Ausfüllhinweise
Nieren- und Pankreas- (Nieren-) transplantation (PNTX)
Stand: 29. Juli 2024 (QS-Spezifikation 2025 V01)
Copyright © 2024 IQTIG

Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis

Teildatensatz Basis (B)

Basisdokumentation

Art der Versicherung

1
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
-

Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden.

2
besonderer Personenkreis

§ 301 Vereinbarung
-

Patientenidentifizierende Daten

3
eGK-Versichertennummer
-
Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" des Versicherten wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Diese Information ist nur für gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich versicherter Patient) handelt, muss die Information im QS-Datensatz dokumentiert werden. Sie kann automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln.
4
Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.
1 = ja

Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" ist für alle Patienten zu dokumentieren, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen beginnt das Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte in der Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen Ausnahmefällen ist dies auch der Fall, obwohl es sich nicht um einen Patienten handelt, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse handeln. In diesen Fällen ist das Datenfeld mit „ja“ zu beantworten, da der Patient über keine eGK-Versichertennummer verfügt.

Achtung
: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden.
5
ET-Nummer
-

ET – Nummer aus ENIS

6
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Verarbeitung personenbezogener QS-Daten (einschließlich ET-Nummer) in der Bundesauswertungsstelle vor?
0 = nein
1 = ja

geändert
Zur Nutzung im Rahmen der externen QS.

Bitte dokumentieren Sie, ob der Patient Ihnen als Leistungserbringer gegenüber in die Verarbeitung personenbezogener Daten (einschließlich ET-Nummer) eingewilligt hat.
Stimmt der Patient nicht zu, so ist der Datensatz dennoch an die Datenannahmestelle zu übermitteln. Es erfolgt in diesen Fällen jedoch keine Verarbeitung der personenbezogenen Daten.
Eine wirksame Einwilligung liegt dann vor, wenn der Patient diese freiwillig gegeben hat.

Leistungserbringeridentifizierende Daten

Krankenhaus

7
Institutionskennzeichen
-

Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt.
Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.

8
entlassender Standort
-
In diesem Datenfeld ist die Standortnummer desjenigen Standortes zu dokumentieren, aus dem der Patient nach Beendigung des stationären Aufenthaltes entlassen wird.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.

9
behandelnder Standort (OPS)
-
Der „behandelnde Standort“ entspricht dem Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung gemäß auslösendem OPS-Kode erbringt.

Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird.

Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
10
Fachabteilung

§ 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.

Empfängerdaten

11
einrichtungsinterne Identifikationsnummer des Patienten
-

Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt.

12
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung personenbezogener QS-Daten (einschließlich ET-Nummer) an das Transplantationsregister vor?
0 = nein
1 = ja

Das Datenfeld ist als Grundlage der Datenübermittlung an das TX-Register gemäß § 15e Abs. 5 TPG von den Einrichtungen auszufüllen. Die Aufklärung und die wirksame Einwilligung muss die Vorgaben des § 15e Abs. 6 TPG erfüllen. Sind die Voraussetzungen des § 15e Abs. 6 TPG zum Zeitpunkt der Datenübermittlung erfüllt, ist im Datenfeld ein "ja" anzukreuzen.
Eine wirksame Einwilligung liegt dann vor, wenn der Patient diese freiwillig gegeben hat. Die Einwilligung seitens des Patienten ist nur einmalig notwendig und gilt bis zu einem möglichen Widerruf.
13
Wurde der Patient im Rahmen eines ärztlichen Aufklärungsgesprächs über die Einwilligung und die Folgen eines möglichen Widerrufs der Einwilligung zur Übermittlung der personenbezogenen Daten an das Transplantationsregister aufgeklärt?
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt

Gemäß § 15e Abs. 6 TPG sind Patientinnen und Patienten durch eine Ärztin oder einen Arzt im Transplantationszentrum über die Bedeutung und Tragweite der Einwilligung zur Übermittlung der personenbezogenen Daten an das Transplantationsregister aufzuklären. Hierbei ist insbesondere darüber aufzuklären, dass im Fall des Widerrufs der datenschutzrechtlichen Einwilligung die bis dahin übermittelten Daten weiter verarbeitet werden dürfen.
14
Aufnahmedatum Krankenhaus
Format: TT.MM.JJJJ
geändert
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung

Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel
1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2025 bis zum 10.01.2025
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2025 bis zum 20.01.2025
Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2025, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2025.
15
Geburtsdatum
Format: TT.MM.JJJJ
-
16
Geschlecht
1 = männlich
2 = weiblich
3 = divers
8 = unbestimmt

-
17
Körpergröße
Angabe in: cm
Gültige Angabe: >= 1 cm
Angabe ohne Warnung: <= 299 cm
Bitte geben Sie die Körpergröße des Patienten in Zentimetern an. Bei beiderseits Beinamputierten: Angabe der tatsächlichen Körpergröße.
18
Körpergewicht bei Aufnahme
Angabe in: kg
Gültige Angabe: >= 0 kg
Angabe ohne Warnung: 30 - 230 kg
-
19
renale Grunderkrankung
1 = glomeruläre Nephropathie (ohne diabetische)
2 = vaskuläre/hypertensive Nephropathie
3 = diabetische Nephropathie
4 = interstitielle Nephropathie
5 = Zystennieren
6 = Systemerkrankung (ohne Vaskulitiden)
7 = Vaskulitis
8 = kardiorenales Syndrom
9 = Nephropathie bei Harnabflussstörung
88 = andere Nierenerkrankung
99 = unbekannt

-
20
Diabetes mellitus
0 = nein
1 = ja, diätetisch behandelt
2 = ja, orale Medikation
3 = ja, mit Insulin behandelt
4 = ja, unbehandelt

Dieses Feld ist nur auszufüllen bei isolierter Nierentransplantation oder einer Nierentransplantation mit anderen Organen als dem Pankreas

Diabetes mellitus: Zuckerkrankheit ist definiert nach den 2004 ADA Recommentdations(1) als wiederholter Nachweis von:

  • Plasma-Glukose-Konzentrationen >= 200 mg/dl (>= 11,1 mmol/l) bei Gelegenheit gemessen mit klassischen Symptomen (Polyurie, Polydypsie, unerklärlicher Gewichtsverlust).
oder
  • Nüchtern-Plasma-Glucose-Konzentration >= 126 mg/dl (>= 7,0 mmol/l) nach mindesten 8 Stunden ohne Kalorienzufuhr.
(1)2004 American Diabetes Association Clinical Practice Recommendations
http://care.diabetesjournals.org/content/27/suppl_1
21
Dauer des Diabetes
Angabe in: Jahre
Gültige Angabe: >= 0 Jahre
Dieses Feld ist zu dokumentieren, wenn bei dem Patienten eine Pankreastransplantation durchgeführt wird (SPK, PAK, PA). Für Patienten mit einer isolierten Nierentransplantation oder einer Nierentransplantation mit anderen Organen kann dieses Feld ebenfalls ausgefüllt werden.
22
Dialysetherapie
0 = nein
1 = ja

Bitte nur dann „ja“ angeben, wenn der Patient zum Zeitpunkt der Transplantation dauerhaft dialysepflichtig war.
wenn Feld 22 = 1
23
Beginn der Dialysetherapie (Datum der Erstdialyse)
Format: TT.MM.JJJJ
Bitte geben Sie das Datum an, an dem die chronische Dialysetherapie wegen chronischer Niereninsuffizienz begonnen hat. Der erste Tag der Dialysetherapie wird wie folgt definiert:
Eine chronische Dialysetherapie erhält ein Patient, wenn dieser mindestens 13 Wochen  ohne Unterbrechung mindestens einmal pro Woche dialysiert wird. Ist dies der Fall, so ist das Datum der ersten Dialyse dieses Zeitraums (und nicht das Datum der ersten Dialyse nach 13 Wochen) anzugeben.
Bei vorangegangener Nierentransplantation gelten dieselben Bedingungen wie für die Meldung an Eurotransplant.
24
Dringlichkeit der Transplantation gemäß Medical Urgency Code ET-Status
1 = HU (High Urgency)
2 = ACO (Approved Combined Organ)
3 = T (Transplantable)
4 = SU (Special Urgency)
5 = I (Immunized)
6 = HI (High Immunized)

-
25
Blutgruppe des Empfängers
1 = A
2 = B
3 = 0
4 = AB

Hier bitte die Blutgruppe anhand des AB0-Systems angeben.

