Ausfüllhinweise
Ambulante Psychotherapie (APSY)
Stand: 13. August 2026 (Spezifikation 2027 V01)
Copyright © 2026 IQTIG

Innerhalb der Spezifikationen des IQTIG wird ab dem Spezifikationsjahr 2025 innerhalb der Dokumentationsbögen, Ausfüllhinweise und Anwenderinformationen die ausführliche Doppelnennung (bspw. „Patientinnen und Patienten“) angewandt, um eine geschlechtergerechte Sprache zu berücksichtigen. Bei modulübergreifend genutzten Datenfeldern, die bereits aus QS-Verfahren vor dem Spezifikationsjahr 2024 stammen, kann es zu Abweichungen kommen.
Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis

Teildatensatz Basis (B)

Basisdokumentation

Abrechnungs- und leistungsbezogene Daten

1
Status der Leistungserbringung
2 = KV Arzt - ambulante Leistungserbringung durch ärztlichen Psychotherapeuten kollektivvertraglich
4 = KV Psychologe - ambulante Leistungserbringung durch psychologischen Psychotherapeuten kollektivvertraglich
5 = SV - ambulante Leistungserbringung durch psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten im Rahmen von Selektivverträgen

Das Datenfeld "Status der Leistungserbringung" dient der Identifikation derjenigen/desjenigen, die/der die Behandlung durchführt. Handelt es sich bei der durchführenden Ärztin / dem durchführenden Arzt oder Psychotherapeutin/Psychotherapeuten um eine Vertragsärztin / einen Vertragsarzt bzw. Psychotherapeutin/Psychotherapeuten, die/der eine Leistung im Rahmen eines Selektivvertrages (§ 73c SGB V) erbringt, ist Schlüsselwert 5 zu wählen. Diese zusätzliche Kategorie ist aufgrund eines abweichenden Datenflusses erforderlich.
2
Ort der Leistungserbringung
1 = Praxis BSNR für einzelne Psychotherapeutin/ einzelnen Psychotherapeuten
2 = Praxis BSNR für mehrere Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten
3 = MVZ
8 = anderer Ort

-
3
Anzahl genehmigter Therapiesitzungen nach den probatorischen Sitzungen der Richtlinien-Psychotherapie (inkl. der Verlängerungen)
Angabe in: Sitzungen
Gültige Angabe: >= 0 Sitzungen
Angabe ohne Warnung: <= 999 Sitzungen
geändert

Die Anzahl genehmigter Therapiesitzungen inkludiert alle Sitzungen, die nach den probatorischen Sitzungen inkl. der biographischen Anamnese (Gebührenordnungspositionen 35150 und 35140) bewilligt wurden. Die Anzahl inkludiert alle Sitzungen des gesamten Therapiekontingents, unabhängig davon, ob im Therapieverlauf ein Wechsel der Therapeutin / des Therapeuten mit Fortsetzung der Therapie in einer Praxis mit anderer BSNR stattgefunden hat.

4
Anzahl durchgeführter regulärer Therapiesitzungen in der Praxis (ohne Wechsel der BSNR) nach den probatorischen Sitzungen bis zur Beendigung der Richtlinien-Psychotherapie (ohne Rezidivprophylaxe)
Angabe in: Sitzungen
Gültige Angabe: >= 0 Sitzungen
Angabe ohne Warnung: <= 999 Sitzungen
geändert
-
5
Übernahme einer Patientin / eines Patienten in laufender Behandlung aus einer anderen psychotherapeutischen Praxis (ausgenommen sind Wechsel innerhalb einer BSNR)
0 = nein
1 = ja

geändert
-

Leistungserbringeridentifizierende Daten

6
Betriebsstättennummer ambulant
-
Die von der KV vergebene "Betriebsstättennummer (BSNR)" identifiziert die Praxis der Psychotherapeutin / des Psychotherapeuten als abrechnende Einheit und ermöglicht die Zuordnung psychotherapeutischer Leistungen zum Ort der Leistungserbringung. Dabei umfasst der Begriff Praxis auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.

Art der Versicherung

7
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
-
Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird von den Praxen an externe Stellen übermittelt. Es kann automatisch aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) übernommen werden.

Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden.
8
besondere Personengruppe

KVDT-Datensatzbeschreibung
-

Patientenidentifizierende Daten

9
eGK-Versichertennummer
-
Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" des Versicherten wird von den Arztpraxen an externe Stellen übermittelt. Diese Information ist nur für gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich versicherter Patient) handelt, muss die Information im QS-Datensatz dokumentiert werden. Sie kann automatisch aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) übernommen werden.
Im QS-Verfahren ambulante Psychotherapie dient die eGK-Versichertennummer lediglich der Plausibilisierung und wird nicht exportiert.

Patientin/Patient

10
einrichtungsinterne Identifikationsnummer der Patientin / des Patienten
-

Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt.

11
Hat die Patientin/ der Patient im Rahmen der gesamten Behandlung an einer ambulanten Gruppentherapie teilgenommen?
0 = nein
1 = ja

-
12
Behandlung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
0 = nein
1 = ja

geändert
Bitte tragen Sie "Ja" ein, wenn die Therapie im Rahmen von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie stattgefunden hat, unabhängig vom Alter der Patientinnen und Patienten. 
13
Beginn dieser Richtlinientherapie
Format: TT.MM.JJJJ
Bitte tragen Sie das Datum der ersten psychotherapeutischen Sitzung im Rahmen der Richtlinientherapie ein.
14
Datum der Kennzeichnung der Therapie als beendet
Format: TT.MM.JJJJ
geändert
In diesem Feld ist das Datum einzutragen, an dem die Therapeutin / der Therapeut die Therapie nach eigener Maßgabe als beendet kennzeichnet. Die Beendigung soll vor einer Rezidivprophylaxe gemäß § 14 Abs. 2 ff. Psychotherapie-Richtlinie erfolgen. Die Angabe dient ausschließlich technischen Verwendungszwecken.
15
Geschlecht
1 = männlich
2 = weiblich
3 = divers
8 = unbestimmt
9 = unbekannt

-
16
Geburtsdatum
Format: TT.MM.JJJJ
-
17
Welches psychotherapeutische Verfahren wurde angewendet? (GOP für die psychotherapeutische Sitzung)

EBM-Katalog http://www.kbv.de/html/ebm.php
Die Information kann automatisch aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) übernommen werden.
18
Diagnose(n)

http://www.bfarm.de
geändert
Bitte tragen Sie hier alle Diagnosen aus dem Kapitel F ein, die für die Patientin / den Patienten am Ende der Therapie gesichert vorlagen. Diese Information soll automatisch aus den Abrechnungsdaten übernommen werden. Tragen Sie bitte ebenfalls Diagnosen aus dem Kapitel F ein, die im Therapieverlauf behandlungsleitend, jedoch zum Therapieende remittiert waren (Z-Diagnosen). Verdachtsdiagnosen sind nicht zu kodieren.
Siehe Anmerkung 1

Anfangsphase der Behandlung

Diagnostik

19
Wurde die Symptomatik erfasst?
0 = nein
1 = ja

Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung bei derselben Psychotherapeutin oder demselben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
20
Wurde die biographische Anamnese erfasst?
0 = nein
1 = ja

Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung bei derselben Psychotherapeutin oder demselben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
21
Wurde abgeklärt, ob psychische Komorbiditäten vorliegen?
0 = nein
1 = ja

Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung bei derselben Psychotherapeutin oder demselben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
22
Wurde abgeklärt, ob somatische Komorbiditäten vorliegen?
0 = nein
1 = ja

Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung bei derselben Psychotherapeutin oder demselben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
23
Wurde die Medikamentenanamnese erfasst?
0 = nein
1 = ja

Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung bei derselben Psychotherapeutin oder demselben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
24
Wurde die Behandlungsgeschichte erfasst?
0 = nein
1 = ja

Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung bei derselben Psychotherapeutin oder demselben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
25
Wurde abgeklärt, ob funktionale Einschränkungen vorliegen?
0 = nein
1 = ja

Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung bei derselben Psychotherapeutin oder demselben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
26
Wurde die gesundheitsbezogene Lebensqualität erfasst?
0 = nein
1 = ja

Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung bei derselben Psychotherapeutin oder demselben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
27
Wurde abgeklärt, ob ein Substanzmissbrauch vorliegt?
0 = nein
1 = ja

Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung bei derselben Psychotherapeutin oder demselben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
28
Wurde abgeklärt, ob eine Suizidalität vorliegt?
0 = nein
1 = ja

Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung bei derselben Psychotherapeutin oder demselben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
29
Wurde die Therapiemotivation der Patientin/des Patienten abgeklärt?
0 = nein
1 = ja

Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten.

30
Wurde die Passung zwischen Patientin/Patient und Psychotherapeutin/Psychotherapeut abgeklärt?
0 = nein
1 = ja

Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten.

31
Wurde eine verfahrensspezifische weitere Diagnostik durchgeführt?
0 = nein
1 = ja

Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung bei derselben Psychotherapeutin oder demselben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
32
Wurde ein, dem individuellen Behandlungsfall angemessenes, psychodiagnostisches Testverfahren durchgeführt?
0 = nein
1 = ja

geändert
Zur Erfüllung des Qualitätsindikators „Patientenindividuelle Anwendung und Auswertung von standardisierten diagnostischen Instrumenten“ ist entweder die Durchführung eines standardisierten bzw. psychometrischen Testverfahrens oder die Durchführung eines standardisierten/strukturierten klinischen Interviews erforderlich.
Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung bei derselben Psychotherapeutin oder demselben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
wenn Feld 32 = 1
33
Wurde ein standardisiertes Testverfahren durchgeführt?
0 = nein
1 = ja

geändert
Die Definition für ein standardisiertes Testverfahren entspricht Gebührenordnungsposition 35600 („Testverfahren, standardisierte“) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab, u.a. „Obligater Leistungsinhalt: Anwendung standardisierter Testverfahren (Fragebogentest und/oder Orientierender Test), Auswertung eines Testverfahrens, Schriftliche Aufzeichnung, Dauer mindestens 5 Minuten“.
Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung bei derselben Psychotherapeutin oder demselben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
wenn Feld 33 = 1
34
Wurde die Durchführung in der Patientenakte dokumentiert?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 32 = 1
35
Wurde ein psychometrisches Testverfahren durchgeführt?
0 = nein
1 = ja

geändert
Die Definition für ein psychometrisches Testverfahren entspricht Gebührenordnungsposition 35601 („Testverfahren, psychometrische“) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab, u.a. „Obligater Leistungsinhalt: Anwendung psychometrischer Testverfahren (Funktionstest und/oder Entwicklungstest und/oder Intelligenztest), Auswertung eines Testverfahrens, Schriftliche Aufzeichnung, Dauer mindestens 5 Minuten“.
Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung bei derselben Psychotherapeutin oder demselben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
wenn Feld 35 = 1
36
Wurde die Durchführung in der Patientenakte dokumentiert?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 32 = 0
37
Aus welchem Grund wurde kein psychodiagnostisches Testverfahren durchgeführt?
1 = Patientin/Patient lehnte ab
8 = anderer Grund

-
38
Wurde ein standardisiertes/strukturiertes klinisches Interview durchgeführt?
0 = nein
1 = ja

geändert
Zur Erfüllung des Qualitätsindikators „Patientenindividuelle Anwendung und Auswertung von standardisierten diagnostischen Instrumenten“ ist entweder die Durchführung eines standardisierten bzw. psychometrischen Testverfahrens oder die Durchführung eines standardisierten/strukturierten klinischen Interviews erforderlich.
Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung bei derselben Psychotherapeutin oder demselben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
wenn Feld 38 = 1
39
Wurde die Durchführung in der Patientenakte dokumentiert?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 38 = 0
40
Aus welchem Grund wurde kein standardisiertes/strukturiertes klinisches Interview durchgeführt?
1 = Patientin/Patient lehnte ab
8 = anderer Grund

-
41
Wurden in der Anfangsphase der Behandlung patientenindividuelle Therapieziele vereinbart?
0 = nein
1 = ja

Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung bei derselben Psychotherapeutin oder demselben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
wenn Feld 41 = 1
42
Wurden die patientenindividuellen Therapieziele in der Patientenakte dokumentiert?
0 = nein
1 = ja

-

Therapieverlauf

43
Wurden die für diesen individuellen Behandlungsfall relevanten Aspekte überprüft?
0 = nein
1 = ja

geändert
Der Therapieverlauf ist die Phase zwischen der Anfangsphase der Behandlung und der Abschlussphase. Er umfasst die Kernzeit der therapeutischen Intervention. Die Länge der Verlaufsphase wird patientenindividuell von dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin festgelegt.
Die behandlungsrelevanten Aspekte entsprechen denen, die in dem Qualitätsindikator "Umfassende/s diagnostische/s Gespräch/e" abgefragt werden. Für diesen Indikator sind nur die für diese individuelle Behandlung relevanten Aspekte zu prüfen.
wenn Feld 43 = 1
44
Wurde die Durchführung in der Patientenakte dokumentiert?
0 = nein
1 = ja

-
45
Wurde überprüft, ob die patientenindividuellen Therapieziele erreicht wurden?
0 = nein
1 = ja

Der Therapieverlauf ist die Phase zwischen der Anfangsphase der Behandlung und der Abschlussphase. Er umfasst die Kernzeit der therapeutischen Intervention. Die Länge der Verlaufsphase wird patientenindividuell von dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin festgelegt.
wenn Feld 45 = 1
46
Wurde die Durchführung in der Patientenakte dokumentiert?
0 = nein
1 = ja

-
47
War ein Anpassen der patientenindividuellen Therapieziele erforderlich?
0 = nein
1 = ja

geändert
Der Therapieverlauf ist die Phase zwischen der Anfangsphase der Behandlung und der Abschlussphase. Er umfasst die Kernzeit der therapeutischen Intervention. Die Länge der Verlaufsphase wird patientenindividuell von dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin festgelegt.
wenn Feld 47 = 1
48
Wurden die patientenindividuellen Therapieziele angepasst?
0 = nein
1 = ja

geändert
Der Therapieverlauf ist die Phase zwischen der Anfangsphase der Behandlung und der Abschlussphase. Er umfasst die Kernzeit der therapeutischen Intervention. Die Länge der Verlaufsphase wird patientenindividuell von dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin festgelegt.
wenn Feld 48 = 1
49
Wurde die Durchführung in der Patientenakte dokumentiert?
0 = nein
1 = ja

