Ausfüllhinweise
Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (PCI)
Stand: 15. November 2018 (QS-Spezifikation 2019 V03)
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Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis

Teildatensatz Basis (B)

Basisdokumentation

1
Status des Leistungserbringers
1 = Krankenhaus
2 = Vertragsarzt
3 = Leistungserbringung durch Vertragsärzte im Rahmen von Selektivverträgen
Das Datenfeld "Status des Leistungserbringers" dient der Identifikation desjenigen, der den Eingriff durchführt.

Handelt es sich bei dem durchführenden Arzt um einen vom Krankenhaus angestellten Arzt, ist Schlüsselwert 1 zu wählen (Ausnahme: werden Leistungen im Rahmen von Ermächtigungen erbracht, ist durch den ermächtigten Arzt Schlüsselwert 2 zu wählen). Hierzu zählen insbesondere Angestellte des Krankenhauses und Honorarärzte (auch Beleghonorarärzte). Hierbei ist unerheblich, in welchem Kontext die Leistung erbracht wird (z.B. §115b ambulantes Operieren, §140 Verträge zur integrierten Versorgung, etc.).

Führt der Arzt seine Leistung als Vertragsarzt durch (hierzu zählen auch durch ermächtigte Ärzte erbrachte Leistungen), ist Schlüsselwert 2 zu wählen. Hierbei ist unerheblich, ob die Leistung in der Praxis, im MVZ oder belegärztlich/ermächtigt im Krankenhaus erbracht wird. 

Handelt es sich bei dem durchführenden Arzt um einen Vertragsarzt, der seine Leistung im Rahmen eines Selektivvertrages (§73c SGB V) erbringt, ist Schlüsselwert 3 zu wählen. Diese zusätzliche Kategorie ist aufgrund eines abweichenden Datenflusses erforderlich.
2
Art der Leistungserbringung
1 = ambulant erbrachte Leistung
2 = stationär erbrachte Leistung
3 = vorstationär erbrachte Leistung
Eine stationär erbrachte Leistung liegt vor, wenn der Patient im Krankenhaus aufgenommen wird und über Nacht in der Einrichtung bleibt. Der stationäre Aufenthalt weist ein unterschiedliches Aufnahme- und Entlassungsdatum auf. Zu den stationär erbrachten Leistungen zählen auch belegärztliche Leistungen.

Eine vorstationäre Behandlung gem. § 115b SGB V liegt vor, falls bei Verordnung von Krankenhausbehandlung Versicherte in medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunft und Verpflegung behandelt werden, um die Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vorzubereiten. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt.
wenn Feld 1 = 1
3
Verbringungsleistung (Die dokumentierende und die den Eingriff durchführende Einrichtung sind NICHT identisch)
0 = nein, keine Verbringungsleistung
1 = ja, Verbringungsleistung
Bei Verbringung in eine andere Institution hier "ja" eintragen. Eine externe oder interne Verlegung ist keine Verbringungsleistung.

Art der Versicherung

4
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
-

Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem Krankenhaus-Informationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden.

5
besonderer Personenkreis
00 = kein besonderer Personenkreis
04 = § 264 SGB V, Nicht Versicherungspflichtige, Sozialhilfeempfänger
06 = BVG inkl. OEG, BSeuchG, SVG, ZHG, HHG, PrVG sowie BEG
07 = bes. Personenkreis (in Deutschland wohnende Berechtigte nach über-/zwischenstaatl. Recht und niederl. Grenzgänger, die über eine KV-Karte verfügen; nach Aufwand)
08 = bes. Personenkreis (in Deutschland wohnende Berechtigte nach über-/zwischenstaatl. Recht, die über eine KV-Karte verfügen; pauschal)
09 = Empfänger von Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz, Auslandsversicherte
geändert
Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 2 Besonderer Personenkreis, bzw. Datensatzbeschreibung KVDT

Patientenidentifizierende Daten

6
eGK-Versichertennummer
-
Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" des Versicherten wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Diese Information ist nur für gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich versicherter Patient) handelt, muss die Information im QS-Datensatz dokumentiert werden. Sie kann automatisch aus dem Krankenhaus-Informationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln.

Leistungserbringeridentifizierende Daten

Krankenhaus

wenn Feld 1 = 1
7
Institutionskennzeichen
-

Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt.
Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.

