Ausfüllhinweise
Lungen- und Herz-Lungentransplantation (LUTX) |
Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Basis (B) |
|||
---|---|---|---|
Basisdaten Empfänger |
|||
Art der Versicherung |
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Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
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-
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Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der
Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern
und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B.
Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG
oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem
Krankenhausinformationssystem
(KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden. |
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2
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besonderer Personenkreis
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-
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- |
Patientenidentifizierende Daten |
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eGK-Versichertennummer
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-
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Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" des Versicherten
wird von den
Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen
übermittelt (z.B.
Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3
SGB V). Diese Information ist nur für
gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich versicherter Patient)
handelt, muss die Information im QS-Datensatz dokumentiert werden. Sie
kann automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw.
Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.
Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln. |
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Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer
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1 = ja
|
Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" ist
für alle Patienten zu dokumentieren, die in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen beginnt das
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte in der
Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen Ausnahmefällen ist dies
auch der Fall, obwohl es sich nicht um einen Patienten handelt, der in
der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Hierbei kann es
sich beispielsweise um Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse handeln.
In diesen Fällen ist das Datenfeld mit „ja“ zu
beantworten, da der Patient über keine eGK-Versichertennummer
verfügt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Leistungserbringeridentifizierende Daten |
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Institutionskennzeichen
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-
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Gemäß § 293 SGB V wird bei der
Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den
Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige
Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die
Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen
verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle
Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft
Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße
111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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entlassender Standort
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-
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In diesem Datenfeld ist die Standortnummer desjenigen
Standortes zu dokumentieren, aus dem der Patient nach Beendigung des
stationären Aufenthaltes entlassen wird.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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behandelnder Standort (OPS)
|
-
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Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Betriebsstätten-Nummer
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-
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Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur
Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem
Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die
Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig "1". Ihre
Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den
Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche
Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.
Die Betriebstätten-Nummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. Die Angabe der Betriebsstätten-Nummer ist optional. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Aufnahmedatum Krankenhaus
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Format: TT.MM.JJJJ
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2024 bis zum 10.01.2024 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2024 bis zum 20.01.2024 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2024, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2024. |
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Fachabteilung
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-
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Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
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Patientenidentifizierende Empfängerdaten |
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ET-Nummer
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-
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ET – Nummer aus ENIS |
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Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung personenbezogener QS-Daten (einschließlich ET-Nummer) an die Bundesauswertungsstelle vor?
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0 = nein
1 = ja |
Zur Nutzung im Rahmen der externen QS.
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Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung personenbezogener QS-Daten (einschließlich ET-Nummer) an das Transplantationsregister vor?
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0 = nein
1 = ja |
Das Datenfeld ist als Grundlage der Datenübermittlung an das
TX-Register gemäß § 15e Abs. 5 TPG von den
Einrichtungen auszufüllen. Die Aufklärung und die wirksame
Einwilligung muss die Vorgaben des § 15e Abs. 6 TPG erfüllen.
Sind die Voraussetzungen des § 15e Abs. 6 TPG zum Zeitpunkt der
Datenübermittlung erfüllt, ist im Datenfeld ein "ja"
anzukreuzen.
Eine wirksame Einwilligung liegt dann vor, wenn der Patient diese freiwillig gegeben hat. Die Einwilligung seitens des Patienten ist nur einmalig notwendig und gilt bis zu einem möglichen Widerruf. |
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Wurde der Patient im Rahmen eines ärztlichen Aufklärungsgesprächs über die Einwilligung und die Folgen eines möglichen Widerrufs der Einwilligung zur Übermittlung der personenbezogenen Daten an das Transplantationsregister aufgeklärt?
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0 = nein
1 = ja 9 = unbekannt |
Gemäß § 15e Abs. 6 TPG sind
Patientinnen und Patienten durch eine Ärztin oder einen Arzt im
Transplantationszentrum über die Bedeutung und Tragweite der
Einwilligung zur Übermittlung der personenbezogenen Daten an das
Transplantationsregister aufzuklären. Hierbei ist insbesondere
darüber aufzuklären, dass im Fall des Widerrufs der
datenschutzrechtlichen Einwilligung die bis dahin übermittelten
Daten weiter verarbeitet werden dürfen.
