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Versichertenart
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 1 Versichertenart
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besonderer Personenkreis
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 2 Besonderer Personenkreis
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5 |
Die eGK-Versichertennummer des Patienten liegt auch zum Entlassungszeitpunkt nicht vor.
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Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden |
Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
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8 |
behandelnder Standort (OPS)
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Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
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14.1 |
Körpergröße
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Bitte die Körpergröße des Patienten in ganzen Zentimetern angeben. |
Bitte die Körpergröße des Patienten in ganzen Zentimetern angeben. Angabe der Größe gemessen (nicht geschätzt) |
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15.1 |
Körpergewicht bei Aufnahme
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Bitte das Körpergewicht des Patienten bei Aufnahme in die leistungserbringende Abteilung in Kilogramm angeben.
Gerundet auf volle kg. |
Bitte das Körpergewicht des Patienten bei Aufnahme in die Herzchirurgie in Kilogramm angeben. Angabe des Gewichts gewogen (nicht geschätzt). Gerundet auf volle kg. |
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16 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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39 |
Operation
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Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
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Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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42.1 |
Dosis-Flächen-Produkt
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Bei Werten nahe 0 (cGy)* cm² kann 0 (cGy)* cm² als Wert eingetragen werden.
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42.2 |
Dosis-Flächen-Produkt nicht bekannt
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Dieses Feld ist mit „ja“ zu beantworten,
wenn eine Durchleuchtung durchgeführt wurde, aber das
Dosis-Flächen-Produkt nicht bekannt ist.
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43 |
System
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Bitte wählen Sie den Schlüsselwert, der dem
maximal möglichen Funktionsumfang des implantierten Systems
entspricht.
• VVI: SM-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Ventrikel • AAI: SM-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Vorhof • DDD: SM-Aggregat mit 2 aktiven Sonden (eine Sonde im rechten Vorhof, eine im rechten Ventrikel) • VDD: SM-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Ventrikel, die über die Möglichkeit einer Vorhofwahrnehmung verfügt • CRT-System mit Vorhofsonde: SM-Aggregat mit 3 aktiven Sonden (eine im rechten Vorhof, eine im rechten Ventrikel, eine im Bereich des linken Ventrikels, z.B. in einer Koronarvene oder epimyokardial) • CRT-System ohne Vorhofsonde: SM-Aggregat mit 2 aktiven Sonden (eine im rechten Ventrikel, eine im Bereich des linken Ventrikels, z.B. in einer Koronarvene oder epimyokardial) • sonstiges: SM-Aggregat mit Sondenkonfigurationen, die von den o.g. Schlüsseln (1 bis 6) nicht erfasst werden |
Bitte wählen Sie den Schlüsselwert, der dem
maximal möglichen Funktionsumfang des implantierten Systems
entspricht.
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56 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017 |
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58 |
Entlassungsdiagnose(n)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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09/2
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2 |
Versichertenart
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 1 Versichertenart
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3 |
besonderer Personenkreis
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 2 Besonderer Personenkreis
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09/2
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5 |
Die eGK-Versichertennummer des Patienten liegt auch zum Entlassungszeitpunkt nicht vor.
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Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden |
Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
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09/2
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8 |
behandelnder Standort (OPS)
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Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
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14 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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18 |
Operation
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Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
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Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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09/2
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20 |
System
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Bitte wählen Sie den Schlüsselwert, der dem
maximal möglichen Funktionsumfang des implantierten Systems
entspricht.
• VVI: SM-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Ventrikel • AAI: SM-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Vorhof • DDD: SM-Aggregat mit 2 aktiven Sonden (eine Sonde im rechten Vorhof, eine im rechten Ventrikel) • VDD: SM-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Ventrikel, die über die Möglichkeit einer Vorhofwahrnehmung verfügt • CRT-System mit Vorhofsonde: SM-Aggregat mit 3 aktiven Sonden (eine im rechten Vorhof, eine im rechten Ventrikel, eine im Bereich des linken Ventrikels, z.B. in einer Koronarvene oder epimyokardial) • CRT-System ohne Vorhofsonde: SM-Aggregat mit 2 aktiven Sonden (eine im rechten Ventrikel, eine im Bereich des linken Ventrikels, z.B. in einer Koronarvene oder epimyokardial) • sonstiges: SM-Aggregat mit Sondenkonfigurationen, die von den o.g. Schlüsseln (1 bis 6) nicht erfasst werden |
Bitte wählen Sie den Schlüsselwert, der dem
maximal möglichen Funktionsumfang des implantierten Systems
entspricht.
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09/2
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28 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017 |
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09/2
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30 |
Entlassungsdiagnose(n)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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2 |
Versichertenart
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 1 Versichertenart
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besonderer Personenkreis
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 2 Besonderer Personenkreis
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Die eGK-Versichertennummer des Patienten liegt auch zum Entlassungszeitpunkt nicht vor.
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Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden |
Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
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behandelnder Standort (OPS)
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Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
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09/3
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14 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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09/3
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22 |
Operation
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Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
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Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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09/3
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24 |
aktives System (nach dem Eingriff)
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Bitte wählen Sie den Schlüsselwert, der dem
maximal möglichen Funktionsumfang des implantierten Systems
entspricht.
• VVI: SM-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Ventrikel • AAI: SM-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Vorhof • DDD: SM-Aggregat mit 2 aktiven Sonden (eine Sonde im rechten Vorhof, eine im rechten Ventrikel) • VDD: SM-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Ventrikel, die über die Möglichkeit einer Vorhofwahrnehmung verfügt • CRT-System mit Vorhofsonde: SM-Aggregat mit 3 aktiven Sonden (eine im rechten Vorhof, eine im rechten Ventrikel, eine im Bereich des linken Ventrikels, z.B. in einer Koronarvene oder epimyokardial) • CRT-System ohne Vorhofsonde: SM-Aggregat mit 2 aktiven Sonden (eine im rechten Ventrikel, eine im Bereich des linken Ventrikels, z.B. in einer Koronarvene oder epimyokardial) • sonstiges: SM-Aggregat mit Sondenkonfigurationen, die von den o.g. Schlüsseln (1 bis 6) nicht erfasst werden |
Bitte wählen Sie den Schlüsselwert, der dem
maximal möglichen Funktionsumfang des implantierten Systems
entspricht.
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09/3
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25 |
Art des Vorgehens
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Bei Aggregatwechsel hier "Neuimplantation" eintragen; die Explantation bzw. Stilllegung des alten Schrittmacher-Aggregats muss nicht mehr gesondert dokumentiert werden. |
Bei Systemwechsel hier "Neuimplantation" eintragen, analog bei (Postoperativ funktionell nicht mehr aktive Anteile des SM-Systems/Schrittmacher-Aggregat) Art des Vorgehens "Explantation" bzw. "Stilllegung" eintragen. |
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09/3
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26 |
Art des Vorgehens
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Bei Sondenwechsel hier „Neuimplantation“ eintragen; die Explantation bzw. Stilllegung der alten Sonde muss nicht mehr gesondert dokumentiert werden. |
Bei Sondenwechsel hier „Neuimplantation“ eintragen, analog bei (Postoperativ funktionell nicht mehr aktive Anteile des SM-Systems/Schrittmachersonden/Vorhof) Art des Vorgehens „Explantation“ bzw. „Stilllegung“ eintragen |
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09/3
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29 |
Art des Vorgehens
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Bei Sondenwechsel hier „Neuimplantation“ eintragen; die
Explantation bzw. Stilllegung der alten Sonde muss nicht mehr gesondert
dokumentiert werden.
Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur aktiven Pace-/Sense-Sonde des Schrittmachersystems. Dies gilt auch für den Ausnahmefall, dass die Pace-/Sense-Sonde im linken Ventrikel platziert wurde. |
Bei Sondenwechsel hier „Neuimplantation“ eintragen, analog bei (Postoperativ funktionell nicht mehr aktive Anteile des SM-Systems/Schrittmachersonden/Ventrikel/Rechtsventrikuläre Sonde) Art des Vorgehens „Explantation“ bzw. „Stilllegung“ eintragen. Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur aktiven Pace-/Sense-Sonde des Schrittmachersystems. Dies gilt auch für den Ausnahmefall, dass die Pace-/Sense-Sonde im linken Ventrikel platziert wurde. |
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09/3
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32 |
Art des Vorgehens
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Bei Sondenwechsel hier "Neuimplantation" eintragen; die Explantation bzw. Stilllegung der alten Sonde muss nicht mehr gesondert dokumentiert werden. Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur aktiven linksventrikulären Sonde des CRT-P-Systems |
Bei Sondenwechsel hier "Neuimplantation" eintragen, analog bei (Postoperativ funktionell nicht mehr aktive Anteile des SM-Systems/Schrittmachersonden/Ventrikel/Linksventrikuläre Sonde) Art des Vorgehens "Explantation" bzw. „Stilllegung“ eintragen. Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur aktiven linksventrikulären Sonde des CRT-P-Systems. |
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09/3
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34 |
explantiertes System
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Bitte wählen Sie den Schlüssel, der dem
maximal möglichen Funktionsumfang des explantierten Systems
entspricht.
• VVI: SM-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Ventrikel • AAI: SM-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Vorhof • DDD: SM-Aggregat mit 2 aktiven Sonden (eine Sonde im rechten Vorhof, eine im rechten Ventrikel) • VDD: SM-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Ventrikel, die über die Möglichkeit einer Vorhofwahrnehmung verfügt • CRT-System mit Vorhofsonde: SM-Aggregat mit 3 aktiven Sonden (eine im rechten Vorhof, eine im rechten Ventrikel, eine im Bereich des linken Ventrikels, z.B. in einer Koronarvene oder epimyokardial) • CRT-System ohne Vorhofsonde: SM-Aggregat mit 2 aktiven Sonden (eine im rechten Ventrikel, eine im Bereich des linken Ventrikels, z.B. in einer Koronarvene oder epimyokardial) • sonstiges: SM-Aggregat mit Sondenkonfigurationen, die von den o.g. Schlüsseln (1 bis 6) nicht erfasst werden. |
Bitte wählen Sie den Schlüssel, der dem
maximal möglichen Funktionsumfang des explantierten Systems
entspricht.
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09/3
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39 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017 |
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09/3
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41 |
Entlassungsdiagnose(n)
|
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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09/4
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2 |
Versichertenart
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 1 Versichertenart
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-
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09/4
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3 |
besonderer Personenkreis
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 2 Besonderer Personenkreis
|
-
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09/4
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5 |
Die eGK-Versichertennummer des Patienten liegt auch zum Entlassungszeitpunkt nicht vor.
|
Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden |
Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
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09/4
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8 |
behandelnder Standort (OPS)
|
Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
-
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09/4
|
14.1 |
Körpergröße
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Bitte die Körpergröße des Patienten in ganzen Zentimetern angeben. |
Bitte die Körpergröße des Patienten in ganzen Zentimetern angeben. Angabe der Größe gemessen (nicht geschätzt) |
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09/4
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15.1 |
Körpergewicht bei Aufnahme
|
Bitte das Körpergewicht des Patienten bei Aufnahme in die leistungserbringende Abteilung in Kilogramm angeben.
Gerundet auf volle kg. |
Bitte das Körpergewicht des Patienten bei Aufnahme in die Herzchirurgie in Kilogramm angeben. Angabe des Gewichts gewogen (nicht geschätzt). Gerundet auf volle kg. |
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09/4
|
16 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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09/4
|
46 |
Operation
|
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
|
Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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09/4
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49.1 |
Dosis-Flächen-Produkt
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Bei Werten nahe 0 (cGy)* cm² kann 0 (cGy)* cm² als Wert eingetragen werden.