8
entlassender Standort
-
Bei einem nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der entlassende Standort mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln.
Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. In Bezug auf den Standort hat an dieser Stelle die gleiche inhaltliche Angabe wie bei der Datenlieferung nach § 21 KHEntgG zu erfolgen. Dabei muss es sich um die Standortnummer handeln, die auch für die Identifikation bei der Annahmestelle für die Qualitätsberichte der Krankenhäuser verwendet wird.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
9
behandelnder Standort bzw. verbringender Standort (OPS)
-
Der „behandelnde Standort“ entspricht dem Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung gemäß auslösendem OPS-Kode erbringt.

Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird.
Bei Verbringungsleistungen ist der „verbringende Standort“ anzugeben

Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren.
Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln.

Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden.
wenn Feld 2 IN (2;3) und wenn Feld 1 = 1
10
Fachabteilung
-
Hier ist die bettenführende Fachabteilung einzutragen, der der Patient zugeordnet ist, während die Herzkatheteruntersuchung durchgeführt wird (also nicht die Fachabteilung, in der das Herzkatheterlabor liegt).

Vertragsarzt/ermächtigter Arzt/MVZ

wenn Feld 1 IN (2;3)
11
Betriebsstättennummer ambulant
-
Die von der KV vergebene "Betriebsstätten-Nummer (BSNR)" identifiziert die Arztpraxis als abrechnende Einheit und ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen zum Ort der Leistungserbringung. Dabei umfasst der Begriff Arztpraxis auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Institute, Notfallambulanzen sowie Ermächtigungen von am Krankenhaus beschäftigten Ärzten.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
12
Nebenbetriebsstättennummer
-
geändert
Hier ist für Belegärzte die NBSNR der Betriebsstätte (Belegabteilung/-krankenhaus) anzugeben, in der die ärztliche Leistung erbracht wurde.
wenn Feld 1 IN (2;3)
13
lebenslange Arztnummer
-
Für die persönliche Kennzeichnung seiner Leistungen hat jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut zum 1. Juli 2008 eine "Lebenslange Arztnummer" (LANR) erhalten. Diese muss er bei jeder von ihm abgerechneten Leistung und Verordnung angeben.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.

Patient

14
einrichtungsinterne Identifikationsnummer des Patienten
-

Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt.

15
Geburtsdatum
Format: TT.MM.JJJJ
-
16
Geschlecht
1 = männlich
2 = weiblich
8 = unbestimmt
-
wenn Feld 2 IN (2;3)
17
Aufnahmedatum (stationär)
Format: TT.MM.JJJJ
geändert
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung

Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel
1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019
Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019.

Anamnese

18
Zustand nach koronarer Bypass-OP
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt
Bei bewusstlosen Patienten kann der Schlüsselwert „9 = unbekannt“ kodiert werden.
19
Ejektionsfraktion unter 40%
0 = nein
1 = ja
2 = fraglich
9 = unbekannt
Nach Messung oder Einschätzung (z.B. Echokardiographie, Ventrikulographie, Szintigraphie). Maßgeblich sind die während des Aufenthaltes/Behandlungstages erhobenen Befunde. Wenn nicht vorliegend, kann auf zeitlich nahe liegende Vorbefunde zurückgegriffen werden. Liegen mehrere verschiedene Befunde vor, ist der zeitlich der ersten Prozedur am nächsten liegende Wert (ggf. auch erst nach dem Herzkatheter) zu verwenden.
Körpergröße
Angabe in: cm
Gültige Angabe: >= 1 cm
Angabe ohne Warnung: 120 - 230 cm
geändert
Bitte die Körpergröße des Patienten in ganzen Zentimetern angeben, ggf. geschätzt.
20.2
Körpergröße unbekannt
1 = ja
-
Körpergewicht
Angabe in: kg
Gültige Angabe: 1 - 500 kg
Angabe ohne Warnung: 30 - 230 kg
geändert
Bitte das Körpergewicht des Patienten zum Zeitpunkt der Prozedur in Kilogramm angeben, ggf. geschätzt. Gerundet auf volle kg.
21.2
Körpergewicht unbekannt
1 = ja
-

Kardiale Anamnese (vor Prozedur)