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Empfängerdaten |
|||
15
|
Geburtsdatum
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Format: TT.MM.JJJJ
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- |
16
|
Geschlecht
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1 = männlich
2 = weiblich 3 = divers 8 = unbestimmt |
- |
17
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Körpergröße
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Angabe in: cm
Gültige Angabe: >= 0 cm Angabe ohne Warnung: <= 230 cm |
- |
18
|
Körpergewicht bei Aufnahme
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Angabe in: kg
Gültige Angabe: >= 0 kg Angabe ohne Warnung: <= 230 kg |
- |
19
|
Grunderkrankung
|
1 = obstruktive Lungenerkrankungen
2 = restriktive Lungenerkrankungen 3 = pulmonale Hypertension 4 = zystische Fibrose 9 = andere |
- |
20
|
Blutgruppe
|
1 = A
2 = B 3 = 0 4 = AB |
- |
Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Transplantation (T) |
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Transplantation |
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Wievielte Transplantation während dieses Aufenthaltes?
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Gültige Angabe: >= 1
Angabe ohne Warnung: <= 10 |
Anhand dieses Datenfeldes sind verschiedene
dokumentationspflichtige Eingriffe während eines Aufenthaltes
unterscheidbar. Innerhalb einer QS-Dokumentation zu einem Leistungsbereich darf
dieselbe Eingriffsnummer nicht mehrfach vergeben werden.
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|
Empfängerdaten |
|||
Risikoprofil |
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wenn Feld 45 = 3 | |||
Dringlichkeit
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1 = High Urgency
2 = elektiv |
Hier bitte die Dringlichkeit entsprechend dem ET-Status angeben.
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wenn Feld 45 IN (1;2) | |||
LAS (Lung Allocation Score)
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Gültige Angabe: 1 - 100
Angabe ohne Warnung: >= 30 |
Dieses Feld ist nur im Falle einer uni- oder
bilateralen Lungentransplantation auszufüllen. Hier bitte den
zuletztübermittelten LAS zum Zeitpunkt der Transplantation
dokumentieren.
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|
24
|
thorakale Voroperation
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0 = nein
1 = ja |
- |
Beatmung präoperativ
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0 = nein
1 = nicht-invasive Beatmung 2 = invasive Beatmung 3 = extrakorporale Membranoxygenation (ECMO,ECLA) |
Beatmungspflichtigkeit zum Zeitpunkt der Transplantation
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|
Immunsuppression initial |
|||
26
|
Induktionstherapie
|
0 = nein
1 = ATG 2 = OKT3 3 = IL2-Rezeptor-Antagonist 9 = Andere |
- |
Cyclosporin
|
0 = nein
1 = ja |
Hier sollen
alle Immunsuppressiva, die nach der Transplantation gegeben
werden, erfasst werden
|
|
Tacrolimus
|
0 = nein
1 = ja |
Hier sollen alle Immunsuppressiva, die nach der
Transplantation gegeben werden, erfasst werden.
|
|
Azathioprin
|
0 = nein
1 = ja |
Hier sollen alle Immunsuppressiva, die nach der
Transplantation gegeben werden, erfasst werden.
|
|
Mycophenolat
|
0 = nein
1 = ja |
Hier sollen alle Immunsuppressiva, die nach der
Transplantation gegeben werden, erfasst werden.
|
|
Steroide
|
0 = nein
1 = ja |
Hier sollen alle Immunsuppressiva, die nach der
Transplantation gegeben werden, erfasst werden.
|
|
m-ToR-Inhibitor
|
0 = nein
1 = ja |
Sirolimus, Everolimus
|
|
andere
|
0 = nein
1 = ja |
Hier sollen alle Immunsuppressiva, die nach der
Transplantation gegeben werden, erfasst werden.
|
|
Spenderdaten |
|||
Art der Spende
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1 = Lebendspende
2 = Postmortalspende |
Wird eine bilaterale Lungentransplantation mit
Lebendspende vorgenommen, so ist für die Spender ein jeweils
eigener Teildatensatz anzulegen.