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-
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09/4
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49.2 |
Dosis-Flächen-Produkt nicht bekannt
|
Dieses Feld ist mit „ja“ zu beantworten,
wenn eine Durchleuchtung durchgeführt wurde, aber das
Dosis-Flächen-Produkt nicht bekannt ist.
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-
|
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09/4
|
50 |
System
|
Bitte wählen Sie den Schlüsselwert, der dem maximal möglichen Funktionsumfang des implantierten Systems entspricht. • VVI: ICD-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Ventrikel • DDD: ICD-Aggregat mit 2 aktiven Sonden (eine Sonde im rechten Vorhof, eine im rechten Ventrikel) • VDD: ICD-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Ventrikel, die über die Möglichkeit einer Vorhofwahrnehmung verfügt • CRT-System mit Vorhofsonde: ICD-Aggregat mit 3 aktiven Sonden (eine im rechten Vorhof, eine im rechten Ventrikel, eine im Bereich des linken Ventrikels, z.B. in einer Koronarvene oder epimyokardial) • CRT-System ohne Vorhofsonde: ICD-Aggregat mit 2 aktiven Sonden (eine im rechten Ventrikel, eine im Bereich des linken Ventrikels, z.B. in einer Koronarvene oder epimyokardial) • subkutaner ICD: ICD-Aggregat mit Sonde im Bereich des Subkutangewebes ohne Sonde im venösen System • sonstiges: ICD-Aggregat mit Sondenkonfigurationen, die von den o.g. Schlüsseln (1 bis 6) nicht erfasst werden. |
Bitte wählen Sie den Schlüsselwert, der
dem maximal möglichen Funktionsumfang des implantierten Systems
entspricht.
|
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09/4
|
66 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017 |
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09/4
|
68 |
Entlassungsdiagnose(n)
|
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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09/5
|
2 |
Versichertenart
|
Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 1 Versichertenart
|
-
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09/5
|
3 |
besonderer Personenkreis
|
Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 2 Besonderer Personenkreis
|
-
|
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09/5
|
5 |
Die eGK-Versichertennummer des Patienten liegt auch zum Entlassungszeitpunkt nicht vor.
|
Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden |
Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
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09/5
|
8 |
behandelnder Standort (OPS)
|
Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
-
|
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09/5
|
14 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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09/5
|
18 |
Operation
|
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
|
Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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09/5
|
20 |
System
|
Bitte wählen Sie den Schlüsselwert, der dem maximal möglichen Funktionsumfang des implantierten Systems entspricht. • VVI: ICD-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Ventrikel • DDD: ICD-Aggregat mit 2 aktiven Sonden (eine Sonde im rechten Vorhof, eine im rechten Ventrikel) • VDD: ICD-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Ventrikel, die über die Möglichkeit einer Vorhofwahrnehmung verfügt • CRT-System mit Vorhofsonde: ICD-Aggregat mit 3 aktiven Sonden (eine im rechten Vorhof, eine im rechten Ventrikel, eine im Bereich des linken Ventrikels, z.B. in einer Koronarvene oder epimyokardial) • CRT-System ohne Vorhofsonde: ICD-Aggregat mit 2 aktiven Sonden (eine im rechten Ventrikel, eine im Bereich des linken Ventrikels, z.B. in einer Koronarvene oder epimyokardial) • subkutaner ICD: ICD-Aggregat mit Sonde im Bereich des Subkutangewebes ohne Sonde im venösen System • sonstiges: ICD-Aggregat mit Sondenkonfigurationen, die von den o.g. Schlüsseln (1 bis 6) nicht erfasst werden. |
Bitte wählen Sie den Schlüsselwert, der
dem maximal möglichen Funktionsumfang des implantierten Systems
entspricht.
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09/5
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28 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017 |
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09/5
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30 |
Entlassungsdiagnose(n)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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09/6
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2 |
Versichertenart
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 1 Versichertenart
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09/6
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3 |
besonderer Personenkreis
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 2 Besonderer Personenkreis
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09/6
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5 |
Die eGK-Versichertennummer des Patienten liegt auch zum Entlassungszeitpunkt nicht vor.
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Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden |
Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
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09/6
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8 |
behandelnder Standort (OPS)
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Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
-
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09/6
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14 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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09/6
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21 |
Operation
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Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
|
Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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09/6
|
22 |
aktives System (nach dem Eingriff)
|
Bitte wählen Sie den Schlüssel, der dem
maximal möglichen Funktionsumfang des implantierten Systems
entspricht.
• VVI: ICD-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Ventrikel • DDD: ICD-Aggregat mit 2 aktiven Sonden (eine Sonde im rechten Vorhof, eine im rechten Ventrikel) • VDD: ICD-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Ventrikel, die über die Möglichkeit einer Vorhofwahrnehmung verfügt • CRT-System mit Vorhofsonde: ICD-Aggregat mit 3 aktiven Sonden (eine im rechten Vorhof, eine im rechten Ventrikel, eine im Bereich des linken Ventrikels, z.B. in einer Koronarvene oder epimyokardial) • CRT-System ohne Vorhofsonde: ICD-Aggregat mit 2 aktiven Sonden (eine im rechten Ventrikel, eine im Bereich des linken Ventrikels, z.B. in einer Koronarvene oder epimyokardial) • subkutaner ICD: ICD-Aggregat mit Sonde im Bereich des Subkutangewebes ohne Sonde im venösen System • sonstiges: ICD-Aggregat mit Sondenkonfigurationen, die von den o.g. Schlüsseln (1 bis 6) nicht erfasst werden. |
Bitte wählen Sie den Schlüssel, der dem
maximal möglichen Funktionsumfang des implantierten Systems
entspricht.
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09/6
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25 |
explantiertes System
|
Bitte wählen Sie den Schlüssel, der dem
maximal möglichen Funktionsumfang des explantierten Systems
entspricht.
• VVI: ICD-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Ventrikel • DDD: ICD-Aggregat mit 2 aktiven Sonden (eine Sonde im rechten Vorhof, eine im rechten Ventrikel) • VDD: ICD-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Ventrikel, die über die Möglichkeit einer Vorhofwahrnehmung verfügt • CRT-System mit Vorhofsonde: ICD-Aggregat mit 3 aktiven Sonden (eine im rechten Vorhof, eine im rechten Ventrikel, eine im Bereich des linken Ventrikels, z.B. in einer Koronarvene oder epimyokardial) • CRT-System ohne Vorhofsonde: ICD-Aggregat mit 2 aktiven Sonden (eine im rechten Ventrikel, eine im Bereich des linken Ventrikels, z.B. in einer Koronarvene oder epimyokardial) • subkutaner ICD: ICD-Aggregat mit Sonde im Bereich des Subkutangewebes ohne Sonde im venösen System • sonstiges: ICD-Aggregat mit Sondenkonfigurationen, die von den o.g. Schlüsseln (1 bis 6) nicht erfasst werden. |
Bitte wählen Sie den Schlüssel, der dem
maximal möglichen Funktionsumfang des explantierten Systems
entspricht.
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09/6
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57 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017 |
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09/6
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59 |
Entlassungsdiagnose(n)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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10/2
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3 |
behandelnder Standort (OPS)
|
Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
-
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9 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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10/2
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10 |
Lag vor der Prozedur ein Schlaganfall vor?
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akuter/progredienter ischämischer Schlaganfall:
Bei einem akuten Schlaganfall handelt es sich um ein plötzlich
einsetzendes neurologisches Defizit mit Hemiplegie, Hemiparese,
Aphasie, Blickwendung und ggf. einsetzenden Bewusstseinsstörungen.
Beim progredienten ischämischen Schlaganfall
("Stroke-in-evolution" oder "progressive-stroke") handelt es sich um
ein akut einsetzendes neurologisches Defizit wechselnden Schweregrades
mit innerhalb von Stunden oder Tagen einsetzender schrittweiser
Verschlechterung.
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-
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10/2
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33 |
Prozedur(en)
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In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen
für die Seitenbezeichnung
eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig)
eingeführt. Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig
vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die
Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen
Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen
werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet.
Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung wird hinter dem
Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein
erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel.
Beispiel: Für den OPS-Kode 5-381.01 (Endarteriektomie:
Arterien Kopf, extrakraniell, und Hals: A. carotis communis mit Sinus
caroticus) als Einschlussprozedur für den Datensatz
Karotis-Revaskularisation ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der
Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-381.01:R,
5-381.01:L oder 5-381.01:B. Die Dokumentation des Kodes 5-381.01 ohne
Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Eingriffe sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist. |
Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig) eingeführt. Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel. Beispiel: Für den OPS-Kode 5-381.01 (Endarteriektomie: Arterien Kopf, extrakraniell, und Hals: A. carotis communis mit Sinus caroticus) als Einschlussprozedur für den Datensatz Karotis-Revaskularisation ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-381.01:R, 5-381.01:L oder 5-381.01:B. Die Dokumentation des Kodes 5-381.01 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig.Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Eingriffe sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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10/2
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43 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017 |
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10/2
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44 |
Entlassungsdiagnose(n)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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15/1
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3 |
behandelnder Standort (OPS)
|
Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
-
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15/1
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8 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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15/1
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16 |
Operation
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In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig) eingeführt. Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel. Beispiel: Für den OPS-Kode 5-653.30 (Salpingoovariektomie: Salpingoovarektomie (ohne weitere Maßnahmen): Offen chirurgisch (abdominal)) als Einschlussprozedur für den Datensatz Gynäkologische Operationen ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-653.30:R, 5-653.30:L oder 5-653.30:B. Die Dokumentation des Kodes 5-653.30 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist. |
Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig) eingeführt. Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel. Beispiel: Für den OPS-Kode 5-653.30 (Salpingoovariektomie: Salpingoovarektomie (ohne weitere Maßnahmen): Offen chirurgisch (abdominal)) als Einschlussprozedur für den Datensatz Gynäkologische Operationen ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-653.30:R, 5-653.30:L oder 5-653.30:B. Die Dokumentation des Kodes 5-653.30 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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15/1
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28 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017 |
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15/1
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29 |
Entlassungsdiagnose(n)
|
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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16/1
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2 |
Versichertenart
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 1 Versichertenart
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-
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16/1
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3 |
besonderer Personenkreis
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 2 Besonderer Personenkreis
|
-
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16/1
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4.1 |
Nachname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes
|
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
Einzutragen sind alle dem Arzt bekannten Nachnamen der Mutter, welche diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes trug. Mehrere Nachnamen sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen. Bitte tragen Sie möglichst den vollständigen Namen ein, Abkürzungen oder Rufnamen sollten vermieden werden. Nicht erfasst werden Titel (z.B. Dr., Prof. usw) und Namenszusätze (z.B. Freifrau, Baronin usw). Erlaubt sind alle Zeichen des deutschen Alphabets, inklusive der Umlaute ä, ö, ü, ß. Nicht erlaubt sind Zahlen, ausländische Umlaute und jegliche Sonderzeichen. Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln eichen. Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln. |
-
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16/1
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4.2 |
Nachname der Mutter liegt nicht vor
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Dieses Datenfeld ist auch mit „ja“ zu beantworten, falls die Patientin nicht GKV-versichert ist.
