Ausfüllhinweise
Minimaldatensatz externe Qualitätssicherung (MDS) |
In der klinischen Praxis können im Ausnahmefall Konstellationen auftreten, in denen ein Behandlungsfall durch den QS-Filter als dokumentationspflichtig ausgelöst wird, obwohl eine abschlussfähige Dokumentation nicht möglich ist, z.B. bei Abbruch des Eingriffs. In den beschriebenen und in vergleichbaren Situationen ist ein Minimaldatensatz (MDS) zu dokumentieren.
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Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Basis (B) |
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Basisdokumentation |
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zugehöriges QS-Modul
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siehe Schlüssel 1
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Bei der Dokumentation des Minimaldatensatzes ist immer anzugeben, anstelle welchen QS-Moduls er angewendet wird (Bogenfeld ZUQSMODUL "Zugehöriges QS-Modul"). |
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wenn Feld 1 IN ('PCI';'CHE') | |||
Status des Leistungserbringers
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1 = Krankenhaus
2 = Vertragsarzt 3 = Leistungserbringung durch Vertragsärzte im Rahmen von Selektivverträgen |
Das Datenfeld "Status des Leistungserbringers" dient der Identifikation desjenigen, der den Eingriff durchführt.
Handelt es sich bei dem durchführenden Arzt um einen vom Krankenhaus angestellten Arzt, ist Schlüsselwert 1 zu wählen (Ausnahme: werden Leistungen im Rahmen von Ermächtigungen erbracht, ist durch den ermächtigten Arzt Schlüsselwert 2 zu wählen). Hierzu zählen insbesondere Angestellte des Krankenhauses und Honorarärzte (auch Beleghonorarärzte). Hierbei ist unerheblich, in welchem Kontext die Leistung erbracht wird (z.B. §115b ambulantes Operieren, §140 Verträge zur integrierten Versorgung, etc.). Führt der Arzt seine Leistung als Vertragsarzt durch (hierzu zählen auch durch ermächtigte Ärzte erbrachte Leistungen), ist Schlüsselwert 2 zu wählen. Hierbei ist unerheblich, ob die Leistung in der Praxis, im MVZ oder belegärztlich/ermächtigt im Krankenhaus erbracht wird. Handelt es sich bei dem durchführenden Arzt um einen Vertragsarzt, der seine Leistung im Rahmen eines Selektivvertrages (§73c SGB V) erbringt, ist Schlüsselwert 3 zu wählen. Diese zusätzliche Kategorie ist aufgrund eines abweichenden Datenflusses erforderlich. |
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wenn Feld 1 IN ('PCI') | |||
Art der Leistungserbringung
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1 = ambulant erbrachte Leistung
2 = stationär erbrachte Leistung 3 = vorstationär erbrachte Leistung |
Eine stationär erbrachte Leistung liegt vor, wenn der Patient im Krankenhaus aufgenommen wird und über Nacht in der
Einrichtung bleibt. Der stationäre Aufenthalt weist ein unterschiedliches Aufnahme- und Entlassungsdatum auf. Zu den stationär erbrachten
Leistungen zählen auch belegärztliche Leistungen.
Eine vorstationäre Behandlung gem. § 115b SGB V liegt vor, falls bei Verordnung von Krankenhausbehandlung Versicherte in medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunft und Verpflegung behandelt werden, um die Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vorzubereiten. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. |
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wenn Feld 1 IN ('PCI') und wenn Feld 2 = 1 | |||
Verbringungsleistung (Die dokumentierende und die den Eingriff durchführende Einrichtung sind NICHT identisch)
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0 = nein, keine Verbringungsleistung
1 = ja, Verbringungsleistung |
Bei Verbringung in eine andere Institution hier "ja"
eintragen. Eine
externe oder interne Verlegung ist keine Verbringungsleistung.
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Art der Versicherung |
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Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
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Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der
Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern
und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B.
Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG
oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem
Krankenhaus-Informationssystem
(KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden. |
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besonderer Personenkreis
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 2 Besonderer Personenkreis
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wenn Feld 1 = 'PCI' | |||
7
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besondere Personengruppe
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- |
Leistungserbringeridentifizierende Daten |
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Krankenhaus |
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bei stationären QS-Modulen und bei sektorenübergreifenden QS-Modulen, sofern Feld 2 = 1 | |||
Institutionskennzeichen
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Gemäß § 293 SGB V wird bei der
Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den
Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige
Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die
Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen
verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle
Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft
Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße
111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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entlassender Standort
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geändert In diesem Datenfeld ist die Standortnummer desjenigen
Standortes zu dokumentieren, aus dem der Patient nach Beendigung des
stationären Aufenthaltes entlassen wird.
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wenn Feld 1 IN ('PNEU';'NEO') | |||
aufnehmender Standort
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geändert Der „aufnehmende Standort“ entspricht dem
Standort, an dem die (erste) Aufnahme des Patienten in das aktuelle
Krankenhaus erfolgt.
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wenn Feld 1 IN ('16/1') | |||
diagnostizierender Standort (ICD)
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geändert Der „diagnostizierende Standort“ entspricht
dem Standort, der die dokumentationspflichtige Diagnose
gemäß auslösendem ICD-Kode (z.B. Z37.0 =
Lebendgeborener Einling) stellt. Hierbei ist nicht der kodierende,
sondern der diagnostizierende Standort gemeint.
Bei den auslösenden ICD-Kodes handelt es sich um die im Kodierungssystem bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Diagnosen, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussdiagnosen des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Der „diagnostizierende Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Diagnose gestellt wird. |
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behandelnder Standort (OPS)
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geändert Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren. |
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optional bei stationären QS-Modulen und bei sektorenübergreifenden QS-Modulen, sofern Feld 2 = 1 | |||
Betriebsstätten-Nummer
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Gültige Angabe: >= 1
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Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur
Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem
Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die
Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig "1". Ihre
Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den
Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche
Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.