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|
Spenderalter
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Gültige Angabe: 0 - 200
Angabe ohne Warnung: <= 130 |
Alter in Jahren zum Zeitpunkt der Transplantation |
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36
|
Blutgruppe
|
1 = A
2 = B 3 = 0 4 = AB |
- |
Beatmungsdauer
|
Angabe in: Stunden
Gültige Angabe: >= 1 Stunden |
Dauer der maschinellen Beatmung.
Dieses Feld wird angegeben, wenn der Patient maschinell beatmet – im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinien – wurde, sowohl invasiv als auch nicht-invasiv. In der Berechnung der Dauer der Beatmung wird zwischen invasiv und nicht-invasiv nicht unterschieden. Beginn und Ende sind definiert. Dieser zu ermittelnde Wert in Stunden soll eingetragen werden. Die Dauer der Entwöhnung wird bei der Berechnung der Beatmungsdauer eines Patienten hinzugezählt. Es kann mehrere Versuche geben, den Patienten vom Beatmungsgerät zu entwöhnen. Die Definition für die maschinelle Beatmung, Erläuterungen zur Kodierung und Erklärung der Berechnung der Dauer der Beatmung finden sich in den Deutschen Kodierrichtlinien. Definition Maschinelle Beatmung („künstliche Beatmung”) ist ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden. Die Atmung wird unterstützt durch das Verstärken oder Ersetzen der eigenen Atemleistung des Patienten. Bei der künstlichen Beatmung ist der Patient in der Regel intubiert oder tracheotomiert und wird fortlaufend beatmet. Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten kann eine maschinelle Beatmung auch über Maskensysteme erfolgen, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt werden. Kodierung (Auszug) Wenn eine maschinelle Beatmung die obige Definition erfüllt, ist zunächst die Dauer der künstlichen Beatmung zu erfassen. Hierfür steht ein separates Datenfeld im Datensatz nach § 301 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) sowie § 21 KHEntgG (Krankenhausentgeltgesetz) zur Verfügung. Berechnung der Dauer der Beatmung (Auszug) Eine Beatmung, die nicht zum Zweck einer Operation begonnen wurde, zählt unabhängig von der Dauer immer zur Gesamtbeatmungszeit. Bei einer/ mehreren Beatmungsperiode(n) während eines Krankenaufenthaltes ist zunächst die Gesamtbeatmungszeit gemäß obigen Regeln zu ermitteln, die Summe ist zur nächsten ganzen Stunde aufzurunden. Beginn (Auszug) Die Berechnung der Dauer der Beatmung beginnt mit einem der folgenden Ereignisse. Endotracheale Intubation; Maskenbeatmung; Tracheotomie; Aufnahme eines beatmeten Patienten. Ende (Auszug) Die Berechnung der Dauer der Beatmung endet mit einem der folgenden Ereignisse. Extubation; Beendigung der Beatmung nach einer Periode der Entwöhnung; Entlassung, Tod oder Verlegung eines Patienten, der eine künstliche Beatmung erhält. |
|
Einsatz eines Perfusionssystems
|
0 = nein
1 = ja, hypotherm 2 = ja, normotherm 3 = ja, hypotherm und normotherm |
Bitte dokumentieren Sie, ob ein maschinelles
Perfusionssystem zur Organkonservierung eingesetzt wurde. Hierbei ist
zu differenzieren, ob es sich um ein hypothermes
Maschinenperfusionssystem oder um ein normothermes
Maschinenperfusionssystem handelt.