22
akutes Koronarsyndrom
0 = nein
1 = ja

Symptomatik zum Zeitpunkt der Aufnahme/des Behandlungstages

Markererhöhung = Mindestens einer der Marker Troponin oder CKMB


Zu kodieren ist der Auslöser der Intervention. Akute Infarkte sind zu kodieren, wenn sie bis zu 28 Tage zurückliegen.

wenn Feld 22 = 0
23
stabile Angina pectoris
0 = nein
1 = CCS I (Angina pectoris bei schwerer Belastung)
2 = CCS II (Angina pectoris bei mittlerer Belastung)
3 = CCS III (Angina pectoris bei leichter Belastung)
Wenn anamnestisch sowohl das akute Koronarsyndrom als auch die Angina pectoris zutrifft, so ist nur das akute Koronarsyndrom anzugeben.
24
objektive (apparative) nicht-invasive Ischämiezeichen
0 = nein
1 = ja
2 = fraglich
9 = unbekannt
Das Datenfeld bezieht sich auf nicht-invasive Tests vor der Herzkatheteruntersuchung. Andere Tests sind z.B. Stress-Echo, Stress-MRT, Myokard-Szintigraphie.

Maßgeblich sind die während des Aufenthaltes erhobenen Befunde. Sofern diese nicht vorliegen, kann auf zeitlich nahe liegende (auch ambulante) Vorbefunde zurückgegriffen werden. Liegen mehrere verschiedene Befunde vor, ist der zeitlich der ersten Prozedur am nächsten liegende Befund (ggf. auch erst nach dem Herzkatheter) zu verwenden.

Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis

Teildatensatz Prozedur (PROZ)

Prozedur

25
Wievielte Prozedur während dieses Aufenthaltes (stationär) bzw. innerhalb dieses Behandlungsfalles (ambulant)?
Gültige Angabe: >= 1
Angabe ohne Warnung: <= 10
geändert
Anhand dieses Datenfeldes sind verschiedene dokumentationspflichtige Eingriffe während eines Aufenthaltes bzw. innerhalb eines Behandlungsfalls unterscheidbar. Innerhalb einer QS-Dokumentation zu einem Verfahren darf dieselbe Eingriffsnummer nicht mehrfach vergeben werden.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
26
Datum der Prozedur
Format: TT.MM.JJJJ
OPS-Datum:
Wenn eine Angabe im Datenelement Operation enthalten ist, ist das Datum der Operation bzw. des Beginns der durchgeführten Prozedur zwingend anzugeben. Dabei soll dasselbe Datum wie im Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) verwendet werden.
27
Herzinsuffizienz (nach NYHA)
0 = nein
1 = ja, NYHA I
2 = ja, NYHA II
3 = ja, NYHA III
4 = ja, NYHA IV

zum Zeitpunkt der Behandlung (z.B. Dyspnoe, Zyanose, Lungenstauung); das Krankheitsbild der COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) ist nicht hierunter zu subsumieren.

wenn Feld 27 = 4
28
kardiogener Schock
0 = nein
1 = ja, bei Prozedurbeginn stabilisiert
2 = ja, bei Prozedurbeginn hämodynamisch instabil
Die Diagnose des kardiogenen Schocks erfolgt nach klinischer Einschätzung des Kardiologen entsprechend der KILLIP-Klassifikation (DeGeare et al. 2001). Ein kardiogener Schock beinhaltet neben klinischen Zeichen der Hypoperfusion (1) einen systolischen Blutdruck < 100 mmHg bei einer Herzfrequenz > 100 /Min oder (2) eine Katecholaminpflichtigkeit.
29
Art der Prozedur
1 = isolierte Koronarangiographie
2 = isolierte PCI
3 = einzeitig Koronarangiographie und PCI
3: einzeitige Koronarangiographie und PCI (auch Einzeitig PCI genannt) ist die im Rahmen einer Sitzung stattfindende Koronarangiographie mit direkt anschließender PCI.
wenn Feld 1 IN (2;3) oder wenn Feld 2 = 1
30
Gebührenordnungsposition (GOP)
1 = 34291
2 = 34291 und 34292
http://www.kbv.de/html/ebm.php
31
Dringlichkeit der Prozedur
1 = elektiv
2 = dringend
3 = notfallmäßig
“elektiv“: Eine Prozedur bei der zwischen Planung und Aufnahme in der Einrichtung mehr als 72 Stunden liegen können.
“dringend“: Eine Prozedur, bei der kein lebensbedrohlicher Zustand vorliegt, die jedoch innerhalb der nächsten 72 Stunden durchgeführt werden sollte.
“notfallmäßig“: Eine Prozedur, die innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme durchgeführt werden muss, da ein lebensbedrohlicher Zustand vorliegt.

