Es wird nach der letzten Wartung im
Zeitraum bis zum
Ablauf des Erfassungsjahres gefragt. Es sollen daher nur Wartungen bis
Ende 2017 dokumentiert werden. Ist bisher keine Wartung erfolgt, ist das Beschaffungsdatum des Gerätes einzutragen.
Bei mehreren Siegelnahtgeräten in der Einrichtung bzw. beim
Dienstleister ist das Datum für das zuletzt gewartete
Gerät
einzutragen.
Es besteht eine allgemeine Pflicht zur Wartung und
Instandhaltungsprüfung nach §7 MPBetreibV. Die
Wartung ist
nicht mit der bloßen Funktionsprüfung nach
§4 (6)
MPBetreibV oder der bloßen Reinigung des Geräts
gleichzusetzen. Unter
Sicherstellung von §7 MPBetreibV kann die Wartung des
Reinigungs- und Desinfektionsgeräts auch intern erfolgen. Sie
ist
im Ergebnis schriftlich zu dokumentieren (Gerätehandbuch,
Abschnitt
„Wartungs- und Reparaturdokumentation“). Es wird
auf
einschlägige Leitlinien des RKI und Informationsschriften der
KBV
verwiesen: „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“
(
http://www.rki.de) und
“Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in Arztpraxis und im MVZ“ (
http://www.kvb.de) sowie „Leitlinie für die Validierung der Verpackungsprozesse nach DIN EN ISO 11607-2“ (
http://www.dgsv-ev.de)
Es soll über die Sterilgutaufbereitung der OP-Instrumente inkl.
Anästhesie berichtet werden, nicht über die Aufbereitung der
Instrumente des Sprechstundenalltags. Die Frage ist bei Praxen mit
eigenem OP für die Sterilgutversorgung in diesem Bereich zu
beantworten, auch wenn Operationen ggf. zusätzlich in Fremd-OPs
durchgeführt werden. Leistungserbringer, die in mehreren Fremd-OPs
operieren, sollen die Frage für den Bereich beantworten, in dem
sie die meisten Operationen durchführen. Ggf. ist die Angabe von
den beauftragten Dienstleistern einzuholen.
Bei teilweiser oder gänzlich eigener Aufbereitung ist die Frage
nur auf die eigene Aufbereitung bezogen zu beantworten. Bei
vollständiger Vergabe an einen externen Dienstleister soll sich
die Angabe auf die Aufbereitung bei diesem Dienstleister beziehen.
Werden für eine OP-Stätte mehrere Dienstleister vom
Leistungserbringer verpflichtet, so ist die Angabe für jenen
Dienstleister einzutragen, der das Sterilgut mit der höchsten
Risikoklasse aufbereitet.