Ausfüllhinweise
Vermeidung nosokomialer Infektionen: Postoperative Wundinfektionen (einrichtungsbezogen stationär) (NWIES) |
Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Basis (B) |
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Basisdokumentation |
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Art der stationär operierenden Einrichtung |
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1
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Status des Leistungserbringers
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1 = Krankenhaus
2 = Belegarzt nach § 121 |
- |
wenn Feld 1 = 2 | |||
2
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Gelten für die belegärztlichen stationären Leistungen in vollem Umfang die Vorgaben und Bestimmungen des Krankenhauses für das Hygiene- und Infektionsmanagement?
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0 = nein
1 = ja |
- |
Leistungserbringeridentifizierende Daten |
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Krankenhaus |
|||
wenn Feld 1 = 1 | |||
Institutionskennzeichen
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-
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Gemäß § 293 SGB V wird bei der
Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den
Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige
Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die
Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen
verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle
Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft
Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße
111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Belegarzt |
|||
wenn Feld 1 = 2 | |||
Betriebsstättennummer ambulant
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-
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Die von der KV vergebene "Betriebsstätten-Nummer
(BSNR)" identifiziert die Hauptbetriebsstätte als abrechnende
Einheit und ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen.
Dabei bezieht sich die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation auf die
Arztpraxis oder Medizinische Versorgungszentren (MVZ) bzw. die
Hauptbetriebsstätte, unabhängig davon, in welcher Einrichtung
die ambulanten Operationen durchgeführt werden.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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bei angegebener Betriebsstätte optional | |||
5
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Nebenbetriebsstättennummer
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-
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- |
wenn Feld 1 = 2 | |||
lebenslange Arztnummer
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-
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Für die persönliche Kennzeichnung seiner Leistungen hat jeder Vertragsarzt
und -psychotherapeut zum 1. Juli 2008 eine "Lebenslange Arztnummer" (LANR) erhalten. Diese muss er bei
jeder von ihm abgerechneten Leistung und Verordnung angeben.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Anzahl operativer Fälle |
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Wie viele stationäre, operative DRG-Fälle gab es im Jahr 2020 in Ihrem gesamten Krankenhaus?
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Angabe in: Fälle
Gültige Angabe: >= 0 Fälle |
Es sollen nur die im Erfassungsjahr
entlassenen
Patienten aufgezählt werden.
Als operative Fälle gelten alle nach G-DRG-System (Partition O) kodierten Fälle unabhängig von Tracer-Eingriffen oder Fachgebieten. |
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Händedesinfektionsmittelverbrauch auf Intensivstationen |
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Verfügt Ihr Krankenhaus über eine oder mehrere operative oder interdisziplinäre Intensivstationen?
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0 = nein
1 = ja |
Als Intensivstation zählen in Anlehnung an die
Krankenhausstatistik des Bundes
(http://www.gbe-bund.de)
alle Bereiche mit „Betten zur intensivmedizinischen
Versorgung“ nach Krankenhausplan (Förderbescheid) oder andernfalls alle aufgestellten Intensivbetten. Zur
Abgrenzung einer Station von Einzelbetten ist es
erforderlich, dass eine eigene internen Kostenstelle für
diesen Bereich
geführt wird, die es u.a. erlaubt, die Bestell-/Liefermenge des
Händedesinfektionsmittels aus der Abrechnung zu identifizieren.
Aufwachbereiche/-stationen oder Intermediate Care Stationen sind keine
Intensivstationen.
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wenn Feld 8 = 1 | |||
Wie viele Belegungstage lagen im Jahr 2020 auf allen operativen und interdisziplinären Intensivstationen Ihres Krankenhauses vor?
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Angabe in: Belegungstage
Gültige Angabe: >= 0 Belegungstage |
Das Datenfeld dient als
Bezugsgröße für
den Händedesinfektionsmittelverbrauch auf Intensivstationen
und
lehnt sich an das HAND-KISS an
(http://www.nrz-hygiene.de),
Intensivstationen mit Schlüssel
„Chirurgie“,
„andere operative Fächer“ oder
„interdisziplinär“). Aufwachstationen und
Intermediate
Care Stationen sind keine Intensivstationen.
Belegungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthalts ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag aus dem Krankenhaus; wird ein Patient oder eine Patientin am gleichen Tag aufgenommen und verlegt oder entlassen, gilt dieser Tag als Aufnahmetag. |
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wenn Feld 8 = 1 | |||
Wie hoch war der Verbrauch an Händedesinfektionsmitteln im Jahr 2020 auf allen operativen und interdisziplinären Intensivstationen Ihres gesamten Krankenhauses?
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Angabe in: Liter
Gültige Angabe: >= 0 Liter |
Die Erhebung lehnt sich an das HAND-KISS an (http://www.nrz-hygiene.de). Als Surrogat der Verbrauchsmenge auf Station ist die während eines Jahres auf diese Station gelieferte, d.h. auf die Kostenstelle der Station verbuchte Menge an Händedesinfektionsmittel anzugeben. Eine Inventur am Jahresende mit Bestimmung der Rest-Lagermenge auf Station ist nicht erforderlich. |
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Händedesinfektionsmittelverbrauch auf Normalstationen |
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Wie viele Belegungstage lagen im Jahr 2020 auf allen Normalstationen Ihres Krankenhauses vor?
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Angabe in: Belegungstage
Gültige Angabe: >= 0 Belegungstage |
Das Datenfeld dient als
Bezugsgröße für
den Händedesinfektionsmittelverbrauch auf Normalstationen
und
lehnt sich an das HAND-KISS an (http://www.nrz-hygiene.de).
Intermediate
Care Stationen (Stroke Unit etc.) zählen hier als
Normalstationen.
Belegungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthalts ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag aus dem Krankenhaus; wird ein Patient oder eine Patientin am gleichen Tag aufgenommen und verlegt oder entlassen, gilt dieser Tag als Aufnahmetag. |
|
Wie hoch war der Verbrauch an Händedesinfektionsmitteln im Jahr 2020 auf allen Normalstationen Ihres Krankenhauses?
|
Angabe in: Liter
Gültige Angabe: >= 0 Liter |
Die Erhebung lehnt sich an das HAND-KISS an (http://www.nrz-hygiene.de). Als Surrogat der Verbrauchsmenge auf Station ist die während eines Jahres auf diese Station gelieferte, d.h. auf die Kostenstelle der Station verbuchte Menge an Händedesinfektionsmittel anzugeben. Eine Inventur am Jahresende mit Bestimmung der Rest-Lagermenge auf Station ist nicht erforderlich. |
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Entwicklung, Aktualisierung und Umsetzungsüberprüfung einer internen Leitlinie zur perioperativen Antibiotikaprophylaxe in stationären Einrichtungen |
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Gab es im gesamten Jahr 2020 in Ihrem Krankenhaus eine leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie zur perioperativen Antibiotikaprophylaxe?
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0 = nein
1 = ja |
geändert Die interne Leitlinie muss in der
Einrichtung
ganzjährig in Kraft gewesen sein. In Entwicklung befindliche
oder
unterjährig in Kraft gesetzte interne Leitlinien
können nicht
berücksichtigt werden.
Die interne Leitlinie muss schriftlich vorliegen und für alle Ärzte der Einrichtung gelten (fachübergreifende Leitlinie oder Leitlinien für alle Fächer). Als Orientierung kann die Empfehlung der Paul-Ehrlich-Gesellschaft zur perioperativen Antibiotika-Prophylaxe (http://www.chemotherapie-journal.de oder http://www.p-e-g.org) dienen. Hinweise zur perioperativen Antibiotikaprophylaxe (PAP) sind ebenfalls in der KRINKO-Empfehlung „Prävention postoperativer Wundinfektionen“ enthalten. |
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wenn Feld 13 = 1 | |||
14
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Wird darin die Indikationsstellung zur Antibiotikaprophylaxe thematisiert?
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0 = nein
1 = ja |
- |
15
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Werden darin die zu verwendenden Antibiotika (unter Berücksichtigung des zu erwartenden Keimspektrums und der lokalen/regionalen Resistenzlage) thematisiert?
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0 = nein
1 = ja |
- |
16
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Wird darin der Zeitpunkt/die Dauer der Antibiotikaprophylaxe thematisiert?
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0 = nein
1 = ja |
- |
Kann jeder ärztliche Mitarbeiter jederzeit und aufwandsarm darauf zugreifen?
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0 = nein
1 = ja |
Eine interne Leitlinie gilt als
aufwandsarm
zugänglich, wenn sie für alle ärztlichen
Mitarbeiter
elektronisch (z.B. über Intranet) aufrufbar ist oder wenn sie
im
OP-Bereich und auf den operativen Stationen in Papierform vorhanden ist
und jederzeit eingesehen werden kann.
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|
Wann erfolgte die letzte Überprüfung der Aktualität und ggf. eine notwendige Aktualisierung vor Ablauf des Jahres 2020?
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Format: MM.JJJJ
|
geändert Es sollen nur Daten bis Ende 2020 dokumentiert
werden. Ist bisher keine Überprüfung der Aktualität
bzw. keine Aktualisierung erfolgt, ist das Erstellungsdatum des
Dokuments zu einzutragen.