Bei Patienten, deren Symptome erstmals innerhalb der Einrichtung aufgetreten sind, ist der Zeitraum vom Auftreten der Symptome bis zum Prozedurbeginn entscheidend.
wenn Feld 29 IN (2;3) und wenn Feld 31 = 3
32
Fibrinolyse vor der Prozedur
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt
geändert
Hierunter fallen alle Substanzen, die durch Aktivierung des fibrinolytischen Systems eine Thrombolyse ermöglichen. 
33
Nierenfunktion gemessen
0 = nein
1 = ja
Es ist zu erfassen, ob die Nierenfunktion des Patienten innerhalb von einer Woche vor Intervention anhand spezifischer Laborparameter (z.B. Kreatinin im Serum in mg/dl) gemessen wurde. Hierzu kann auf zeitlich naheliegende Vorbefunde aus dem vertragsärztlichen Bereich zurückgegriffen werden. Liegen mehrere verschiedene Befunde vor, ist der zeitlich der ersten Prozedur am nächsten liegende Befund (ggf. auch erst nach dem Herzkatheter) zu verwenden.
Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis

Teildatensatz Koronarangiographie (KORO)

Koronarangiographie

34
Wievielte diagnostische Koronarangiographie (mit oder ohne Intervention) während dieses Aufenthaltes (stationär) bzw. innerhalb dieses Behandlungsfalles (ambulant)?
Gültige Angabe: >= 1
Angabe ohne Warnung: <= 10
Das Datenfeld ermöglicht es, die verschiedenen dokumentationspflichtigen Koronaranigographien während eines Aufenthaltes bzw. innerhalb eines Behandlungsfalls zu unterscheiden.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
35
führende Indikation für diese Koronarangiographie
1 = V.a. KHK bzw. Ausschluss KHK
2 = bekannte KHK
3 = akutes Koronarsyndrom (Ruheangina) ohne Myokardinfarkt (ohne STEMI, ohne NSTEMI)
4 = akutes Koronarsyndrom mit Nicht-ST-Hebungsinfarkt (NSTEMI)
5 = akutes Koronarsyndrom mit ST-Hebungsinfarkt (STEMI) bis 24h nach Stellung der Diagnose
6 = akutes Koronarsyndrom mit ST-Hebungsinfarkt (STEMI) später als 24h nach Stellung der Diagnose
7 = elektive Kontrolle nach Koronarintervention
8 = Myokarderkrankung mit eingeschränkter Ventrikelfunktion (Ejektionsfraktion <40%)
9 = Vitium
99 = sonstige
Nach Einschätzung des Untersuchers vor dieser Koronarangiographie;
Bekannte KHK = Angiographisch dokumentierte Stenose >= 50% und/oder alter Herzinfarkt, der nicht unter 3 - 6 aufgeführt ist.
Myokarderkrankungen mit normaler Ventrikelfunktion sind unter "sonstige" zu kodieren.
9: Vitium z.B. im Rahmen einer präoperativen Diagnostik.
36
Operationen- und Prozedurenschlüssel
-
geändert
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.
37
führende Diagnose nach diagnostischem Herzkatheter
0 = Ausschluss KHK
1 = KHK mit Lumeneinengung geringer als 50%
2 = KHK mit Lumeneinengung größer als 50% (ohne Berücksichtigung von Bypass-Grafts)
3 = Kardiomyopathie
4 = Herzklappenvitium
5 = Aortenaneurysma
6 = hypertensive Herzerkrankung
9 = andere kardiale Erkrankung
Die führende Diagnose ist die Diagnose aus Voruntersuchungen und Herzkatheter, die den Patienten am meisten beeinträchtigt oder gefährdet und/oder die Therapie entscheidet
Zu 2: Zu berücksichtigen ist hier jedes Herzkranzgefäß mit signifikanter Stenose (auch anamnestisch) unabhängig von einer ggf. funktionierenden Revaskularisation durch Stent oder Bypass.
Sollte der Eingriff abgebrochen worden sein, so ist das Ergebnis der bis zum Abbruch erbrachten Leistung zu dokumentieren. Sollte überhaupt keine diagnostische Aussage möglich sein, nutzen Sie bitte Schlüssel „9 = andere kardiale Erkrankung“. Ein koronarangiographischer Normalbefund liegt auch dann vor, wenn Wandunregelmäßigkeiten oder Gefäßeinengungen von unter 25% des Gefäßdurchmessers nachweisbar sind.
Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis

