Ausfüllhinweise
Follow-up Nierenlebendspende (NLSFU)
Stand: 30. April 2021 (QS-Spezifikation 2021 V07)
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Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis

Teildatensatz Basis (B)

Follow-up (auszufüllen nach 1, 2 und 3 Jahren)

Art der Versicherung

1
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte des Spenders
-
Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden.
2
besonderer Personenkreis des Spenders
-
-

Patientenidentifizierende Daten

3
eGK-Versichertennummer des Spenders
-
Diese Information ist nur für gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich versicherter Spender) handelt, muss die Information im QS-Datensatz dokumentiert werden.

Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln.

Dieses Datenfeld wird bei Follow-up für Transplantationen in den Jahren 2017 bis 2019 nicht an die Datenannahmestelle übermittelt.
4
Der Spender verfügt über keine eGK-Versichertennummer.
1 = ja
Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer des Spenders" ist für alle Patienten zu dokumentieren, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen beginnt das Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte in der Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen Ausnahmefällen ist dies auch der Fall, obwohl es sich nicht um einen Patienten handelt, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse handeln. In diesen Fällen ist das Datenfeld mit "ja" zu beantworten, da der Patient über keine eGK-Versichertennummer verfügt.

Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden.

Leistungserbringeridentifizierende Daten

5
Institutionskennzeichen
-

Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt.
Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.

6
entlassender Standort
-
In diesem Datenfeld ist die Standortnummer desjenigen Standortes zu dokumentieren, aus dem der Patient nach Beendigung des stationären Aufenthaltes entlassen wird.

7
Betriebsstätten-Nummer
-
Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig "1". Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.

Die Betriebstätten-Nummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. Die Angabe der Betriebsstätten-Nummer ist optional.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
8
Fachabteilung
-
-

Patientenidentifizierende Spenderdaten

9
ET-Nummer
-

ET – Nummer

10
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung personenbezogener QS-Daten (einschließlich ET-Nummer) an die Bundesauswertungsstelle vor?
0 = nein
1 = ja
Zur Nutzung im Rahmen der externen QS.
11
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung personenbezogener QS-Daten (einschließlich ET-Nummer) an das Transplantationsregister vor?
0 = nein
1 = ja

Das Datenfeld ist als Grundlage der Datenübermittlung an das TX-Register gemäß § 15e Abs. 5 TPG von den Einrichtungen auszufüllen. Die Aufklärung und die wirksame Einwilligung muss die Vorgaben des § 15e Abs. 6 TPG erfüllen. Sind die Voraussetzungen des § 15e Abs. 6 TPG zum Zeitpunkt der Datenübermittlung erfüllt, ist im Datenfeld ein "ja" anzukreuzen.
Eine wirksame Einwilligung liegt dann vor, wenn der Patient diese freiwillig gegeben hat und zu diesem Zeitpunkt kein Widerruf vorliegt.

Spenderdaten

12
Geburtsdatum
Format: TT.MM.JJJJ
-
13
Geschlecht
1 = männlich
2 = weiblich
3 = divers
8 = unbestimmt
-
14
Datum der Nierenlebendspende
Format: TT.MM.JJJJ
-
15
Datum der Follow-up-Erhebung
Format: TT.MM.JJJJ
Es gelten folgende Zeitfenster für die Follow-up-Untersuchungen ab OP-Datum:

1-Jahres-Follow-up: 335 Tage ("harte" Grenze) bis 425 Tage ("weiche" Grenze) nach Transplantation entspricht „30 Tage vor bis 60 Tage nach dem Operationsdatum plus 1 Jahr“

2-Jahres-Follow-up: 700 ("harte" Grenze) bis 820 Tage ("weiche" Grenze) nach Transplantation entspricht „30 Tage vor bis 90 Tage nach dem Operationsdatum plus 2 Jahre“

3-Jahres-Follow-up: 1065 ("harte" Grenze) bis 1185 Tage ("weiche" Grenze) nach Transplantation entspricht „30 Tage vor bis 90 Tage nach dem Operationsdatum plus 3 Jahre“

Erreicht oder überschreitet das Follow-up-Datum die "harte" Grenze des darauffolgenden Follow-up-Erhebungsfensters, wird es diesem zugeordnet.

"harte" Grenze: bei Unterschreitung wird der Datensatz abgelehnt

"weiche" Grenze: bei Überschreitung erfolgt eine Warnung, der Datensatz wird jedoch angenommen