Die Aktualitätsprüfung soll neben der gültigen wissenschaftlichen Leitlinie die aktuelle Bewertung der einrichtungsbezogenen Infektions-, Antibiotikaverbrauchs- und Resistenzlage (IfSG z.B. http://www.gesetze-im-internet.de bzw. Hygieneverordnungen der Länder: http://www.krankenhaushygiene.de) berücksichtigen. |
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Erfolgte eine Freigabe durch die Geschäftsführung/Hygienekommission/Arzneimittelkommission Ihres Krankenhauses?
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0 = nein
1 = ja |
Sowohl eine neue Arbeitsanweisung, als auch deren
Aktualisierung müssen durch eine der angegebenen Institutionen
freigegeben werden. Der Ärztliche Direktor wird als Teil der
Geschäftsführung angesehen und als zur Freigabe Berechtigter,
nicht dagegen einzelne Chefärzte, die nur eine abteilungsbezogene Freigabe aussprechen können.
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wenn Feld 13 = 1 | |||
20
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Wird die leitliniengerechte Antibiotikaprophylaxe bei jedem operierten Patienten Ihres Krankenhauses mittels Checkliste strukturiert überprüft?
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0 = nein
1 = ja |
- |
wenn Feld 20 = 1 | |||
Werden die Anwendung der Checkliste und die eingetragenen Angaben stichprobenartig ausgewertet?
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0 = nein
1 = ja |
Die systematische
Überprüfung dient der
Durchführung eines Verbesserungszyklus (Plan-Do-Check-Act).
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Entwicklung und Aktualisierung einer internen Leitlinie zur Antibiotika-Initialtherapie in stationären Einrichtungen |
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Gab es im gesamten Jahr 2020 in Ihrem Krankenhaus eine leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie zur Antibiotikatherapie?
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0 = nein
1 = ja |
Die leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie muss in Ihrem Krankenhaus
ganzjährig in Kraft gewesen sein. In Entwicklung befindliche
oder
unterjährig in Kraft gesetzte leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinien
können nicht
berücksichtigt werden.
Die leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinie muss schriftlich vorliegen und für alle Ärzte der Einrichtung gelten. Nur abteilungs- oder fachbezogene Leitlinien sind nicht ausreichend. Die Antibiotikaprophylaxe und Antibiotikatherapie dürfen in einer gemeinsamen Leitlinie geregelt sein. Als Orientierung kann die Leitlinie 092/011 der AWMF zur rationalen Antibiotikatherapie (http://www.awmf.org) dienen. |
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wenn Feld 22 = 1 | |||
Kann jeder ärztliche Mitarbeiter jederzeit und aufwandsarm darauf zugreifen?
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0 = nein
1 = ja |
Eine interne Leitlinie gilt als
aufwandsarm
zugänglich, wenn sie für alle ärztlichen
Mitarbeiter
elektronisch (z.B. über Intranet) aufrufbar ist oder wenn sie
im
OP-Bereich und auf den Stationen in Papierform vorhanden ist und
jederzeit eingesehen werden kann.
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Wann erfolgte die letzte Überprüfung der Aktualität und ggf. eine notwendige Aktualisierung vor Ablauf des Jahres 2020?
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Format: MM.JJJJ
|
geändert Es sollen nur Daten bis Ende 2020 dokumentiert
werden. Ist bisher keine Überprüfung der Aktualität
bzw. keine Aktualisierung erfolgt, ist das Erstellungsdatum des
Dokuments zu einzutragen.
Die Aktualitätsprüfung soll neben der gültigen wissenschaftlichen Leitlinie die aktuelle Bewertung der einrichtungsbezogenen Infektions-, Antibiotikaverbrauchs- und Resistenzlage (IfSG z.B. http://www.gesetze-im-internet.de bzw. Hygieneverordnungen der Länder: http://www.krankenhaushygiene.de) berücksichtigen. |
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Erfolgte eine Freigabe durch die Geschäftsführung/Hygienekommission/Arzneimittelkommission?
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0 = nein
1 = ja |
Sowohl eine neue Arbeitsanweisung, als auch deren
Aktualisierung müssen durch eine der angegebenen Institutionen
freigegeben werden. Der Ärztliche Direktor wird als Teil der
Geschäftsführung angesehen und als zur Freigabe Berechtigter,
nicht dagegen einzelne Chefärzte, die nur eine abteilungsbezogene Freigabe aussprechen können.
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Geeignete Haarentfernung vor operativem Eingriff |
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Nutzen Sie in Ihrem Krankenhaus einen Klingenrasierer, wenn zur präoperativen Haarentfernung bei Patienten eine Haarentfernung indiziert ist?
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0 = nein
1 = ja |
geändert Hinweise zur adäquaten Haarentfernung sind
ebenfalls in der KRINKO-Empfehlung „Prävention
postoperativer Wundinfektionen“ enthalten.
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Nutzen Sie in Ihrem Krankenhaus eine Schere, wenn zur präoperativen Haarentfernung bei Patienten eine Haarentfernung indiziert ist?
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0 = nein
1 = ja |
geändert Hinweise zur adäquaten Haarentfernung sind
ebenfalls in der KRINKO-Empfehlung „Prävention
postoperativer Wundinfektionen“ enthalten.
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Nutzen Sie in Ihrem Krankenhaus einen Haarschneider(Clipper), wenn zur präoperativen Haarentfernung bei Patienten eine Haarentfernung indiziert ist?
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0 = nein
1 = ja |
geändert Hinweise zur adäquaten Haarentfernung sind
ebenfalls in der KRINKO-Empfehlung „Prävention
postoperativer Wundinfektionen“ enthalten.
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Nutzen Sie in Ihrem Krankenhaus Enthaarungscreme, wenn zur präoperativen Haarentfernung bei Patienten eine Haarentfernung indiziert ist?
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0 = nein
1 = ja |
geändert Hinweise zur adäquaten Haarentfernung sind
ebenfalls in der KRINKO-Empfehlung „Prävention
postoperativer Wundinfektionen“ enthalten.
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Validierung der Sterilgutaufbereitung von OP-Instrumenten und OP-Materialien |
|||
Ist eine schriftliche Risikoeinstufung in Ihrem Krankenhaus für alle bei Ihren Operationen eingesetzten Arten steriler Medizinprodukte erfolgt?
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0 = nein
1 = ja |
Die Frage bezieht sich auf die hygienische
Risikoklassifizierung, wie sie in der KRINKO-Empfehlung "Anforderungen
an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten"
(http://www.rki.de)
niedergelegt ist.
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wenn Feld 30 = 1 | |||
Verwenden Sie Sterilgut der Klasse Kritisch A?
|
0 = nein
1 = ja |
Die Risikoklassen sind in der KRINKO-Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" (http://www.rki.de) beschrieben.
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wenn Feld 30 = 1 | |||
Verwenden Sie Sterilgut der Klasse Kritisch B?
|
0 = nein
1 = ja |
Die Risikoklassen sind in der KRINKO-Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" (http://www.rki.de) beschrieben.
|
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wenn Feld 30 = 1 | |||
Verwenden Sie Sterilgut der Klasse Kritisch C?
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0 = nein
1 = ja |
Die Risikoklassen sind in der KRINKO-Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" (http://www.rki.de) beschrieben.
|
|
Wird die Sterilgutaufbereitung der im OP eingesetzten Medizinprodukte in Ihrem Krankenhaus durchgeführt?
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0 = nein
1 = ja (alle in der Einrichtung eingesetzten Medizinprodukte) 2 = teilweise |
Der Schlüsselwert „teilweise“ ist
anzugeben, wenn ausschließlich Sterilgut der Klasse Kritisch A
und/oder der Klasse Kritisch B von der Einrichtung selbst aufbereitet
wird .
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wenn Feld 32 = 1 und wenn Feld 34 = 1 | |||
35
|
Führen Sie die Aufbereitung des Kritisch-B-Sterilguts selbst durch?
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0 = externer Dienstleister
1 = eigene Aufbereitung |
- |
wenn Feld 33 = 1 und wenn Feld 34 = 1 | |||
36
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Führen Sie die Aufbereitung des Kritisch-C-Sterilguts selbst durch?
|
0 = externer Dienstleister
1 = eigene Aufbereitung |
- |
Wurden für alle in der Anlage 1 der KRINKO-Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" aufgeführten Teilschritte der Aufbereitung Standardarbeitsanweisungen erstellt?
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0 = nein
1 = ja |
Die Standardarbeitsanweisungen müssen
schriftlich hinterlegt sein. Grundlage ist die KRINKO-Empfehlung
"Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten"
(http://www.rki.de). Bei teilweiser oder gänzlich eigener Aufbereitung ist die Frage nur auf die eigene Aufbereitung bezogen zu beantworten. Bei vollständiger Vergabe an einen externen Dienstleister soll sich die Angabe auf die Aufbereitung bei diesem Dienstleister beziehen. Werden mehrere Dienstleister verpflichtet, so ist die Angabe für jenen Dienstleister einzutragen, der das Sterilgut mit der höchsten Risikoklasse aufbereitet. |
|
wenn Feld 37 = 1 | |||
Kann jeder Mitarbeiter der Sterilgut-Versorgungsabteilung (SVA) jederzeit und aufwandsarm darauf zugreifen?
|
0 = nein
1 = ja |
Eine Arbeitsanweisung gilt als aufwandsarm
zugänglich, wenn sie für die betroffenen Mitarbeiter in der
gesamten Einrichtung elektronisch (z.B. über Intranet) aufrufbar
ist oder wenn sie in dem Arbeitsbereich in Papierform vorhanden ist und
jederzeit dort eingesehen werden kann.