Teildatensatz PCI (PCI)

PCI

38
Wievielte PCI während dieses Aufenthaltes (stationär) bzw. innerhalb dieses Behandlungsfalls (ambulant)?
Gültige Angabe: >= 1
Angabe ohne Warnung: <= 10
Das Datenfeld ermöglicht es, die verschiedenen dokumentationspflichtigen PCIs während eines Aufenthaltes bzw. innerhalb eines Behandlungsfalls zu unterscheiden.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
39
Indikation zur PCI
1 = stabile Angina pectoris (nach CCS)
2 = akutes Koronarsyndrom (Ruheangina) ohne Myokardinfarkt (ohne STEMI, ohne NSTEMI)
3 = akutes Koronarsyndrom mit Nicht-ST-Hebungsinfarkt (NSTEMI)
4 = akutes Koronarsyndrom mit ST-Hebungsinfarkt (STEMI) bis 24h nach Stellung der Diagnose
5 = akutes Koronarsyndrom mit ST-Hebungsinfarkt (STEMI) später als 24h nach Stellung der Diagnose
6 = prognostische Indikation oder stumme Ischämie
7 = Komplikation bei oder nach vorangegangener Koronarangiographie oder PCI
9 = sonstige

Unter prognostischer Indikation wird die Durchführung einer PCI ohne klinische oder apparative Ischämiezeichen verstanden.

wenn Feld 39 IN (4;5)
40
Ist STEMI Hauptdiagnose?
0 = nein
1 = ja
Der Status der Hauptdiagnose bezieht sich auf die Dokumentation nach §301. Dieses Datenfeld dient der Abgrenzung eines STEMI, der erst während des Krankenhausaufenthalts entstanden ist, von Fällen, die wegen STEMI aufgenommen wurden.
41
Operationen- und Prozedurenschlüssel
-
geändert
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.

PCI an

PCI an Hauptstamm
1 = ja
Stenosen, bei denen NICHT interveniert wurde, sind bei dieser Angabe nicht zu berücksichtigen!
PCI an LAD
1 = ja
Stenosen, bei denen NICHT interveniert wurde, sind bei dieser Angabe nicht zu berücksichtigen!
PCI an RCX
1 = ja
Stenosen, bei denen NICHT interveniert wurde, sind bei dieser Angabe nicht zu berücksichtigen!
PCI an RCA
1 = ja
Stenosen, bei denen NICHT interveniert wurde, sind bei dieser Angabe nicht zu berücksichtigen!

PCI Merkmale

43
PCI mit besonderen Merkmalen
0 = nein
1 = ja

Wenn eines der Merkmale der folgenden Felder vorliegt, ist „ja“ anzugeben.

wenn Feld 43 = 1
PCI am kompletten Gefäßverschluss
1 = ja
Ist dann gegeben, wenn TIMI-Fluss 0, d.h. kein Kontrastmitteldurchtritt.
44.2
PCI eines Koronarbypasses
1 = ja
-
PCI am ungeschützten Hauptstamm
1 = ja
Ein nicht durch ein offenes Bypass-Gefäß überbrückter Hauptstamm.
44.4
PCI einer Ostiumstenose LAD/RCX/RCA
1 = ja
-
PCI am letzten verbliebenen Gefäß
1 = ja
Das letzte native oder Bypass-Gefäß, welches das vitale Myocard versorgt.
44.6
PCI an einer In-Stent Stenose
1 = ja
-
44.7
sonstiges
1 = ja
-