Teildatensatz Transplantation (T)

Transplantation

26
Wievielte Transplantation während dieses Aufenthaltes?
Gültige Angabe: >= 1
Angabe ohne Warnung: <= 10
Anhand dieses Datenfeldes sind verschiedene dokumentationspflichtige Eingriffe während eines Aufenthaltes unterscheidbar. Innerhalb einer QS-Dokumentation zu einem Leistungsbereich darf dieselbe Eingriffsnummer nicht mehrfach vergeben werden.
27
durchgeführte Transplantation
1 = isolierte Nierentransplantation
2 = simultane Pankreas-Nierentransplantation (SPK)
3 = Pankreastransplantation nach Nierentransplantation (PAK)
4 = isolierte Pankreastransplantation
5 = Kombination Niere mit anderen Organen
6 = Kombination Pankreas mit anderen Organen

Gleichzeitige Transplantationen von Niere und Pankreas sind immer mit Schlüssel "simultane Pankreas-Nierentransplantation (SPK)" zu dokumentieren, auch wenn simultan weitere Organe transplantiert werden.
wenn Feld 27 = 1
28
Einzel- oder Doppeltransplantation
1 = isolierte Nierentransplantation (1 Organ)
2 = isolierte Nierentransplantation (2 Organe)

-
29
Retransplantation Niere
0 = nein
1 = ja

Wenn der Patient vor dieser Transplantation bereits eine Nierentransplantation erhalten hat, ist dieses Feld mit "ja" zu beantworten. 
wenn Feld 29 = 1
30
Wievielte Nierentransplantation?
Angabe ohne Warnung: 1 - 2
Anzugeben ist die Anzahl der bisher durchgeführten Nierentransplantationen einschließlich des aktuellen Eingriffs. 
wenn Feld 30 > 1
31
Datum der letzten Nierentransplantation
Format: TT.MM.JJJJ
-

Spenderdaten

32
Spendertyp
1 = hirntot
2 = lebend

-
33
Spenderalter
Gültige Angabe: 0 - 200
Angabe ohne Warnung: <= 130

Alter in Jahren zum Zeitpunkt der Transplantation

34
Geschlecht des Spenders
1 = männlich
2 = weiblich
3 = divers
8 = unbestimmt

-
35
Blutgruppe des Spenders
1 = A
2 = B
3 = 0
4 = AB

Hier bitte die Blutgruppe anhand des AB0-Systems angeben.
wenn Feld 27 IN (1;2;5)
36.1
Kreatininwert i.S. in mg/dl
Angabe in: mg/dl
Gültige Angabe: >= 0,1 mg/dl
Angabe ohne Warnung: 0,2 - 12 mg/dl
Bitte letzten dokumentierten Kreatininwert in mg/dl vor Nierenlebendspende oder postmortaler Spende eintragen, sofern die Bestimmung des Kreatininwertes in dieser Einheit erfolgt.
36.2
Kreatininwert i.S. in µmol/l
Angabe in: µmol/l
Gültige Angabe: >= 1 µmol/l
Angabe ohne Warnung: 18 - 1.060 µmol/l
Bitte letzten dokumentierten Kreatininwert in µmol/l  vor Nierenlebendspende oder postmortaler Spende eintragen, sofern die Bestimmung des Kreatininwertes in dieser Einheit erfolgt.
wenn Feld 32 = 1
37
Todesursache
siehe Schlüssel 1
-

