Ausfüllhinweise
Herzschrittmacher-Implantation (09/1)
Stand: 29. Juli 2024 (QS-Spezifikation 2025 V01)
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Werden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist die Erstprozedur zu dokumentieren.
Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis

Teildatensatz Basis (B)

Art der Versicherung

1
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
-

Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden.

2
besonderer Personenkreis

§ 301 Vereinbarung
-

Patientenidentifizierende Daten

3
eGK-Versichertennummer
-
Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" des Versicherten wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Diese Information ist nur für gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich versicherter Patient) handelt, muss die Information im QS-Datensatz dokumentiert werden. Sie kann automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln.
4
Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.
1 = ja

Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" ist für alle Patienten zu dokumentieren, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen beginnt das Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte in der Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen Ausnahmefällen ist dies auch der Fall, obwohl es sich nicht um einen Patienten handelt, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse handeln. In diesen Fällen ist das Datenfeld mit „ja“ zu beantworten, da der Patient über keine eGK-Versichertennummer verfügt.

Achtung
: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden.

Basisdokumentation

5
Institutionskennzeichen
-

Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt.
Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.

6
entlassender Standort
-
In diesem Datenfeld ist die Standortnummer desjenigen Standortes zu dokumentieren, aus dem der Patient nach Beendigung des stationären Aufenthaltes entlassen wird.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.

7
behandelnder Standort (OPS)
-
Der „behandelnde Standort“ entspricht dem Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung gemäß auslösendem OPS-Kode erbringt.

Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
8
Betriebsstätten-Nummer
-
Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig "1". Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.

Die Betriebstätten-Nummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. Die Angabe der Betriebsstätten-Nummer ist optional.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
9
Fachabteilung

§ 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
10
Identifikationsnummer des Patienten
-

Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt.

11
Geburtsdatum
Format: TT.MM.JJJJ
-
12
Geschlecht
1 = männlich
2 = weiblich
3 = divers
8 = unbestimmt

-
13.1
Körpergröße
Angabe in: cm
Gültige Angabe: 50 - 270 cm
Angabe ohne Warnung: 120 - 230 cm

Bitte die Körpergröße des Patienten in ganzen Zentimetern angeben.

13.2
Körpergröße unbekannt
1 = ja

-
14.1
Körpergewicht bei Aufnahme
Angabe in: kg
Gültige Angabe: 1 - 500 kg
Angabe ohne Warnung: 30 - 230 kg
Bitte das Körpergewicht des Patienten bei Aufnahme in die leistungserbringende Abteilung in Kilogramm angeben.
Gerundet auf volle kg.
14.2
Körpergewicht unbekannt
1 = ja

-
15
Aufnahmedatum Krankenhaus
Format: TT.MM.JJJJ
geändert
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung

Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel
1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2025 bis zum 10.01.2025
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2025 bis zum 20.01.2025
Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2025, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2025.

Präoperative Anamnese/Klinik

16
Einstufung nach ASA-Klassifikation
1 = normaler, gesunder Patient
2 = Patient mit leichter Allgemeinerkrankung
3 = Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung
4 = Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung, die eine ständige Lebensbedrohung darstellt
5 = moribunder Patient, von dem nicht erwartet wird, dass er ohne Operation überlebt

Die ASA-Klassifikation ist eine Risikoklassifikation der American Society of Anesthesiologists (ASA).