Wesentliches Interventionsziel

wenn Feld 39 IN (1;2;6;7;9)
45
wesentliches Interventionsziel erreicht
0 = nein
1 = ja
2 = fraglich
"1 = ja", bedeutet, dass der normale Koronarfluss wieder hergestellt ist.
wenn Feld 39 IN (3;4;5)
46
erreichter TIMI-Fluss im Zielgefäß
0 = TIMI 0
1 = TIMI I
2 = TIMI II
3 = TIMI III
Dieses Datenfeld muss nur bei ACS mit ST-Hebungsinfarkt oder mit Nicht-ST-Hebungsinfarkt und PCI erfasst werden. Bei allen anderen PCIs erfolgt die Dokumentation, ob das wesentliche Interventionsziel erreicht wurde, über das Feld "wesentliches Interventionsziel erreicht". Die „Thrombolyis in myocardial Infarction” (TIMI)-Klassifikation beschreibt den Koronarfluss im Umfeld eines Gefäßverschlusses (Cannon 2001).

- TIMI-Fluss 0 – kein antegrader Fluss distal des Verschlusses
- TIMI-Fluss I – Kontrastmittel lässt sich distal darstellen, füllt jedoch nicht das gesamte Gefäßbett
- TIMI-Fluss II – Kontrastmittel füllt distal das gesamte Gefässbett aus, An- und Abstrom sind jedoch verzögert
- TIMI-Fluss III – normaler Fluss

Door- und Balloon-Zeitpunkt

wenn Feld 40 = 1
47
Door-Zeitpunkt und Balloon-Zeitpunkt bekannt?
0 = nein
1 = ja
Sollte einer der zwei Zeitpunkte nicht bekannt sein, ist 0 = "nein" einzutragen.
wenn Feld 47 = 1
48
Door-Zeitpunkt (Datum)
Format: TT.MM.JJJJ
Als Door-Zeitpunkt gilt die Übergabezeit aus dem Notarzt-/Rettungswagenprotokoll. Werden Herzinfarktpatienten nicht über den Notarzt-/Rettungswagen aufgenommen, ist der Erstkontakt mit dem Behandlungsteam (Pflege oder Arzt) als "Door-Zeitpunkt" zu erfassen. Es sollen das Datum und die Uhrzeit angegeben werden.
49
Door-Zeitpunkt (Uhrzeit)
Format: hh:mm
Als Door-Zeitpunkt gilt die Übergabezeit aus dem Notarzt-/Rettungswagenprotokoll. Werden Herzinfarktpatienten nicht über den Notarzt- /Rettungswagen aufgenommen, ist der Erstkontakt mit dem Behandlungsteam (Pflege oder Arzt) als "Door-Zeitpunkt" zu erfassen.Es sollen das Datum und die Uhrzeit angegeben werden.
50
Balloon-Zeitpunkt (Datum)
Format: TT.MM.JJJJ
Als Balloon-Zeitpunkt gilt die Zeit des Aufblasens des Dilatationskatheters in dem Koronarverschluss, der zum Herzinfarkt geführt hat.
51
Balloon-Zeitpunkt (Uhrzeit)
Format: hh:mm
Als Balloon-Zeitpunkt gilt die Zeit des Aufblasens des Dilatationskatheters in dem Koronarverschluss, der zum Herzinfarkt geführt hat.
Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis

Teildatensatz Prozedur (PROZ)

Prozedurdaten

52
Dosis-Flächen-Produkt bekannt
0 = nein
1 = ja
-
wenn Feld 52 = 1
53
Dosis-Flächen-Produkt
Angabe in: (cGy)* cm²
Gültige Angabe: >= 0 (cGy)* cm²
Angabe ohne Warnung: 100 - 30000 (cGy)* cm²
geändert
- inklusive Koronarangiografie, Lävokardiografie, Aortografie, intrakoronare Druck(draht)messung (FFR - Fraktionelle Flussreserve), intravaskulärer Ultraschall der Koronargefäße (IVUS)