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16/1
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5 |
Vorsatzworte der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes
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Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
Einzutragen sind alle dem Arzt bekannten Vorsatzworte der Mutter, welche diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes trug. Mehrere Vorsatzworte sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen. Vorsatzworte sind z.B. von, zu, van, von der, unter usw. Dieses Datenfeld ist nicht zu befüllen, falls die Patienten nicht GKV-versichert ist. |
-
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16/1
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6.1 |
Vorname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes
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Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
Einzutragen sind alle dem Arzt bekannten Vornamen der Mutter, welche diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes trug. Mehrere Vornamen sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen. Bitte tragen Sie möglichst den vollständigen Namen ein, Abkürzungen oder Rufnamen sollten vermieden werden. Nicht erfasst werden Titel (z.B. Dr., Prof. usw) und Namenszusätze (z.B. Freifrau, Baronin usw). Erlaubt sind alle Zeichen des deutschen Alphabets, inklusive der Umlaute ä, ö, ü, ß. Nicht erlaubt sind Zahlen, ausländische Umlaute und jegliche Sonderzeichen. Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln. |
-
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16/1
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6.2 |
Vorname der Mutter liegt nicht vor
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Dieses Datenfeld ist auch mit „ja“ zu beantworten, falls die Patientin nicht GKV-versichert ist.
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-
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16/1
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9.1 |
entbindender Standort
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Der „entbindende Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung gemäß
auslösendem OPS-Kode (z.B. 9-260 = Überwachung und Leitung
einer normalen Geburt) erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der Geburtsdokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Der „entbindende Standort“ ist der Standort, an dem die Entbindung stattfindet, z.B. im Entbindungsraum, im Kreißsaal oder im OP. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt vor Ort, z.B. im OP. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „entbindende Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
-
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16/1
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9.2 |
diagnostizierender Standort (ICD)
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Der „diagnostizierende Standort“ entspricht
dem Standort, der die dokumentationspflichtige Diagnose
gemäß auslösendem ICD-Kode (z.B. Z37.0 =
Lebendgeborener Einling) stellt. Hierbei ist nicht der kodierende,
sondern der diagnostizierende Standort gemeint.
Bei den auslösenden ICD-Kodes handelt es sich um die im Kodierungssystem bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Diagnosen, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussdiagnosen des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Der „diagnostizierende Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Diagnose gestellt wird. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „diagnostizierende Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
-
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16/1
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17 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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16/1
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32 |
Befunde im Mutterpass
|
In diesen Datenfeldern werden Schwangerschaftsbefunde gemäß Katalog A und B aus dem Mutterpass übertragen. Die Angabe des Schwangerschaftsbefunds "35 =
Mehrlingsschwangerschaft"
kann jedoch aufgrund einer Plausibilitätsregel
zu einem Konflikt mit dem Datenfeld "Anzahl Mehrlinge" führen und
einen Hinweis (weichen Fehler) auslösen. Die
Mehrlingsschwangerschaft wird zu einem frühen Zeitpunkt der
Schwangerschaft festgestellt. Dagegen wird die Mehrlingsgeburt ("Anzahl
Mehrlinge" 2 oder mehr) zum Zeitpunkt der Geburt festgestellt. In der
Zwischenzeit kann sich jedoch die Anzahl der zu dokumentierenden
"Mehrlinge" verringern.
|
In diesen Datenfeldern werden Schwangerschaftsbefunde gemäß Katalog A und B aus dem Mutterpass übertragen. Die Angabe des Schwangerschaftsbefunds "35 =
Mehrlingsschwangerschaft"
kann jedoch aufgrund einer Plausibilitätsregel
zu einem Konflikt mit dem Datenfeld "Anzahl Mehrlinge" führen und
einen Hinweis (weichen Fehler) auslösen. Die
Mehrlingsschwangerschaft wird zu einem frühen Zeitpunkt der
Schwangerschaft festgestellt. Dagegen wird die Mehrlingsgeburt ("Anzahl
Mehrlinge" 2 oder mehr) zum Zeitpunkt der Geburt festgestellt. In der
Zwischenzeit kann sich jedoch die Anzahl der zu dokumentierenden
"Mehrlinge" verringern.
Schwangerschaftsbefund "09": Geburtsrisiko "68"; Schwangerschaftsbefund "23" und "24": Geburtsrisiko "69"; Schwangerschaftsbefund "35": Geburtsrisiko "64"; Schwangerschaftsbefund "50": Geburtsrisiko "68". |
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16/1
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42 |
Körpergewicht bei Erstuntersuchung
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Geben Sie bitte das Körpergewicht bei der Erstuntersuchung in der Schwangerschaft in vollen Kilogramm ohne Nachkommastellen an. Dezimalzahlen auf- bzw. abrunden. Bedenken Sie gegebenenfalls die Angabe "10 = Adipositas" bei den Schwangerenrisiken. Die Angaben sind aus dem Mutterpass zu erheben oder in der Klinik zu messen. |
Geben Sie bitte das Körpergewicht bei der Erstuntersuchung in der Schwangerschaft in vollen Kilogramm ohne Nachkommastellen an. Dezimalzahlen auf- bzw. abrunden. Bedenken Sie gegebenenfalls die Angabe "10 = Adipositas" bei den Schwangerenrisiken. |
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43 |
letztes Gewicht vor Geburt
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Die Angaben sind aus dem Mutterpass zu erheben oder in der Klinik zu messen.
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47 |
Aufnahmeart
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"Entbindung des Kindes vor Klinikaufnahme": Kinder, die während des Transportes geboren sind, auch wenn die Geburt vom Krankenhaus nicht abgerechnet werden kann. In diesem seltenen Fall greift die außerklinische Qualitätssicherung nicht. Wenn ein Kind vor Erreichen des Krankenhauses geboren wurde, die Plazenta aber erst im Krankenhaus, führt dies als Einschlussprozedur zur Auslösung eines QS-Bogens.Die Dokumentation der außerklinischen Geburten wird von der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V. durchgeführt; Internet: http://www.quag.de |
"3 = Entbindung des Kindes vor Klinikaufnahme": Kinder, die während des Transportes geboren sind, auch wenn die Geburt vom Krankenhaus nicht abgerechnet werden kann. In diesem seltenen Fall greift die außerklinische Qualitätssicherung nicht. Hausgeburten und Geburten in Geburtshäusern und Geburten während des Transportes zum Krankenhaus sind außerklinische Geburten. Die Dokumentation der außerklinischen Geburten wird von der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V. durchgeführt; Internet: http://www.quag.de |
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52 |
Geburtsrisiko
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Bei Bejahung tragen Sie die Kennzahlen laut Schlüssel „Indikationen zur Geburtseinleitung und operativen Entbindung, Geburtsrisiken“ ein. Beachten Sie, dass sich gegebenenfalls aus den Schwangerschaftsbefunden weitere Geburtsrisiken ergeben können. Die Terminüberschreitung (Nr. 155,156) ist ab 14 Tagen Überschreitung bzw. einer Schwangerschaftsdauer von 294 Tagen post menstruationem zu dokumentieren. |
Bei Bejahung tragen Sie die Kennzahlen laut Schlüssel „Indikationen zur Geburtseinleitung und operativen Entbindung, Geburtsrisiken“ ein. Beachten Sie, dass sich gegebenenfalls aus den Schwangerschaftsbefunden weitere Geburtsrisiken ergeben können. Die Terminüberschreitung (Nr. 155,156) ist ab 14 Tagen Überschreitung bzw. einer Schwangerschaftsdauer von 294 Tagen p.c. zu dokumentieren. |
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65 |
Entlassungs-/Verlegungsdiagnose Mutter
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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68 |
Entlassungsdatum Mutter
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017 |
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16/1
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70 |
lfd. Nr. des Mehrlings
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Wenn es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt, tragen Sie hier bitte eine laufende Nummer des Mehrlings ein, die sich an der Geburtsreihenfolge der Mehrlinge orientiert. Das zuerst geborene Kind erhält somit beispielsweise die Nummer 1, das danach geborene die Nummer 2. Bei Einlingen eine 1 eintragen. |
Der zuerst geborene Mehrling bekommt die Nummer 1, der danach geborene Mehrling bekommt die Nummer 2. Bei Einlingen eine 1 eintragen. |
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77 |
Geburtsdauer ab Beginn regelmäßiger Wehen oder des vorzeitigen Blasensprungs
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Gezählt wird die Stundenzahl ab dem ersten Auftreten eines der beiden genannten Ereignisse.
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78 |
Entbindungsmodus
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Hier ist eine Prozedur (OPS-Kode), die sich auf den
durchgeführten Entbindungsmodus bezieht, zu dokumentieren.
Falls kein Kode aus der folgenden Liste dokumentiert ist, wählen Sie bitte einen OPS-Kode aus der Liste aus, der dem durchgeführten Entbindungsmodus am ehesten entspricht.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist. |
Hier ist eine Prozedur (OPS-Kode), die sich auf den
durchgeführten Entbindungsmodus bezieht, zu dokumentieren.
Falls kein Kode aus der folgenden Liste dokumentiert ist, wählen Sie bitte einen OPS-Kode aus der Liste aus, der dem durchgeführten Entbindungsmodus am ehesten entspricht.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2017 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2016 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2016 aufgenommen worden ist. |
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79 |
Indikation zur operativen Entbindung
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In diesem Feld ist die Indikation zur operativen Entbindung nach dem Schlüssel „Indikationen zur Geburtseinleitung und operativen Entbindung, Geburtsrisiken“ zu dokumentieren. Ausnahmen bilden hierbei die unspezifischen Entbindungsmodi "9-260", "9-261" und "9-268". In seltenen Fällen kann es sich hier ggf. um eine operative Entbindung handeln. In diesen Fällen ist zu entscheiden, ob es sich um eine operative oder um eine spontane Entbindung handelt. Bei einer operativen Entbindung ist die Indikation zur operativen Entbindung einzutragen. Bei den Entbindungsmodi "5-727.0" und "8-515" liegt keine operative Entbindung vor. Es ist daher keine Indikation zur operativen Entbindung zu dokumentieren. Die Terminüberschreitung (Nr. 61) ist ab 14 Tagen Überschreitung bzw. einer Schwangerschaftsdauer von 294 Tagen post menstruationem zu dokumentieren. . |
In diesem Feld ist die Indikation zur operativen Entbindung nach Schlüssel „Indikationen zur Geburtseinleitung und operativen Entbindung, Geburtsrisiken“ zu dokumentieren. Ausnahmen bilden hierbei die Entbindungsmodi Schlüssel "9-260", "9-261" und "9-268". In seltenen Fällen kann es sich hier ggf. um eine operative Entbindung handeln. In diesen Fällen ist zu entscheiden, ob es sich um eine operative oder um eine spontane Entbindung handelt. Bei einer operativen Entbindung ist die Indikation zur operativen Entbindung einzutragen. Bei den Entbindungsmodi "5-727.0" und "8-515" liegt keine operative Entbindung vor. Es ist daher keine Indikation zur operativen Entbindung zu dokumentieren. |
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84 |
Hauptindikation bei Notsektio
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Die Terminüberschreitung (Nr. 155,156) ist ab 14
Tagen Überschreitung bzw. einer Schwangerschaftsdauer von 294
Tagen post menstruationem zu dokumentieren.
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Die Terminüberschreitung (Nr. 155,156) ist ab 14
Tagen Überschreitung bzw. einer Schwangerschaftsdauer von 294
Tagen p.c. zu dokumentieren.