Bei teilweiser oder gänzlich eigener Aufbereitung ist die Frage nur auf die eigene Aufbereitung bezogen zu beantworten. Bei vollständiger Vergabe an einen externen Dienstleister soll sich die Angabe auf die Aufbereitung bei diesem Dienstleister beziehen. Werden mehrere Dienstleister verpflichtet, so ist die Angabe für jenen Dienstleister einzutragen, der das Sterilgut mit der höchsten Risikoklasse aufbereitet. |
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Sind die Beladungsmuster des Reinigungs-/Desinfektionsgeräts (RDG) in den Standardarbeitsanweisungen definiert?
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0 = nein
1 = ja |
Die Dokumentation der Beladungsmuster kann in den Standardarbeitsanweisungen textlich oder bildlich erfolgen.
Bei teilweiser oder gänzlich eigener Aufbereitung ist die Frage nur auf die eigene Aufbereitung bezogen zu beantworten. Bei vollständiger Vergabe an einen externen Dienstleister soll sich die Angabe auf die Aufbereitung bei diesem Dienstleister beziehen. Werden mehrere Dienstleister verpflichtet, so ist die Angabe für jenen Dienstleister einzutragen, der das Sterilgut mit der höchsten Risikoklasse aufbereitet. |
|
Wann erfolgte die letzte Wartung des/der Reinigungs-/Desinfektionsgeräte/s (RDG) vor Ablauf des Jahres 2020?
|
Format: MM.JJJJ
|
geändert Es wird nach der letzten Wartung im
Zeitraum bis zum
Ablauf des Erfassungsjahres gefragt. Es sollen daher nur Wartungen bis
Ende 2020 dokumentiert werden. Ist bisher keine Wartung erfolgt, ist das Beschaffungsdatum des Gerätes einzutragen.
Bei mehreren Reinigungs- und Desinfektionsgeräten in der Einrichtung bzw. beim Dienstleister ist das Datum für das zuletzt gewartete Gerät einzutragen. Bei teilweiser oder gänzlich eigener Aufbereitung ist die Frage nur auf die eigene Aufbereitung bezogen zu beantworten. Bei vollständiger Vergabe an einen externen Dienstleister soll sich die Angabe auf die Aufbereitung bei diesem Dienstleister beziehen. Werden mehrere Dienstleister verpflichtet, so ist die Angabe für jenen Dienstleister einzutragen, der das Sterilgut mit der höchsten Risikoklasse aufbereitet. |
|
Wann erfolgte die letzte periodische oder ereignisbezogene Leistungsbeurteilung des Reinigungs- und Desinfektionsgeräts (RDG) zur Sicherstellung der Einhaltung der in der Validierung festgelegten Prozessparameter vor Ablauf des Jahres 2020?
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Format: MM.JJJJ
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geändert §8 (1) MPBetreibV:
„Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist.“ Es wird nach der letzten Leistungsbeurteilung im Zeitraum bis zum Ablauf des Erfassungsjahres gefragt. Es sollen daher nur Leistungsbeurteilungen bis Ende 2020 dokumentiert werden. Ist bisher keine Leistungsbeurteilung erfolgt, ist das Beschaffungsdatum des Gerätes einzutragen. Bei mehreren RDGs in der Einrichtung bzw. beim Dienstleister ist das Datum für das zuletzt gewartete Gerät einzutragen. Periodische Leistungsbeurteilungen sollen bestätigen, • dass sich im Verlauf der Zeit keine unbeabsichtigten Prozessänderungen ergeben haben und nachweisen • dass die im Validierungsprotokoll/-plan festgelegten Parameter eingehalten werden Über die Leistungsbeurteilung muss ein schriftlicher Ergebnisbericht vorliegen. Die Leistungsbeurteilung ist nicht mit der periodischen oder chargenbezogenen Routineprüfung gleichzusetzen. Siehe: KRINKO-Empfehlung (http://www.rki.de) Bei teilweiser oder gänzlich eigener Aufbereitung ist die Frage nur auf die eigene Aufbereitung bezogen zu beantworten. Bei vollständiger Vergabe an einen externen Dienstleister soll sich die Angabe auf die Aufbereitung bei diesem Dienstleister beziehen. Werden mehrere Dienstleister verpflichtet, so ist die Angabe für jenen Dienstleister einzutragen, der das Sterilgut mit der höchsten Risikoklasse aufbereitet. |
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Wann erfolgte die letzte Wartung des Siegelnahtgerätes vor Ablauf des Jahres 2020?
|
Format: MM.JJJJ
|
geändert Es wird nach der letzten Wartung im Zeitraum bis
zum Ablauf des Erfassungsjahres gefragt. Es sollen daher nur Wartungen
bis Ende 2020 dokumentiert werden. Ist bisher keine Wartung erfolgt,
ist das Beschaffungsdatum des Gerätes einzutragen.
Bei mehreren Siegelnahtgeräten in der Einrichtung bzw. beim Dienstleister ist das Datum für das zuletzt gewartete Gerät einzutragen. Bei teilweiser oder gänzlich eigener Aufbereitung ist die Frage nur auf die eigene Aufbereitung bezogen zu beantworten. Bei vollständiger Vergabe an einen externen Dienstleister soll sich die Angabe auf die Aufbereitung bei diesem Dienstleister beziehen. Werden mehrere Dienstleister verpflichtet, so ist die Angabe für jenen Dienstleister einzutragen, der das Sterilgut mit der höchsten Risikoklasse aufbereitet. |
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wenn Feld 37 = 1 | |||
Sind die Beladungsmuster des Sterilisators in den Standardarbeitsanweisungen definiert?
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0 = nein
1 = ja |
Die Dokumentation der Beladungsmuster kann in den Standardarbeitsanweisungen textlich oder bildlich erfolgen.
Bei teilweiser oder gänzlich eigener Aufbereitung ist die Frage nur auf die eigene Aufbereitung bezogen zu beantworten. Bei vollständiger Vergabe an einen externen Dienstleister soll sich die Angabe auf die Aufbereitung bei diesem Dienstleister beziehen. Werden mehrere Dienstleister verpflichtet, so ist die Angabe für jenen Dienstleister einzutragen, der das Sterilgut mit der höchsten Risikoklasse aufbereitet. |
|
Wann erfolgte die letzte Wartung des Sterilisators vor Ablauf des Jahres 2020?
|
Format: MM.JJJJ
|
geändert Es wird nach der letzten Wartung im Zeitraum bis
zum Ablauf des Erfassungsjahres gefragt. Es sollen daher nur Wartungen
bis Ende 2020 dokumentiert werden. Ist bisher keine Wartung erfolgt,
ist das Beschaffungsdatum des Gerätes einzutragen.
Bei mehreren Sterilisatoren in der Einrichtung bzw. beim Dienstleister ist das Datum für das zuletzt gewartete Gerät einzutragen. Bei teilweiser oder gänzlich eigener Aufbereitung ist die Frage nur auf die eigene Aufbereitung bezogen zu beantworten. Bei vollständiger Vergabe an einen externen Dienstleister soll sich die Angabe auf die Aufbereitung bei diesem Dienstleister beziehen. Werden mehrere Dienstleister verpflichtet, so ist die Angabe für jenen Dienstleister einzutragen, der das Sterilgut mit der höchsten Risikoklasse aufbereitet. |
|
Wann erfolgte die letzte periodische oder ereignisbezogene Leistungsbeurteilung des Sterilisators zur Sicherstellung der Einhaltung der in der Validierung festgelegten Prozessparameter vor Ablauf des Jahres 2020?
|
Format: MM.JJJJ
|
geändert §8 (1) MPBetreibV:
„Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist.“ Es wird nach der letzten Leistungsbeurteilung im Zeitraum bis zum Ablauf des Erfassungsjahres gefragt. Es sollen daher nur Leistungsbeurteilungen bis Ende 2020 dokumentiert werden. Ist bisher keine Leistungsbeurteilung erfolgt, ist das Beschaffungsdatum des Gerätes einzutragen. Bei mehreren Sterilisatoren in der Einrichtung bzw. beim Dienstleister ist das Datum für das zuletzt gewartete Gerät einzutragen. Periodische Leistungsbeurteilungen sollen bestätigen, • dass sich im Verlauf der Zeit keine unbeabsichtigten Prozessänderungen ergeben haben und nachweisen • dass die im Validierungsprotokoll/-plan festgelegten Parameter eingehalten werden Über die Leistungsbeurteilung muss ein schriftlicher Ergebnisbericht vorliegen. Die Leistungsbeurteilung ist nicht mit der periodischen oder chargenbezogenen Routineprüfung gleichzusetzen. Siehe: KRINKO-Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" (http://www.rki.de) und "Empfehlung für die Validierung und Routineüberwachung von Sterilisationsprozessen mit trockener Hitze für Medizinprodukte" (http://www.krankenhaushygiene.de). Bei teilweiser oder gänzlich eigener Aufbereitung ist die Frage nur auf die eigene Aufbereitung bezogen zu beantworten. Bei vollständiger Vergabe an einen externen Dienstleister soll sich die Angabe auf die Aufbereitung bei diesem Dienstleister beziehen. Werden mehrere Dienstleister verpflichtet, so ist die Angabe für jenen Dienstleister einzutragen, der das Sterilgut mit der höchsten Risikoklasse aufbereitet. |
|
Werden die an der Sterilgutaufbereitung beteiligten Mitarbeiter bzgl. der Anforderungen an den Aufbereitungsprozess geschult?