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|
39
|
Organqualität zum Zeitpunkt der Entnahme
|
1 = gut
2 = mittel 3 = schlecht |
- |
Operation |
|||
Datum der Transplantation
|
Format: TT.MM.JJJJ
|
OPS-Datum:
Wenn eine Angabe im Datenelement Operation enthalten ist, ist das Datum der Operation bzw. des Beginns der durchgeführten Prozedur zwingend anzugeben. Dabei soll dasselbe Datum wie im Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) verwendet werden. |
|
Operation
|
-
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2025 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2024 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2024 aufgenommen worden ist.
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|
42
|
Abbruch der Transplantation
|
0 = nein
1 = ja |
- |
43
|
Retransplantation
|
0 = nein
1 = ja |
- |
wenn Feld 43 <> 0 | |||
44
|
Datum der letzten Transplantation
|
Format: TT.MM.JJJJ
|
- |
45
|
Transplantationsart
|
1 = unilaterale Transplantation (SLTx)
2 = bilaterale Transplantation (DLTx) 3 = Herz-Lungen-Transplantation (HLTx) |
- |
46
|
simultane Operationen
|
0 = keine
1 = weitere Transplantation 2 = kardialer Eingriff 3 = kontralateraler Lungeneingriff |
- |
Ischämiezeit (rechte Lunge)
|
Angabe in: Minuten
Gültige Angabe: 1 - 14400 Minuten Angabe ohne Warnung: <= 480 Minuten |
Hier bitte die Zeit vom Abklemmen der
thorakalen Aorta
des Organspenders bis zum Beginn der Reperfusion des Spenderorgans
für die Lungenflügel separat angeben. Bitte achten Sie
darauf, dass die Phase einer ggf. normothermen Perfusion hier nicht mit
eingerechnet wird.
|
|
Ischämiezeit (linke Lunge)
|
Angabe in: Minuten
Gültige Angabe: 1 - 14400 Minuten Angabe ohne Warnung: <= 480 Minuten |
Hier bitte die Zeit vom Abklemmen der
thorakalen Aorta
des Organspenders bis zum Beginn der Reperfusion des Spenderorgans
für die Lungenflügel separat angeben. Bitte achten Sie
darauf, dass die Phase einer ggf. normothermen Perfusion hier nicht mit
eingerechnet wird.
|
|
Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Basis (B) |
|||
Immunsuppression bei Entlassung |
|||
wenn Entlassungsgrund <> '07' oder LEER | |||
Cyclosporin
|
0 = nein
1 = ja |
Hier werden alle
Immunsuppressiva
erfasst, die zum Zeitpunkt der ersten Entlassung gegeben werden. Sollte
der Patient direkt nach der Transplantation versterben oder das
Krankenhaus nicht verlassen, so werden alle Immunsuppressiva, die bis
zum Todeszeitpunkt gegeben wurden, eingetragen.
|
|
Tacrolimus
|
0 = nein
1 = ja |
Hier werden alle Immunsuppressiva erfasst, die zum
Zeitpunkt der ersten Entlassung gegeben werden. Sollte der Patient
direkt nach der Transplantation versterben oder das Krankenhaus nicht
verlassen, so werden alle Immunsuppressiva, die bis zum Todeszeitpunkt
gegeben wurden, eingetragen.
|
|
Azathioprin
|
0 = nein
1 = ja |
Hier werden alle Immunsuppressiva erfasst, die zum
Zeitpunkt der ersten Entlassung gegeben werden. Sollte der Patient
direkt nach der Transplantation versterben oder das Krankenhaus nicht
verlassen, so werden alle Immunsuppressiva, die bis zum Todeszeitpunkt
gegeben wurden, eingetragen.
|
|
Mycophenolat
|
0 = nein
1 = ja |
Hier werden alle Immunsuppressiva erfasst, die zum
Zeitpunkt der ersten Entlassung gegeben werden. Sollte der Patient
direkt nach der Transplantation versterben oder das Krankenhaus nicht
verlassen, so werden alle Immunsuppressiva, die bis zum Todeszeitpunkt
gegeben wurden, eingetragen.