-
50
Wurde ein, dem individuellen Behandlungsfall angemessenes, psychodiagnostisches Testverfahren durchgeführt?
0 = nein
1 = ja

geändert
Zur Erfüllung des Qualitätsindikators „Patientenindividuelle Anwendung und Auswertung von standardisierten diagnostischen Instrumenten im Therapieverlauf“ ist entweder die Durchführung eines standardisierten bzw. psychometrischen Testverfahrens oder die Durchführung eines standardisierten/strukturierten klinischen Interviews erforderlich.
Der Therapieverlauf ist die Phase zwischen der Anfangsphase der Behandlung und der Abschlussphase. Er umfasst die Kernzeit der therapeutischen Intervention. Die Länge der Verlaufsphase wird patientenindividuell von dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Messverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin.
wenn Feld 50 = 1
51
Wurde ein standardisiertes Testverfahren durchgeführt?
0 = nein
1 = ja

geändert
Die Definition für ein standardisiertes Testverfahren entspricht Gebührenordnungsposition 35600 („Testverfahren, standardisierte“) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab, u.a. „Obligater Leistungsinhalt: Anwendung standardisierter Testverfahren (Fragebogentest und/oder Orientierender Test), Auswertung eines Testverfahrens, Schriftliche Aufzeichnung, Dauer mindestens 5 Minuten“.
Der Therapieverlauf ist die Phase zwischen der Anfangsphase der Behandlung und der Abschlussphase. Er umfasst die Kernzeit der therapeutischen Intervention. Die Länge der Verlaufsphase wird patientenindividuell von dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin festgelegt. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Messverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin. Die standardisierten Instrumente sollten möglichst denen, die im Rahmen der Diagnostik angewendet wurden, entsprechen.
wenn Feld 51 = 1
52
Wurde die Durchführung in der Patientenakte dokumentiert?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 50 = 1
53
Wurde ein psychometrisches Testverfahren durchgeführt?
0 = nein
1 = ja

geändert
Die Definition für ein psychometrisches Testverfahren entspricht Gebührenordnungsposition 35601 („Testverfahren, psychometrische“) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab, u.a. „Obligater Leistungsinhalt: Anwendung psychometrischer Testverfahren (Funktionstest und/oder Entwicklungstest und/oder Intelligenztest), Auswertung eines Testverfahrens, Schriftliche Aufzeichnung, Dauer mindestens 5 Minuten“.
Der Therapieverlauf ist die Phase zwischen der Anfangsphase der Behandlung und der Abschlussphase. Er umfasst die Kernzeit der therapeutischen Intervention. Die Länge der Verlaufsphase wird patientenindividuell von dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Die standardisierten Instrumente sollten möglichst denen, die in im Rahmen der Diagnostik angewendet wurden, entsprechen.
wenn Feld 53 = 1
54
Wurde die Durchführung in der Patientenakte dokumentiert?
0 = nein
1 = ja

geändert
-
wenn Feld 50 = 0
55
Aus welchem Grund wurde kein psychodiagnostisches Testverfahren durchgeführt?
1 = Patientin/Patient lehnte ab
8 = anderer Grund

-
56
Wurde ein standardisiertes/strukturiertes klinisches Interview durchgeführt?
0 = nein
1 = ja

geändert
Zur Erfüllung des Qualitätsindikators „Patientenindividuelle Anwendung und Auswertung von standardisierten diagnostischen Instrumenten im Therapieverlauf“ ist entweder die Durchführung eines standardisierten bzw. psychometrischen Testverfahrens oder die Durchführung eines standardisierten/strukturierten klinischen Interviews erforderlich.
Der Therapieverlauf ist die Phase zwischen der Anfangsphase der Behandlung und der Abschlussphase. Er umfasst die Kernzeit der therapeutischen Intervention. Die Länge der Verlaufsphase wird patientenindividuell von dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin festgelegt. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Die standardisierten Instrumente sollten möglichst denen, die in im Rahmen der Diagnostik angewendet wurden, entsprechen.
wenn Feld 56 = 1
57
Wurde die Durchführung in der Patientenakte dokumentiert?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 56 = 0
58
Aus welchem Grund wurde kein standardisiertes/strukturiertes klinisches Interview durchgeführt?
1 = Patientin/Patient lehnte ab
8 = anderer Grund

-
59
Waren für diese Patientin / diesen Patienten andere ärztliche oder nicht-ärztliche Leistungserbringer an der Behandlung beteiligt?
0 = nein
1 = ja

geändert
-
wenn Feld 59 = 1
60
Wurde die Patientin / der Patient während der Psychotherapie hausärztlich versorgt?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 60 = 1
61
Erfolgte ein Austausch mit der Hausärztin / dem Hausarzt?
0 = nein
1 = ja

geändert
Als Austausch gilt sowohl eine schriftliche (Brief, E-Mail) als auch telefonische Kommunikation. Der Austausch mit anderen an der Behandlung der Patientin / des Patienten Beteiligten zum Zwecke der Behandlungsplanung und -koordination kann in jeder Phase der Therapie stattfinden.
wenn Feld 61 = 1
62
Wurde das Ergebnis dokumentiert?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 61 = 0
63
Aus welchem Grund fand kein Austausch statt?
1 = Leistungserbringer konnte nicht erreicht werden
2 = Patientin/Patient lehnte ab
8 = anderer Grund

-
wenn Feld 59 = 1
64
Wurde die Patientin / der Patient während der Psychotherapie durch eine Fachärztin / einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie/Psychosomatische Medizin und Psychotherapie/Nervenheilkunde/Neurologie/Neurologie und Psychiatrie mitbehandelt?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 64 = 1
65
Erfolgte ein Austausch mit der Fachärztin / dem Facharzt?
0 = nein
1 = ja

geändert
Als Austausch gilt sowohl eine schriftliche (Brief, E-Mail) als auch telefonische Kommunikation. Der Austausch mit anderen an der Behandlung der Patientin / des Patienten Beteiligten zum Zwecke der Behandlungsplanung und -koordination kann in jeder Phase der Therapie stattfinden.
wenn Feld 65 = 1
66
Wurde das Ergebnis dokumentiert?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 65 = 0
67
Aus welchem Grund fand kein Austausch statt?
1 = Leistungserbringer konnte nicht erreicht werden
2 = Patientin/Patient lehnte ab
8 = anderer Grund