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3 |
behandelnder Standort (OPS)
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Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
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7 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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17/1
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11 |
vorbestehende Koxarthrose
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Hier soll „ja“ angegeben werden, wenn eines der
nachfolgenden röntgenologischen Kriterien (modifizierter Kellgren
& Lawrence-Score) > „0“ ist: Gelenkspalt Sklerose Deformierung |
Hier soll „ja“ angegeben werden, wenn eines der nachfolgenden röntgenologischen Kriterien (modifizierter Kellgren & Lawrence-Score) > „0“ ist: Gelenkspalt 1 = eindeutig verschmälert |
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17/1
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18.3 |
DOAK/NOAK
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DOAK/NOAK = direkte bzw. neue orale Antikoagulantien (direkte Thrombininhibitoren)
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17/1
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18.4 |
sonstige
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Nicht aufgeführte duale antithrombotische Therapie ist unter „sonstige“ zu dokumentieren.
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17/1
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19 |
Gehstrecke (bei Aufnahme oder vor der Fraktur)
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Die Angaben sind unabhängig davon, ob der Patient Schmerzmedikamente eingenommen hat.
Bitte die Gehstrecke angeben, die der Patient mindestens im Alltag erreichen kann. |
Die Angaben sind unabhängig davon, ob der Patient Schmerzmedikamente eingenommen hat.
Es gilt als gehfähig im Sinne des Indikators, wer auf der Stationsebene mobil ist bzw. eine Gehstrecke von mindesten 50 m mit Gehhilfen (Rollator/Gehbock, Unterarmgehstützen etc.) bewältigen kann. |
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17/1
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27 |
Prozedur(en)
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In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig) eingeführt. Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel. Beispiel: Für den OPS-Kode 5-820.00 (Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk: Totalendoprothese: Nicht zementiert) als Einschlussprozedur für den Datensatz Hüftgelenknahe Femurfraktur ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-820.00:R, 5-820.00:L oder 5-820.00:B. Die Dokumentation des Kodes 5-820.00 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist. |
Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig) eingeführt. Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel. Beispiel: Für den OPS-Kode 5-820.00 (Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk: Totalendoprothese: Nicht zementiert) als Einschlussprozedur für den Datensatz Hüftgelenknahe Femurfraktur ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-820.00:R, 5-820.00:L oder 5-820.00:B. Die Dokumentation des Kodes 5-820.00 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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17/1
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38 |
Gehstrecke bei Entlassung
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Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Entlassung. Die Angaben sind unabhängig davon, ob der Patient
Schmerzmedikamente eingenommen hat.
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Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Entlassung. Die Angaben sind unabhängig davon, ob der Patient
Schmerzmedikamente eingenommen hat. Es gilt als gehfähig im Sinne
des Indikators, wer auf der Stationsebene mobil ist
bzw. eine Gehstrecke von mindestens 50 m mit Gehhilfen (Rollator/Gehbock, Unterarmgehstützen etc.) bewältigen kann. |
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17/1
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40 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Gilt bei
stationären Eingriffen: Für die Zusammenführung von
zeitlich eng beieinander liegenden stationären Aufenthalten gelten
die Regelungen der DRG-Fallzusammenführung gemäß §
2 FPV.
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
Gilt bei
stationären Eingriffen: Für die Zusammenführung von
zeitlich eng beieinander liegenden stationären Aufenthalten gelten
die Regelungen der DRG-Fallzusammenführung gemäß §
2 FPV.
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017 |
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17/1
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42 |
Entlassungsdiagnose(n)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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18/1
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3 |
behandelnder Standort (OPS)
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Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
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18/1
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9 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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18/1
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12 |
Erkrankung an dieser Brust
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bei benignen Tumoren oder Tumoren unklarer Dignität: Schlüsselwert =
"Primärerkrankung".
Schlüsselwert „prophylaktische Mastektomie“ trifft zu, wenn die Entfernung des gesamten Brustdrüsenkörpers in präventiver Absicht vorgenommen werden soll. Eine prophylaktische Mastektomie wird bei Frauen mit BRCA-1 oder BRCA2-Genmutation und /oder mit familiärer Hochrisikosituation für das Auftreten eines Mammakarzinoms und bei bereits aufgetretenem Karzinom einer Brust für die kontralaterale (gesunde) Brust vorgenommen. Bei der Mastektomie der erkrankten Seite handelt es sich um eine therapeutische Mastektomie. Dann ist Schlüsselwert „Primärerkrankung“ anzugeben. |
bei benignen Tumoren oder Tumoren unklarer Dignität: 1 =
Primärerkrankung
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18/1
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18 |
maligne Neoplasie
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Hier können die im
ICD-O-3-Schlüssel aufgeführten ICD-O-3-Kodes
mit Bezug zum Mammakarzinom eingetragen
werden.
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Hier können die im ICD-O-3-Schlüssel aufgeführten ICD-O-3-Kodes mit Bezug zum Mammakarzinom eingetragen
werden.
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18/1
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19 |
Datum (Ausgang bei Pathologie) des letzten prätherapeutischen histologischen Befundes
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Ausgangsdatum des letzten pathologischen Befundes, der
diese Neoplasie betrifft (inkl. Rezeptorstatus und möglicher
Nachbefunde)
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23 |
präoperative Draht-Markierung gesteuert durch bildgebende Verfahren
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präoperative Draht-Markierung auch ja, wenn eine Clip-Markierung erfolgt.
Bei ausschließlicher Farbmarkierung der Haut oder des Gewebes ist „nein“ anzugeben. |
präoperative Draht-Markierung auch ja, wenn eine Clip-Markierung erfolgt
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26 |
Operation
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In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals
Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R
(Rechts), L (Links) und B (Beidseitig) eingeführt. Für
Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste,
Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B
verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem
Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog 2011
besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die
Seitenbezeichnung wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als
Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches
Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel.
Beispiel: Für den OPS-Kode 5-872.0 ((Modifizierte radikale) Mastektomie: Ohne Resektion der M. pectoralis-Faszie) als Einschlussprozedur für den Datensatz Mammachirurgie ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-872.0:R, 5-872.0:L oder 5-872.0:B. Die Dokumentation des Kodes 5-872.0 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist. |
Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig) eingeführt. Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog 2011 besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel. Beispiel: Für den OPS-Kode 5-872.0 ((Modifizierte radikale) Mastektomie: Ohne Resektion der M. pectoralis-Faszie) als Einschlussprozedur für den Datensatz Mammachirurgie ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich.Gültige Kodes sind somit 5-872.0:R, 5-872.0:L oder 5-872.0:B. Die Dokumentation des Kodes 5-872.0 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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29 |
maligne Neoplasie
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Hier können die im
ICD-O-3-Schlüssel aufgeführten ICD-O-3-Kodes
mit Bezug zum Mammakarzinom eingetragen
werden.
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Hier können die im ICD-O-3-Schlüssel aufgeführten ICD-O-3-Kodes mit Bezug zum Mammakarzinom eingetragen
werden.
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34 |
Grading
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wenn operative
Therapie abgeschlossen
und Histologie DCIS
In der S-3-Leitlinie "Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms der Frau"(1) sind für das DCIS zwei alternative Graduierungsschemen angeführt: 1. Graduierung (WHO):Grad 1 = Low Grade = Kerngrad 1 ohne Nekrosen Grad 2 = Intermediate Grade = Kerngrad 1 mit Nekrosen oder Kerngrad 2 ohne/mit Nekrosen Grad 3 = High Grade = Kerngrad 3 ohne/mit Nekrosen 2. Graduierung (Van Nuys): Grad 1 = Non-high-grade ohne Komedonekrosen Grad 2 = Non-high-grade mit Komedonekrosen Grad 3 = High-grade mit / ohne Komedonekrosen Für die externe Qualitätssicherung ist die Angabe Grad 1, 2, oder 3 ausreichend. (1)AWMF/DKG/DKH. Leitlinienprogramm Onkologie der AWMF, Deutsche Krebsgesellschaft e.V., Deutsche Krebshilfe e.V. (Hrsg.). Interdisziplinäre S3- Leitlinie für die Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms. Langversion 3.0, Aktualisierung 2012. AWMF-Register-Nummer: 032-045OL. München. Zuckschwerdt Verlag; 2012. Stand: 02.07.2012, gültig bis 30.06.2017. |
wenn operative
Therapie abgeschlossen
und Histologie DCIS
In der S-3-Leitlinie "Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms der Frau"(1) sind für das DCIS zwei alternative Graduierungsschemen angeführt: 1. Graduierung (WHO):Grad 1 = Low Grade = Kerngrad 1 ohne Nekrosen Grad 2 = Intermediate Grade = Kerngrad 1 mit Nekrosen oder Kerngrad 2 ohne/mit Nekrosen Grad 3 = High Grade = Kerngrad 3 ohne/mit Nekrosen 2. Graduierung (Van Nuys): Grad 1 = Non-high-grade ohne Komedonekrosen Grad 2 = Non-high-grade mit Komedonekrosen Grad 3 = High-grade mit / ohne Komedonekrosen Für die externe Qualitätssicherung ist die Angabe Grad 1, 2, oder 3 ohne Angabe des Graduierungsschemas ausreichend. (1)AWMF/DKG/DKH. Leitlinienprogramm Onkologie der AWMF, Deutsche Krebsgesellschaft e.V., Deutsche Krebshilfe e.V. (Hrsg.). Interdisziplinäre S3- Leitlinie für die Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms. Langversion 3.0, Aktualisierung 2012. AWMF-Register-Nummer: 032-045OL. München. Zuckschwerdt Verlag; 2012. Stand: 02.07.2012, gültig bis 30.06.2017. |
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41 |
geringster Abstand des Tumors (invasiver und nicht-invasiver Anteil) zum Resektionsrand
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44 |
Entfernung unmarkierter axillärer Lymphknoten bei diesem oder vorausgegangenem Aufenthalt durchgeführt
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wenn
Primärerkrankung und wenn operative Therapie
abgeschlossen und wenn Histologie DCIS oder invasives Karzinom
Bei mehrzeitigem operativem Vorgehen muss die Abfrage bejaht werden, wenn im Rahmen der Behandlung der Primärerkrankung eine axilläre Lymphknotenentfernung (ausgenommen alleinige SLNB) durchgeführt wurde. Dies gilt auch, wenn dies in einer anderen Einrichtung erfolgt ist. auch "ja, einzelne Lymphknoten", wenn im Rahmen einer SLNB einzelne zusätzliche, nicht markierte Lymphknoten entfernt wurden oder wenn ohne SLNB keine systematische Axilladissektion erfolgte. Die Entnahme mehrerer Lymphknoten im Rahmen der Sentinel-Lymphknotenentfernung ist nicht gleichbedeutend mit einer Axilladissektion. "ja, Axilladissektion", wenn eine systematische Axilladissektion erfolgte |
wenn
Primärerkrankung und wenn operative Therapie
abgeschlossen und wenn Histologie DCIS oder invasives Karzinom
Bei mehrzeitigem operativem Vorgehen muss die Abfrage bejaht werden, wenn im Rahmen der Behandlung der Primärerkrankung eine axilläre Lymphknotenentfernung (ausgenommen alleinige SLNB) durchgeführt wurde. Dies gilt auch, wenn dies in einer anderen Einrichtung erfolgt ist. auch "1 = ja, einzelne Lymphknoten", wenn im Rahmen einer SLNB einzelne zusätzliche, nicht markierte Lymphknoten entfernt wurden oder wenn ohne SLNB keine systematische Axilladissektion erfolgte "2 = ja, Axilladissektion", wenn eine systematische Axilladissektion erfolgte |
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47 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017 |
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48 |
Entlassungsdiagnose(n)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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DEK
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8 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Achtung! Diese Information soll automatisch aus den
stationären Abrechnungsdaten Ihres Hauses übernommen werden.