Die Betriebstätten-Nummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. Die Angabe der Betriebsstätten-Nummer ist optional. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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bei stationären QS-Modulen und bei sektorenübergreifenden QS-Modulen, sofern Feld 2 = 1 | |||
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Fachabteilung
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Vertragsarzt/ermächtigter Arzt/MVZ |
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bei sektorenübergreifenden QS-Modulen, sofern Feld 2 IN (2;3) | |||
Betriebsstättennummer ambulant
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Die von der KV vergebene
"Betriebsstätten-Nummer (BSNR)" identifiziert die Arztpraxis
als abrechnende Einheit und ermöglicht die Zuordnung
ärztlicher Leistungen zum Ort der Leistungserbringung. Dabei
umfasst der Begriff Arztpraxis auch Medizinische Versorgungszentren
(MVZ), Institute, Notfallambulanzen sowie Ermächtigungen von
am Krankenhaus beschäftigten Ärzten.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Nebenbetriebsstättennummer
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bei sektorenübergreifenden QS-Modulen, sofern Feld 2 IN (2;3) | |||
lebenslange Arztnummer
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Für die persönliche Kennzeichnung seiner Leistungen hat jeder Vertragsarzt
und -psychotherapeut zum 1. Juli 2008 eine "Lebenslange Arztnummer" (LANR) erhalten. Diese muss er bei
jeder von ihm abgerechneten Leistung und Verordnung angeben.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Patient |
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einrichtungsinterne Identifikationsnummer des Patienten
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Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt. |
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Geburtsdatum
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Format: TT.MM.JJJJ
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Geschlecht
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1 = männlich
2 = weiblich 3 = divers 8 = unbestimmt |
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21
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Aufnahmedatum (stationär)
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Format: TT.MM.JJJJ
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Operation |
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22
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Datum der Prozedur
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Format: TT.MM.JJJJ
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Operationen- und Prozedurenschlüssel
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geändert Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2021 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2020 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2020 aufgenommen worden ist.
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bei sektorenübergreifenden QS-Modulen, sofern Feld 2 IN (2;3) oder wenn Feld 3 = 1 | |||
Gebührenordnungsposition (GOP)
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1 = 34291
2 = 34291 und 34292 |
http://www.kbv.de/html/ebm.php
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Entlassung |
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Entlassungsdiagnose(n) (stationär) bzw. Quartalsdiagnose(n) (ambulant)
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geändert Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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bei stationären QS-Modulen und bei sektorenübergreifenden QS-Modulen, sofern Feld 2 IN (1;2) und wenn Feld 3 IN (2;3) | |||
26
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Entlassungsdatum
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Format: TT.MM.JJJJ
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27
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Entlassungsgrund
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siehe Schlüssel 2
§ 301-Vereinbarung |
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Schlüssel 1
"Module, welche ggf. als Minimaldatensätze dokumentiert werden dürfen" |
01/1 = Dekompression bei Karpaltunnelsyndrom 01/2 = Dekompression bei Sulcus-ulnaris-Syndrom 03/1 = Kataraktoperation 05/1 = Nasenscheidewandkorrektur 07/1 = Tonsillektomie 09/1 = Herzschrittmacher-Implantation 09/2 = Herzschrittmacher-Aggregatwechsel 09/3 = Herzschrittmacher-Revision/-Systemwechsel/-Explantation 09/4 = Implantierbare Defibrillatoren-Implantation 09/5 = Implantierbare Defibrillatoren-Aggregatwechsel 09/6 = Implantierbare Defibrillatoren-Revision/-Systemwechsel/-Explantation 10/1 = Varizenchirurgie 10/2 = Karotis-Rekonstruktion 12/1 = Cholezystektomie 12/2 = Appendektomie 12/3 = Leistenhernie 14/1 = Prostataresektion 15/1 = Gynäkologische Operationen 16/1 = Geburtshilfe 17/1 = Hüftgelenknahe Femurfraktur 17/6 = Knie-Schlittenprothesen-Erstimplantation 18/1 = Mammachirurgie CHE = Cholezystektomie CHE_HE = Cholezystektomie (nur Hessen) DEK = Dekubitusprophylaxe HCH = Herzchirurgie HEP = Hüftendoprothesenversorgung HTXM = Herztransplantation, Herzunterstützungssysteme/Kunstherzen KEP = Knieendoprothesenversorgung LLS = Leberlebendspende LTX = Lebertransplantation LUTX = Lungen- und Herz-Lungentransplantation MRE_HE = Multiresistente Erreger (nur Hessen) NEO = Neonatologie NLS = Nierenlebendspende NNH = Endonasale Nasennebenhöhleneingriffe PCI = Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie PNEU = Ambulant erworbene Pneumonie PNTX = Nieren- und Pankreas- (Nieren-) transplantation SA_FRUEHREHA_HE = Schlaganfall-Frührehabilitation (nur Hessen) |
Schlüssel 2
"Entlassungsgrund" |
01 = Behandlung regulär beendet 02 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 03 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet 04 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet 05 = Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers 06 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus 07 = Tod 08 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV in der am 31.12.2003 geltenden Fassung) 09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung 10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung 11 = Entlassung in ein Hospiz 12 = interne Verlegung 13 = externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung 14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG 22 = Fallabschluss (interne Verlegung) bei Wechsel zwischen voll- und teilstationärer Behandlung 25 = Entlassung zum Jahresende bei Aufnahme im Vorjahr (für Zwecke der Abrechnung - PEPP, § 4 PEPPV 2013) |