-
wenn Feld 59 = 1
68
Wurde die Patientin / der Patient unmittelbar vor, während oder unmittelbar nach der Psychotherapie in einer psychiatrischen/psychosomatischen Klinik, Tagesklinik oder Rehabilitationsklinik behandelt?
0 = nein
1 = ja

geändert
-
wenn Feld 68 = 1
69
Erfolgte ein Austausch mit der entsprechenden Klinik?
0 = nein
1 = ja

geändert
Als Austausch gilt sowohl eine schriftliche, so auch die Nutzung von Informationen aus Entlassungsbriefen zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik, als auch telefonische Kommunikation. Der Austausch mit anderen an der Behandlung der Patientin / des Patienten Beteiligten zum Zwecke der Behandlungsplanung und -koordination kann in jeder Phase der Therapie stattfinden.
wenn Feld 69 = 1
70
Wurde das Ergebnis dokumentiert?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 69 = 0
71
Aus welchem Grund fand kein Austausch statt?
1 = Leistungserbringer konnte nicht erreicht werden
2 = Patientin/Patient lehnte ab
8 = anderer Grund

-
wenn Feld 59 = 1
72
Bestand bei der Patientin / dem Patienten während der Psychotherapie eine durch eine andere Ärztin / einen anderen Arzt verordnete begleitende Medikation mit Psychopharmaka?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 72 = 1
73
Erfolgte ein Austausch mit der verordnenden Ärztin / dem verordnenden Arzt?
0 = nein
1 = ja

geändert
Als Austausch gilt sowohl eine schriftliche (Brief, E-Mail) als auch telefonische Kommunikation. Der Austausch mit anderen an der Behandlung der Patientin / des Patienten Beteiligten zum Zwecke der Behandlungsplanung und -koordination kann in jeder Phase der Therapie stattfinden.
wenn Feld 73 = 1
74
Wurde das Ergebnis dokumentiert?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 73 = 0
75
Aus welchem Grund fand kein Austausch statt?
1 = Leistungserbringer konnte nicht erreicht werden
2 = Patientin/Patient lehnte ab
8 = anderer Grund

-
wenn Feld 59 = 1
76
Hat die Patientin / der Patient während der Psychotherapie, aus psychotherapeutischer/psychiatrischer Indikation, begleitende nicht-ärztliche Therapien erhalten?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 76 = 1
77
Erfolgte ein Austausch mit den nicht-ärztlichen Mitbehandelnden?
0 = nein
1 = ja

geändert
Als Austausch gilt sowohl eine schriftliche (Brief, E-Mail) als auch telefonische Kommunikation. Der Austausch mit anderen an der Behandlung der Patientin / des Patienten Beteiligten zum Zwecke der Behandlungsplanung und -koordination kann in jeder Phase der Therapie stattfinden.
wenn Feld 77 = 1
78
Wurde das Ergebnis dokumentiert?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 77 = 0
79
Aus welchem Grund fand kein Austausch statt?
1 = Leistungserbringer konnte nicht erreicht werden
2 = Patientin/Patient lehnte ab
8 = anderer Grund

-
wenn Feld 59 = 1
80
Wurde die Patientin / der Patient während der Psychotherapie durch sozialpsychiatrische bzw. psychosoziale Institutionen mitbetreut?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 80 = 1
81
Erfolgte ein Austausch mit den sozialpsychiatrischen bzw. psychosozialen Institutionen?
0 = nein
1 = ja

geändert
Als Austausch gilt sowohl eine schriftliche (Brief, E-Mail) als auch telefonische Kommunikation. Der Austausch mit anderen an der Behandlung der Patientin / des Patienten Beteiligten zum Zwecke der Behandlungsplanung und -koordination kann in jeder Phase der Therapie stattfinden.
wenn Feld 81 = 1
82
Wurde das Ergebnis dokumentiert?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 81 = 0
83
Aus welchem Grund fand kein Austausch statt?
1 = Leistungserbringer konnte nicht erreicht werden
2 = Patientin/Patient lehnte ab
8 = anderer Grund

-
wenn Feld 59 = 1
84
Erhielt die Patientin / der Patient während der Psychotherapie psychiatrische häusliche Krankenpflege entsprechend der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 84 = 1
85
Erfolgte ein Austausch mit den Erbringern der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege?
0 = nein
1 = ja

geändert
Als Austausch gilt sowohl eine schriftliche (Brief, E-Mail) als auch telefonische Kommunikation. Der Austausch mit anderen an der Behandlung der Patientin / des Patienten Beteiligten zum Zwecke der Behandlungsplanung und -koordination kann in jeder Phase der Therapie stattfinden.
wenn Feld 85 = 1
86
Wurde das Ergebnis dokumentiert?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 85 = 0
87
Aus welchem Grund fand kein Austausch statt?
1 = Leistungserbringer konnte nicht erreicht werden
2 = Patientin/Patient lehnte ab
8 = anderer Grund

-

Abschlussphase der Behandlung

88
Wurde der patientenindividuelle Therapieverlauf überprüft?
0 = nein
1 = ja

Die Abschlussphase dient u.a. der gezielten Vorbereitung auf das Therapieende. Der Beginn der Abschlussphase wird durch den Psychotherapeuten / die Psychotherapeutin gemeinsam mit dem Patienten / der Patientin festgelegt.
wenn Feld 88 = 1
89
Wurden die für diesen Behandlungsfall relevanten Aspekte überprüft?
0 = nein
1 = ja

Die Abschlussphase dient u.a. der gezielten Vorbereitung auf das Therapieende. Der Beginn der Abschlussphase wird durch den Psychotherapeuten / die Psychotherapeutin gemeinsam mit dem Patienten / der Patientin festgelegt.
wenn Feld 89 = 1
90
Wurde die Durchführung in der Patientenakte dokumentiert?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 88 = 1
91
Wurde überprüft, ob die patientenindividuellen Therapieziele erreicht wurden?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 91 = 1
92
Wurde die Durchführung in der Patientenakte dokumentiert?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 88 = 1
93
War ein Anpassen der patientenindividuellen Therapieziele erforderlich?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 93 = 1
94
Wurden die patientenindividuellen Therapieziele angepasst?
0 = nein
1 = ja

geändert
-
wenn Feld 94 = 1
95
Wurde die Durchführung in der Patientenakte dokumentiert?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 88 = 0
96
Aus welchem Grund wurde der patientenindividuelle Therapieverlauf nicht überprüft?
1 = Therapieabbruch durch Patientin/Patienten
2 = Therapieabbruch durch Psychotherapeutin/Psychotherapeut
8 = anderer Grund

-
97
Besteht im individuellen Behandlungsfall die Notwendigkeit anschließender Maßnahmen, um das Behandlungsergebnis abzusichern?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 97 = 1
98
Wurde die Erforderlichkeit einer weiteren Betreuung mittels eines psychotherapeutischen Gespräches geprüft?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 97 = 1
99
Wurde die Erforderlichkeit einer anschließenden Rezidivprophylaxe gemäß § 14 Abs. 2 ff. Psychotherapie-Richtlinie geprüft?
0 = nein
1 = ja
8 = trifft nicht zu, da eine Rezidivprophylaxe gemäß Psychotherapie-Richtlinie nicht genutzt werden konnte

geändert
Die Frage ist auch dann mit ja zu beantworten, wenn die Erforderlichkeit bereits bei Antragstellung geprüft wurde.
wenn Feld 97 = 1
100
Wurde die Erforderlichkeit einer anschließenden Weiterbehandlung durch Fachärztinnen und Fachärzte geprüft?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 97 = 1
101
Wurde die Erforderlichkeit einer anschließenden Behandlung durch nicht-ärztliche Behandelnde geprüft?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 97 = 1
102
Wurde die Erforderlichkeit einer anschließenden Versorgung durch sozialpsychiatrische bzw. psychosoziale Institutionen geprüft?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 97 = 1
103
Wurde die Erforderlichkeit einer anschließenden Behandlung durch (teil-)stationäre Leistungserbringer geprüft?
0 = nein
1 = ja