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0 = nein
1 = ja |
Bei teilweiser oder gänzlich eigener
Aufbereitung ist die Frage nur auf die eigene Aufbereitung bezogen zu
beantworten. Bei vollständiger Vergabe an einen externen
Dienstleister soll sich die Angabe auf die Aufbereitung bei diesem
Dienstleister beziehen. Werden mehrere Dienstleister verpflichtet, so
ist die Angabe für jenen Dienstleister einzutragen, der das
Sterilgut mit der höchsten Risikoklasse aufbereitet.
|
|
Gab es im gesamten Jahr 2020 ein systematisches Fehlermanagement im Sterilgutbereich Ihres Krankenhauses bzw. bei Ihrem Dienstleister?
|
0 = nein
1 = ja |
Gefragt wird nach einem systematischen
Fehlermanagement über den gesamten Bereich der
Sterilgutaufbereitung, für das eine Standardarbeitsanweisung und
eine fortlaufende schriftliche Fehlerdokumentation (Fehlerdatum, -art,
-ursache, -behebung) vorliegen müssen.
Bei teilweiser oder gänzlich eigener Aufbereitung ist die Frage nur auf die eigene Aufbereitung bezogen zu beantworten. Bei vollständiger Vergabe an einen externen Dienstleister soll sich die Angabe auf die Aufbereitung bei diesem Dienstleister beziehen. Werden mehrere Dienstleister verpflichtet, so ist die Angabe für jenen Dienstleister einzutragen, der das Sterilgut mit der höchsten Risikoklasse aufbereitet. |
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Entwicklung einer Arbeitsanweisung zur präoperativen Antiseptik des OP-Feldes |
|||
Galt im gesamten Jahr 2020 in Ihrem Krankenhaus eine Arbeitsanweisung zur präoperativen Antiseptik des OP-Feldes?
|
0 = nein
1 = ja |
Entsprechende Hygienepläne gelten
als
Arbeitsanweisung.
Die Arbeitsanweisung muss in der Einrichtung ganzjährig in Kraft gewesen sein. In Entwicklung befindliche oder unterjährig in Kraft gesetzte Arbeitsanweisungen können nicht berücksichtigt werden. Die Frage kann mit „ja“ beantwortet werden, wenn:
|
|
wenn Feld 48 = 1 | |||
49
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Werden darin zu verwendende Desinfektionsmittel je nach Eingriffsregion thematisiert?
|
0 = nein
1 = ja |
- |
50
|
Wird darin die Einwirkzeit des jeweiligen Desinfektionsmittels thematisiert?
|
0 = nein
1 = ja |
- |
51
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Wird darin die Durchführung der präoperativen Antiseptik des OP-Feldes unter sterilen Bedingungen thematisiert?
|
0 = nein
1 = ja |
- |
Kann jeder ärztliche und pflegerische Mitarbeiter jederzeit und aufwandsarm darauf zugreifen?
|
0 = nein
1 = ja |
Die Arbeitsanweisung gilt als für
alle betroffenen
Mitarbeiter aufwandsarm zugänglich, wenn sie in der gesamten
Einrichtung elektronisch (z.B. über Intranet) aufrufbar ist
oder
wenn mindestens ein Exemplar im OP-Bereich und mindestens ein Exemplar
im nicht-sterilen Bereich der Praxis/MVZ/Krankenhaus in Papierform
vorhanden sind und jederzeit eingesehen werden können.
|
|
Erfolgte eine Freigabe durch die Geschäftsführung/Hygienekommission?
|
0 = nein
1 = ja |
Sowohl eine neue Arbeitsanweisung, als auch deren
Aktualisierung müssen durch eine der angegebenen Institutionen
freigegeben werden. Der Ärztliche Direktor wird als Teil der
Geschäftsführung angesehen und als zur Freigabe Berechtigter,
nicht dagegen einzelne Chefärzte, die nur eine abteilungsbezogene Freigabe aussprechen können.
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|
Entwicklung und Aktualisierung eines internen Standards zu Wundversorgung und Verbandswechsel |
|||
Galt im gesamten Jahr 2020 in Ihrem Krankenhaus ein interner Standard zu Wundversorgung und Verbandswechsel?
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0 = nein
1 = ja |
Der interne Standard muss in Ihrem Krankenhaus
ganzjährig in Kraft gewesen sein. In Entwicklung befindliche
oder
unterjährig in Kraft gesetzte Standards können nicht
berücksichtigt werden.
Der interne Standard zu Wundversorgung und Verbandwechsel soll sich sowohl auf chronische, als auch auf traumatische und postoperative Wunden erstrecken und die einrichtungsindividuellen Besonderheiten berücksichtigen. Die Frage kann nur mit „ja“ beantwortet werden, wenn:
Der interne Standard kann sich z.B. an der „Leitlinie Wundmanagement“ des Universitätsspitals Basel orientieren (http://www.unispital-basel.ch). |
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wenn Feld 54 = 1 | |||
55
|
Wird darin die hygienische Händedesinfektion (vor, ggf. während und nach dem Verbandswechsel) thematisiert?
|
0 = nein
1 = ja |
- |
56
|
Wird darin der Verbandswechsel unter aseptischen Bedingungen thematisiert?
|
0 = nein
1 = ja |
- |
57
|
Wird darin die antiseptische Behandlung von infizierten Wunden thematisiert?
|
0 = nein
1 = ja |
- |
58
|
Wird darin die stete Prüfung der weiteren Notwendigkeit einer sterilen Wundauflage thematisiert?
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0 = nein
1 = ja |
- |
59
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Wird darin eine zeitnahe Meldung an den Arzt und Dokumentation bei Verdacht auf eine postoperative Wundinfektion thematisiert?
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0 = nein
1 = ja |
- |
Kann jeder ärztliche und pflegerische Mitarbeiter jederzeit und aufwandsarm darauf zugreifen?
|
0 = nein
1 = ja |
Der interne Standard gilt als für alle ärztlichen und pflegerischen Mitarbeiter zugänglich, wenn er in der gesamten Einrichtung elektronisch (z.B. über Intranet) aufrufbar ist oder wenn er in allen Räumen, in denen eine Wundversorgung stattfindet in Papierform vorhanden ist und jederzeit sowie ohne Aufwand eingesehen werden kann. |
|
Wann erfolgte die letzte Überprüfung der Aktualität und ggf. eine notwendige Aktualisierung vor Ablauf des Jahres 2020?
|
Format: MM.JJJJ
|
geändert Es wird nach der letzten Überprüfung der
Aktualität bzw. Aktualisierung im
Zeitraum bis
zum Ablauf des Erfassungsjahres gefragt. Es sollen daher nur Daten bis
Ende 2020 dokumentiert werden. Ist bisher keine Überprüfung
der Aktualität bzw. keine Aktualisierung erfolgt, ist das
Erstellungsdatum des Dokuments zu einzutragen.
|
|
Erfolgte eine Freigabe durch die Geschäftsführung/Hygienekommission/Arzneimittelkommission?
|
0 = nein
1 = ja |
Sowohl ein neuer interner Standard als
auch dessen
Aktualisierung müssen durch eine der angegebenen Institutionen freigegeben werden.
Die Ärztliche Direktion oder die Pflegedirektion/Pflegedienstleitung gelten hier als Teil der Geschäftsführung und sind zur Freigabe berechtigt. |
|
Teilnahme an Informationsveranstaltungen zur Antibiotikaresistenzlage und -therapie |
|||
Wie hoch ist der Anteil der ärztlichen Mitarbeiter Ihres Krankenhauses, die im Jahr 2020 mindestens an einer Informationsveranstaltung oder an einem E-Learning-Programm zur Thematik "Antibiotikaresistenzlage und -therapie" teilgenommen haben?
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Angabe in: %
Gültige Angabe: 0 - 100 % |
geändert Es kann sich sowohl um interne als auch
externe
Informationsveranstaltungen/Fortbildungen handeln.