Bezug genommen wird auf die Übersetzung und Beispiele gemäß der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) und des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) zum Kerndatensatz Anästhesie Version 3.0 / 2010:
„ASA-Physical Status / ASA-Klassifikation
ASA I: A normal healthy patient (Normaler, gesunder Patient)
ASA II: A patient with mild systemic disease (Patient mit leichter Allgemeinerkrankung, z.B.: gut eingestellter Hypertonus, schwach ausgeprägter Diabetes)
ASA III: A patient with severe systemic disease (Patient mit schwerer Allgemeiner krankung, z.B.: Angina pectoris, früherer Myokardinfarkt, COPD)
ASA IV: A patient with severe systemic disease that is a constant threat to life (Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung, die eine ständige Lebensbedrohung darstellt z.B., chronische Herzinsuffizienz, Nierenversagen)
ASA V: A moribund patient who is not expected to survive without the operation (Moribunder Patient, von dem nicht erwartet wird, dass er ohne Operation überlebt z.B., rupturiertes Bauchaortenaneurysma)
[...]"
17
Herzinsuffizienz
0 = keine Herzinsuffizienz
1 = NYHA I (Beschwerdefreiheit, normale körperliche Belastbarkeit)
2 = NYHA II (Beschwerden bei stärkerer körperlicher Belastung)
3 = NYHA III (Beschwerden bei leichter körperlicher Belastung)
4 = NYHA IV (Beschwerden im Ruhezustand)

geändert
Bitte die aktuellste, präoperative und für den Eingriff relevante Information angeben.
18
führende Indikation zur Schrittmacherimplantation
1 = AV-Block I, II oder III (inkl. HSM-Implantation aufgrund von Ablation oder TAVI)
5 = Schenkelblock (mit Zusammenhang zur Bradykardie)
6 = Sinusknotensyndrom (SSS) inklusive BTS (bei paroxysmalem/persistierendem Vorhofflimmern)
7 = Bradykardie bei permanentem Vorhofflimmern
8 = Karotis-Sinus-Syndrom (CSS)
9 = Vasovagales Syndrom (VVS)
10 = kardiale Resynchronisationstherapie (bei Fällen ohne Bradykardie bzw. bei Upgrade auf CRT-P)
99 = sonstiges

geändert

Ist die führende Indikation zur Schrittmacherimplantation ein AV-Block aufgrund einer Ablation oder einer TAVI, ist hier AV-Block als führende Indikation zu dokumentieren. Dies gilt auch, wenn der Schrittmacher noch vor der Ablation bzw. der TAVI implantiert wird.

Ein AV-Block I. Grades als führende Indikation zur Schrittmacherimplantation ist eine rein hämodynamische Indikation zur Stimulation bei langer PQ-Zeit und Symptomen, die einem Schrittmachersyndrom ähneln (wie Symptome einer Vorhofpfropfung).

Paroxysmales/persistierendes Vorhofflimmern, d.h. Vorhofflimmern in der Anamnese oder intraoperativ ist nicht unter "Bradykardie bei permanentem Vorhofflimmern" sondern unter "Sinusknotensyndrom (SSS) inklusive BTS (bei paroxysmalem/persistierendem Vorhofflimmern)" zu dokumentieren.

„Kardiale Resynchronisationstherapie“ ist anzugeben bei Patientinnen und Patienten mit CRT-P-Implantation,

  • die keine Bradykardie und somit keine konventionelle Schrittmacherindikation aufweisen
  • oder bei denen ein Upgrade von einem konventionellen Schrittmachersystem auf ein CRT-P-System durchgeführt wird.

Handelt es sich um eine De-novo-Implantation des CRT-P-Systems bei vorhandener bradykarder Rhythmusstörung ist die zugrundeliegende Rhythmusstörung bzw. Erkrankung (= primäre Schrittmacherindikation) anzugeben.

wenn Feld 18 IN (5;6;8;9)
19
führendes Symptom
0 = keines (asymptomatisch)
1 = Präsynkope/Schwindel
2 = Synkope einmalig
3 = Synkope rezidivierend
4 = synkopenbedingte Verletzung
5 = Herzinsuffizienz
8 = Symptome einer Vorhofpfropfung: spontan oder infolge Schrittmachersyndrom
9 = asymptomatisch unter externer Stimulation
99 = sonstiges

das zur Indikationsstellung der Schrittmacherversorgung führende Symptom

Im Falle von wiederholten unklaren Stürzen darf nach einer entsprechenden Diagnostik, die einen Bewusstseinsverlust als Ursache der Stürze wahrscheinlich macht, Synkope als führendes Symptom der Schrittmacherimplantation angegeben werden.
20
Ätiologie
1 = angeboren
2 = neuromuskulär
3 = infarktbedingt
4 = AV-Knoten-Ablation durchgeführt/geplant
5 = sonstige Ablationsbehandlung
6 = herzchirurgischer Eingriff
7 = Transkatheter-Aortenklappenimplantation (TAVI)
9 = sonstige/unbekannt