-
104
Grund der Beendigung dieser Richtlinientherapie
1 = reguläre oder einvernehmlich vorzeitige Beendigung mit Erreichen von Therapiezielen
3 = reguläre Beendigung bei Ablehnung des Verlängerungsantrags durch die Krankenkasse oder bei Ausschöpfung des Therapiekontingents ohne Erreichen wesentlicher Therapieziele
7 = einvernehmlich vorzeitige Beendigung ohne Therapiezielerreichung (z.B. Wechsel in stationäre Behandlung, Änderung der Lebensumstände der Patientin / des Patienten oder der Psychotherapeutin / des Psychotherapeuten)
5 = einseitige vorzeitige Beendigung ohne Therapiezielerreichung durch Patientin / Patient
6 = einseitige vorzeitige Beendigung ohne Therapiezielerreichung durch Psychotherapeutin / Psychotherapeut
8 = sonstiger Grund

geändert

Ein reguläres Therapieende soll den Schlüsselwerten 1 oder 3 zugeordnet werden. Mitinbegriffen sind auch diejenigen Therapiebeendigungen, die vor Ausschöpfung des Stundenkontingents stattfinden. Sofern eine geringe Restsymptomatik bei Patientinnen und Patienten zum Zeitpunkt des Therapieendes vorliegt, sollte Schlüsselwert 1 genutzt werden.
Die Schlüsselwerte 7, 5 und 6 sind zu vergeben, sobald die Therapie vorzeitig, vor Erreichen von Therapiezielen beendet wurde. Dabei wird danach unterschieden, ob die Beendigung der Therapie aus einer gemeinsam getroffenen Entscheidung resultiert (Schlüsselwert 7) oder einseitig von der Patientin / dem Patienten (Schlüsselwert 5) bzw. der Therapeutin / dem Therapeuten (Schlüsselwert 6) ausging.
Schlüsselwert 8 (sonstiger Grund) soll nur dann ausgewählt werden, wenn die Schlüsselwerte 1 bis 7 nicht zutreffend sind; dies kann bspw. bei Wechsel des Kostenträgers oder Tod der Patientin / des Patienten der Fall sein.

105
Wurde eine Erhebung des Ergebnisses in den für die individuelle Behandlung relevanten Aspekten durchgeführt?
0 = nein
1 = ja

Im einzelnen Behandlungsfall spielt ein Spektrum an Problematiken oder Inhalten eine Rolle, das über eine Diagnose im Sinne des ICD-10-GM weit hinausgeht. Mit "relevanten Aspekten" sind daher nur die für den konkreten Behandlungsfall thematisierten Aspekte, d.h., die, die in der konkreten Behandlung patientenindividuell auch eine Rolle spielen, gemeint.
wenn Feld 105 = 1
106
Wurde die Durchführung in der Patientenakte dokumentiert?
0 = nein
1 = ja

-
107
Wurde eine Erhebung, inwieweit die patientenindividuellen Therapieziele erreicht wurden, durchgeführt?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 107 = 1
108
Wurde die Durchführung in der Patientenakte dokumentiert?
0 = nein
1 = ja

