Es soll über die Sterilgutaufbereitung der
OP-Instrumente inkl. Anästhesie berichtet werden, nicht über
die Aufbereitung der Instrumente des Sprechstundenalltags. Die Frage
ist bei Praxen mit eigenem OP für die Sterilgutversorgung in
diesem Bereich zu beantworten, auch wenn Operationen ggf.
zusätzlich in Fremd-OPs durchgeführt werden.
Leistungserbringer, die in mehreren Fremd-OPs operieren, sollen die
Fragen 18 bis 35 für den Bereich beantworten, in dem sie die
meisten Operationen durchführen. Ggf. sind einzelne Angaben von
den beauftragten Dienstleistern einzuholen.
Bei teilweiser oder gänzlich eigener Aufbereitung ist die Frage nur auf die eigene Aufbereitung bezogen zu beantworten. Bei vollständiger Vergabe an einen externen Dienstleister soll sich die Angabe auf die Aufbereitung bei diesem Dienstleister beziehen. Werden für eine OP-Stätte mehrere Dienstleister vom Leistungserbringer verpflichtet, so sind die Angaben für jenen Dienstleister einzutragen, der das Sterilgut mit der höchsten Risikoklasse aufbereitet.