Operation

38
OP-Datum
Format: TT.MM.JJJJ
OPS-Datum:
Wenn eine Angabe im Datenelement Operation enthalten ist, ist das Datum der Operation bzw. des Beginns der durchgeführten Prozedur zwingend anzugeben. Dabei soll dasselbe Datum wie im Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) verwendet werden.
39
Operation

http://www.bfarm.de
geändert
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2026 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2025 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2025 aufgenommen worden ist.
40
Einsatz eines Perfusionssystems
0 = nein
1 = ja, hypotherm
2 = ja, normotherm
3 = ja, hypotherm und normotherm

Bitte dokumentieren Sie, ob ein maschinelles Perfusionssystem zur Organkonservierung eingesetzt wurde. Hierbei ist zu differenzieren, ob es sich um ein hypothermes Maschinenperfusionssystem oder um ein normothermes Maschinenperfusionssystem handelt.
41
Abbruch der Transplantation
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 41 = 0
42
Organqualität zum Zeitpunkt der Transplantation
1 = gut
2 = mittel
3 = schlecht

Bitte "gut" angeben, wenn bei der makroskopischen Betrachtung ein unauffälliges Transplantat und eine gute Reperfusion des Transplantates vorliegt.
Bitte "mittel" angeben, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
• atherosklerotische Veränderungen
• mäßige Reperfusion des Transplantates
Bitte "schlecht" angeben, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
• ausgeprägte atherosklerotische Veränderungen
• anatomische Auffälligkeiten des Transplantates
• schlechte Reperfusion des Transplantates
wenn Feld 27 IN (1;2;5)
43
kalte Ischämiezeit Niere
Angabe in: Minuten
Gültige Angabe: 1 - 14.400 Minuten
Angabe ohne Warnung: <= 1.440 Minuten
Die "kalte Ischämiezeit" ist definiert als Zeitspanne zwischen der Perfusion des Spenderorgans mit einer hypothermen Lösung nach intraoperativer Trennung von der Blutzufuhr und dem Stopp der Organkühlung bei der Implantation. Bitte achten Sie darauf, dass die Phase einer ggf. normothermen Perfusion hier nicht mit eingerechnet wird.
wenn Feld 27 IN (2;3;4;6)
44
kalte Ischämiezeit Pankreas
Angabe in: Minuten
Gültige Angabe: 1 - 14.400 Minuten
Angabe ohne Warnung: <= 480 Minuten
Die "kalte Ischämiezeit" ist definiert als Zeitspanne zwischen der Perfusion des Spenderorgans mit einer hypothermen Lösung nach intraoperativer Trennung von der Blutzufuhr und dem Stopp der Organkühlung bei der Implantation. Bitte achten Sie darauf, dass die Phase einer ggf. normothermen Perfusion hier nicht mit eingerechnet wird.

Postoperativer Verlauf

wenn Feld 27 IN (1;2;5) und wenn Feld 41 = 0
45
funktionierendes Nierentransplantat bei Entlassung
0 = nein
1 = ja

Funktionsfähigkeit des Transplantats zum Zeitpunkt der Entlassung.
Bei einer Doppelnierentransplantation ist nur dann „nein“ anzugeben, wenn es bei beiden Nierentransplantaten zu keiner Funktionsfähigkeit des Transplantats zum Zeitpunkt der Entlassung kommt.
Wenn ein Transplantatverlust bzw. -versagen erfolgte, ist trotzdem eine Follow-up-Erhebung notwendig. Diese bezieht sich jedoch nur auf den Überlebensstatus.
wenn Feld 45 = 0
46
postoperative Funktionsaufnahme des Transplantats
0 = nein
1 = ja