-

Anmerkungen

Anmerkung 1 - im Feld “Diagnose(n)” (ENTLDIAG) dokumentationspflichtige Kodes F00.0 = Demenz bei Alzheimer-Krankheit, mit frühem Beginn (Typ 2)
F00.1 = Demenz bei Alzheimer-Krankheit, mit spätem Beginn (Typ 1)
F00.2 = Demenz bei Alzheimer-Krankheit, atypische oder gemischte Form
F00.9 = Demenz bei Alzheimer-Krankheit, nicht näher bezeichnet
F01.0 = Vaskuläre Demenz mit akutem Beginn
F01.1 = Multiinfarkt-Demenz
F01.2 = Subkortikale vaskuläre Demenz
F01.3 = Gemischte kortikale und subkortikale vaskuläre Demenz
F01.8 = Sonstige vaskuläre Demenz
F01.9 = Vaskuläre Demenz, nicht näher bezeichnet
F02.0 = Demenz bei Pick-Krankheit
F02.1 = Demenz bei Creutzfeldt-Jakob-Krankheit
F02.2 = Demenz bei Chorea Huntington
F02.3 = Demenz bei primärem Parkinson-Syndrom
F02.4 = Demenz bei HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
F02.8 = Demenz bei anderenorts klassifizierten Krankheitsbildern
F03 = Nicht näher bezeichnete Demenz
F04 = Organisches amnestisches Syndrom, nicht durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen bedingt
F05.0 = Delir ohne Demenz
F05.1 = Delir bei Demenz
F05.8 = Sonstige Formen des Delirs
F05.9 = Delir, nicht näher bezeichnet
F06.0 = Organische Halluzinose
F06.1 = Organische katatone Störung
F06.2 = Organische wahnhafte [schizophreniforme] Störung
F06.3 = Organische affektive Störungen
F06.4 = Organische Angststörung
F06.5 = Organische dissoziative Störung
F06.6 = Organische emotional labile [asthenische] Störung
F06.7 = Leichte kognitive Störung
F06.8 = Sonstige näher bezeichnete organische psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit
F06.9 = Nicht näher bezeichnete organische psychische Störung aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit
F07.0 = Organische Persönlichkeitsstörung
F07.1 = Postenzephalitisches Syndrom
F07.2 = Organisches Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma
F07.8 = Sonstige organische Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns
F07.9 = Nicht näher bezeichnete organische Persönlichkeits- und Verhaltensstörung aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns
F09 = Nicht näher bezeichnete organische oder symptomatische psychische Störung
F10.0 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Akute Intoxikation [akuter Rausch]
F10.1 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Schädlicher Gebrauch
F10.2 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Abhängigkeitssyndrom
F10.3 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Entzugssyndrom
F10.4 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Entzugssyndrom mit Delir
F10.5 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Psychotische Störung
F11.0 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide: Akute Intoxikation [akuter Rausch]
F11.1 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide: Schädlicher Gebrauch
F11.2 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide: Abhängigkeitssyndrom
F11.3 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide: Entzugssyndrom
F11.4 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide: Entzugssyndrom mit Delir
F11.5 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide: Psychotische Störung
F12.0 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide: Akute Intoxikation [akuter Rausch]
F12.1 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide: Schädlicher Gebrauch
F12.2 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide: Abhängigkeitssyndrom
F12.3 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide: Entzugssyndrom
F12.4 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide: Entzugssyndrom mit Delir
F12.5 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide: Psychotische Störung
F13.0 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotika: Akute Intoxikation [akuter Rausch]
F13.1 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotika: Schädlicher Gebrauch
F13.2 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotika: Abhängigkeitssyndrom
F13.3 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotika: Entzugssyndrom
F13.4 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotika: Entzugssyndrom mit Delir
F13.5 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotika: Psychotische Störung
F14.0 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain: Akute Intoxikation [akuter Rausch]
F14.1 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain: Schädlicher Gebrauch
F14.2 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain: Abhängigkeitssyndrom
F14.3 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain: Entzugssyndrom
F14.4 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain: Entzugssyndrom mit Delir
F14.5 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain: Psychotische Störung
F15.0 = Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein: Akute Intoxikation [akuter Rausch]
F15.1 = Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein: Schädlicher Gebrauch
F15.2 = Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein: Abhängigkeitssyndrom
F15.3 = Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein: Entzugssyndrom
F15.4 = Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein: Entzugssyndrom mit Delir
F15.5 = Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein: Psychotische Störung
F16.0 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Halluzinogene: Akute Intoxikation [akuter Rausch]
F16.1 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Halluzinogene: Schädlicher Gebrauch
F16.2 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Halluzinogene: Abhängigkeitssyndrom
F16.3 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Halluzinogene: Entzugssyndrom
F16.4 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Halluzinogene: Entzugssyndrom mit Delir
F16.5 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Halluzinogene: Psychotische Störung
F17.0 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Akute Intoxikation [akuter Rausch]
F17.1 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Schädlicher Gebrauch
F17.2 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Abhängigkeitssyndrom
F17.3 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Entzugssyndrom
F17.4 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Entzugssyndrom mit Delir
F17.5 = Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Psychotische Störung
F18.0 = Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel: Akute Intoxikation [akuter Rausch]
F18.1 = Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel: Schädlicher Gebrauch
F18.2 = Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel: Abhängigkeitssyndrom
F18.3 = Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel: Entzugssyndrom
F18.4 = Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel: Entzugssyndrom mit Delir
F18.5 = Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel: Psychotische Störung
F19.0 = Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen: Akute Intoxikation [akuter Rausch]
F19.1 = Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen: Schädlicher Gebrauch
F19.2 = Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen: Abhängigkeitssyndrom
F19.3 = Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen: Entzugssyndrom
F19.4 = Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen: Entzugssyndrom mit Delir
F19.5 = Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen: Psychotische Störung
F20.0 = Paranoide Schizophrenie
F20.1 = Hebephrene Schizophrenie
F20.2 = Katatone Schizophrenie
F20.3 = Undifferenzierte Schizophrenie
F20.4 = Postschizophrene Depression
F20.5 = Schizophrenes Residuum
F20.6 = Schizophrenia simplex
F20.8 = Sonstige Schizophrenie
F20.9 = Schizophrenie, nicht näher bezeichnet
F21 = Schizotype Störung
F22.0 = Wahnhafte Störung
F22.8 = Sonstige anhaltende wahnhafte Störungen
F22.9 = Anhaltende wahnhafte Störung, nicht näher bezeichnet
F23.0 = Akute polymorphe psychotische Störung ohne Symptome einer Schizophrenie
F23.1 = Akute polymorphe psychotische Störung mit Symptomen einer Schizophrenie
F23.2 = Akute schizophreniforme psychotische Störung
F23.3 = Sonstige akute vorwiegend wahnhafte psychotische Störungen