Besonderheiten bei der DRG- Fallzusammenführung: Bei der DRG- Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG- Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS- Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01. 2018 |
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Besonderheiten bei der DRG- Fallzusammenführung: Bei der DRG- Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG- Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS- Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01. 2017. |
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DEK
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10 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung: Bei der DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung: Bei der DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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DEK
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13 |
Gradeinteilung und Lokalisation des Dekubitus
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Es ist für alle im Abrechnungsdatensatz mit L89.1-, L89.2-, L89.3- oder L89.9 kodierten Dekubitus der Schweregrad/ die Kategorie anzugeben. Dieser entspricht den Angaben im Abrechnungsdatensatz. Dekubitusulcera mit einem Grad/ einer Kategorie 1 (L89.0-) sind nicht zu dokumentieren. L89.1- Dekubitus 2. Grades: Dekubitus (Druckgeschwür) mit Abschürfung, Blase, Teilverlust der Haut mit Einbeziehung von Epidermis und/ oder Dermis oder Hautverlust o.n.A. L89.2- Dekubitus 3. Grades: Dekubitus (Druckgeschwür) mit Verlust aller Hautschichten mit Schädigung oder Nekrose des subkutanen Gewebes, die bis auf die darunterliegende Faszie reichen kann. L89.3- Dekubitus 4. Grades: Dekubitus (Druckgeschwür) mit Nekrose von Muskeln, Knochen oder stützenden Strukturen (z.B. Sehnen oder Gelenkkapseln). L89.9- Dekubitus, Grad nicht näher bezeichnet: Dekubitus (Druckgeschwür) ohne Angabe eines Grades. Daneben ist die Lokalisation anzugeben: Die Lokalisation entspricht der fünften Stelle des L89.- ICD-Kodes. Wird der Punkt in L89.- mit gezählt, handelt es sich um die sechste Stelle. 0 = Kopf 1 = Obere Extremität 2 = Dornfortsätze 3 = Beckenkamm [Spina iliaca] 4 = Kreuzbein [Steißbein] 5 = Sitzbein 6 = Trochanter 7 = Ferse 8 = Sonstige Lokalisationen der unteren Extremität 9 = Sonstige und nicht näher bezeichnete Lokalisationen Die Seitenlokalisation ist dem Zusatzkennzeichen zur Seitenlokalisation für den L89.- zu entnehmen und ist im nachfolgenden Datenfeld "Seitenlokalisation" zu kodieren. |
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Es ist für alle im Abrechnungsdatensatz mit L89.1-, L89.2-, L89.3- oder L89.9 kodierten Dekubitus der Schweregrad/ die Kategorie anzugeben. Dieser entspricht den Angaben im Abrechnungsdatensatz. Dekubitusulcera mit einem Grad/ einer Kategorie 1 (L89.0-) sind nicht zu dokumentieren. L89.1- Dekubitus 2. Grades: Dekubitus (Druckgeschwür) mit Abschürfung, Blase, Teilverlust der Haut mit Einbeziehung von Epidermis und/ oder Dermis oder Hautverlust o.n.A. L89.2- Dekubitus 3. Grades: Dekubitus (Druckgeschwür) mit Verlust aller Hautschichten mit Schädigung oder Nekrose des subkutanen Gewebes, die bis auf die darunterliegende Faszie reichen kann. L89.9- Dekubitus, Grad nicht näher bezeichnet: Dekubitus (Druckgeschwür) ohne Angabe eines Grades. Gemäß dem Votum der Bundesfachgruppe wird ein Dekubitus, Grad/Kategorie nicht näher bezeichnet als Dekubitus Grad/Kategorie 3 oder 4 interpretiert. Es handelt sich dabei demnach um einen Dekubitus bei dem die Wunde von Belag bedeckt ist. Die tatsächliche Tiefe kann daher nicht festgestellt werden. L89.3- Dekubitus 4. Grades: Dekubitus (Druckgeschwür) mit Nekrose von Muskeln, Knochen oder stützenden Strukturen (z.B. Sehnen oder Gelenkkapseln). Daneben ist die Lokalisation anzugeben: Die Lokalisation entspricht der fünften Stelle des L89.- ICD-Kodes. Wird der Punkt in L89.- mit gezählt, handelt es sich um die sechste Stelle. 0 = Kopf 1 = Obere Extremität 2 = Dornfortsätze 3 = Beckenkamm [Spina iliaca] 4 = Kreuzbein [Steißbein] 5 = Sitzbein 6 = Trochanter 7 = Ferse 8 = Sonstige Lokalisationen der unteren Extremität 9 = Sonstige und nicht näher bezeichnete Lokalisationen Die Seitenlokalisation ist dem Zusatzkennzeichen zur Seitenlokalisation für den L89.- zu entnehmen und ist im nachfolgenden Datenfeld "Seitenlokalisation" zu kodieren. |
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DEK
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15 |
War der Dekubitus bei der Aufnahme vorhanden? ("Present on Admission")
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Für den hier angegebenen Dekubitus ist zu
dokumentieren, ob bei Aufnahme ein Dekubitus (an dieser Stelle,
unabhängig vom Grad/der Kategorie des Dekubitus) vorlag.
Hinweis: Wird ein Dekubitus als beidseitig kodiert, ist "Ja" anzugeben, wenn bei Aufnahme ein Dekubitus auf beiden Seiten unabhängig vom Grad/der Kategorie der jeweiligen Dekubitalulcera vorlag. Wenn auf einer Seite kein Dekubitus vorlag, ist "Nein" anzugeben. Bei Wiederaufnahmen mit Fallzusammenführung bezieht sich diese Angabe auf den zusammengeführten Fall, d.h. auf das erste Aufnahmedatum. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.1.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.1.2018 Es ist anzugeben, ob der zu dokumentierende Dekubitus am 05.01.2018 vorlag. |
Für den hier angegebenen Dekubitus ist zu
dokumentieren, ob bei Aufnahme ein Dekubitus (an dieser Stelle,
unabhängig vom Grad/der Kategorie des Dekubitus) vorlag.
Hinweis: Wird ein Dekubitus als beidseitig kodiert, ist "Ja" anzugeben, wenn bei Aufnahme ein Dekubitus auf beiden Seiten unabhängig vom Grad/der Kategorie der jeweiligen Dekubitalulcera vorlag. Wenn auf einer Seite kein Dekubitus vorlag, ist "Nein" anzugeben. Bei Wiederaufnahmen mit Fallzusammenführung bezieht sich diese Angabe auf den zusammengeführten Fall, d.h. auf das erste Aufnahmedatum. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.1.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.1.2017 Es ist anzugeben, ob der zu dokumentierende Dekubitus am 05.01.2017 vorlag. |
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DEK
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16 |
War der Dekubitus bei der Entlassung vorhanden? ("Present on Discharge")
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Für den hier angegebenen Dekubitus ist zu
dokumentieren, ob bei Entlassung ein Dekubitus (an dieser Lokalisation,
unabhängig vom Grad/der Kategorie des Dekubitus) vorlag.
Hinweis: Wird ein Dekubitus als beidseitig kodiert, ist "Ja" anzugeben, wenn bei Entlassung ein Dekubitus aus einer der beiden Seiten unabhängig vom Grad/der Kategorie der jeweiligen Dekubitalulcera vorlag. Wenn auf keiner der Seiten ein Dekubitus vorlag, ist "Nein" anzugeben. Bei Wiederaufnahme mit Fallzusammenführung bezieht sich diese Angabe auf den zusammengeführten Fall, d.h. auf das letzte Entlassungsdatum. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Es ist anzugeben, ob der zu dokumentierende Dekubitus am 20.01.2018 vorlag. |
Für den hier angegebenen Dekubitus ist zu
dokumentieren, ob bei Entlassung ein Dekubitus (an dieser Lokalisation,
unabhängig vom Grad/der Kategorie des Dekubitus) vorlag.
Hinweis: Wird ein Dekubitus als beidseitig kodiert, ist "Ja" anzugeben, wenn bei Entlassung ein Dekubitus aus einer der beiden Seiten unabhängig vom Grad/der Kategorie der jeweiligen Dekubitalulcera vorlag. Wenn auf keiner der Seiten ein Dekubitus vorlag, ist "Nein" anzugeben. Bei Wiederaufnahme mit Fallzusammenführung bezieht sich diese Angabe auf den zusammengeführten Fall, d.h. auf das letzte Entlassungsdatum. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Es ist anzugeben, ob der zu dokumentierende Dekubitus am 20.01.2017 vorlag. |
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DEK
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17 |
Diabetes Mellitus Typ 1 oder 2
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Achtung! Diese Information soll automatisch aus den
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"Ja" wird aus den Routinedaten (stationäre Abrechnungsdaten) generiert, wenn einer der folgenden Kodes nach ICD-10-GM vorliegt: E10.- „Diabetes mellitus, Typ 1" E11.- „Diabetes mellitus, Typ 2" |
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"Ja" wird aus den Routinedaten (stationäre Abrechnungsdaten) generiert, wenn einer der folgenden Kodes nach ICD-10-GM vorliegt: E10.- "Primär insulinabhängiger Diabetes mellitus" [Typ-1-Diabetes] E11.- "Nicht primär insulinabhängiger Diabetes mellitus" [Typ-2-Diabetes] |
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DEK
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22 |
Inkontinenz
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Achtung! Diese Information soll automatisch aus den stationären Abrechnungsdaten Ihres Hauses übernommen werden.
"Ja" wird aus den Routinedaten (stationäre Abrechnungsdaten) generiert, wenn mindestens einer der folgenden Kodes nach ICD-10-GM vorliegt: N39.- „Sonstige Krankheiten des Harnsystems“ R15 „Stuhlinkontinenz“ R32 „Nicht näher bezeichnete Harninkontinenz“ |
Achtung! Diese Information soll automatisch aus den stationären Abrechnungsdaten Ihres Hauses übernommen werden.
"Ja" wird aus den Routinedaten (stationäre Abrechnungsdaten) generiert, wenn mindestens einer der folgenden Kodes nach ICD-10-GM vorliegt: N39.- „Sonstige Krankheiten des Harnsystems“ R15.- „Stuhlinkontinenz“ R32.- „Nicht näher bezeichnete Harninkontinenz“ |
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DEK
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23 |
Untergewicht oder Mangelernährung
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Achtung! Diese Information soll automatisch aus den stationären Abrechnungsdaten Ihres Hauses übernommen werden.
"Ja" wird aus den Routinedaten (stationäre Abrechnungsdaten) generiert, wenn mindestens einer der folgenden Kodes nach ICD-10-GM vorliegt: E41.- „Alimentärer Marasmus“ E43.- „Nicht näher bezeichnete erhebliche Energie- und Eiweißmangelernährung“ E44.- „Energie- und Eiweißmangelernährung mäßigen und leichten Grades“ E46.- „Nicht näher bezeichnete Energie- und Eiweißmangelernährung“ R64 „Kachexie“ |
Achtung! Diese Information soll automatisch aus den stationären Abrechnungsdaten Ihres Hauses übernommen werden.
"Ja" wird aus den Routinedaten (stationäre Abrechnungsdaten) generiert, wenn mindestens einer der folgenden Kodes nach ICD-10-GM vorliegt: E41.- „Alimentärer Marasmus“ E43.- „Nicht näher bezeichnete erhebliche Energie- und Eiweißmangelernährung“ E44.- „Energie- und Eiweißmangelernährung mäßigen und leichten Grades“ E46.- „Nicht näher bezeichnete Energie- und Eiweißmangelernährung“ R64.- „Kachexie“ |
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HCH
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3 |
behandelnder Standort (OPS)
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Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
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HCH
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7 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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HCH
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10.1 |
Körpergröße
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Bitte die Körpergröße des Patienten in
ganzen Zentimetern angeben. Angabe der Größe gemessen (nicht
geschätzt).