Hier ist „nein“ zu dokumentieren, wenn es nach der Operation zu keiner Funktionsaufnahme des Transplantats gekommen ist (z. B. primäre Nichtfunktion oder bei Abbruch der Transplantation). Im Falle eines sekundären Transplantatversagens (z. B. bei Abstoßung oder späterer Explantation wegen Komplikationen) ist „ja“ anzugeben.
Bei einer Doppelnierentransplantation ist nur dann „nein“ anzugeben, wenn es für beide Nierentransplantate zu keiner Funktionsaufnahme kommt.
wenn Feld 45 = 1 oder wenn Feld 46 = 1
47
Anzahl postoperativer intermittierender Dialysen bis Funktionsaufnahme
-
Es sind alle Dialysen während des stationären Aufenthalts zu dokumentieren, die nach der Transplantation bis zum Zeitpunkt der Entlassung erfolgten.
Wird keine intermittierende Dialyse durchgeführt, ist „0“ anzugeben.
48
Dauer der postoperativen kontinuierlichen Dialysen bis zur Funktionsaufnahme
Angabe in: Stunden
Bei mehreren kontinuierlichen Dialysen ist die Stundenzahl zu addieren.
Für Werte < x,5 h ist auf die letzte volle Stunde abzurunden.
Für Werte >= x,5 h ist auf die nächst höhere volle Stunde aufzurunden.

Wird keine kontinuierliche Dialyse durchgeführt, ist „0“ anzugeben.
wenn Feld 41 = 0
49
Komplikation in Anlehnung an die Clavien-Dindo-Klassifikation
0 = nein
1 = Blutungen, die nicht unter die Clavien-Dindo-Klassifikation Grad III, IV oder V fallen
2 = Infektionen, die nicht unter die Clavien-Dindo-Klassifikation Grad I, III, IV oder V fallen
3 = Grad III nach Clavien-Dindo (chirurgische, radiologische oder endoskopische Intervention)
4 = Grad IV nach Clavien-Dindo und nicht (nur) aufgrund von Dialysenotwendigkeit (lebensbedrohliche Komplikation)
5 = Grad IV nach Clavien-Dindo ausschließlich aufgrund von Dialysenotwendigkeit (lebensbedrohliche Komplikation)
6 = Grad V nach Clavien-Dindo (Tod)
8 = sonstige Komplikationen


Clavien-Dindo-Klassifikation:


Grad I = Jede Abweichung vom normalen postoperativen Verlauf ohne Notwendigkeit pharmakologischer Behandlung oder chirurgischer, radiologischer, endoskopischer Intervention. Erlaubte Behandlungsoptionen: Medikamente wie: Antipyretika, Analgetika, Diuretika, Elektrolyte; Physiotherapie; in diese Gruppe fallen ebenfalls Wundinfektionen, die am Patientenbett eröffnet werden.

Grad II = Notwendigkeit pharmakologischer Behandlung mit anderen als bei Grad I erlaubten Medikamenten.

Grad III = Notwendigkeit chirurgischer, radiologischer oder endoskopischer Intervention:

Grad IV = Lebensbedrohliche Komplikation (inklusive zentralnervöser Komplikation), die Behandlung auf der Intensivstation notwendig macht 


Grad V = Tod des Patienten

“Grad IV nach Clavien-Dindo und nicht (nur) aufgrund von Dialysenotwendigkeit (lebensbedrohliche Komplikation)” ist dann anzugeben, wenn eine Komplikation nach Grad IV dokumentiert werden muss, die nicht ausschließlich aufgrund einer Dialysenotwendigkeit vorliegt.

“Grad IV nach Clavien-Dindo ausschließlich aufgrund von Dialysenotwendigkeit (lebensbedrohliche Komplikation)” ist nur dann zu dokumentieren, wenn ausschließlich aufgrund einer Dialysenotwendigkeit Grad IV dokumentiert werden muss.

Bei mehreren aufgetretenen Komplikationen ist immer die schwerwiegendste anzugeben.