F23.8 = Sonstige akute vorübergehende psychotische Störungen
F23.9 = Akute vorübergehende psychotische Störung, nicht näher bezeichnet
F24 = Induzierte wahnhafte Störung
F25.0 = Schizoaffektive Störung, gegenwärtig manisch
F25.1 = Schizoaffektive Störung, gegenwärtig depressiv
F25.2 = Gemischte schizoaffektive Störung
F25.8 = Sonstige schizoaffektive Störungen
F25.9 = Schizoaffektive Störung, nicht näher bezeichnet
F28 = Sonstige nichtorganische psychotische Störungen
F29 = Nicht näher bezeichnete nichtorganische Psychose
F30.0 = Hypomanie
F30.1 = Manie ohne psychotische Symptome
F30.2 = Manie mit psychotischen Symptomen
F30.8 = Sonstige manische Episoden
F30.9 = Manische Episode, nicht näher bezeichnet
F31.0 = Bipolare affektive Störung, gegenwärtig hypomanische Episode
F31.1 = Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome
F31.2 = Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode mit psychotischen Symptomen
F31.3 = Bipolare affektive Störung, gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode
F31.4 = Bipolare affektive Störung, gegenwärtig schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome
F31.5 = Bipolare affektive Störung, gegenwärtig schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen
F31.6 = Bipolare affektive Störung, gegenwärtig gemischte Episode
F31.7 = Bipolare affektive Störung, gegenwärtig remittiert
F31.8 = Sonstige bipolare affektive Störungen
F31.9 = Bipolare affektive Störung, nicht näher bezeichnet
F32.0 = Leichte depressive Episode
F32.1 = Mittelgradige depressive Episode
F32.2 = Schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome
F32.3 = Schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen
F32.8 = Sonstige depressive Episoden
F32.9 = Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
F33.0 = Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichte Episode
F33.1 = Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode
F33.2 = Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome
F33.3 = Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode mit psychotischen Symptomen
F33.4 = Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig remittiert
F33.8 = Sonstige rezidivierende depressive Störungen
F33.9 = Rezidivierende depressive Störung, nicht näher bezeichnet
F34.0 = Zyklothymia
F34.1 = Dysthymia
F34.8 = Sonstige anhaltende affektive Störungen
F34.9 = Anhaltende affektive Störung, nicht näher bezeichnet
F38.0 = Andere einzelne affektive Störungen
F38.1 = Andere rezidivierende affektive Störungen
F38.8 = Sonstige näher bezeichnete affektive Störungen
F39 = Nicht näher bezeichnete affektive Störung
F40.00 = Agoraphobie: Ohne Angabe einer Panikstörung
F40.01 = Agoraphobie: Mit Panikstörung
F40.1 = Soziale Phobien
F40.2 = Spezifische (isolierte) Phobien
F40.8 = Sonstige phobische Störungen
F40.9 = Phobische Störung, nicht näher bezeichnet
F41.0 = Panikstörung [episodisch paroxysmale Angst]
F41.1 = Generalisierte Angststörung
F41.2 = Angst und depressive Störung, gemischt
F41.3 = Andere gemischte Angststörungen
F41.8 = Sonstige spezifische Angststörungen
F41.9 = Angststörung, nicht näher bezeichnet
F42.0 = Vorwiegend Zwangsgedanken oder Grübelzwang
F42.1 = Vorwiegend Zwangshandlungen [Zwangsrituale]
F42.2 = Zwangsgedanken und -handlungen, gemischt
F42.8 = Sonstige Zwangsstörungen
F42.9 = Zwangsstörung, nicht näher bezeichnet
F43.0 = Akute Belastungsreaktion
F43.1 = Posttraumatische Belastungsstörung
F43.2 = Anpassungsstörungen
F43.8 = Sonstige Reaktionen auf schwere Belastung
F43.9 = Reaktion auf schwere Belastung, nicht näher bezeichnet
F44.0 = Dissoziative Amnesie
F44.1 = Dissoziative Fugue
F44.2 = Dissoziativer Stupor
F44.3 = Trance- und Besessenheitszustände
F44.4 = Dissoziative Bewegungsstörungen
F44.5 = Dissoziative Krampfanfälle
F44.6 = Dissoziative Sensibilitäts- und Empfindungsstörungen
F44.7 = Dissoziative Störungen [Konversionsstörungen], gemischt
F44.80 = Ganser-Syndrom
F44.81 = Multiple Persönlichkeit(sstörung)
F44.82 = Transitorische dissoziative Störungen [Konversionsstörungen] in Kindheit und Jugend
F44.88 = Sonstige dissoziative Störungen [Konversionsstörungen]
F44.9 = Dissoziative Störung [Konversionsstörung], nicht näher bezeichnet
F45.0 = Somatisierungsstörung
F45.1 = Undifferenzierte Somatisierungsstörung
F45.2 = Hypochondrische Störung
F45.30 = Somatoforme autonome Funktionsstörung: Herz und Kreislaufsystem
F45.31 = Somatoforme autonome Funktionsstörung: Oberes Verdauungssystem
F45.32 = Somatoforme autonome Funktionsstörung: Unteres Verdauungssystem
F45.33 = Somatoforme autonome Funktionsstörung: Atmungssystem
F45.34 = Somatoforme autonome Funktionsstörung: Urogenitalsystem
F45.37 = Somatoforme autonome Funktionsstörung: Mehrere Organe und Systeme
F45.38 = Somatoforme autonome Funktionsstörung: Sonstige Organe und Systeme
F45.39 = Somatoforme autonome Funktionsstörung: Nicht näher bezeichnetes Organ oder System
F45.40 = Anhaltende somatoforme Schmerzstörung
F45.41 = Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren
F45.8 = Sonstige somatoforme Störungen
F45.9 = Somatoforme Störung, nicht näher bezeichnet
F48.0 = Neurasthenie
F48.1 = Depersonalisations- und Derealisationssyndrom
F48.8 = Sonstige neurotische Störungen
F48.9 = Neurotische Störung, nicht näher bezeichnet
F50.00 = Anorexia nervosa, restriktiver Typ
F50.01 = Anorexia nervosa, aktiver Typ
F50.08 = Sonstige und nicht näher bezeichnete Anorexia nervosa
F50.1 = Atypische Anorexia nervosa
F50.2 = Bulimia nervosa
F50.3 = Atypische Bulimia nervosa
F50.4 = Essattacken bei anderen psychischen Störungen
F50.5 = Erbrechen bei anderen psychischen Störungen
F50.8 = Sonstige Essstörungen
F50.9 = Essstörung, nicht näher bezeichnet
F51.0 = Nichtorganische Insomnie
F51.1 = Nichtorganische Hypersomnie
F51.2 = Nichtorganische Störung des Schlaf-Wach-Rhythmus
F51.3 = Schlafwandeln [Somnambulismus]
F51.4 = Pavor nocturnus
F51.5 = Albträume [Angstträume]
F51.8 = Sonstige nichtorganische Schlafstörungen
F51.9 = Nichtorganische Schlafstörung, nicht näher bezeichnet
F52.0 = Mangel oder Verlust von sexuellem Verlangen
F52.1 = Sexuelle Aversion und mangelnde sexuelle Befriedigung
F52.2 = Versagen genitaler Reaktionen
F52.3 = Orgasmusstörung
F52.4 = Ejaculatio praecox
F52.5 = Nichtorganischer Vaginismus
F52.6 = Nichtorganische Dyspareunie
F52.7 = Gesteigertes sexuelles Verlangen
F52.8 = Sonstige sexuelle Funktionsstörungen, nicht verursacht durch eine organische Störung oder Krankheit
F52.9 = Nicht näher bezeichnete sexuelle Funktionsstörung, nicht verursacht durch eine organische Störung oder Krankheit
F53.0 = Leichte psychische und Verhaltensstörungen im Wochenbett, anderenorts nicht klassifiziert
F53.1 = Schwere psychische und Verhaltensstörungen im Wochenbett, anderenorts nicht klassifiziert
F53.8 = Sonstige psychische und Verhaltensstörungen im Wochenbett, anderenorts nicht klassifiziert
F53.9 = Psychische Störung im Wochenbett, nicht näher bezeichnet
F54 = Psychologische Faktoren oder Verhaltensfaktoren bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
F55.0 = Schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen: Antidepressiva
F55.1 = Schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen: Laxanzien
F55.2 = Schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen: Analgetika
F55.3 = Schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen: Antazida
F55.4 = Schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen: Vitamine
F55.5 = Schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen: Steroide und Hormone
F55.6 = Schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen: Pflanzen oder Naturheilmittel
F55.8 = Schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen: Sonstige Substanzen
F55.9 = Schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen: Nicht näher bezeichnete Substanz
F59 = Nicht näher bezeichnete Verhaltensauffälligkeiten bei körperlichen Störungen und Faktoren
F60.0 = Paranoide Persönlichkeitsstörung
F60.1 = Schizoide Persönlichkeitsstörung
F60.2 = Dissoziale Persönlichkeitsstörung
F60.30 = Emotional instabile Persönlichkeitsstörung: Impulsiver Typ
F60.31 = Emotional instabile Persönlichkeitsstörung: Borderline-Typ
F60.4 = Histrionische Persönlichkeitsstörung
F60.5 = Anankastische [zwanghafte] Persönlichkeitsstörung