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HCH
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11.1 |
Körpergewicht bei Aufnahme
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Bitte das Körpergewicht des Patienten bei Aufnahme
in die Herzchirurgie in Kilogramm angeben. Angabe des Gewichts gewogen
(nicht geschätzt).
Gerundet auf volle kg. |
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HCH
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14 |
Infarkt(e)
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Klinisch nachgewiesene(r) Myokardinfarkt(e) Dieses Datenfeld ist nur dann mit "ja" zu dokumentieren, wenn bei dem Patienten die Kriterien eines akuten ST-Hebungsinfarktes (STEMI) erfüllt sind und/ oder ein signifikantes Enzymmuster vorliegt:
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Klinisch nachgewiesene(r) Myokardinfarkt(e) Dieses Datenfeld ist nur dann mit "ja" zu dokumentieren, wenn bei dem Patienten die Kriterien eines akuten ST-Hebungsinfarktes (STEMI) erfüllt sind und/ oder ein signifikantes Enzymmuster vorliegt:
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HCH
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27 |
akute Infektion(en)
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Definition: Eine akute Infektion liegt grundsätzlich dann vor, wenn bei einem Patienten Fieber von 38,5°C rektal und / oder eine Leukozytose über 10.000/mm³ während mindestens drei Tagen besteht. Auf dem Erhebungsbogen ist ein Katalog solcher Erkrankungen zur Auswahl vorgegeben, die zum Zeitpunkt der Operation noch von klinischer Relevanz und nicht ausbehandelt sind. Eine unmittelbar präoperativ diagnostizierte und ausbehandelte Infektion (auch direkt präoperativ - z.B. Aufnahme mit Harnwegsinfekt, der bis zur OP ausbehandelt ist) ist hier nicht zu berücksichtigen. Eine Hepatitis muss serologisch gesichert sein. Das gleiche gilt auch für weitere Virale Erkrankungen (z. B. HIV, CMV oder EBV). Bei nicht infektiösen Hepatiden erfolgt kein Eintrag. Auch die floride Endokarditis mit OP-Indikation muss nur hier und nicht im postoperativen Verlauf angegeben werden. Bei Vorliegen mehrerer Erkrankungen sind diejenigen Erkrankungen mit der höchsten klinischen Wertigkeit anzugeben. zu 1: Unter Mediastinitis wird eine tiefe thorakale das Sternum und das Mediastinum involvierende Infektion verstanden. Eine weitere Voraussetzung für diese Diagnose ist das Vorliegen allgemeiner klinischer Zeichen einer Infektion und eine lokale Sekretansammlung mit Keimnachweis. zu 2: Sepsis liegt vor bei klinischen Symptomen einer Infektion mit Nachweis von Keimen aus Blutkulturen (mindestens zwei positive Blutkulturen!) oder das klassische klinische Bild eines Endotoxin-Schocks zu 3: eine broncho-pulmonale Infektion liegt vor bei: zu 4: oto-laryngologische Infektionen: Infektion im Hals-Nasen-Ohren-Bereich. zu 5: Floride Endokarditis: Das typische Bild einer floriden bakteriellen Endokarditis liegt vor bei Fieber mit neu aufgetretenem Herzgeräusch, ein echokardiographischer Nachweis von Vegetationen, Klappendestruktionen, Keimnachweis aus Blutkulturen. Die Diagnose gilt auch bei postoperativer Bestätigung der Keimbesiedlung, mit bakteriologischem Keimnachweis aus dem resezierten Klappenpräparat bzw. bei mikroskopischem Nachweis von Bakterien (auch bei negativer Kultur) als gesichert. zu 6: Eine Peritonitis besteht bei Vorliegen eines akuten Abdomens und entsprechenden laborchemischen Entzündungsparametern. zu 7: Wundinfektion Thorax liegt vor bei Wunden (nicht bei primär heilenden Wunden) mit primärem Keimnachweis aus der Wunde, sowie bei Keimnachweis aus Wundpunktaten. In diese Kategorie fallen alle Infektionen im thorakalen Bereich, die nicht bereits als Mediastinitis angegeben sind. zu 8: Pleuraempyem: Hierbei handelt es sich um eine Eiteransammlung im Pleuraraum. Der einmalige Nachweis von Keimen in einem makroskopisch unauffälligen Pleurapunktat muss noch kein ausreichender Hinweis für Pleuraempyem sein. zu 9: Venenkatheterinfektion: Wenn bei einem Patienten klinische Zeichen einer Infektion, d. h. Fieber oder Leukozytose vorhanden sind und aus der Spitze des entfernten Katheters (ZVK) pathogene Keime gezüchtet werden, gehören diese nicht zur normalen Hautflora, dann besteht mit Sicherheit eine Infektion dieser Kategorie. zu 10: Eine Harnwegsinfektion liegt vor, wenn im Zusammenhang mit Miktionsbeschwerden im Mittelstrahl-Urin 105 Keime nachgewiesen werden können. zu 11: In die Kategorie Wundinfektionen untere Extremitäten fallen alle infizierten Wunden an den Beinen sowie inguinale Wundinfektionen zu 18: Andere Wundinfektion liegt vor; wenn es sich nicht um Wunden im thorakalen Bereich oder am Bein handelt, fallen diese in diese Kategorie. zu 88: In diese Kategorie sonstige Infektion gehören z. B. Pilzinfektionen der Mundschleimhaut (Soor), Tonsillitiden, eine akute Pharyngitis, grippale Infekte und andere virale oder bakterielle Infektionen (z. B. Panaritium, Furunkel etc.) |
Definition: Eine akute Infektion liegt grundsätzlich dann vor, wenn bei einem Patienten Fieber von 38,5°C rektal und / oder eine Leukozytose über 10.000/mm³ während mindestens drei Tagen besteht. Auf dem Erhebungsbogen ist ein Katalog solcher Erkrankungen zur Auswahl vorgegeben, die zum Zeitpunkt der Operation noch von klinischer Relevanz und nicht ausbehandelt sind. Eine unmittelbar präoperativ diagnostizierte und ausbehandelte Infektion (auch direkt präoperativ - z.B. Aufnahme mit Harnwegsinfekt, der bis zur OP ausbehandelt ist) ist hier nicht zu berücksichtigen. Eine Hepatitis muss serologisch gesichert sein. Das gleiche gilt auch für weitere Virale Erkrankungen (z. B. HIV, CMV oder EBV). Bei nicht infektiösen Hepatiden erfolgt kein Eintrag. Auch die floride Endokarditis mit OP-Indikation muss nur hier und nicht im postoperativen Verlauf angegeben werden. Bei Vorliegen mehrerer Erkrankungen sind diejenigen Erkrankungen mit der höchsten klinischen Wertigkeit anzugeben. zu 1: Unter Mediastinitis wird eine tiefe thorakale das Sternum und das Mediastinum involvierende Infektion verstanden. Eine weitere Voraussetzung für diese Diagnose ist das Vorliegen allgemeiner klinischer Zeichen einer Infektion und eine lokale Sekretansammlung mit Keimnachweis. zu 2: Bakteriämie/Sepsis liegt vor bei klinischen Symptomen einer Infektion mit Nachweis von Keimen aus Blutkulturen (mindestens zwei positive Blutkulturen!) oder das klassische klinische Bild eines Endotoxin-Schocks zu 3: eine broncho-pulmonale Infektion liegt vor bei: zu 4: oto-laryngologische Infektionen: Infektion im Hals-Nasen-Ohren-Bereich. zu 5: Floride Endokarditis: Das typische Bild einer floriden bakteriellen Endokarditis liegt vor bei Fieber mit neu aufgetretenem Herzgeräusch, ein echokardiographischer Nachweis von Vegetationen, Klappendestruktionen, Keimnachweis aus Blutkulturen. Die Diagnose gilt auch bei postoperativer Bestätigung der Keimbesiedlung, mit bakteriologischem Keimnachweis aus dem resezierten Klappenpräparat bzw. bei mikroskopischem Nachweis von Bakterien (auch bei negativer Kultur) als gesichert. zu 6: Eine Peritonitis besteht bei Vorliegen eines akuten Abdomens und entsprechenden laborchemischen Entzündungsparametern. zu 7: Wundinfektion Thorax liegt vor bei Wunden (nicht bei primär heilenden Wunden) mit primärem Keimnachweis aus der Wunde, sowie bei Keimnachweis aus Wundpunktaten. In diese Kategorie fallen alle Infektionen im thorakalen Bereich, die nicht bereits als Mediastinitis angegeben sind. zu 8: Pleuraempyem: Hierbei handelt es sich um eine Eiteransammlung im Pleuraraum. Der einmalige Nachweis von Keimen in einem makroskopisch unauffälligen Pleurapunktat muss noch kein ausreichender Hinweis für Pleuraempyem sein. zu 9: Venenkatheterinfektion: Wenn bei einem Patienten klinische Zeichen einer Infektion, d. h. Fieber oder Leukozytose vorhanden sind und aus der Spitze des entfernten Katheters (ZVK) pathogene Keime gezüchtet werden, gehören diese nicht zur normalen Hautflora, dann besteht mit Sicherheit eine Infektion dieser Kategorie. zu 10: Eine Harnwegsinfektion liegt vor, wenn im Zusammenhang mit Miktionsbeschwerden im Mittelstrahl-Urin 105 Keime nachgewiesen werden können. zu 11: In die Kategorie Wundinfektionen untere Extremitäten fallen alle infizierten Wunden an den Beinen sowie inguinale Wundinfektionen zu 18: Andere Wundinfektion liegt vor; wenn es sich nicht um Wunden im thorakalen Bereich oder am Bein handelt, fallen diese in diese Kategorie. zu 88: In diese Kategorie sonstige Infektion gehören z. B. Pilzinfektionen der Mundschleimhaut (Soor), Tonsillitiden, eine akute Pharyngitis, grippale Infekte und andere virale oder bakterielle Infektionen (z. B. Panaritium, Furunkel etc.) |
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HCH
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41 |
Operation
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Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
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Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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HCH
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50 |
(präoperativ) mechanische Kreislaufunterstützung
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Hier bitte eintragen, ob und wenn ja welche Art der mechanischen Kreislaufunterstützung präoperativ erfolgt ist. (Auch eine vor dem Hautschnitt im Operationssaal gelegte IABP ist mit dem Schlüssel „ja, IABP“ zu kodieren.) |
Hier bitte eintragen, ob und wenn ja welche Art der mechanischen Kreislaufunterstützung präoperativ erfolgt ist. Eine vor dem Hautschnitt im Operationssaal gelegte IABP ist mit dem Schlüssel 1 zu kodieren. |
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HCH
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59.11 |
vaskuläre Komplikation
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In Anlehnung an die VARC-2-Kriterien sind schwere vaskuläre Komplikationen zu dokumentieren:
„Any aortic dissection, aortic rupture, annulus rupture, left ventricle perforation, or new apical aneurysm/pseudoaneurysm OR Access site or access-related vascular injury (dissection, stenosis, perforation, rupture, arterio-venous fistula, pseudoaneurysm, hematoma, irreversible nerve injury, compartment syndrome, percutaneous closure device failure) leading to death, lifethreatening or major bleeding*, visceral ischemia, or neurological impairment OR Distal embolization (noncerebral) from a vascular source requiring surgery or resulting in amputation or irreversible end-organ damage OR The use of unplanned endovascular or surgical intervention associated with death, major bleeding, visceral ischemia or neurological impairment OR Any new ipsilateral lower extremity ischemia documented by patient symptoms, physical exam, and/or decreased or absent blood flow on lower extremity angiogram OR Surgery for access site-related nerve injury OR Permanent access site-related nerve injury“ * „Overt bleeding either associated with a drop in the hemoglobin level of at least 3.0 g/dL or requiring transfusion of 2 or 3 units of whole blood/RBC, or causing hospitalization or permanent injury, or requiring surgery“ Quelle: Updated standardized endpoint definitions for transcatheter aortic valve implantation: The Valve Academic Research Consortium-2 consensus document, Kappetein, A. et al., The Journal of Thoracic and Cardiovascular Surgery, January 2013 |
Dieses Feld ist mit "ja" zu beantworten, falls eine
vaskuläre Komplikation mindestens eine der folgenden Situationen
verursacht:
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HCH
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77.3 |
Blutung
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In Anlehnung an die VARC-2-Kriterien sind schwere Blutungen zu dokumentieren:
„Overt bleeding either associated with a drop in the hemoglobin level of at least 3.0 g/dL or requiring transfusion of 2 or 3 units of whole blood/RBC, or causing hospitalization or permanent injury, or requiring surgery“ Quelle: Updated standardized endpoint definitions for transcatheter aortic valve implantation: The Valve Academic Research Consortium-2 consensus document, Kappetein, A. et al., The Journal of Thoracic and Cardiovascular Surgery, January 2013 |
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HCH
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79 |
Entlassungsdiagnose(n)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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HCH
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80 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017 |
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HEP
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2 |
Versichertenart
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 1 Versichertenart
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HEP
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3 |
besonderer Personenkreis
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 2 Besonderer Personenkreis
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-
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HEP
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5 |
Die eGK-Versichertennummer des Patienten liegt auch zum Entlassungszeitpunkt nicht vor.