Höhergradige AV-Blockierungen, die als Komplikation einer Ablationsbehandlung aufgetreten sind und die Schrittmacherindikation begründen, sind unter "sonstige Ablationsbehandlung" zu dokumentieren.

Unter "sonstige/unbekannt" sind – da nicht leitlinienrelevant – u. a. zu verstehen:

  • kardiomyopathisch (entzündlich, chronisch, akut)
  •  arteriosklerotisch
  • systemerkrankungsbedingt
  • toxisch
  • degenerativ
wenn Feld 18 = 1 und wenn Feld 20 = 3
21
Zeit zwischen Auftreten des Infarkts und der Schrittmacherimplantation
1 = unter 3 Tage
2 = 3 bis unter 5 Tage
3 = 5 Tage oder länger
9 = unbekannt

-
wenn Feld 18 = 1 und wenn Feld 20 = 7
22.1
Datum der TAVI
Format: TT.MM.JJJJ
Es soll dasselbe Datum wie im Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) verwendet werden.
22.2
Datum der TAVI nicht bekannt
1 = ja

-
wenn Feld 18 = 10
23
erwarteter Anteil ventrikulärer Stimulation
0 = keine erwartete ventrikuläre Stimulation
1 = < 20 %
2 = >= 20 %

-
24
Diabetes mellitus
0 = nein
1 = ja, nicht insulinpflichtig
2 = ja, insulinpflichtig

WHO/NCD/NCS 99.2 Definition, Diagnosis and Classification of Diabetes mellitus and its Complications Part 1:
Nach den Kriterien der WHO bzw. der American Diabetes Association (ADA) kann ein Diabetes mellitus dann diagnostiziert werden, wenn klassische Symptome (verstärkter Durst und Harndrang, Abgeschlagenheit, Juckreiz) und ein Gelegenheitsblutzucker über 200 mg/dl oder ein Nüchtern-Plasma-Glukosewert über 125 mg/dl (7 mmol/l) an mindestens zwei Messzeitpunkten vorliegen. Die Insulinpflichtigkeit bezieht sich nicht allein auf die primäre Insulinpflichtigkeit (Diabetes mellitus Typ I) sondern auf die tatsächliche, aktuelle Behandlung des Patienten mit Insulin. Sie schließt damit die sekundäre Insulinpflichtigkeit bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ II ein.
25
Nierenfunktion/Serum Kreatinin
1 = <= 1,5 mg/dl (<= 133 μmol/l)
2 = > 1,5 mg/dl (> 133 μmol/l) bis <= 2,5 mg/dl (<= 221 μmol/l)
3 = > 2,5 mg/dl (> 221 μmol/l), nicht dialysepflichtig
4 = > 2,5 mg/dl (> 221 μmol/l), dialysepflichtig
8 = unbekannt

Eine beginnende Einschränkung der Nierenfunktion (Niereninsuffizienz) kann angenommen werden, wenn der Serum- Kreatininwert über dem Referenzwert des jeweiligen Nachweisverfahrens liegt. Um diesen unterschiedlichen Referenzwerten Rechnung zu tragen, soll hier einheitlich eine Niereninsuffizienz erst bei einem Serum-Kreatininwert von > 1,5 mg/dl bzw 133 μmol/l eingetragen werden. Maßgeblich sind die während des Aufenthaltes erhobenen Befunde. Wenn nicht vorliegend, kann auf zeitlich nahe liegende Vorbefunde zurückgegriffen werden. Liegen mehrere verschiedene Befunde vor, ist der zeitlich dem Eingriff am nächsten liegende Befund (ggf. auch erst nach dem Eingriff) zu verwenden.

