikel)
•    VDD: SM-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Ventrikel, die über die Möglichkeit einer Vorhofwahrnehmung verfügt
•    CRT-System mit Vorhofsonde:  SM-Aggregat mit 3 aktiven Sonden (eine im rechten Vorhof, eine im rechten Ventrikel, eine im Bereich des linken Ventrikels, z.B. in einer Koronarvene oder epimyokardial)
•    CRT-System ohne Vorhofsonde: SM-Aggregat mit 2 aktiven Sonden (eine im rechten Ventrikel, eine im Bereich des linken Ventrikels, z.B. in einer Koronarvene oder epimyokardial)
•    Leadless Pacemaker/intrakardialer Pulsgenerator: direkt in der Herzkammer platzierter Schrittmacher ohne Sonde(n)
•    sonstiges: SM-Aggregat mit Sondenkonfigurationen, die von den o.g. Schlüsseln (1 bis 7) nicht erfasst werden

Schrittmachersonden

Vorhof

wenn Feld 42 IN (2;3;5;9)
Reizschwelle
Angabe in: V
Gültige Angabe: >= 0 V
Angabe ohne Warnung: <= 9,9 V
intraoperative Messung
43.2
Reizschwelle nicht gemessen
1 = wegen Vorhofflimmerns
9 = aus anderen Gründen
-
wenn Feld 42 IN (2;3;4;5;9)
P-Wellen-Amplitude
Angabe in: mV
Gültige Angabe: >= 0 mV
Angabe ohne Warnung: <= 15 mV
intraoperative Messung
P-Wellen-Amplitude nicht gemessen
1 = wegen Vorhofflimmerns
2 = fehlender Vorhofeigenrhythmus
9 = aus anderen Gründen
Der Wert "fehlender Vorhofeigenrhythmus" ist einzutragen, wenn eine fehlende p-Welle bei Sinusarrest oder eine höhergradige SA-Blockierung vorliegt.

Ventrikel

Rechter Ventrikel

wenn Feld 42 IN (1;3;4;5;6;7;9)
Reizschwelle
Angabe in: V
Gültige Angabe: >= 0 V
Angabe ohne Warnung: <= 9,9 V
geändert
Intraoperative Messung
Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur Pace-/Sense-Sonde des Schrittmachersystems (bzw. die Angaben zum Leadless Pacemaker/intrakardialen Pulsgenerator). Dies gilt auch für den Ausnahmefall, dass die Pace-/Sense-Sonde im linken Ventrikel platziert wurde.
Reizschwelle nicht gemessen
1 = ja
geändert
Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur Pace-/Sense-Sonde des Schrittmachersystems (bzw. die Angaben zum Leadless Pacemaker/intrakardialen Pulsgenerator). Dies gilt auch für den Ausnahmefall, dass die Pace-/Sense-Sonde im linken Ventrikel platziert wurde.
R-Amplitude
Angabe in: mV
Gültige Angabe: >= 0 mV
Angabe ohne Warnung: <= 30 mV
geändert
Intraoperative Messung
Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur Pace-/Sense-Sonde des Schrittmachersystems (bzw. die Angaben zum Leadless Pacemaker/intrakardialen Pulsgenerator). Dies gilt auch für den Ausnahmefall, dass die Pace-/Sense-Sonde im linken Ventrikel platziert wurde.
R-Amplitude nicht gemessen
1 = kein Eigenrhythmus
9 = aus anderen Gründen
geändert
Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur Pace-/Sense-Sonde des Schrittmachersystems (bzw. die Angaben zum Leadless Pacemaker/intrakardialen Pulsgenerator). Dies gilt auch für den Ausnahmefall, dass die Pace-/Sense-Sonde im linken Ventrikel platziert wurde.

Linker Ventrikel

47
Linksventrikuläre Sonde aktiv?
0 = nein
1 = ja
geändert

Bei zweizeitigem Vorgehen bei zunächst nicht platzierbarer linksventrikulärer Sonde (d.h. Implantation der linksventrikulären Sonde in einem Zweiteingriff während des Aufenthaltes) ist anzugeben, dass die linksventrikuläre Sonde aktiv ist; in diesen Fällen ist in den Feldern zur Position und zur Reizschwellenmessung der linksventrikulären Sonde die endgültige Sonde zu dokumentieren.

Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur linksventrikulären Sonde des CRT-P-Systems.

wenn Feld 47 = 1
48
Position: Dimension 1
1 = apikal
2 = basal
3 = mittventrikulär
Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur linksventrikulären Sonde des CRT-P-Systems.
49
Position: Dimension 2
1 = anterior
2 = anterolateral
3 = lateral/posterolateral
4 = posterior
Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur linksventrikulären Sonde des CRT-P-Systems.
wenn Feld 47 = 1
Reizschwelle
Angabe in: V
Gültige Angabe: >= 0 V
Angabe ohne Warnung: <= 9,9 V

Intraoperative Messung

Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur linksventrikulären Sonde des CRT-P-Systems.

Reizschwelle nicht gemessen
1 = ja

Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur linksventrikulären Sonde des CRT-P-Systems.

Peri- bzw. postoperative Komplikationen

51
peri- bzw. postoperative Komplikation(en)
0 = nein
1 = ja
geändert
behandlungsbedürftige Komplikationen, die während oder nach diesem hier dokumentierten Eingriff aufgetreten sind (bis zur Entlassung)
Nicht zu dokumentieren sind an dieser Stelle Komplikationen, die bereits vor dem hier dokumentierten Eingriff aufgetreten sind.
wenn Feld 51 = 1
52.1
kardiopulmonale Reanimation
1 = ja
-
interventionspflichtiger Pneumothorax
1 = ja

Klinisch und/oder röntgenologisch gesichert

interventionspflichtiger Hämatothorax
1 = ja

Klinisch und/oder röntgenologisch gesichert.

52.4
interventionspflichtiger Perikarderguss
1 = ja
-
52.5
interventionspflichtiges Taschenhämatom
1 = ja
-
wenn Feld 51 = 1
Sonden- bzw. Systemdislokation
1 = ja
geändert
Sonden- bzw. Systemdislokation, welche die Funktion des SM-Systems beeinträchtigt
wenn Feld 51 = 1
52.7
Sonden- bzw. Systemdysfunktion
1 = ja
-
wenn Feld 51 = 1
postoperative Wundinfektion
1 = ja
geändert
Es gelten die allgemeinen Prinzipien der KISS-Definition für postoperative Wundinfektionen

Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen.

Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war.
52.9
interventionspflichtige Komplikation(en) an der Punktionsstelle
1 = ja
-
sonstige interventionspflichtige Komplikation
1 = ja

Sonstige behandlungsbedürftige Komplikationen als Folge des Eingriffs

Ort der Sondendislokation

wenn Feld 52.6 <> LEER
53.1
Sondendislokation im Vorhof
1 = ja
-
53.2
Sonden- bzw. Systemdislokation im Ventrikel
1 = rechter Ventrikel
2 = linker Ventrikel
3 = beide
-

Ort der Sondendysfunktion

wenn Feld 52.7 <> LEER
54.1
Sondendysfunktion im Vorhof
1 = ja
-
54.2
Sonden- bzw. Systemdysfunktion im Ventrikel
1 = rechter Ventrikel
2 = linker Ventrikel
3 = beide
-

Entlassung

55
Entlassungsdatum Krankenhaus
Format: TT.MM.JJJJ
geändert

Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel
1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019
Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019
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Entlassungsgrund
siehe Schlüssel 1

§ 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de
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Entlassungsdiagnose(n)
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geändert

Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw. die Quartalsdiagnosen angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) bzw. Behandlungstag (ambulant) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2020 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.

Lange Schlüssel

Schlüssel 1
"Entlassungsgrund"
01 = Behandlung regulär beendet
02 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
03 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet
04 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet
05 = Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers
06 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus
07 = Tod
08 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV in der am 31.12.2003 geltenden Fassung)
09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung
10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung
11 = Entlassung in ein Hospiz
13 = externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung
14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG
22 = Fallabschluss (interne Verlegung) bei Wechsel zwischen voll- und teilstationärer Behandlung
25 = Entlassung zum Jahresende bei Aufnahme im Vorjahr (für Zwecke der Abrechnung - PEPP, § 4 PEPPV 2013)