Die Teilnahme der Mitarbeiter ist in einer Liste dokumentiert. Die Mitarbeiter werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit). Es sind diejenigen Ärzte einzubeziehen, die in der Patientenversorgung ganzjährig tätig waren (z.B. auch Mitarbeiter beauftragter Dienstleister und Beamte). Auszuschließen sind Ärzte, bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von mehr als sechs Wochen im Erfassungsjahr durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u. Ä. vorlag. In Krankenhäusern bezieht sich der Anteil auf alle ärztlichen Mitarbeiter, unabhängig davon, ob sie zurzeit im Ambulanzbereich tätig sind oder nicht. Mindestinhalte einer Informationsveranstaltung müssen sein:
|
|
63.2
|
Daten wurden nicht erhoben
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1 = ja
|
- |
Teilnahme an Informationsveranstaltungen zur Hygiene und Infektionsprävention |
|||
64
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Wurden Daten zum Anteil der Mitarbeiter Ihres Krankenhauses, die im Jahr 2020 mindestens an einer Informationsveranstaltung/einem E-Learning-Programm zur Thematik "Hygiene und Infektionsprävention" teilgenommen haben, erhoben?
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0 = nein
1 = ja |
- |
wenn Daten zum Anteil der Mitarbeiter erhoben wurden | |||
Ärzte
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Angabe in: %
Gültige Angabe: 0 - 100 % |
geändert Es kann sich sowohl um interne als auch externe Informationsveranstaltungen handeln. Die Teilnehmer sind in einer Unterschriftenliste dokumentiert. Der Anteil bezieht sich jeweils auf die Gesamtzahl der zu dokumentierenden Mitarbeiter der jeweiligen Berufsgruppe. Die Mitarbeiter werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit). Es sind diejenigen Mitarbeiter einzubeziehen, die ganzjährig in der Einrichtung tätig waren (z.B. auch Mitarbeiter beauftragter Dienstleister und Beamte). Auszuschließen sind Mitarbeiter, bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von mehr als sechs Wochen im Erfassungsjahr durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u. Ä. vorlag. Die Mitarbeiter sind nur einmal mit ihrer jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen. Bei „Ärzten“, „Pflegepersonal“, „Mitarbeitern des medizinisch-technischen Dienstes“ und „Medizinischen Fachangestellten“ werden ausschließlich in der Patientenversorgung tätige Mitarbeiter erfasst. Sämtliche Mitarbeiter, die in der Sterilgut-Versorgungsabteilung tätig sind, sind in der Gruppe der „Mitarbeiter Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)“ zu erfassen. Mitarbeiter, die Sterilgut aufarbeiten, aber nicht in der Sterilgut-Versorgungsabteilung tätig sind, werden in den Berufsgruppen „Pflegepersonal“, „Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes“ oder „Medizinische Fachangestellte“ gezählt. Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes werden dem "Medizinisch-Technischen Dienst" u.a. zugeordnet: Apothekenpersonal, Chemiker, Diätassistenten, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Logopäden, Masseure, Medizinisch-technische Assistenten, Orthoptisten, Psychologen, Schreibkräfte im ärztlichen und medizinisch-technischen Bereich und seit 1996 Sozialarbeiter. In Anlehnung an die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser umfasst das „Pflegepersonal“ Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegeassistenten und (Kranken-)Pflegehelfer, Altenpfleger und Operationstechnische Assistenten. Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege und -behandlungseinrichtungen sowie Dialysestationen. „Medizinische Fachangestellte“ werden in einer separaten Berufsgruppe erfasst. In Krankenhäusern bezieht sich der Anteil auf alle Mitarbeiter, unabhängig davon, ob sie zurzeit im Ambulanzbereich tätig sind oder nicht. Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung müssen sein: Für alle Berufsgruppen: - Allgemeine Hygiene
- Händedesinfektion - Hygiene bei multiresistenten Erregern Für die Berufsgruppen „Reinigungskräfte“ und „Mitarbeiter der Küche“ außerdem: - Flächendesinfektion
Für die Berufsgruppe „Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)“ außerdem: - Aufbereitung von Sterilgut
Für Küchenmitarbeiter gilt die Belehrung nach § 43 des IfSG als Informationsveranstaltung / E-Learning-Programm zur Thematik "Hygiene und Infektionsprävention“. |
|
Pflegepersonal
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Angabe in: %
Gültige Angabe: 0 - 100 % |
geändert Es kann sich sowohl um interne als auch externe Informationsveranstaltungen handeln. Die Teilnehmer sind in einer Unterschriftenliste dokumentiert. Der Anteil bezieht sich jeweils auf die Gesamtzahl der zu dokumentierenden Mitarbeiter der jeweiligen Berufsgruppe. Die Mitarbeiter werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit). Es sind diejenigen Mitarbeiter einzubeziehen, die ganzjährig in der Einrichtung tätig waren (z.B. auch Mitarbeiter beauftragter Dienstleister und Beamte). Auszuschließen sind Mitarbeiter, bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von mehr als sechs Wochen im Erfassungsjahr durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u. Ä. vorlag. Die Mitarbeiter sind nur einmal mit ihrer jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen. Bei „Ärzten“, „Pflegepersonal“, „Mitarbeitern des medizinisch-technischen Dienstes“ und „Medizinischen Fachangestellten“ werden ausschließlich in der Patientenversorgung tätige Mitarbeiter erfasst. Sämtliche Mitarbeiter, die in der Sterilgut-Versorgungsabteilung tätig sind, sind in der Gruppe der „Mitarbeiter Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)“ zu erfassen. Mitarbeiter, die Sterilgut aufarbeiten, aber nicht in der Sterilgut-Versorgungsabteilung tätig sind, werden in den Berufsgruppen „Pflegepersonal“, „Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes“ oder „Medizinische Fachangestellte“ gezählt. Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes werden dem "Medizinisch-Technischen Dienst" u.a. zugeordnet: Apothekenpersonal, Chemiker, Diätassistenten, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Logopäden, Masseure, Medizinisch-technische Assistenten, Orthoptisten, Psychologen, Schreibkräfte im ärztlichen und medizinisch-technischen Bereich und seit 1996 Sozialarbeiter. In Anlehnung an die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser umfasst das „Pflegepersonal“ Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegeassistenten und (Kranken-)Pflegehelfer, Altenpfleger und Operationstechnische Assistenten. Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege und -behandlungseinrichtungen sowie Dialysestationen. „Medizinische Fachangestellte“ werden in einer separaten Berufsgruppe erfasst. In Krankenhäusern bezieht sich der Anteil auf alle Mitarbeiter, unabhängig davon, ob sie zurzeit im Ambulanzbereich tätig sind oder nicht. Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung müssen sein: Für alle Berufsgruppen: - Allgemeine Hygiene
- Händedesinfektion - Hygiene bei multiresistenten Erregern Für die Berufsgruppen „Reinigungskräfte“ und „Mitarbeiter der Küche“ außerdem: - Flächendesinfektion
Für die Berufsgruppe „Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)“ außerdem: - Aufbereitung von Sterilgut
Für Küchenmitarbeiter gilt die Belehrung nach § 43 des IfSG als Informationsveranstaltung / E-Learning-Programm zur Thematik "Hygiene und Infektionsprävention“. |
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wenn Daten zum Anteil der Mitarbeiter erhoben wurden | |||
Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes
|
Angabe in: %
Gültige Angabe: 0 - 100 % |
geändert Es kann sich sowohl um interne als auch externe Informationsveranstaltungen handeln. Die Teilnehmer sind in einer Unterschriftenliste dokumentiert. Der Anteil bezieht sich jeweils auf die Gesamtzahl der zu dokumentierenden Mitarbeiter der jeweiligen Berufsgruppe. Die Mitarbeiter werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit). Es sind diejenigen Mitarbeiter einzubeziehen, die ganzjährig in der Einrichtung tätig waren (z.B. auch Mitarbeiter beauftragter Dienstleister und Beamte). Auszuschließen sind Mitarbeiter, bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von mehr als sechs Wochen im Erfassungsjahr durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u. Ä. vorlag. Die Mitarbeiter sind nur einmal mit ihrer jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen. Bei „Ärzten“, „Pflegepersonal“, „Mitarbeitern des medizinisch-technischen Dienstes“ und „Medizinischen Fachangestellten“ werden ausschließlich in der Patientenversorgung tätige Mitarbeiter erfasst. Sämtliche Mitarbeiter, die in der Sterilgut-Versorgungsabteilung tätig sind, sind in der Gruppe der „Mitarbeiter Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)“ zu erfassen. Mitarbeiter, die Sterilgut aufarbeiten, aber nicht in der Sterilgut-Versorgungsabteilung tätig sind, werden in den Berufsgruppen „Pflegepersonal“, „Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes“ oder „Medizinische Fachangestellte“ gezählt. Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes werden dem "Medizinisch-Technischen Dienst" u.a. zugeordnet: Apothekenpersonal, Chemiker, Diätassistenten, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Logopäden, Masseure, Medizinisch-technische Assistenten, Orthoptisten, Psychologen, Schreibkräfte im ärztlichen und medizinisch-technischen Bereich und seit 1996 Sozialarbeiter. In Anlehnung an die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser umfasst das „Pflegepersonal“ Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegeassistenten und (Kranken-)Pflegehelfer, Altenpfleger und Operationstechnische Assistenten. Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege und -behandlungseinrichtungen sowie Dialysestationen. „Medizinische Fachangestellte“ werden in einer separaten Berufsgruppe erfasst. In Krankenhäusern bezieht sich der Anteil auf alle Mitarbeiter, unabhängig davon, ob sie zurzeit im Ambulanzbereich tätig sind oder nicht. Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung müssen sein: Für alle Berufsgruppen: - Allgemeine Hygiene
