Ausfüllhinweise
Follow-up Nierenlebendspende (NLSFU)
Stand: 29. Juli 2024 (QS-Spezifikation 2025 V01)
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Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis

Teildatensatz Basis (B)

Follow-up (auszufüllen nach 1, 2 und 3 Jahren)

Art der Versicherung

1
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte des Spenders
-
Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden.
2
besonderer Personenkreis des Spenders

§ 301 Vereinbarung
-

Patientenidentifizierende Daten

3
eGK-Versichertennummer des Spenders
-
Diese Information ist nur für gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich versicherter Spender) handelt, muss die Information im QS-Datensatz dokumentiert werden.

Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln.

Dieses Datenfeld wird bei Follow-up für Transplantationen in den Jahren 2017 bis 2019 nicht an die Datenannahmestelle übermittelt.
4
Der Spender verfügt über keine eGK-Versichertennummer.
1 = ja

Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer des Spenders" ist für alle Spender zu dokumentieren, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen beginnt das Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte in der Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen Ausnahmefällen ist dies auch der Fall, obwohl es sich nicht um einen Spender handelt, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse handeln. In diesen Fällen ist das Datenfeld mit "ja" zu beantworten, da der Spender über keine eGK-Versichertennummer verfügt.

Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden.

Leistungserbringeridentifizierende Daten

5
Institutionskennzeichen
-

Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt.
Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.

6
Betriebsstätten-Nummer
-
Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig "1". Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.

Die Betriebstätten-Nummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. Die Angabe der Betriebsstätten-Nummer ist optional.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
7
Fachabteilung

§ 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.

Patientenidentifizierende Spenderdaten

8
ET-Nummer
-

ET – Nummer

9
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Verarbeitung personenbezogener QS-Daten (einschließlich ET-Nummer) in der Bundesauswertungsstelle vor?
0 = nein
1 = ja

geändert
Zur Nutzung im Rahmen der externen QS.

Bitte dokumentieren Sie, ob der Patient Ihnen als Leistungserbringer gegenüber in die Verarbeitung personenbezogener Daten (einschließlich ET-Nummer) eingewilligt hat.
Stimmt der Patient nicht zu, so ist der Datensatz dennoch an die Datenannahmestelle zu übermitteln. Es erfolgt in diesen Fällen jedoch keine Verarbeitung der personenbezogenen Daten.
Eine wirksame Einwilligung liegt dann vor, wenn der Patient diese freiwillig gegeben hat.
10
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung personenbezogener QS-Daten (einschließlich ET-Nummer) an das Transplantationsregister vor?
0 = nein
1 = ja

Das Datenfeld ist als Grundlage der Datenübermittlung an das TX-Register gemäß § 15e Abs. 5 TPG von den Einrichtungen auszufüllen. Die Aufklärung und die wirksame Einwilligung muss die Vorgaben des § 15e Abs. 6 TPG erfüllen. Sind die Voraussetzungen des § 15e Abs. 6 TPG zum Zeitpunkt der Datenübermittlung erfüllt, ist im Datenfeld ein "ja" anzukreuzen.
Eine wirksame Einwilligung liegt dann vor, wenn der Patient diese freiwillig gegeben hat. Die Einwilligung seitens des Patienten ist nur einmalig notwendig und gilt bis zu einem möglichen Widerruf.
11
Wurde der Patient im Rahmen eines ärztlichen Aufklärungsgesprächs über die Einwilligung und die Folgen eines möglichen Widerrufs der Einwilligung zur Übermittlung der personenbezogenen Daten an das Transplantationsregister aufgeklärt?
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt

Gemäß § 15e Abs. 6 TPG sind Patientinnen und Patienten durch eine Ärztin oder einen Arzt im Transplantationszentrum über die Bedeutung und Tragweite der Einwilligung zur Übermittlung der personenbezogenen Daten an das Transplantationsregister aufzuklären. Hierbei ist insbesondere darüber aufzuklären, dass im Fall des Widerrufs der datenschutzrechtlichen Einwilligung die bis dahin übermittelten Daten weiter verarbeitet werden dürfen.

Spenderdaten

12
Geburtsdatum
Format: TT.MM.JJJJ
-
13
Geschlecht
1 = männlich
2 = weiblich
3 = divers
8 = unbestimmt

-
14
Datum der Nierenlebendspende
Format: TT.MM.JJJJ
-
15
Datum der Follow-up-Erhebung
Format: TT.MM.JJJJ
Es gelten folgende Zeitfenster für die Follow-up-Untersuchungen ab OP-Datum:

1-Jahres-Follow-up: 335 Tage ("harte" Grenze) bis 425 Tage ("weiche" Grenze) nach Transplantation entspricht „30 Tage vor bis 60 Tage nach dem Operationsdatum plus 1 Jahr“

2-Jahres-Follow-up: 700 ("harte" Grenze) bis 820 Tage ("weiche" Grenze) nach Transplantation entspricht „30 Tage vor bis 90 Tage nach dem Operationsdatum plus 2 Jahre“

3-Jahres-Follow-up: 1065 ("harte" Grenze) bis 1185 Tage ("weiche" Grenze) nach Transplantation entspricht „30 Tage vor bis 90 Tage nach dem Operationsdatum plus 3 Jahre“

Erreicht oder überschreitet das Follow-up-Datum die "harte" Grenze des darauffolgenden Follow-up-Erhebungsfensters, wird es diesem zugeordnet.