Präoperative Diagnostik

Indikationsbegründende EKG-Befunde

26
Vorhofrhythmus
1 = normofrequenter Sinusrhythmus (permanent)
2 = Sinusbradykardie/SA-Blockierungen (persistierend oder intermittierend)
3 = paroxysmales/ persistierendes Vorhofflimmern/-flattern
4 = permanentes Vorhofflimmern (d.h., die Wiederherstellung des Sinusrhythmus ist nicht mehr möglich oder nicht geplant)
5 = Wechsel zwischen Sinusbradykardie und Vorhofflimmern (BTS)
9 = sonstige

(1) gemeint ist eine normale Sinusknotenerregung

Differenzierung von persistierendem (3) und permanentem Vorhofflimmern (4):
Als persistierendes Vorhofflimmern wird eine anhaltende Rhythmusstörung bezeichnet, die sich medikamentös oder elektrisch in den Sinusrhythmus zurückführen lässt.
Als permanentes Vorhofflimmern wird die anhaltende Vorhofrhythmusstörung bezeichnet, die nicht mehr in einen Sinusrhythmus überführt werden kann. Die Kardioversion bleibt erfolglos.

27
AV-Block
0 = keiner
1 = AV-Block I. Grades, Überleitung <= 300 ms
2 = AV-Block I. Grades, Überleitung > 300 ms
3 = AV-Block II. Grades, Typ Wenckebach
4 = AV-Block II. Grades, Typ Mobitz (oder infranodal 2:1)
5 = AV-Block III. Grades (oder hochgradiger AV-Block)
7 = AV-Block nach HIS-Bündel-Ablation (geplant/durchgeführt)
6 = nicht beurteilbar wegen Vorhofflimmerns

Mit Schlüssel "AV-Block nach HIS-Bündel-Ablation (geplant/durchgeführt)" ist ein AV-Block nach einer bereits durchgeführten oder geplanten HIS-Bündel-Ablation zu dokumentieren.

hochgradiger AV-Block:
Bei Patienten im Sinusrhythmus besteht ein hochgradiger AV-Block, wenn eine AV-Überleitungsblockade von 3:1 oder höher vorliegt. Bei Patienten mit Vorhofflimmern bedeutet dies in der Regel eine Kammerfrequenz von unter 40/min.
28
intraventrikuläre Leitungsstörungen
0 = keine
1 = Rechtsschenkelblock (RSB)
2 = Linksanteriorer Hemiblock (LAH) + RSB
3 = Linksposteriorer Hemiblock (LPH) + RSB
4 = Linksschenkelblock
5 = alternierender Schenkelblock
6 = kein Eigenrhythmus
9 = sonstige

-
wenn Feld 28 <> 6
29
QRS-Komplex
1 = < 120 ms
2 = 120 bis < 130 ms
3 = 130 bis < 140 ms
4 = 140 bis < 150 ms
5 = >= 150 ms

-
wenn Feld 18 IN (6;9)
30
Zusammenhang zwischen Symptomatik und Bradykardie/Pausen
0 = kein Zusammenhang
1 = wahrscheinlicher Zusammenhang
2 = EKG-dokumentierter Zusammenhang
3 = keine Bradykardie / keine Pausen

-

Linksventrikuläre Funktion

31.1
linksventrikuläre Ejektionsfraktion
Angabe in: %
Gültige Angabe: 0 - 99 %
geändert
Hier bitte den durch Echokardiogramm, MRT oder andere Verfahren ermittelten Wert eintragen.
31.2
LVEF nicht bekannt
1 = ja

-

Zusätzliche Kriterien

wenn Feld 18 = 10
32
medikamentöse Herzinsuffizienztherapie (zum Zeitpunkt der CRT-Indikationsstellung)
0 = nein
1 = ja

geändert
-

Operation

33
OP-Datum
Format: TT.MM.JJJJ
OPS-Datum:
Wenn eine Angabe im Datenelement Operation enthalten ist, ist das Datum der Operation bzw. des Beginns der durchgeführten Prozedur zwingend anzugeben. Dabei soll dasselbe Datum wie im Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) verwendet werden.
34
Operation

http://www.bfarm.de
geändert
Achtung! Diese Information soll automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Es sollen die zutreffenden OPS-Kodes aus der Anmerkung 1 angegeben werden.

Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2026 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2025 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2025 aufgenommen worden ist.

Zugang des implantierten Systems

wenn Feld 34 KEINSIN Downgrade/Leadless-Pacemaker
35.1
Vena cephalica
1 = ja

geändert
Bei Wechsel Angabe des letztlich verwendeten Zugangs
35.2
Vena subclavia
1 = ja

geändert
Bei Wechsel Angabe des letztlich verwendeten Zugangs
35.3
Vena axillaris
1 = ja

geändert
Bei Wechsel Angabe des letztlich verwendeten Zugangs
35.4
andere
1 = ja

geändert
Bei Wechsel Angabe des letztlich verwendeten Zugangs

Implantiertes System

Schrittmachersystem

36
System
1 = VVI (konventionell, mit intrakardialer Sonde)
7 = VVI (Leadless Pacemaker / intrakardialer Pulsgenerator)
2 = AAI
3 = DDD (konventionell, mit intrakardialer Sonde)
8 = DDD (Leadless Pacemaker / intrakardialer Pulsgenerator)
4 = VDD (konventionell, mit intrakardialer Sonde)
10 = VDD (Leadless Pacemaker / intrakardialer Pulsgenerator)
5 = CRT-System mit einer Vorhofsonde
6 = CRT-System ohne Vorhofsonde
9 = sonstiges

Bitte wählen Sie den Schlüsselwert, der dem maximal möglichen Funktionsumfang des implantierten Systems entspricht.

•    VVI: SM-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Ventrikel
•    AAI: SM-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Vorhof
•    DDD: SM-Aggregat mit 2 aktiven Sonden (eine Sonde im rechten Vorhof, eine im rechten Ventrikel)
•    VDD: SM-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Ventrikel, die über die Möglichkeit einer Vorhofwahrnehmung verfügt
•    CRT-System mit Vorhofsonde:  SM-Aggregat mit 3 aktiven Sonden (eine im rechten Vorhof, eine im rechten Ventrikel, eine im Bereich des linken Ventrikels, z.B. in einer Koronarvene oder epimyokardial)
•    CRT-System ohne Vorhofsonde: SM-Aggregat mit 2 aktiven Sonden (eine im rechten Ventrikel, eine im Bereich des linken Ventrikels, z.B. in einer Koronarvene oder epimyokardial)
•    Leadless Pacemaker/intrakardialer Pulsgenerator: direkt in der Herzkammer platzierter Schrittmacher ohne Sonde(n)
•    sonstiges: SM-Aggregat mit Sondenkonfigurationen, die von den o.g. Schlüsseln (1 bis 7) nicht erfasst werden
37
Sonde am Leitungssystem implantiert (Conduction System Pacing)
0 = nein
1 = am HIS-Bündel (His Bundle Pacing)
2 = im Bereich des linken Tawara-Schenkels (Left Bundle Branch Area Pacing)

-

Schrittmachersonden

Vorhof

wenn Feld 36 IN (2;3;5;8;9)
38.1
Reizschwelle
Angabe in: V
Gültige Angabe: >= 0 V
Angabe ohne Warnung: <= 9,9 V
geändert
Es soll der intraoperative Wert aus dem OP-Bericht/KIS für die QS-Dokumentation übernommen werden.
38.2
Reizschwelle nicht gemessen
1 = wegen Vorhofflimmerns
9 = aus anderen Gründen