Diese Follow-up-Erhebungsfenster gelten nicht, wenn der Patient im Verlauf des betreffenden Follow-up-Jahres verstorben ist. In diesem Fall kann der Dokumentationsbogen immer abgeschlossen werden.
16
Art der Follow-up-Erhebung
1 = Patient war persönlich im KH
2 = telefonischer Kontakt mit Patient
3 = telefonischer Kontakt mit weiterbehandelndem Arzt
4 = schriftliche Information vom weiterbehandelnden Arzt
5 = Information durch Angehörigen/Betreuer/Empfänger
6 = kein Kontakt zu Patient, weiterbehandelndem Arzt oder Angehörigen/Betreuer/Empfänger
-
17
Follow-up: Jahr(e) nach Lebendspende
Gültige Angabe: 1 - 10
Angabe ohne Warnung: <= 3
Bitte Nummer des Follow-up-Jahres eintragen. Eine Dokumentationsverpflichtung besteht für das Follow-up 1, 2 und 3 Jahre nach der Transplantation. Eine freiwillige Dokumentation über diesen Zeitraum hinaus ist möglich.
18
Spender verstorben
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt oder Follow-up nicht möglich
-
wenn Spender verstorben
19
Todesdatum
Format: TT.MM.JJJJ
-
wenn Spender lebt
20
Spender dialysepflichtig?
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt
-
wenn Spender nicht dialysepflichtig
Kreatininwert i.S. in mg/dl
Angabe in: mg/dl
Gültige Angabe: >= 0,1 mg/dl
Angabe ohne Warnung: 0,2 - 12 mg/dl
Hierbei ist der letzte Wert des Kreatininwert i.S. in mg/dl. anzugeben. Wenn der Kreatininwert i.S. in μmol/l dokumentiert wurde, bleibt dieses Feld leer.
Kreatininwert i.S. in µmol/l
Angabe in: µmol/l
Gültige Angabe: >= 1 µmol/l
Angabe ohne Warnung: 18 - 1060 µmol/l
Hierbei ist der letzte Wert des Kreatininwert i.S. in μmol/l anzugeben. Wenn der Kreatininwert i.S. in mg/dl dokumentiert wurde, bleibt dieses Feld leer.
21.3
Kreatininwert i.S. unbekannt
1 = ja
-
wenn Spender nicht dialysepflichtig
22
Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U.
Angabe in: mg/g
Gültige Angabe: >= 1 mg/g
Angabe ohne Warnung: <= 10000 mg/g
Hierbei ist der letzte Wert des Albumin-Kreatinin-Verhältnisses i.U. (Spontanurin) anzugeben.
Wenn die Angabe Albumin i. U. >=30 mg/l gemacht wurde bzw. das Albumin-Kreatinin-Verhältnis i.U. unbekannt ist, bleibt dieses Feld leer.
wenn Feld 20 IN (0;9) und wenn Feld 22 = LEER
23
Albumin i. U. >= 30mg/l
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt
Diese Angabe bezieht sich auf den letzten postoperativ erhobenen Albumin i. U. - Wert (Spontanurin) vor Entlassung. Wenn das Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U. in mg/g dokumentiert wurde, bleibt dieses Feld leer.
wenn Feld 23 = 1
24
Albumin i. U.
Angabe in: mg/l
Gültige Angabe: >= 1 mg/l
Angabe ohne Warnung: <= 1000 mg/l
Hierbei ist der letzte Albumin i. U. - Wert (Spontanurin) anzugeben. 
Komplikation nach Clavien-Dindo-Klassifikation
0 = nein
1 = Grad I (erlaubte Behandlungsoptionen)
2 = Grad II (weiterführende pharmakologische Behandlung, EKs, parenterale Ernährung )
3 = Grad III (chirurgische, radiologische oder endoskopische Intervention)
4 = Grad IV (lebensbedrohliche Komplikation)
5 = Grad V (Tod)
Clavien-Dindo-Klassifikation:

Grad I = Jede Abweichung vom normalen postoperativen Verlauf ohne Notwendigkeit pharmakologischer Behandlung oder chirurgischer, radiologischer, endoskopischer Intervention. Erlaubte Behandlungsoptionen: Medikamente wie: Antipyretika, Analgetika, Diuretika, Elektrolyte; Physiotherapie; in diese Gruppe fallen ebenfalls Wundinfektionen, die am Patientenbett eröffnet werden.

Grad II = Notwendigkeit pharmakologischer Behandlung mit anderen als bei Grad I erlaubten Medikamenten.

Grad III = Notwendigkeit chirurgischer, radiologischer oder endoskopischer Intervention:
a: in Lokalanästhesie
b: in Allgemeinnarkose

Grad IV = Lebensbedrohliche Komplikation (inklusive zentralnervöser Komplikation) die Behandlung auf der Intensivstation notwendig macht  
a: Versagen eines Organsystems (inklusive Dialyse)
b: Multiorganversagen

Grad V = Tod des Patienten

Die Einstufung der Komplikation in die Clavien-Dindo-Klassifikation erfolgt nach diagnostischem bzw. therapeutischem Handlungsbedarf.
Die detaillierte Klassifikation wurde von Dindo et. al 2004 in Annals of Surgery publiziert:
Dindo D, Demartines N, Clavien P-A. Classification of Surgical Complications: A New Proposal With Evaluation in a Cohort of 6336 Patients and Results of a Survey. Annals of Surgery. 2004;240(2):205-213. doi:10.1097/01.sla.0000133083.54934.ae.
unbekannt, ob Komplikation vorliegt
1 = ja
Dieses Feld ist mit „ja“ anzugeben, wenn der Überlebensstatus des Patienten unbekannt ist bzw. wenn Komplikationen nicht sicher ausgeschlossen werden können.
wenn Spender lebt
26
arterielle Hypertonie
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt
Hier bitte „ja“ angeben, wenn RR- Werte in Ruhe am liegenden oder sitzenden Patienten
systolisch > 140 mmHg oder
diastolisch > 90 mmHg
gemessen werden bzw. wenn der Patient mit Antihypertensiva behandelt wird.