Summe aller Tage, an denen bei dem Kind ein ZVK lag.
Die Summe ist bei Verlegung bzw. Rückverlegung auch von der
aufnehmenden Klinik anzugeben. Jeder angebrochene Tag an dem ein ZVK
mehr als 12 Stunden liegt, wird als Liegetag gezählt. Bei Kindern
mit mehreren gleichzeitig vorhandenen ZVK wird nur ein ZVK
gezählt. Die ZVK-Liegetage sind ebenso für Fälle
anzugeben, die nicht über das NEO-KISS erfasst wurden (z.B.
Fälle die auf Herzchirurgie oder Kinderchirurgie auslösen,
Geburtsgewicht >1500g und Entlassung >1800g). (Die Bedeutung von
ZVK, Liegetage, Septitiden/SIRS erfolgt in Anlehnung an das NEO-KISS).