-
wenn Feld 36 IN (2;3;4;5;8;9)
39.1
P-Wellen-Amplitude
Angabe in: mV
Gültige Angabe: >= 0 mV
Angabe ohne Warnung: <= 15 mV
geändert
Es soll der intraoperative Wert aus dem OP-Bericht/KIS für die QS-Dokumentation übernommen werden.
39.2
P-Wellen-Amplitude nicht gemessen
1 = wegen Vorhofflimmerns
2 = fehlender Vorhofeigenrhythmus
9 = aus anderen Gründen

Der Wert "fehlender Vorhofeigenrhythmus" ist einzutragen, wenn eine fehlende p-Welle bei Sinusarrest oder eine höhergradige SA-Blockierung vorliegt.

Ventrikel

Rechtsventrikuläre Sonde

wenn Feld 36 IN (1;3;4;5;6;7;8;9;10) und wenn Feld 37 = 0
40.1
Reizschwelle
Angabe in: V
Gültige Angabe: >= 0 V
Angabe ohne Warnung: <= 9,9 V
geändert
Es soll der intraoperative Wert aus dem OP-Bericht/KIS für die QS-Dokumentation übernommen werden.

Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur Pace-/Sense-Sonde des Schrittmachersystems (bzw. die Angaben zum Leadless Pacemaker/intrakardialen Pulsgenerator). Dies gilt auch für den Ausnahmefall, dass die Pace-/Sense-Sonde im linken Ventrikel platziert wurde.

40.2
Reizschwelle nicht gemessen
1 = ja

geändert
Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur Pace-/Sense-Sonde des Schrittmachersystems (bzw. die Angaben zum Leadless Pacemaker/intrakardialen Pulsgenerator). Dies gilt auch für den Ausnahmefall, dass die Pace-/Sense-Sonde im linken Ventrikel platziert wurde.

41.1
R-Amplitude
Angabe in: mV
Gültige Angabe: >= 0 mV
Angabe ohne Warnung: <= 30 mV
geändert
Es soll der intraoperative Wert aus dem OP-Bericht/KIS für die QS-Dokumentation übernommen werden.

Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur Pace-/Sense-Sonde des Schrittmachersystems (bzw. die Angaben zum Leadless Pacemaker/intrakardialen Pulsgenerator). Dies gilt auch für den Ausnahmefall, dass die Pace-/Sense-Sonde im linken Ventrikel platziert wurde.

41.2
R-Amplitude nicht gemessen
1 = kein Eigenrhythmus
9 = aus anderen Gründen

geändert
Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur Pace-/Sense-Sonde des Schrittmachersystems (bzw. die Angaben zum Leadless Pacemaker/intrakardialen Pulsgenerator). Dies gilt auch für den Ausnahmefall, dass die Pace-/Sense-Sonde im linken Ventrikel platziert wurde.

Sonde am Leitungssystem (Left Bundle Branch Area Pacing)

wenn Feld 37 = 2
42.1
Reizschwelle
Angabe in: V
Gültige Angabe: >= 0 V
Angabe ohne Warnung: <= 9,9 V
geändert
Es soll der intraoperative Wert aus dem OP-Bericht/KIS für die QS-Dokumentation übernommen werden.
42.2
Reizschwelle nicht gemessen
1 = ja

-
43.1
R-Amplitude
Angabe in: mV
Gültige Angabe: >= 0 mV
Angabe ohne Warnung: <= 30 mV
geändert
Es soll der intraoperative Wert aus dem OP-Bericht/KIS für die QS-Dokumentation übernommen werden.
43.2
R-Amplitude nicht gemessen
1 = kein Eigenrhythmus
9 = aus anderen Gründen

