Ausfüllhinweise
Nieren- und Pankreas- (Nieren-) transplantation Follow-up (PNTXFU)
Stand: 02. Dezember 2021 (QS-Spezifikation 2022 V04)
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Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis

Teildatensatz Basis (B)

Basisdokumentation

Art der Versicherung

1
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
-

Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden.

2
besonderer Personenkreis
-
-

Patientenidentifizierende Daten

3
eGK-Versichertennummer
-
Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" des Versicherten wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Diese Information ist nur für gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich versicherter Patient) handelt, muss die Information im QS-Datensatz dokumentiert werden. Sie kann automatisch aus dem Krankenhaus-Informationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln.

Dieses Datenfeld wird bei Follow-up für Transplantationen in den Jahren 2017 bis 2019 nicht an die Datenannahmestelle übermittelt.
4
Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.
1 = ja
Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" ist für alle Patienten zu dokumentieren, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen beginnt das Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte in der Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen Ausnahmefällen ist dies auch der Fall, obwohl es sich nicht um einen Patienten handelt, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse handeln. In diesen Fällen ist das Datenfeld mit „ja“ zu beantworten, da der Patient über keine eGK-Versichertennummer verfügt.

Achtung
: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden.
5
ET-Nummer
-

ET – Nummer aus ENIS

6
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung personenbezogener QS-Daten (einschließlich ET-Nummer) an die Bundesauswertungsstelle vor?
0 = nein
1 = ja
Diese Einwilligung ist die Grundlage für die Nutzung personenbezogener Daten bei nicht gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten im Rahmen der externen QS. Bei Follow-up für Transplantationen in den Jahren 2017 bis 2019 wird die ET-Nummer nicht zur Nutzung für QS-Zwecke übermittelt; für Transplantationen, die in den Jahren 2017 bis 2019 durchgeführt worden sind, entfällt somit dieses Datenfeld.

Leistungserbringeridentifizierende Daten

Krankenhaus

7
Institutionskennzeichen
-

Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt.
Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.

8
Fachabteilung
-
-

Empfängerdaten

9
einrichtungsinterne Identifikationsnummer des Patienten
-

Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt.

10
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung personenbezogener QS-Daten (einschließlich ET-Nummer) an das Transplantationsregister vor?
0 = nein
1 = ja
Das Datenfeld ist als Grundlage der Datenübermittlung an das TX-Register gemäß § 15e Abs. 5 TPG von den Einrichtungen auszufüllen. Die Aufklärung und die wirksame Einwilligung muss die Vorgaben des § 15e Abs. 6 TPG erfüllen. Sind die Voraussetzungen des § 15e Abs. 6 TPG zum Zeitpunkt der Datenübermittlung erfüllt, ist im Datenfeld ein "ja" anzukreuzen.
Eine wirksame Einwilligung liegt dann vor, wenn der Patient diese freiwillig gegeben hat. Die Einwilligung seitens des Patienten ist nur einmalig notwendig und gilt bis zu einem möglichen Widerruf.
11
Wurde der Patient im Rahmen eines ärztlichen Aufklärungsgesprächs über die Einwilligung und die Folgen eines möglichen Widerrufs der Einwilligung zur Übermittlung der personenbezogenen Daten an das Transplantationsregister aufgeklärt?
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt
Gemäß § 15e Abs. 6 TPG sind Patientinnen und Patienten durch eine Ärztin oder einen Arzt im Transplantationszentrum über die Bedeutung und Tragweite der Einwilligung zur Übermittlung der personenbezogenen Daten an das Transplantationsregister aufzuklären. Hierbei ist insbesondere darüber aufzuklären, dass im Fall des Widerrufs der datenschutzrechtlichen Einwilligung die bis dahin übermittelten Daten weiter verarbeitet werden dürfen.
12
Geburtsdatum
Format: TT.MM.JJJJ
-
13
Geschlecht
1 = männlich
2 = weiblich
3 = divers
8 = unbestimmt
-

Transplantation

14
durchgeführte Transplantation
1 = isolierte Nierentransplantation
2 = simultane Pankreas-Nierentransplantation (SPK)
3 = Pankreastransplantation nach Nierentransplantation (PAK)
4 = isolierte Pankreastransplantation
5 = Kombination Niere mit anderen Organen
6 = Kombination Pankreas mit anderen Organen
Gleichzeitige Transplantationen von Niere und Pankreas sind immer mit Schlüssel "simultane Pankreas-Nierentransplantation (SPK)" zu dokumentieren, auch wenn simultan weitere Organe transplantiert werden.
15
Datum der letzten Transplantation
Format: TT.MM.JJJJ
Bitte geben Sie das Datum der Transplantation an, die die Dokumentationspflicht für diesen Follow-up-Bogen ausgelöst hat.
16
Datum der Follow-up-Erhebung
Format: TT.MM.JJJJ
Bitte geben Sie das Datum an, an dem die Follow-up-Untersuchung stattgefunden hat. Wenn die notwendigen Followup-Informationen telefonisch oder schriftlich erhoben wurden, geben Sie bitte das Datum an, an dem die übermittelten Laborwerte erhoben wurden.
17
Follow-up-Zeitpunkt nach Transplantation
1 = 1-Jahres-Follow-up
2 = 2-Jahres-Follow-up
3 = 3-Jahres-Follow-up
4 = 5-Jahres-Follow-up
5 = 90-Tage-Follow-up
Bitte geben Sie den Follow-up-Zeitpunkt an. Eine Dokumentationsverpflichtung besteht für das Follow-up 90 Tage sowie 1, 2, 3, und 5 Jahre nach der Transplantation.
18
Art der Follow-up-Erhebung
1 = Patient war persönlich im KH
2 = telefonischer Kontakt mit Patient
3 = telefonischer Kontakt mit weiterbehandelndem Arzt
4 = schriftliche Information vom weiterbehandelnden Arzt
5 = Information durch Angehörigen/Betreuer/Spender
6 = kein Kontakt zu Patient, weiterbehandelndem Arzt oder Angehörigen/Betreuer/Spender
-
19
Patient verstorben
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt oder Follow-up nicht möglich
-
wenn Feld 19 = 1
20
Todesdatum
Format: TT.MM.JJJJ
-
21
Todesursache
1 = Infektion
2 = kardiovaskulär
3 = cerebrovaskulär
4 = Malignom
8 = andere
9 = unbekannt
-
Komplikation
0 = nein
1 = chirurgische, radiologische oder endoskopische Intervention
2 = lebensbedrohliche Komplikation
3 = Tod
8 = sonstige Komplikation
Bitte dokumentieren Sie „sonstige Komplikation“, sofern es sich nicht um eine chirurgische, radiologische oder endoskopische Intervention, eine lebensbedrohliche Komplikation oder den Tod der Patientin/des Patienten handelt.