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Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden |
Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
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HEP
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8 |
behandelnder Standort (OPS)
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Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
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HEP
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12 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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HEP
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17 |
Gehstrecke (bei Aufnahme oder vor der Fraktur)
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Die Angaben sind unabhängig davon, ob der Patient Schmerzmedikamente eingenommen hat.
Bitte die Gehstrecke angeben, die der Patient mindestens im Alltag erreichen kann. |
Die Angaben sind unabhängig davon, ob der Patient Schmerzmedikamente eingenommen hat.
Es gilt als gehfähig im Sinne des Indikators, wer auf der Stationsebene mobil ist bzw. eine Gehstrecke von mindesten 50 m mit Gehhilfen (Rollator/Gehbock, Unterarmgehstützen etc.) bewältigen kann. |
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HEP
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20 |
auslösende OPS-Kodes
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Achtung:
Dieses Datenfeld wird von der QS-Software vorbelegt und dient der
Prüfung der dokumentationspflichtigen Teildatensätze.
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HEP
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25 |
Art des Eingriffs
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„endoprothetische Versorgung einer hüftgelenknahen Femurfraktur“:
Im Teildatensatz „hüftgelenknahe Femurfraktur“ werden Fälle mit einer Schenkelhalsfraktur oder pertrochantären Fraktur im Rahmen eines akut eingetretenen traumatischen Ereignisses dokumentiert, die einen ersten Hüftgelenkersatz (Voll- oder Teilersatz) erhalten. „elektive Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation“: Im Teildatensatz „elektive Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation“ werden Fälle mit arthrotischer Gelenkveränderung oder mit Erkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis oder Fälle mit Cut-out oder Pseudarthrose nach einer Osteosynthese dokumentiert, die einen ersten Hüftgelenkersatz (Voll- oder Teilersatz) erhalten. „Reimplantation im Rahmen eines einzeitigen Wechsels“ bzw. „ Reimplantation im Rahmen eines zweizeitigen Wechsels“: Im Teildatensatz „Wechsel“ werden sowohl die einzeitigen sowie die zweizeitigen Wechseleingriffe dokumentiert. Bei zweizeitigem Wechsel ist die Indikationsstellung vor dem Ersteingriff bzw. der Explantation im Teildatensatz "Wechsel" zu dokumentieren. |
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HEP
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29 |
Prozedur(en)
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Alle OPS des durchgeführten Eingriffs sind
gemäß den gültigen Kodierrichtlinien zu dokumentieren.
In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig). Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnungen wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel. Beispiel: Für den OPS-Kode 5-820.00 (Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk: Totalendoprothese Nicht zementiert) als Einschlussprozedur für den Datensatz Hüft-Endoprothese ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-820.00:R, 5-820.00:L oder 5-820.00:B. Die Dokumentation des Kodes 5-820.00 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) / Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog. Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist. |
Alle OPS des durchgeführten Eingriffs sind
gemäß den gültigen Kodierrichtlinien zu dokumentieren.
In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig). Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnungen wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel. Beispiel: Für den OPS-Kode 5-820.00 (Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk: Totalendoprothese Nicht zementiert) als Einschlussprozedur für den Datensatz Hüft-Endoprothese ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-820.00:R, 5-820.00:L oder 5-820.00:B. Die Dokumentation des Kodes 5-820.00 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) / Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog. Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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HEP
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32 |
vorbestehende Koxarthrose
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Hier soll „ja“ angegeben werden, wenn eines der
nachfolgenden röntgenologischen Kriterien (modifizierter Kellgren
& Lawrence-Score) > „0“ ist: Gelenkspalt Sklerose Deformierung |
Hier soll „ja“ angegeben werden, wenn eines der nachfolgenden röntgenologischen Kriterien (modifizierter Kellgren & Lawrence-Score) > „0“ ist: Gelenkspalt 1 = eindeutig verschmälert |
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HEP
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39.3 |
DOAK/NOAK
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DOAK/NOAK = direkte bzw. neue orale Antikoagulantien (direkte Thrombininhibitoren)
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HEP
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39.4 |
sonstige
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Nicht aufgeführte duale antithrombotische Therapie ist unter „sonstige“ zu dokumentieren.
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HEP
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41 |
Wurde eine Voroperation am Hüftgelenk oder hüftgelenknah durchgeführt?
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Zu den Voroperationen zählen alle operativen
Eingriffe (z.B. Osteosynthesen) an den gelenkbildenden sowie
angrenzenden Strukturen des zu operierenden Hüftgelenks.
Zu dokumentierten ist auch eine Voroperation, die nicht im eigenen Krankenhaus erbracht wurde. |
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HEP
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42 |
Erstimplantation Endoprothese: Indikation "mechanisches Versagen durch Pseudarthrose oder Cut out" liegt vor
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Wurde bereits vor der Endoprothesenimplantation eine
Osteosynthese durchgeführt, die eine Pseudarthrose bzw. Cut out
zur Folge hatte, bitte diese Indikation zur elektiven
Hüftendoprothesen-Erstimplantation bestätigen.
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HEP
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43 |
Schmerzen
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Das Kriterium „Schmerzen" ist erfüllt, wenn
Ruhe- oder Belastungsschmerzen vorliegen. Stauchungs- und Drehschmerz
sind unter Belastungsschmerz zu dokumentieren. Bei Vorliegen von Ruhe-
und Belastungsschmerzen ist der Ruheschmerz zu dokumentieren.
|
Das "Kriterium Schmerzen" ist erfüllt, wenn Ruhe-
oder Belastungsschmerzen vorliegen, die nicht mehr durch
Behandlungsmaßnahmen beherrschbar sind. Stauchungs- und
Drehschmerz sind unter Belastungsschmerz zu dokumentieren. Bei
Vorliegen von Ruhe- und Belastungsschmerzen ist der Ruheschmerz zu
dokumentieren.
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HEP
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61 |
Schmerzen vor der Prothesenexplantation
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Das Kriterium „Schmerzen“ ist erfüllt,
wenn Ruhe- oder Belastungsschmerzen vorliegen. Stauchungs- und
Drehschmerz sind unter Belastungsschmerz zu dokumentieren. Bei
Vorliegen von Ruhe- und Belastungsschmerzen ist der Ruheschmerz zu
dokumentieren. Bei zweizeitigem Wechsel ist das präoperative
Schmerzausmaß des Ersteingriffs/ der Explantation anzugeben.
|
Das "Kriterium Schmerzen“ ist erfüllt, wenn
Ruhe- oder Belastungsschmerzen vorliegen, die nicht mehr durch
Behandlungsmaßnahmen beherrschbar sind.
Stauchungs- und Drehschmerz sind unter Belastungsschmerz zu dokumentieren. Bei Vorliegen von Ruhe- und Belastungsschmerzen ist der Ruheschmerz zu dokumentieren. Bei zweizeitigem Wechsel ist das präoperative Schmerzausmaß des Ersteingriffs/ der Explantation anzugeben. |
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HEP
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63 |
mikrobiologische Untersuchung vor der Prothesenexplantation
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Der Erregernachweis bezieht sich auf einen Nachweis im
Gelenk vor der Operation. Der Nachweis gilt erst dann als Negativ, wenn
die Bebrütung über mindestens 14 Tage erfolgt ist. Der
Erregernachweis ist auch gegeben, wenn vor Ablauf der 14 Tage oder
durch einen Schnelltest ein positiver Keimnachweis vorlag. Bei
zweizeitigem Wechsel sind die präoperativen mikrobiologischen
Ergebnisse des Ersteingriffs/ der Explantation anzugeben.
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Der Erregernachweis bezieht sich auf einen Nachweis im
Gelenk vor der Operation. Der Nachweis gilt erst dann als Negativ, wenn
die Bebrütung über mindestens 14 Tage erfolgt ist. Bei
zweizeitigem Wechsel sind die präoperativen mikrobiologischen
Ergebnisse des Ersteingriffs/ der Explantation anzugeben.
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HEP
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80 |
Gehstrecke bei Entlassung
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Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Entlassung. Die Angaben sind unabhängig davon, ob der Patient
Schmerzmedikamente eingenommen hat.
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Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Entlassung. Die Angaben sind unabhängig davon, ob der Patient
Schmerzmedikamente eingenommen hat. Es gilt als gehfähig im Sinne
des Indikators, wer auf der Stationsebene mobil ist
bzw. eine Gehstrecke von mindestens 50 m mit Gehhilfen (Rollator/Gehbock, Unterarmgehstützen etc.) bewältigen kann. |
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HEP
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82 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Gilt bei stationären Eingriffe: Für die
Zusammenführung von zeitlich eng beieinander liegenden
stationären Aufenthalten gelten die Regelungen der
DRG-Fallzusammenführung gemäß § 2 FPV.
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.1.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Gilt bei stationären Eingriffe: Für die
Zusammenführung von zeitlich eng beieinander liegenden
stationären Aufenthalten gelten die Regelungen der
DRG-Fallzusammenführung gemäß § 2 FPV.
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.1.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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HEP
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84 |
Entlassungsdiagnose(n)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Hauptdiagnose- oder
Nebendiagnosen) bzw. die Quartalsdiagnosen angegeben werden, die in
inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Leistungsbereich der
Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) bzw. Behandlungstag (ambulant) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2019 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Hauptdiagnose- oder
Nebendiagnosen) bzw. die Quartalsdiagnosen angegeben werden, die in
inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Leistungsbereich der
Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) bzw. Behandlungstag (ambulant) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2018 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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HTXFU
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6 |
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?
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Das Datenfeld ist als Grundlage der
Datenübermittlung an das TX-Register gemäß § 15e
Abs. 5 TPG von den Einrichtungen auszufüllen. Die Aufklärung
und die wirksame Einwilligung muss die Vorgaben des § 15e Abs. 6
TPG erfüllen. Sind die Voraussetzungen des § 15e Abs. 6 TPG
zum Zeitpunkt der Datenübermittlung erfüllt, ist im Datenfeld
ein "ja" anzukreuzen.