- Händedesinfektion - Hygiene bei multiresistenten Erregern Für die Berufsgruppen „Reinigungskräfte“ und „Mitarbeiter der Küche“ außerdem: - Flächendesinfektion
Für die Berufsgruppe „Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)“ außerdem: - Aufbereitung von Sterilgut
Für Küchenmitarbeiter gilt die Belehrung nach § 43 des IfSG als Informationsveranstaltung / E-Learning-Programm zur Thematik "Hygiene und Infektionsprävention“. |
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67.2
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Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes nicht vorhanden
|
1 = ja
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- |
wenn Daten zum Anteil der Mitarbeiter erhoben wurden | |||
medizinische Fachangestellte
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Angabe in: %
Gültige Angabe: 0 - 100 % |
geändert Es kann sich sowohl um interne als auch externe Informationsveranstaltungen handeln. Die Teilnehmer sind in einer Unterschriftenliste dokumentiert. Der Anteil bezieht sich jeweils auf die Gesamtzahl der zu dokumentierenden Mitarbeiter der jeweiligen Berufsgruppe. Die Mitarbeiter werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit). Es sind diejenigen Mitarbeiter einzubeziehen, die ganzjährig in der Einrichtung tätig waren (z.B. auch Mitarbeiter beauftragter Dienstleister und Beamte). Auszuschließen sind Mitarbeiter, bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von mehr als sechs Wochen im Erfassungsjahr durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u. Ä. vorlag. Die Mitarbeiter sind nur einmal mit ihrer jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen. Bei „Ärzten“, „Pflegepersonal“, „Mitarbeitern des medizinisch-technischen Dienstes“ und „Medizinischen Fachangestellten“ werden ausschließlich in der Patientenversorgung tätige Mitarbeiter erfasst. Sämtliche Mitarbeiter, die in der Sterilgut-Versorgungsabteilung tätig sind, sind in der Gruppe der „Mitarbeiter Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)“ zu erfassen. Mitarbeiter, die Sterilgut aufarbeiten, aber nicht in der Sterilgut-Versorgungsabteilung tätig sind, werden in den Berufsgruppen „Pflegepersonal“, „Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes“ oder „Medizinische Fachangestellte“ gezählt. Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes werden dem "Medizinisch-Technischen Dienst" u.a. zugeordnet: Apothekenpersonal, Chemiker, Diätassistenten, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Logopäden, Masseure, Medizinisch-technische Assistenten, Orthoptisten, Psychologen, Schreibkräfte im ärztlichen und medizinisch-technischen Bereich und seit 1996 Sozialarbeiter. In Anlehnung an die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser umfasst das „Pflegepersonal“ Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegeassistenten und (Kranken-)Pflegehelfer, Altenpfleger und Operationstechnische Assistenten. Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege und -behandlungseinrichtungen sowie Dialysestationen. „Medizinische Fachangestellte“ werden in einer separaten Berufsgruppe erfasst. In Krankenhäusern bezieht sich der Anteil auf alle Mitarbeiter, unabhängig davon, ob sie zurzeit im Ambulanzbereich tätig sind oder nicht. Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung müssen sein: Für alle Berufsgruppen: - Allgemeine Hygiene
- Händedesinfektion - Hygiene bei multiresistenten Erregern Für die Berufsgruppen „Reinigungskräfte“ und „Mitarbeiter der Küche“ außerdem: - Flächendesinfektion
Für die Berufsgruppe „Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)“ außerdem: - Aufbereitung von Sterilgut
Für Küchenmitarbeiter gilt die Belehrung nach § 43 des IfSG als Informationsveranstaltung / E-Learning-Programm zur Thematik "Hygiene und Infektionsprävention“. |
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68.2
|
medizinische Fachangestellte nicht vorhanden
|
1 = ja
|
- |
wenn Daten zum Anteil der Mitarbeiter erhoben wurden | |||
Reinigungskräfte
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Angabe in: %
Gültige Angabe: 0 - 100 % |
geändert Es kann sich sowohl um interne als auch externe Informationsveranstaltungen handeln. Die Teilnehmer sind in einer Unterschriftenliste dokumentiert. Der Anteil bezieht sich jeweils auf die Gesamtzahl der zu dokumentierenden Mitarbeiter der jeweiligen Berufsgruppe. Die Mitarbeiter werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit). Es sind diejenigen Mitarbeiter einzubeziehen, die ganzjährig in der Einrichtung tätig waren (z.B. auch Mitarbeiter beauftragter Dienstleister und Beamte). Auszuschließen sind Mitarbeiter, bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von mehr als sechs Wochen im Erfassungsjahr durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u. Ä. vorlag. Die Mitarbeiter sind nur einmal mit ihrer jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen. Bei „Ärzten“, „Pflegepersonal“, „Mitarbeitern des medizinisch-technischen Dienstes“ und „Medizinischen Fachangestellten“ werden ausschließlich in der Patientenversorgung tätige Mitarbeiter erfasst. Sämtliche Mitarbeiter, die in der Sterilgut-Versorgungsabteilung tätig sind, sind in der Gruppe der „Mitarbeiter Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)“ zu erfassen. Mitarbeiter, die Sterilgut aufarbeiten, aber nicht in der Sterilgut-Versorgungsabteilung tätig sind, werden in den Berufsgruppen „Pflegepersonal“, „Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes“ oder „Medizinische Fachangestellte“ gezählt. Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes werden dem "Medizinisch-Technischen Dienst" u.a. zugeordnet: Apothekenpersonal, Chemiker, Diätassistenten, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Logopäden, Masseure, Medizinisch-technische Assistenten, Orthoptisten, Psychologen, Schreibkräfte im ärztlichen und medizinisch-technischen Bereich und seit 1996 Sozialarbeiter. In Anlehnung an die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser umfasst das „Pflegepersonal“ Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegeassistenten und (Kranken-)Pflegehelfer, Altenpfleger und Operationstechnische Assistenten. Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege und -behandlungseinrichtungen sowie Dialysestationen. „Medizinische Fachangestellte“ werden in einer separaten Berufsgruppe erfasst. In Krankenhäusern bezieht sich der Anteil auf alle Mitarbeiter, unabhängig davon, ob sie zurzeit im Ambulanzbereich tätig sind oder nicht. Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung müssen sein: Für alle Berufsgruppen: - Allgemeine Hygiene
- Händedesinfektion - Hygiene bei multiresistenten Erregern Für die Berufsgruppen „Reinigungskräfte“ und „Mitarbeiter der Küche“ außerdem: - Flächendesinfektion
Für die Berufsgruppe „Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)“ außerdem: - Aufbereitung von Sterilgut
Für Küchenmitarbeiter gilt die Belehrung nach § 43 des IfSG als Informationsveranstaltung / E-Learning-Programm zur Thematik "Hygiene und Infektionsprävention“. |
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Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)
|
Angabe in: %
Gültige Angabe: 0 - 100 % |