F60.6 = Ängstliche (vermeidende) Persönlichkeitsstörung
F60.7 = Abhängige (asthenische) Persönlichkeitsstörung
F60.8 = Sonstige spezifische Persönlichkeitsstörungen
F60.9 = Persönlichkeitsstörung, nicht näher bezeichnet
F61 = Kombinierte und andere Persönlichkeitsstörungen
F62.0 = Andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung
F62.1 = Andauernde Persönlichkeitsänderung nach psychischer Krankheit
F62.80 = Andauernde Persönlichkeitsänderung bei chronischem Schmerzsyndrom
F62.88 = Sonstige andauernde Persönlichkeitsänderungen
F62.9 = Andauernde Persönlichkeitsänderung, nicht näher bezeichnet
F63.0 = Pathologisches Spielen
F63.1 = Pathologische Brandstiftung [Pyromanie]
F63.2 = Pathologisches Stehlen [Kleptomanie]
F63.3 = Trichotillomanie
F63.8 = Sonstige abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle
F63.9 = Abnorme Gewohnheit und Störung der Impulskontrolle, nicht näher bezeichnet
F64.0 = Transsexualismus
F64.1 = Transvestitismus unter Beibehaltung beider Geschlechtsrollen
F64.2 = Störung der Geschlechtsidentität des Kindesalters
F64.8 = Sonstige Störungen der Geschlechtsidentität
F64.9 = Störung der Geschlechtsidentität, nicht näher bezeichnet
F65.0 = Fetischismus
F65.1 = Fetischistischer Transvestitismus
F65.2 = Exhibitionismus
F65.3 = Voyeurismus
F65.4 = Pädophilie
F65.5 = Sadomasochismus
F65.6 = Multiple Störungen der Sexualpräferenz
F65.8 = Sonstige Störungen der Sexualpräferenz
F65.9 = Störung der Sexualpräferenz, nicht näher bezeichnet
F66.0 = Sexuelle Reifungskrise
F66.1 = Ichdystone Sexualorientierung
F66.2 = Sexuelle Beziehungsstörung
F66.8 = Sonstige psychische und Verhaltensstörungen in Verbindung mit der sexuellen Entwicklung und Orientierung
F66.9 = Psychische und Verhaltensstörung in Verbindung mit der sexuellen Entwicklung und Orientierung, nicht näher bezeichnet
F68.0 = Entwicklung körperlicher Symptome aus psychischen Gründen
F68.1 = Artifizielle Störung [absichtliches Erzeugen oder Vortäuschen von körperlichen oder psychischen Symptomen oder Behinderungen]
F68.8 = Sonstige näher bezeichnete Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
F69 = Nicht näher bezeichnete Persönlichkeits- und Verhaltensstörung
F70.0 = Leichte Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
F70.1 = Leichte Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
F70.8 = Leichte Intelligenzminderung: Sonstige Verhaltensstörung
F70.9 = Leichte Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
F71.0 = Mittelgradige Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
F71.1 = Mittelgradige Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
F71.8 = Mittelgradige Intelligenzminderung: Sonstige Verhaltensstörung
F71.9 = Mittelgradige Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
F72.0 = Schwere Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
F72.1 = Schwere Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
F72.8 = Schwere Intelligenzminderung: Sonstige Verhaltensstörung
F72.9 = Schwere Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
F73.0 = Schwerste Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
F73.1 = Schwerste Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
F73.8 = Schwerste Intelligenzminderung: Sonstige Verhaltensstörung
F73.9 = Schwerste Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
F74.0 = Dissoziierte Intelligenz: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
F74.1 = Dissoziierte Intelligenz: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
F74.8 = Dissoziierte Intelligenz: Sonstige Verhaltensstörung
F74.9 = Dissoziierte Intelligenz: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
F78.0 = Andere Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
F78.1 = Andere Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
F78.8 = Andere Intelligenzminderung: Sonstige Verhaltensstörung
F78.9 = Andere Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
F79.0 = Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
F79.1 = Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
F79.8 = Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung: Sonstige Verhaltensstörung
F79.9 = Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
F80.0 = Artikulationsstörung
F80.1 = Expressive Sprachstörung
F80.20 = Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung [AVWS]
F80.28 = Sonstige rezeptive Sprachstörung
F80.3 = Erworbene Aphasie mit Epilepsie [Landau-Kleffner-Syndrom]
F80.8 = Sonstige Entwicklungsstörungen des Sprechens oder der Sprache
F80.9 = Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet
F81.0 = Lese- und Rechtschreibstörung
F81.1 = Isolierte Rechtschreibstörung
F81.2 = Rechenstörung
F81.3 = Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten
F81.8 = Sonstige Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten
F81.9 = Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten, nicht näher bezeichnet
F82.0 = Umschriebene Entwicklungsstörung der Grobmotorik
F82.1 = Umschriebene Entwicklungsstörung der Fein- und Graphomotorik
F82.2 = Umschriebene Entwicklungsstörung der Mundmotorik
F82.9 = Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet
F83 = Kombinierte umschriebene Entwicklungsstörungen
F84.0 = Frühkindlicher Autismus
F84.1 = Atypischer Autismus
F84.2 = Rett-Syndrom
F84.3 = Andere desintegrative Störung des Kindesalters
F84.4 = Überaktive Störung mit Intelligenzminderung und Bewegungsstereotypien
F84.5 = Asperger-Syndrom
F84.8 = Sonstige tief greifende Entwicklungsstörungen
F84.9 = Tief greifende Entwicklungsstörung, nicht näher bezeichnet
F88 = Andere Entwicklungsstörungen
F89 = Nicht näher bezeichnete Entwicklungsstörung
F90.0 = Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung
F90.1 = Hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens
F90.8 = Sonstige hyperkinetische Störungen
F90.9 = Hyperkinetische Störung, nicht näher bezeichnet
F91.0 = Auf den familiären Rahmen beschränkte Störung des Sozialverhaltens
F91.1 = Störung des Sozialverhaltens bei fehlenden sozialen Bindungen
F91.2 = Störung des Sozialverhaltens bei vorhandenen sozialen Bindungen
F91.3 = Störung des Sozialverhaltens mit oppositionellem, aufsässigem Verhalten
F91.8 = Sonstige Störungen des Sozialverhaltens
F91.9 = Störung des Sozialverhaltens, nicht näher bezeichnet
F92.0 = Störung des Sozialverhaltens mit depressiver Störung
F92.8 = Sonstige kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen
F92.9 = Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen, nicht näher bezeichnet
F93.0 = Emotionale Störung mit Trennungsangst des Kindesalters
F93.1 = Phobische Störung des Kindesalters
F93.2 = Störung mit sozialer Ängstlichkeit des Kindesalters
F93.3 = Emotionale Störung mit Geschwisterrivalität
F93.8 = Sonstige emotionale Störungen des Kindesalters
F93.9 = Emotionale Störung des Kindesalters, nicht näher bezeichnet
F94.0 = Elektiver Mutismus
F94.1 = Reaktive Bindungsstörung des Kindesalters
F94.2 = Bindungsstörung des Kindesalters mit Enthemmung
F94.8 = Sonstige Störungen sozialer Funktionen mit Beginn in der Kindheit
F94.9 = Störung sozialer Funktionen mit Beginn in der Kindheit, nicht näher bezeichnet
F95.0 = Vorübergehende Ticstörung
F95.1 = Chronische motorische oder vokale Ticstörung
F95.2 = Kombinierte vokale und multiple motorische Tics [Tourette-Syndrom]
F95.8 = Sonstige Ticstörungen
F95.9 = Ticstörung, nicht näher bezeichnet
F98.00 = Enuresis nocturna
F98.01 = Enuresis diurna
F98.02 = Enuresis nocturna et diurna
F98.08 = Sonstige und nicht näher bezeichnete nichtorganische Enuresis
F98.1 = Nichtorganische Enkopresis
F98.2 = Fütterstörung im frühen Kindesalter
F98.3 = Pica im Kindesalter
F98.40 = Stereotype Bewegungsstörungen: Ohne Selbstverletzung
F98.41 = Stereotype Bewegungsstörungen: Mit Selbstverletzung
F98.49 = Stereotype Bewegungsstörungen: Ohne Angabe einer Selbstverletzung
F98.5 = Stottern [Stammeln]
F98.6 = Poltern
F98.80 = Aufmerksamkeitsstörung ohne Hyperaktivität mit Beginn in der Kindheit und Jugend
F98.88 = Sonstige näher bezeichnete Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
F98.9 = Nicht näher bezeichnete Verhaltens- oder emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
F99 = Psychische Störung ohne nähere Angabe