- exklusive Myokardbiopsie, Rechtsherzkatheteruntersuchung, Nierenarteriendarstellung, Pulmonalisangiografie, Darstellung der deszendierenden Aorta, Becken und Beingefäße und supraaortalen Gefäße
54
applizierte Kontrastmittelmenge
Angabe in: ml
Gültige Angabe: >= 1 ml
Angabe ohne Warnung: <= 500 ml
geändert
  • inklusive Koronarangiografie, Lävokardiografie, Aortografie, intrakoronare Druck(draht)messung (FFR - Fraktionelle Flussreserve), intravaskulärer Ultraschall der Koronargefäße (IVUS)
  •  exklusive Myokardbiopsie, Rechtsherzkatheteruntersuchung, Nierenarteriendarstellung, Pulmonalisangiografie, Darstellung der deszendierenden Aorta, Becken und Beingefäße und supraaortalen Gefäße

Ereignisse während der Prozedur

55
intraprozedural auftretende Ereignisse
0 = nein
1 = ja
-
wenn Feld 55 = 1
56.1
koronarer Verschluss
1 = ja
-
56.2
TIA/Schlaganfall
1 = ja
-
56.3
Exitus im Herzkatheterlabor
1 = ja
-
56.4
sonstige
1 = ja
-
Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis

Teildatensatz Basis (B)

Postprozeduraler Verlauf

57
postprozedural neu aufgetretener Herzinfarkt
0 = nein
1 = ja, NSTEMI
2 = ja, STEMI
Sofern bei Infarktverdacht eine ST-Hebung im EKG oder Markererhöhung im Labor vorliegt (Markererhöhung = mindestens einer der Marker Troponin, CKMB) oder ein Koronarverschluss angiographisch festgestellt wird. Falls die Herzkatheteruntersuchung bei akutem Infarkt durchgeführt wird gilt: V. a. erneuten Infarkt und zweiter Anstieg der Marker
wenn Feld 57 IN (1;2)
58
Datum des postprozedural neu aufgetretenen Herzinfarkts
Format: TT.MM.JJJJ
-
59
postprozedural neu aufgetretene/r TIA/Schlaganfall
0 = nein
1 = ja, TIA
2 = ja, Schlaganfall
Jedes postprozedural neu aufgetretene neurologische Defizit z.B. Sehstörung, Aphasie, Hemiparese
Bei den Antwortmöglichkeiten 1 oder 2 wird jeweils das als erstes vorliegende Ereignis kodiert.
wenn Feld 59 IN (1;2)
60
Datum der/des postprozedural neu aufgetretenen TIA/Schlaganfalls
Format: TT.MM.JJJJ
-
61
postprozedurale Verlegung bzw. Einweisung zur Notfall CABG-Operation
0 = nein
1 = ja
Notfall-CABG ist definiert als notfallmäßig durchgeführte Bypass-Operation innerhalb von 24 Stunden nach Herzkatheteruntersuchung
wenn Feld 61 = 1
62
Datum der postprozeduralen Verlegung bzw. Einweisung zur Notfall-CABG-Operation
Format: TT.MM.JJJJ
-
63
postprozedurale Transfusion
0 = nein
1 = ja
Alle intravenösen Infusionen in Form von Blutbestandteilen (inkl. Eigenblut). Die Differenzierung wann die Komplikation aufgetreten ist, ist von besonderer Bedeutung für die Auswertung bzw. die Berechnung der Qualitätsindikatoren
wenn Feld 63 = 1
64
Datum der postprozeduralen Transfusion
Format: TT.MM.JJJJ
-
65
postprozedurale Gefäßthrombose (punktionsnah)
0 = nein
1 = ja
Mit der Gefäßthrombose sind venöse Gefäßverschlüsse gemeint. Arterielle Verschlüsse werden nicht über die QS-Dokumentation in den Einrichtungen erfasst, sondern über die Routinedaten bei den Krankenkassen.
wenn Feld 65 = 1
66
Datum der postprozeduralen Gefäßthrombose (punktionsnah)
Format: TT.MM.JJJJ
-

Entlassung

wenn Feld 1 IN (1;2) und wenn Feld 2 IN (2;3)
67
Entlassungsdatum
Format: TT.MM.JJJJ
geändert

Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel
1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019
Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019
68
Entlassungsdiagnose(n) (stationär) bzw. Quartalsdiagnose(n) (ambulant)
-
geändert
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw. die Quartalsdiagnosen angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Verfahren der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) bzw. Behandlungstag (ambulant) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2020 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.