geändert Es kann sich sowohl um interne als auch externe Informationsveranstaltungen handeln. Die Teilnehmer sind in einer Unterschriftenliste dokumentiert. Der Anteil bezieht sich jeweils auf die Gesamtzahl der zu dokumentierenden Mitarbeiter der jeweiligen Berufsgruppe. Die Mitarbeiter werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit). Es sind diejenigen Mitarbeiter einzubeziehen, die ganzjährig in der Einrichtung tätig waren (z.B. auch Mitarbeiter beauftragter Dienstleister und Beamte). Auszuschließen sind Mitarbeiter, bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von mehr als sechs Wochen im Erfassungsjahr durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u. Ä. vorlag. Die Mitarbeiter sind nur einmal mit ihrer jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen. Bei „Ärzten“, „Pflegepersonal“, „Mitarbeitern des medizinisch-technischen Dienstes“ und „Medizinischen Fachangestellten“ werden ausschließlich in der Patientenversorgung tätige Mitarbeiter erfasst. Sämtliche Mitarbeiter, die in der Sterilgut-Versorgungsabteilung tätig sind, sind in der Gruppe der „Mitarbeiter Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)“ zu erfassen. Mitarbeiter, die Sterilgut aufarbeiten, aber nicht in der Sterilgut-Versorgungsabteilung tätig sind, werden in den Berufsgruppen „Pflegepersonal“, „Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes“ oder „Medizinische Fachangestellte“ gezählt. Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes werden dem "Medizinisch-Technischen Dienst" u.a. zugeordnet: Apothekenpersonal, Chemiker, Diätassistenten, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Logopäden, Masseure, Medizinisch-technische Assistenten, Orthoptisten, Psychologen, Schreibkräfte im ärztlichen und medizinisch-technischen Bereich und seit 1996 Sozialarbeiter. In Anlehnung an die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser umfasst das „Pflegepersonal“ Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegeassistenten und (Kranken-)Pflegehelfer, Altenpfleger und Operationstechnische Assistenten. Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege und -behandlungseinrichtungen sowie Dialysestationen. „Medizinische Fachangestellte“ werden in einer separaten Berufsgruppe erfasst. In Krankenhäusern bezieht sich der Anteil auf alle Mitarbeiter, unabhängig davon, ob sie zurzeit im Ambulanzbereich tätig sind oder nicht. Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung müssen sein: Für alle Berufsgruppen: - Allgemeine Hygiene
- Händedesinfektion - Hygiene bei multiresistenten Erregern Für die Berufsgruppen „Reinigungskräfte“ und „Mitarbeiter der Küche“ außerdem: - Flächendesinfektion
Für die Berufsgruppe „Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)“ außerdem: - Aufbereitung von Sterilgut
Für Küchenmitarbeiter gilt die Belehrung nach § 43 des IfSG als Informationsveranstaltung / E-Learning-Programm zur Thematik "Hygiene und Infektionsprävention“. |
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wenn Daten zum Anteil der Mitarbeiter erhoben wurden | |||
Mitarbeiter der Küche
|
Angabe in: %
Gültige Angabe: 0 - 100 % |
geändert Es kann sich sowohl um interne als auch externe Informationsveranstaltungen handeln. Die Teilnehmer sind in einer Unterschriftenliste dokumentiert. Der Anteil bezieht sich jeweils auf die Gesamtzahl der zu dokumentierenden Mitarbeiter der jeweiligen Berufsgruppe. Die Mitarbeiter werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit). Es sind diejenigen Mitarbeiter einzubeziehen, die ganzjährig in der Einrichtung tätig waren (z.B. auch Mitarbeiter beauftragter Dienstleister und Beamte). Auszuschließen sind Mitarbeiter, bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von mehr als sechs Wochen im Erfassungsjahr durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u. Ä. vorlag. Die Mitarbeiter sind nur einmal mit ihrer jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen. Bei „Ärzten“, „Pflegepersonal“, „Mitarbeitern des medizinisch-technischen Dienstes“ und „Medizinischen Fachangestellten“ werden ausschließlich in der Patientenversorgung tätige Mitarbeiter erfasst. Sämtliche Mitarbeiter, die in der Sterilgut-Versorgungsabteilung tätig sind, sind in der Gruppe der „Mitarbeiter Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)“ zu erfassen. Mitarbeiter, die Sterilgut aufarbeiten, aber nicht in der Sterilgut-Versorgungsabteilung tätig sind, werden in den Berufsgruppen „Pflegepersonal“, „Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes“ oder „Medizinische Fachangestellte“ gezählt. Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes werden dem "Medizinisch-Technischen Dienst" u.a. zugeordnet: Apothekenpersonal, Chemiker, Diätassistenten, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Logopäden, Masseure, Medizinisch-technische Assistenten, Orthoptisten, Psychologen, Schreibkräfte im ärztlichen und medizinisch-technischen Bereich und seit 1996 Sozialarbeiter. In Anlehnung an die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser umfasst das „Pflegepersonal“ Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegeassistenten und (Kranken-)Pflegehelfer, Altenpfleger und Operationstechnische Assistenten. Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege und -behandlungseinrichtungen sowie Dialysestationen. „Medizinische Fachangestellte“ werden in einer separaten Berufsgruppe erfasst. In Krankenhäusern bezieht sich der Anteil auf alle Mitarbeiter, unabhängig davon, ob sie zurzeit im Ambulanzbereich tätig sind oder nicht. Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung müssen sein: Für alle Berufsgruppen: - Allgemeine Hygiene
- Händedesinfektion - Hygiene bei multiresistenten Erregern Für die Berufsgruppen „Reinigungskräfte“ und „Mitarbeiter der Küche“ außerdem: - Flächendesinfektion
Für die Berufsgruppe „Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)“ außerdem: - Aufbereitung von Sterilgut
Für Küchenmitarbeiter gilt die Belehrung nach § 43 des IfSG als Informationsveranstaltung / E-Learning-Programm zur Thematik "Hygiene und Infektionsprävention“. |
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71.2
|
Mitarbeiter der Küche nicht vorhanden
|
1 = ja
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- |
Patienteninformation zur Hygiene bei MRSA-Besiedlung/Infektion |
|||
Halten Sie in Ihrem Krankenhaus ein Informationsblatt zum speziellen Hygieneverhalten für Patienten mit einer bekannten Besiedlung oder Infektion durch Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) vor, das alle folgenden Inhalte thematisiert?
|
0 = nein
1 = ja |
Es können die Flyer der
MRSA-Netzwerke verwendet
werden (http://www.rki.de).
|
|
Entwicklung und Aktualisierung eines internen Standards zum Entlassungs- und Überleitungsmanagement in stationären Einrichtungen |
|||
Galt in Ihrem Krankenhaus im gesamten Jahr 2020 ein interner Standard zum Entlassungs- und Überleitungsmanagement?
|
0 = nein
1 = ja |
Der interne Standard muss in der
Einrichtung
ganzjährig in Kraft gewesen sein. In Entwicklung befindliche
oder
unterjährig in Kraft gesetzte Standards können nicht
berücksichtigt werden.
Der interne Standard soll sich auf alle Patienten beziehen und Besonderheiten postoperativer Entlassungen berücksichtigen. Er kann sich z.B. am „Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege“ (https://www.dnqp.de) orientieren und soll einrichtungsspezifische Besonderheiten einbeziehen. Im internen Standard muss festgelegt sein, welche Informationen mündlich und welche Informationen schriftlich gegeben werden sollen. |
|
wenn Feld 73 = 1 | |||
Ist darin die Nennung von Ansprechpartnern in der operierenden Einrichtung für Rückfragen des Patienten enthalten?
|
0 = nein
1 = ja |
Im internen Standard muss festgelegt sein, welche
Informationen mündlich und welche Informationen schriftlich
gegeben werden sollen.
|
|
Ist darin die Aufklärung des Patienten und ggf. seiner Angehörigen über das postoperative Verhalten und Anzeichen von Wundinfektionen enthalten?
|
0 = nein
1 = ja |
Im internen Standard muss festgelegt sein, welche
Informationen mündlich und welche Informationen schriftlich
gegeben werden sollen.
|
|
Ist darin die Information an den weiterbehandelnden Arzt und ggf. an die häusliche Pflege enthalten?
|
0 = nein
1 = ja |
Im internen Standard muss festgelegt sein, welche
Informationen mündlich und welche Informationen schriftlich
gegeben werden sollen.
|
|
Ist darin die Information der weiterbehandelnden Ärzte zur Surveillance postoperativer Wundinfektion, insbesondere zu den Diagnosekriterien nach den KISS-Definitionen enthalten?
|
0 = nein
1 = ja |
Im internen Standard muss festgelegt sein, welche
Informationen mündlich und welche Informationen schriftlich
gegeben werden sollen.
|
|
Können alle ärztlichen und pflegerischen Mitarbeiter und Mitarbeiter des Sozialdienstes jederzeit und aufwandsarm darauf zugreifen?
|
0 = nein
1 = ja |
Ein interner Standard gilt als
aufwandsarm
zugänglich, wenn er für alle ärztlichen und
pflegerischen Mitarbeiter sowie den Sozialdienst elektronisch (z.B.
über Intranet) aufrufbar ist oder wenn er auf allen Stationen
und
in den Büros des Sozialdienstes in Papierform vorhanden ist
und
jederzeit eingesehen werden kann.
|
|
Wann erfolgte die letzte Überprüfung der Aktualität und ggf. eine notwendige Aktualisierung vor Ablauf des Jahres 2020?
|
Format: MM.JJJJ
|
geändert Es wird nach der letzten Überprüfung der
Aktualität bzw. Aktualisierung im
Zeitraum bis
zum Ablauf des Erfassungsjahres gefragt. Es sollen daher nur Daten bis
Ende 2020 dokumentiert werden. Ist bisher keine Überprüfung
der Aktualität bzw. keine Aktualisierung erfolgt, ist das
Erstellungsdatum des Dokuments zu einzutragen.
|
|
Erfolgte eine Freigabe durch die Geschäftsführung/Pflegedirektion?
|
0 = nein
1 = ja |
Die Pflegedienstleitung ist hier der ggf.
nicht
vorhandenen Pflegedirektion gleichzusetzen.
|
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Durchführung von Compliance-Überprüfungen in stationären Einrichtungen |
|||
Wie viele Überprüfungen der Compliance mit Hygieneplänen, Arbeitsanweisungen und leitlinienbasierten Empfehlungen/internen Leitlinien oder Standards wurden hinsichtlich der Händedesinfektion durchgeführt?
|
Angabe in: Überprüfungen
Gültige Angabe: >= 0 Überprüfungen |
geändert Als Compliance-Prüfung soll jeweils
eine Überprüfung einer einzelnen Situation bei einem
Patienten gezählt werden, in der die angesprochene Maßnahme
indiziert war. Die Überprüfung kann durch eigenes Personal
oder externe Beauftragte erfolgen.
