Die Frage nach einer postoperativen
Wundinfektion
gründet sich auf ein ärztliches Urteil, das in der
Patientenakte dokumentiert sein muss.
Es kann sich um das Gebiet einer Operation aus diesem
Krankenhausaufenthalt oder einer vorangegangenen stationären
oder
ambulanten Operation handeln. Das Datenfeld bezieht sich nur auf
Infektionen in Wundgebieten nach perkutaner oder transrektaler
Schnitt-Operation und sich hieraus ggf. entwickelnder Sepsis.
Infektionen nach endoskopischen Eingriffen oder (Stanz-)Biopsien oder
Harnkathetern etc. bleiben ausgeschlossen.
Eine postoperative
Wundinfektion
(Surgical Site Infection) ist nur dann anzugeben, wenn ein kausaler
Bezug zur Operation als wahrscheinlich angesehen wird (primäre
postoperative Wundinfektion). Haben die Infektion im früheren
OP-Gebiet oder die postoperative Sepsis eine andere Genese
(sekundärer Infektherd im OP-Gebiet bei anderer Infektion, z.B.
ZVK-Bakteriämie, Harnwegsinfekt, Pneumonie etc./Infektion
durch
postoperativen Unfall/Endokarditis nach Zahnextraktion oder
Polypektomie im Dickdarm, systemische Infektionskrankheiten etc.), so
ist hier ein „nein“ einzutragen.
Eine
Prüfung, ob bestimmte
Tracer-Operationen in einem definierten Zeitintervall vorlagen, ist
hier nicht durchzuführen. Dies geschieht durch die
Bundesauswertungsstelle nach patientenbezogener Verknüpfung
mit
Sozialdaten bei den Krankenkassen.
Die Infektionen können durch endogene oder
exogene
Infektionserreger hervorgerufen worden sein. Eine reine Kolonisation
(Anwesenheit von Erregern auf der Haut, Schleimhaut, in offenen Wunden,
in Exkreten oder Sekreten ohne klinische Symptome) ist keine Infektion.
Pin-Infektionen in Form von kutanen Mikroabszessen bei einem Fixateur externe
sind nicht als postoperative Wundinfektion zu werten.
Entzündungen nicht infektiöser Genese (z.B.
alkoholtoxische Pankreatitis) werden nicht erfasst.