"harte" Grenze: bei Unterschreitung wird der Datensatz abgelehnt

"weiche" Grenze: bei Überschreitung erfolgt eine Warnung, der Datensatz wird jedoch angenommen

Diese Follow-up-Erhebungsfenster gelten nicht, wenn der Patient im Verlauf des betreffenden Follow-up-Jahres verstorben ist. In diesem Fall kann der Dokumentationsbogen immer abgeschlossen werden.
16
Art der Follow-up-Erhebung
1 = Patient war persönlich im KH
2 = telefonischer Kontakt mit Patient
3 = telefonischer Kontakt mit weiterbehandelndem Arzt
4 = schriftliche Information vom weiterbehandelnden Arzt
5 = Information durch Angehörigen/Betreuer/Empfänger
6 = kein Kontakt zu Patient, weiterbehandelndem Arzt oder Angehörigen/Betreuer/Empfänger

-
17
Follow-up: Jahr(e) nach Lebendspende
Gültige Angabe: 1 - 10
Angabe ohne Warnung: <= 3
Bitte Nummer des Follow-up-Jahres eintragen. Eine Dokumentationsverpflichtung besteht für das Follow-up 1, 2 und 3 Jahre nach der Transplantation. Eine freiwillige Dokumentation über diesen Zeitraum hinaus ist möglich.
18
Spender verstorben
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt oder Follow-up nicht möglich

-
wenn Spender verstorben
19
Todesdatum
Format: TT.MM.JJJJ
-
wenn Spender lebt
20
Spender dialysepflichtig?
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt

-
wenn Spender nicht dialysepflichtig
21.1
Kreatininwert i.S. in mg/dl
Angabe in: mg/dl
Gültige Angabe: >= 0,1 mg/dl
Angabe ohne Warnung: 0,2 - 12 mg/dl
Hierbei ist der letzte Wert des Kreatininwert i.S. in mg/dl. anzugeben. Wenn der Kreatininwert i.S. in μmol/l dokumentiert wurde, bleibt dieses Feld leer.
21.2
Kreatininwert i.S. in µmol/l
Angabe in: µmol/l
Gültige Angabe: >= 1 µmol/l
Angabe ohne Warnung: 18 - 1.060 µmol/l
Hierbei ist der letzte Wert des Kreatininwert i.S. in μmol/l anzugeben. Wenn der Kreatininwert i.S. in mg/dl dokumentiert wurde, bleibt dieses Feld leer.
21.3
Kreatininwert i.S. unbekannt
1 = ja

-
22
Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U.
Angabe in: mg/g
Gültige Angabe: >= 1 mg/g
Angabe ohne Warnung: <= 10.000 mg/g
Hierbei ist der letzte Wert des Albumin-Kreatinin-Verhältnisses i.U. (Spontanurin) anzugeben.
Wenn die Angabe Albumin i. U. >=30 mg/l gemacht wurde bzw. das Albumin-Kreatinin-Verhältnis i.U. unbekannt ist, bleibt dieses Feld leer.
wenn Feld 20 IN (0;9) und wenn Feld 22 = LEER
23
Albumin i. U. >= 30mg/l
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt

Diese Angabe bezieht sich auf den letzten postoperativ erhobenen Albumin i. U. - Wert (Spontanurin) vor Entlassung. Wenn das Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U. in mg/g dokumentiert wurde, bleibt dieses Feld leer.
wenn Feld 23 = 1
24
Albumin i. U.
Angabe in: mg/l
Gültige Angabe: >= 1 mg/l
Angabe ohne Warnung: <= 1.000 mg/l
Hierbei ist der letzte Albumin i. U. - Wert (Spontanurin) anzugeben. 
25.1
Komplikation
0 = nein
1 = chirurgische, radiologische oder endoskopische Intervention
2 = lebensbedrohliche Komplikation
3 = Tod
8 = sonstige Komplikation

Bitte dokumentieren Sie „sonstige Komplikation“, sofern es sich nicht um eine chirurgische, radiologische oder endoskopische Intervention, eine lebensbedrohliche Komplikation oder den Tod der Patientin/des Patienten handelt.

Bei mehreren aufgetretenen Komplikationen ist immer die schwerwiegendste innerhalb des jeweiligen Follow-up-Jahres anzugeben.
25.2
unbekannt, ob Komplikation vorliegt
1 = ja

Dieses Feld ist mit „ja“ anzugeben, wenn der Überlebensstatus des Patienten unbekannt ist bzw. wenn Komplikationen nicht sicher ausgeschlossen werden können.
wenn Spender lebt
26
arterielle Hypertonie
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt

Hier bitte „ja“ angeben, wenn RR- Werte in Ruhe am liegenden oder sitzenden Patienten
systolisch > 140 mmHg oder
diastolisch > 90 mmHg
gemessen werden bzw. wenn der Patient mit Antihypertensiva behandelt wird.