Die detaillierte Klassifikation wurde von Dindo et. al 2004 in Annals of Surgery publiziert:
Dindo D, Demartines N, Clavien P-A. Classification of Surgical Complications: A New Proposal With Evaluation in a Cohort of 6336 Patients and Results of a Survey. Annals of Surgery. 2004;240(2):205-213. doi:10.1097/01.sla.0000133083.54934.ae.
wenn Feld 49 IN (1;2;3;4;5)
50.1
Blutung
1 = ja

Gemeint ist jede Blutung, die eine Transfusion mit mehr als 1 Blutkonserve erfordert und jede Blutung, die eine operative Revision erfordert.
50.2
Reoperation erforderlich
1 = ja

Gemeint sind alle unvorhergesehenen Folgeeingriffe aufgrund Komplikationen des Primäreingriffs. Zu dokumentieren sind z.B. alle Re-Operationen aufgrund von Gefäß- oder Ureterkomplikation, tiefer Infektion oder Platzbauch.
50.3
sonstige Komplikationen
1 = ja

Alle postoperativ auftretenden Komplikationen, die nicht in den Feldern ”Blutung” und ”Reoperation erforderlich” dokumentiert werden können, z.B. Myokardinfarkt, Pneumonie, zerebrale Ischämie, Sepsis. 
wenn Feld 27 IN (2;3;4;6)
51
Entnahme des Pankreastransplantats erforderlich
0 = nein
1 = ja

Wenn ein Transplantatverlust erfolgte, ist trotzdem eine Follow-up-Erhebung notwendig. Diese bezieht sich jedoch nur auf den Überlebensstatus.
wenn Feld 51 = 1
52
Ursache für die Entnahme des Pankreastransplantats
1 = arterielle Thrombose
2 = venöse Thrombose
3 = Blutung
4 = Peritonitis/Abzess
5 = Nahtinsuffizienz
6 = Pankreatitis
7 = Rejektion
9 = andere

-
53
behandlungsbedürftige Abstoßung
0 = nein
1 = ja, Niere
2 = ja, Pankreas
3 = ja, Niere und Pankreas

Sind während des stationären Aufenthalts behandlungsbedürftige Abstoßungsreaktionen aufgetreten?
Bitte mit „ja“ dokumentieren, wenn eine Abstoßung histologisch nachgewiesen wurde oder wenn – auch bei fehlendem/negativen Biopsieergebnis – wie bei einer Abstoßung behandelt wurde.
wenn Feld 53 IN (1;2;3)
54
Abstoßung durch Biopsie gesichert
0 = nein
1 = ja

Bitte mit "ja" dokumentieren, wenn die Abstoßung durch eine Biopsie histologisch nachgewiesen wurde.

Teildatensatz Basis (B)

Entlassung Empfänger

55.1
Kreatininwert i.S. in mg/dl
Angabe in: mg/dl
Gültige Angabe: >= 0,1 mg/dl
Angabe ohne Warnung: 0,2 - 12 mg/dl
Nur bei durchgeführter Nierentransplantation  zu dokumentieren, wenn der Patient bei Entlassung nicht dialysepflichtig ist.
Zu dokumentieren ist der zuletzt vorliegende Wert vor Entlassung.
55.2
Kreatininwert i.S. in µmol/l
Angabe in: µmol/l
Gültige Angabe: >= 1 µmol/l
Angabe ohne Warnung: 18 - 1.060 µmol/l
Nur bei durchgeführter Nierentransplantation  zu dokumentieren, wenn der Patient bei Entlassung nicht dialysepflichtig ist.
Zu dokumentieren ist der zuletzt vorliegende Wert vor Entlassung.
56
Patient bei Entlassung insulinfrei?
0 = nein
1 = ja

Nur bei durchgeführter Pankreastransplantation zu dokumentieren.
Wenn ein Transplantatversagen erfolgte, ist trotzdem eine Follow-up-Erhebung notwendig. Diese bezieht sich jedoch nur auf den Überlebensstatus.
57
Entlassungsdatum Krankenhaus
Format: TT.MM.JJJJ
geändert

Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel
1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2025 bis zum 10.01.2025
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2025 bis zum 20.01.2025
Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2025 das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2025.
58
Entlassungsdiagnose(n)

http://www.bfarm.de
geändert

Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw. die Quartalsdiagnosen angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) bzw. Behandlungstag (ambulant) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2026 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2025 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2025 aufgenommen worden ist.