-

Peri- bzw. postoperative Komplikationen

44
peri- bzw. postoperative Komplikation(en)
0 = nein
1 = ja

geändert
Behandlungsbedürftige Komplikationen, die während oder nach diesem hier dokumentierten Eingriff aufgetreten sind (bis zur Entlassung).
Nicht zu dokumentieren sind an dieser Stelle Komplikationen, die bereits vor dem hier dokumentierten Eingriff aufgetreten sind.
wenn Feld 44 = 1
45.1
kardiopulmonale Reanimation
1 = ja

-
45.2
interventionspflichtiger Pneumothorax
1 = ja

-
45.3
interventionspflichtiger Hämatothorax
1 = ja

-
45.4
interventionspflichtiger Perikarderguss
1 = ja

-
45.5
interventionspflichtiges Taschenhämatom
1 = ja

-
45.6
Sonden- bzw. Systemdislokation
1 = ja

Sonden- bzw. Systemdislokation, welche die Funktion des SM-Systems beeinträchtigt
45.7
Sonden- bzw. Systemdysfunktion
1 = ja

-
45.8
postoperative Wundinfektion
1 = ja

Es gelten die allgemeinen Prinzipien der KISS-Definition für postoperative Wundinfektionen

Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen.

Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war.
45.9
interventionspflichtige Komplikation(en) an der Punktionsstelle
1 = ja

-
45.10
sonstige interventionspflichtige Komplikation
1 = ja

Sonstige behandlungsbedürftige Komplikationen als Folge des Eingriffs

wenn Feld 45.6 <> LEER
46.1
Sondendislokation im Vorhof
1 = ja

-
46.2
Sonden- bzw. Systemdislokation im Ventrikel
1 = rechter Ventrikel
2 = linker Ventrikel
3 = beide

Dislokation einer HIS-Bündel-Sonde bitte unter "rechter Ventrikel" eintragen.
wenn Feld 45.7 <> LEER
47.1
Sondendysfunktion im Vorhof
1 = ja

-
47.2
Sonden- bzw. Systemdysfunktion im Ventrikel
1 = rechter Ventrikel
2 = linker Ventrikel
3 = beide

Dysfunktion einer HIS-Bündel-Sonde bitte unter "rechter Ventrikel" eintragen. 

Entlassung

48
Entlassungsdatum Krankenhaus
Format: TT.MM.JJJJ
geändert

Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel
1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2025 bis zum 10.01.2025
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2025 bis zum 20.01.2025
Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2025 das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2025.
49.1
Entlassungsgrund
siehe Schlüssel 1
§ 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de
-
49.2
nicht spezifizierter Entlassungsgrund
1 = ja

Dieses Datenfeld ist nur zu befüllen, wenn der Entlassungsgrund gemäß § 301-Vereinbarung SGB V nicht im QS-Dokumentationsbogen dokumentiert werden kann.
50
Entlassungsdiagnose(n)

http://www.bfarm.de
geändert
Achtung! Diese Information soll automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Es sollen die zutreffenden Diagnosen aus der Anmerkung 2 angegeben werden.

Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) bzw. Behandlungstag (ambulant) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2026 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2025 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2025 aufgenommen worden ist.

Lange Schlüssel

Schlüssel 1
"Entlassungsgrund"
01 = Behandlung regulär beendet
02 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
03 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet
04 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet
05 = Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers
06 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus
07 = Tod
08 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV in der am 31.12.2003 geltenden Fassung)
09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung
10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung
11 = Entlassung in ein Hospiz
12 = interne Verlegung
13 = externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung
14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
16 = externe Verlegung mit Rückverlegung oder Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG mit Rückverlegung
17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG
18 = Rückverlegung
19 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung
20 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung wegen Komplikation
21 = Entlassung oder Verlegung mit nachfolgender Wiederaufnahme
22 = Fallabschluss (interne Verlegung) bei Wechsel zwischen voll-, teilstationärer und stationsäquivalenter Behandlung
25 = Entlassung zum Jahresende bei Aufnahme im Vorjahr (für Zwecke der Abrechnung - § 4 PEPPV)
30 = Behandlung regulär beendet, Überleitung in die Übergangspflege