|
|
Steroide
|
0 = nein
1 = ja |
Hier werden alle Immunsuppressiva erfasst, die zum
Zeitpunkt der ersten Entlassung gegeben werden. Sollte der Patient
direkt nach der Transplantation versterben oder das Krankenhaus nicht
verlassen, so werden alle Immunsuppressiva, die bis zum Todeszeitpunkt
gegeben wurden, eingetragen.
|
|
m-ToR-Inhibitor
|
0 = nein
1 = ja |
Sirolimus, Everolimus
|
|
andere
|
0 = nein
1 = ja |
Hier werden alle Immunsuppressiva erfasst, die zum
Zeitpunkt der ersten Entlassung gegeben werden. Sollte der Patient
direkt nach der Transplantation versterben oder das Krankenhaus nicht
verlassen, so werden alle Immunsuppressiva, die bis zum Todeszeitpunkt
gegeben wurden, eingetragen.
|
|
wenn Entlassungsgrund <> '07' oder LEER | |||
55
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Patient bei Entlassung tracheotomiert
|
0 = nein
1 = ja |
- |
wenn Feld 55 = 0 | |||
FEV1 (prädiktiver Wert in %)
|
Angabe in: %
Gültige Angabe: >= 0,1 % Angabe ohne Warnung: <= 100 % |
Bitte hier den prädiktiven Wert (FEV1-predicted)
in % zum Zeitpunkt der Entlassung dokumentieren (Hankinson et al. 1999.
Am J Respir Crit Care
Med;159:179-187).
|
|
FEV1-Messung nicht möglich
|
1 = ja
|
Dieses Feld ist mit „ja“ zu dokumentieren,
wenn aus medizinischen und nachvollziehbaren Gründen die Erfassung
des FEV1-Wertes nicht möglich ist.
|
|
Entlassung Empfänger |
|||
Entlassungsdatum Krankenhaus
|
Format: TT.MM.JJJJ
|
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2024 bis zum 10.01.2024 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2024 bis zum 20.01.2024 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2024 das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2024 |
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Entlassungsdiagnose(n)
|
-
|
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
|
59.1
|
Entlassungsgrund
|
- | |
nicht spezifizierter Entlassungsgrund
|
1 = ja
|
Dieses Datenfeld ist nur zu befüllen, wenn der
Entlassungsgrund gemäß § 301-Vereinbarung SGB V nicht
im QS-Dokumentationsbogen dokumentiert werden kann.
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|
wenn Feld 59.1 = '07' | |||
Todesursache(n) akut
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1 = unspezifisches Transplantatversagen (non specific Graft failure)
2 = Infektion 3 = kardiovaskulär 4 = technische Komplikationen 5 = Rejektion 6 = Multiorganversagen 9 = andere |
Unter 3 sind alle kardiovaskulär bedingten Todesursachen einschließlich des unspezifischen Rechtsherzversagens zu dokumentieren. Unter 4 fallen alle durch eingriffsspezifische Komplikationen wie Blutung, Probleme der pulmonalen Anastomosen etc. bedingten Todesfälle. |
Schlüssel 1
"Entlassungsgrund" |
01 = Behandlung regulär beendet 02 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 03 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet 04 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet 05 = Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers 06 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus 07 = Tod 08 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV in der am 31.12.2003 geltenden Fassung) 09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung 10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung 11 = Entlassung in ein Hospiz 13 = externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung 14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG 22 = Fallabschluss (interne Verlegung) bei Wechsel zwischen voll-, teilstationärer und stationsäquivalenter Behandlung 25 = Entlassung zum Jahresende bei Aufnahme im Vorjahr (für Zwecke der Abrechnung - § 4 PEPPV) 30 = Behandlung regulär beendet, Überleitung in die Übergangspflege |