59.1
Entlassungsgrund
siehe Schlüssel 2
§ 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de
-
59.2
nicht spezifizierter Entlassungsgrund
1 = ja

Dieses Datenfeld ist nur zu befüllen, wenn der Entlassungsgrund gemäß § 301-Vereinbarung SGB V nicht im QS-Dokumentationsbogen dokumentiert werden kann.
wenn Feld 59.1 = '07'
60
Todesursache
1 = Infektion
2 = kardiovaskulär
3 = cerebrovaskulär
4 = Malignom
8 = andere
9 = unbekannt

-

Lange Schlüssel

Schlüssel 1
"Todesursache"
216 = T_CAPI: Trauma: Schädel
217 = T_OTH: Trauma: Nicht anderweitig klassifizierbar
218 = CVA: Zerebrovaskuläres Ereignis, nicht anderweitig klassifizierbar
219 = CIRC: Kreislauf, nicht anderweitig klassifizierbar
220 = RESP: Atmung, nicht anderweitig klassifizierbar
221 = BRAIN: Hirntumor, nicht anderweitig klassifizierbar
222 = ANENC: Anenzephalus
223 = NAO: Nicht traumatische Todesursache, anderweitig nicht klassifizierbar
224 = S_HEAD: Suizid: Schädel-Hirn-Verletzung
225 = S_DRUG: Suizid: Medikamente / Drogen
226 = OTH: Suizid: Anderweitig nicht klassifizierbar
228 = MAL: Bösartige Erkrankungen
229 = CBL: Intrazerebrale Blutung
230 = CID: Ischämischer Insult
231 = BRA12: Hirntumor, Astrozytom Grad 1 oder 2
232 = BRA3: Hirntumor, Astrozytom Grad 3
233 = BRAM: Hirntumor, bösartig
234 = SAB: Subarachnoidalblutung
235 = SDH: Subdurales Hämatom
236 = EDH: Epidurales Hämatom
237 = RSA: Atmung: Status Asthmaticus
238 = REP: Atmung: Epiglotitis / Laryngitis
239 = CIAM: Kreislauf: Akuter Myokardinfarkt
240 = CIRM: Kreislauf: Akuter Myokardinfarkt, Rezidiv
241 = CICA: Kreislauf: Herzstillstand
242 = BRBE: Hirntumor, gutartig
243 = CSE: Status Epilepticus
244 = CMB: Meningitis: Bakteriell
245 = CMV: Meningitis: Viral
246 = CMU: Meningitis: Nicht anderweitig klassifizierbar
247 = TLA: Trauma: Reiseunfall zu Lande
248 = TWA: Trauma: Reiseunfall zu Wasser
249 = TFA: Trauma: Sturz
250 = TDR: Trauma: Ertrinken
251 = TSU: Trauma: Ersticken
252 = TGS: Trauma: Exposition gegenüber Gasen / Rauch / Dampf
253 = TME: Trauma: Mechanisch
254 = SRE: Suizid : Atemwege
255 = SJU: Suizid : Sturz
256 = MME: Medizinische Komplikation : Medikamente
257 = MSU: Medizinische Komplikation : chirurgische / medizinische Behandlung
258 = MDI: Medizinische Komplikation : Diagnostische Intervention
Schlüssel 2
"Entlassungsgrund"
01 = Behandlung regulär beendet
02 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
03 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet
04 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet
05 = Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers
06 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus
07 = Tod
08 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV in der am 31.12.2003 geltenden Fassung)
09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung
10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung
11 = Entlassung in ein Hospiz
12 = interne Verlegung
13 = externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung
14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
16 = externe Verlegung mit Rückverlegung oder Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG mit Rückverlegung
17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG
18 = Rückverlegung
19 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung
20 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung wegen Komplikation
21 = Entlassung oder Verlegung mit nachfolgender Wiederaufnahme
22 = Fallabschluss (interne Verlegung) bei Wechsel zwischen voll-, teilstationärer und stationsäquivalenter Behandlung
25 = Entlassung zum Jahresende bei Aufnahme im Vorjahr (für Zwecke der Abrechnung - § 4 PEPPV)
30 = Behandlung regulär beendet, Überleitung in die Übergangspflege