Bei mehreren aufgetretenen Komplikationen ist immer die schwerwiegendste innerhalb des jeweiligen Follow-up-Jahres anzugeben.
unbekannt, ob Komplikation vorliegt
1 = ja
Dieses Feld ist mit „ja“ anzugeben, wenn der Überlebensstatus des Patienten unbekannt ist bzw. wenn Komplikationen nicht sicher ausgeschlossen werden können.
23
Transplantatversagen Niere
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt
Unter Transplantatversagen ist der Beginn einer erneuten Dialysetherapie oder die unmittelbare Re-Transplantation zu verstehen. Seit 2013 besteht eine Dokumentationspflicht für alle FU-Jahre (1, 2 und 3), auch wenn ein Transplantatverlust bzw. –versagen bereits angegeben wurde. Dies gilt für alle Patienten, die ab dem 01.01.2012 eine Nieren- oder Pankreastransplantation erhalten haben.
Für Patienten mit Transplantatversagen bzw. –verlust ist im Follow-up lediglich die Angabe des Überlebensstatus erforderlich. Laborwerte o.ä. müssen nicht notwendigerweise erhoben werden.

wenn Feld 23 = 1
24
Datum Transplantatversagen Niere
Format: TT.MM.JJJJ
-
25
Ursache Transplantatversagen Niere
1 = Rejektion
2 = Gefäßverschluss
3 = Blutung
4 = Infektion im OP-Bereich
5 = Rekurrenz der Grunderkrankung
6 = De Novo Nierenerkrankung
7 = primäre Nichtfunktion
8 = andere
9 = unbekannt
-
wenn Feld 23 IN (0;9)
Kreatininwert i.S. in mg/dl
Angabe in: mg/dl
Gültige Angabe: >= 0,1 mg/dl
Angabe ohne Warnung: 0,2 - 12 mg/dl
Bitte aktuellen Kreatininwert in mg/dl angeben, sofern die Bestimmung des Kreatininwertes in dieser Einheit erfolgt und der Patient nicht dialysepflichtig ist.
Kreatininwert i.S. in µmol/l
Angabe in: µmol/l
Gültige Angabe: >= 0 µmol/l
Angabe ohne Warnung: 18 - 1060 µmol/l
Bitte aktuellen Kreatininwert in µmol/l angeben, sofern die Bestimmung des Kreatininwertes in dieser Einheit erfolgt und der Patient nicht dialysepflichtig ist.
26.3
Kreatininwert i.S. unbekannt
1 = ja
-
wenn Feld 14 IN (1;2;3;5) und wenn Feld 19 = 0 und wenn Feld 23 = 0
27
behandlungsbedürftige Abstoßung der Niere seit Entlassung
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt
Ist nach der Entlassung aus dem Krankenhaus (stationärer Aufenthalt zu der Nierentransplantation) (mindestens) eine behandlungsbedürftige Abstoßung aufgetreten? Bitte mit "ja" dokumentieren, wenn eine Abstoßung histologisch nachgewiesen wurde oder wenn - auch bei fehlendem/negativem Biopsieergebnis - wie bei einer Abstoßung behandelt wurde.
Es sind nur Abstoßungen des Transplantats zu berücksichtigen, die innerhalb des aktuellen Follow-up-Jahres aufgetreten sind. Ist eine Abstoßung nach Entlassung  innerhalb des 90-Tages-Follow-Ups aufgetreten, ist diese  allerdings auch für das 1-Jahres-Follow-Up zu dokumentieren.
wenn Feld 27 = 1
28
Abstoßung der Niere durch Biopsie gesichert
0 = nein
1 = ja
Bitte mit "ja" dokumentieren, wenn die Abstoßung durch eine Biopsie histologisch nachgewiesen wurde.
wenn Feld 14 IN (2;3;4;6) und wenn Feld 19 = 0
29
Patient bei Follow-up-Untersuchung insulinfrei?
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt
Bitte nur bei durchgeführter Pankreastransplantation dokumentieren
wenn Feld 29 = 0
30
Beginn der Insulintherapie
Format: TT.MM.JJJJ
Bitte nur bei durchgeführter Pankreastransplantation dokumentieren, wenn der Patient zum Zeitpunkt des Follow-up insulinpflichtig ist.