Der Begriff der Händedesinfektion bezieht sich hier nur auf die hygienische Händedesinfektion, nicht auf die chirurgische Händedesinfektion im OP. Als Anleitung zur Compliance-Überprüfung der Händedesinfektion können die entsprechende Anleitung und der Auswertungsbogen der „Aktion Saubere Hände“ dienen: http://www.aktion-sauberehaende.de Eine Compliance-Überprüfung ist z.B. die Überprüfung der Händedesinfektion für eine Behandlungssituation bei einem Patienten. |
|
Wie viele Überprüfungen der Compliance mit Hygieneplänen, Arbeitsanweisungen und leitlinienbasierten Empfehlungen/internen Leitlinien oder Standards wurden hinsichtlich der Wundversorgung und des Verbandswechsels durchgeführt?
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Angabe in: Überprüfungen
Gültige Angabe: >= 0 Überprüfungen |
geändert Als Compliance-Prüfung soll jeweils
eine Überprüfung einer einzelnen Situation bei einem
Patienten gezählt werden, in der die angesprochene Maßnahme
indiziert war. Die Überprüfung kann durch eigenes Personal
oder externe Beauftragte erfolgen.
Der Begriff der Händedesinfektion bezieht sich hier nur auf die hygienische Händedesinfektion, nicht auf die chirurgische Händedesinfektion im OP. Als Anleitung zur Compliance-Überprüfung der Händedesinfektion können die entsprechende Anleitung und der Auswertungsbogen der „Aktion Saubere Hände“ dienen: http://www.aktion-sauberehaende.de Eine Compliance-Überprüfung ist z.B. die Überprüfung der Händedesinfektion für eine Behandlungssituation bei einem Patienten. |
|
Wie viele Überprüfungen der Compliance mit Arbeitsanweisungen und leitlinienbasierten Empfehlungen/internen Leitlinien wurden hinsichtlich der perioperativen, prophylaktischen Antibiotikagabe durchgeführt?
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Angabe in: Überprüfungen
Gültige Angabe: >= 0 Überprüfungen |
geändert Als Compliance-Prüfung soll jeweils
eine Überprüfung einer einzelnen Situation bei einem
Patienten gezählt werden, in der die angesprochene Maßnahme
indiziert war. Die Überprüfung kann durch eigenes Personal
oder externe Beauftragte erfolgen.
Der Begriff der Händedesinfektion bezieht sich hier nur auf die hygienische Händedesinfektion, nicht auf die chirurgische Händedesinfektion im OP. Als Anleitung zur Compliance-Überprüfung der Händedesinfektion können die entsprechende Anleitung und der Auswertungsbogen der „Aktion Saubere Hände“ dienen: http://www.aktion-sauberehaende.de Eine Compliance-Überprüfung ist z.B. die Überprüfung der Händedesinfektion für eine Behandlungssituation bei einem Patienten. |
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Maßnahmen zur Förderung der Compliance im Bereich der Hygiene |
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Führen Sie in Ihrem Krankenhaus eine prospektive Festlegung von einrichtungsinternen Zielwerten für ausgewählte Qualitätsindikatoren der QS durch?
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0 = nein
1 = ja |
Diese Frage soll die Verzahnung der externen
Qualitätssicherung mit dem internen Qualitätsmanagement
dienen und damit die Einbindung der Qualitätssicherung in
regelmäßige Verbesserungszyklen (PDCA) der Einrichtung
sicherstellen. Sie bezieht sich auf die gesamte Einrichtung. Die
Ergebnisse anderer einrichtungsbezogener Erhebungen von postoperativen
Wundinfektionen (IfSG, KISS, etc.) werden hier auch als QS-Ergebnisse
angesehen.
Für eine systematische Analyse der QS-Ergebnisse zu postoperativen Wundinfektionen und die Ableitung entsprechender Verbesserungsmaßnahmen ist der Praxisinhaber bzw. der Ärztliche Leiter des MVZ oder die Geschäftsführung des Krankenhauses verantwortlich. |
|
Führen Sie in Ihrem Krankenhaus eine systematische Analyse der QS-Ergebnisse zu postoperativen Wundinfektionen und Ableitung entsprechender Verbesserungsmaßnahmen durch?
|
0 = nein
1 = ja |
Diese Frage soll die Verzahnung der externen
Qualitätssicherung mit dem internen Qualitätsmanagement
dienen und damit die Einbindung der Qualitätssicherung in
regelmäßige Verbesserungszyklen (PDCA) der Einrichtung
sicherstellen. Sie bezieht sich auf die gesamte Einrichtung. Die
Ergebnisse anderer einrichtungsbezogener Erhebungen von postoperativen
Wundinfektionen (IfSG, KISS, etc.) werden hier auch als QS-Ergebnisse
angesehen.
Für eine systematische Analyse der QS-Ergebnisse zu postoperativen Wundinfektionen und die Ableitung entsprechender Verbesserungsmaßnahmen ist der Praxisinhaber bzw. der Ärztliche Leiter des MVZ oder die Geschäftsführung des Krankenhauses verantwortlich. |
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Führen Sie in Ihrem Krankenhaus eine Information der Mitarbeiter über die Ergebnisse der QS und Diskussion der Ergebnisse mit Funktions- und Bereichsteams durch?
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0 = nein
1 = ja |
Diese Frage soll die Verzahnung der externen
Qualitätssicherung mit dem internen Qualitätsmanagement
dienen und damit die Einbindung der Qualitätssicherung in
regelmäßige Verbesserungszyklen (PDCA) der Einrichtung
sicherstellen. Sie bezieht sich auf die gesamte Einrichtung. Die
Ergebnisse anderer einrichtungsbezogener Erhebungen von postoperativen
Wundinfektionen (IfSG, KISS, etc.) werden hier auch als QS-Ergebnisse
angesehen.
Für eine systematische Analyse der QS-Ergebnisse zu postoperativen Wundinfektionen und die Ableitung entsprechender Verbesserungsmaßnahmen ist der Praxisinhaber bzw. der Ärztliche Leiter des MVZ oder die Geschäftsführung des Krankenhauses verantwortlich. |
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Führen Sie in Ihrem Krankenhaus eine systematische Erfassung von Verbesserungsvorschlägen durch?
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0 = nein
1 = ja |
Diese Frage soll die Verzahnung der externen
Qualitätssicherung mit dem internen Qualitätsmanagement
dienen und damit die Einbindung der Qualitätssicherung in
regelmäßige Verbesserungszyklen (PDCA) der Einrichtung
sicherstellen. Sie bezieht sich auf die gesamte Einrichtung. Die
Ergebnisse anderer einrichtungsbezogener Erhebungen von postoperativen
Wundinfektionen (IfSG, KISS, etc.) werden hier auch als QS-Ergebnisse
angesehen.
Für eine systematische Analyse der QS-Ergebnisse zu postoperativen Wundinfektionen und die Ableitung entsprechender Verbesserungsmaßnahmen ist der Praxisinhaber bzw. der Ärztliche Leiter des MVZ oder die Geschäftsführung des Krankenhauses verantwortlich. |
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Führen Sie in Ihrem Krankenhaus weitere Evaluationsprojekte zur Vermeidung nosokomialer postoperativer Wundinfektionen (z.B. Audits, Compliance-Überprüfungen vor Ort, weitere Surveillance-Projekte) durch?
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0 = nein
1 = ja |
Diese Frage soll die Verzahnung der externen
Qualitätssicherung mit dem internen Qualitätsmanagement
dienen und damit die Einbindung der Qualitätssicherung in
regelmäßige Verbesserungszyklen (PDCA) der Einrichtung
sicherstellen. Sie bezieht sich auf die gesamte Einrichtung. Die
Ergebnisse anderer einrichtungsbezogener Erhebungen von postoperativen
Wundinfektionen (IfSG, KISS, etc.) werden hier auch als QS-Ergebnisse
angesehen.
Für eine systematische Analyse der QS-Ergebnisse zu postoperativen Wundinfektionen und die Ableitung entsprechender Verbesserungsmaßnahmen ist der Praxisinhaber bzw. der Ärztliche Leiter des MVZ oder die Geschäftsführung des Krankenhauses verantwortlich. |
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Führen Sie in Ihrem Krankenhaus eine Diskussion der QS-Ergebnisse zu postoperativen Wundinfektionen in einrichtungsübergreifenden Netzwerken oder Qualitätszirkeln durch?
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0 = nein
1 = ja |
Diese Frage soll die Verzahnung der externen
Qualitätssicherung mit dem internen Qualitätsmanagement
dienen und damit die Einbindung der Qualitätssicherung in
regelmäßige Verbesserungszyklen (PDCA) der Einrichtung
sicherstellen. Sie bezieht sich auf die gesamte Einrichtung. Die
Ergebnisse anderer einrichtungsbezogener Erhebungen von postoperativen
Wundinfektionen (IfSG, KISS, etc.) werden hier auch als QS-Ergebnisse
angesehen.
Für eine systematische Analyse der QS-Ergebnisse zu postoperativen Wundinfektionen und die Ableitung entsprechender Verbesserungsmaßnahmen ist der Praxisinhaber bzw. der Ärztliche Leiter des MVZ oder die Geschäftsführung des Krankenhauses verantwortlich. |