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-
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HTXM
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3 |
behandelnder Standort (OPS)
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Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
-
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HTXM
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5 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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HTXM
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13 |
Hepatitis B
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Nachweis des HBs Antigens bzw. positiver PCR-Test |
Nachweis des HBs Antigens |
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HTXM
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14 |
Hepatitis C
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Nachweis des HCV Antikörpers bzw. positiver PCR-Test |
Nachweis des HCV Antikörpers |
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HTXM
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25 |
durchgeführter Eingriff
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Erfolgt während eines stationären
Aufenthaltes nach einer Neuimplantation ein weiterer
dokumentationspflichtiger Eingriff (z.B. Systemwechsel) ist jeweils ein
weiterer Implantationsbogen auszufüllen.
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-
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HTXM
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32 |
6 Minuten Gehtest: Distanz >= 500 Meter
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Bezieht sich auf den letzten präoperativ
bestimmten Wert. Sollte der 6 Minuten Gehtest aufgrund des reduzierten
Allgemeinzustands des Patienten nicht möglich gewesen sein, bitte
mit "nicht bestimmbar" antworten. Bei mangelnden Voraussetzungen zur
Testdurchführung (Menschen, die aufgrund einer Einschränkung
ihrer Gehfähigkeit dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind
und Säuglinge) ist mit „nicht bestimmbar“ zu antworten.
|
Bezieht sich auf den letzten präoperativ
bestimmten Wert. Sollte der 6 Minuten Gehtest aufgrund des reduzierten
Allgemeinzustands des Patienten nicht möglich gewesen sein, bitte
mit „Nein“ antworten. Bei mangelnden Voraussetzungen zur
Testdurchführung (Menschen, die aufgrund einer Einschränkung
ihrer Gehfähigkeit dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind
und Säuglinge) ist mit „nicht bestimmbar“ zu antworten.
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HTXM
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33 |
maximale Sauerstoffaufnahme > 20 ml O2/min/kg Körpergewicht
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Bezieht sich auf den letzten präoperativ
bestimmten Wert. Sollte die Durchführung des Testes aufgrund des
reduzierten Allgemeinzustands des Patienten nicht möglich gewesen
sein, bitte mit „nein“ antworten. Bei mangelnden
Voraussetzungen zur Testdurchführung (Säuglinge) und
Ergebnisstandardisierung (Kinder) ist mit „nicht
bestimmbar“ zu antworten. Sollte der Test aufgrund des
reduzierten Allgemeinzustands des Patienten nicht möglich gewesen
sein, bitte mit „nicht bestimmbar“ antworten.
|
Bezieht sich auf den letzten präoperativ
bestimmten Wert. Sollte die Durchführung des Testes aufgrund des
reduzierten Allgemeinzustands des Patienten nicht möglich gewesen
sein, bitte mit „nein“ antworten. Bei mangelnden
Voraussetzungen zur Testdurchführung (Säuglinge) und
Ergebnisstandardisierung (Kinder) ist mit „nicht
bestimmbar“ zu antworten.
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HTXM
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36 |
Operation
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Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
|
Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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HTXM
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43 |
Fehlfunktion des Herzunterstützungssystems
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Technische Fehlfunktionen betreffen pumpenassozierte Probleme wie z.B. Stromversorgung, Batterien, Kontrolleinheit o.ä..
Unter einer sekundären Fehlfunktion werden Ereignisse wie zum Beispiel eine Pumpenthrombose oder Ansaugphänomene verstanden. |
Definition nach Intermacs:
1) Pump failure (blood contacting components of pump and any motor or other pump actuating mechanism that is housed with the blood contacting components). In the special situation of pump thrombosis, thrombus is documented to be present within the device or its conduits that result in or could potentially induce circulatory failure. 2) Non-pump failure (e.g., external pneumatic drive unit, electric power supply unit, batteries, controller, interconnect cable, compliance chamber) |
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HTXM
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83 |
Operation
|
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
|
Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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HTXM
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96 |
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?
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Das Datenfeld ist als Grundlage der
Datenübermittlung an das TX-Register gemäß § 15e
Abs. 5 TPG von den Einrichtungen auszufüllen. Die Aufklärung
und die wirksame Einwilligung muss die Vorgaben des § 15e Abs. 6
TPG erfüllen. Sind die Voraussetzungen des § 15e Abs. 6 TPG
zum Zeitpunkt der Datenübermittlung erfüllt, ist im Datenfeld
ein "ja" anzukreuzen.
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-
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HTXM
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97 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017 |
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HTXM
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98 |
Entlassungsdiagnose(n)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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KEP
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2 |
Versichertenart
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 1 Versichertenart
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-
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KEP
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3 |
besonderer Personenkreis
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 2 Besonderer Personenkreis
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-
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KEP
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5 |
Die eGK-Versichertennummer des Patienten liegt auch zum Entlassungszeitpunkt nicht vor.
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Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden |
Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
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KEP
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8 |
behandelnder Standort (OPS)
|
Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
-
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KEP
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12 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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KEP
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16 |
Gehstrecke
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Die Angaben sind unabhängig davon, ob der Patient Schmerzmedikamente eingenommen hat.
Bitte die Gehstrecke angeben, die der Patient mindestens im Alltag erreichen kann. |
Die Angaben sind unabhängig davon, ob der Patient Schmerzmedikamente eingenommen hat.
Es gilt als gehfähig im Sinne des Indikators, wer auf der Stationsebene mobil ist bzw. eine Gehstrecke von mindesten 50 m mit Gehhilfen (Rollator/Gehbock, Unterarmgehstützen etc.) bewältigen kann. |
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KEP
|
18 |
auslösende OPS-Kodes
|
Achtung:
Dieses Datenfeld wird von der QS-Software vorbelegt und dient der
Prüfung der dokumentationspflichtigen Teildatensätze.
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-
|
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KEP
|
22 |
Liegen Fehlstellungen des Knies vor?
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Ein schweres Valgus/Varusknie meint hier eine Achsabweichung von >= 10°.
|
Ein schweres Valgus- bzw. Varusknie meint hier eine
Achsabweichung von mindestens 3°.
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KEP
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25 |
Art des Eingriffs
|
„elektive Knie-Endoprothesen-Erstimplantation“
Im Teildatensatz „elektive Knie-Endoprothesen-Erstimplantation“ werden Fälle mit arthrotischer Gelenkveränderung oder mit Erkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis dokumentiert, die einen ersten Kniegelenksersatz (Voll- oder Teilersatz) erhalten. „einzeitiger Wechsel bzw. Komponentenwechsel“ bzw. „Reimplantationen im Rahmen eines zweizeitigen Wechsels bzw. Komponentenwechsels“ Im Teildatensatz „Wechsel“ werden sowohl die einzeitigen sowie die zweizeitigen Wechseleingriffe dokumentiert. Bei zweizeitigem Wechsel ist die Indikationsstellung vor dem Ersteingriff bzw. der Explantation im Teildatensatz Wechsel zu dokumentieren. Frakturbedingte Erstimplantationen einer Endoprothese sind als MDS anzulegen. |
-
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KEP
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28 |
Prozedur(en)
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Alle OPS des durchgeführten Eingriffs sind
gemäß den gültigen Kodierrichtlinien zu dokumentieren.
In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig). Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnungen wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel. Beispiel: Für den OPS-Kode 5-822.10 (Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk: Bikondyläre Oberflächenersatzprothese, ungekoppelt, ohne Patellaersatz: Nicht zementiert) als Einschlussprozedur für den Datensatz Knie-Totalendoprothesen-Erstimplantation ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-822.10:R, 5-822.10:L oder 5-822.10:B. Die Dokumentation des Kodes 5-822.10 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) / Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist. |
Alle OPS des durchgeführten Eingriffs sind
gemäß den gültigen Kodierrichtlinien zu dokumentieren.
In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig). Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnungen wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel. Beispiel: Für den OPS-Kode 5-822.10 (Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk: Bikondyläre Oberflächenersatzprothese, ungekoppelt, ohne Patellaersatz: Nicht zementiert) als Einschlussprozedur für den Datensatz Knie-Totalendoprothesen-Erstimplantation ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-822.10:R, 5-822.10:L oder 5-822.10:B. Die Dokumentation des Kodes 5-822.10 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) / Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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KEP
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30 |
Wurde eine Voroperation am Kniegelenk oder kniegelenknah durchgeführt?
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Zu den Voroperationen zählen alle operativen
Eingriffe (z.B. Arthroskopien) an den gelenkbildenden (mit oder ohne
Arthrotomie) sowie angrenzenden Strukturen des zu operierenden
Kniegelenks. Zu dokumentierten ist auch eine Voroperation, die nicht im eigenen Krankenhaus erbracht wurde.
|
Zu den Voroperationen zählen alle operativen
Eingriffe (z.B. Arthroskopien) an den gelenkbildenden (mit oder ohne
Arthrotomie) sowie angrenzenden Strukturen des zu operierenden
Kniegelenks.
|
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KEP
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31 |
Schmerzen
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Das Kriterium „Schmerzen" ist erfüllt, wenn
Ruhe- oder Belastungsschmerzen vorliegen. Stauchungs- und Drehschmerz
sind unter Belastungsschmerz zu dokumentieren. Bei Vorliegen von Ruhe-
und Belastungsschmerzen ist der Ruheschmerz zu dokumentieren.
|
Das "Kriterium Schmerzen" ist erfüllt, wenn Ruhe-
oder Belastungsschmerzen vorliegen, die nicht mehr durch
Behandlungsmaßnahmen beherrschbar sind. Stauchungs- und
Drehschmerz sind unter Belastungsschmerz zu dokumentieren. Bei
Vorliegen von Ruhe- und Belastungsschmerzen ist der Ruheschmerz zu
dokumentieren.
|
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KEP
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41 |
Schmerzen vor der Prothesenexplantation
|
Das Kriterium „Schmerzen“ ist erfüllt,
wenn Ruhe- oder Belastungsschmerzen vorliegen. Stauchungs- und
Drehschmerz sind unter Belastungsschmerz zu dokumentieren. Bei
Vorliegen von Ruhe- und Belastungsschmerzen ist der Ruheschmerz zu
dokumentieren. Bei zweizeitigem Wechsel ist das präoperative
Schmerzausmaß des Ersteingriffs/ der Explantation anzugeben.
|
Das "Kriterium Schmerzen“ ist erfüllt, wenn
Ruhe- oder Belastungsschmerzen vorliegen, die nicht mehr durch
Behandlungsmaßnahmen beherrschbar sind.
Stauchungs- und Drehschmerz sind unter Belastungsschmerz zu dokumentieren. Bei Vorliegen von Ruhe- und Belastungsschmerzen ist der Ruheschmerz zu dokumentieren. Bei zweizeitigem Wechsel ist das präoperative Schmerzausmaß des Ersteingriffs/ der Explantation anzugeben. |
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KEP
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43 |
mikrobiologische Untersuchung vor der Prothesenexplantation
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Der Erregernachweis bezieht sich auf einen Nachweis im
Gelenk vor der Operation. Der Nachweis gilt erst dann als Negativ, wenn
die Bebrütung über mindestens 14 Tage erfolgt ist. Der
Erregernachweis ist auch gegeben, wenn vor Ablauf der 14 Tage oder
durch einen Schnelltest ein positiver Keimnachweis vorlag. Bei
zweizeitigem Wechsel sind die präoperativen Ergebnisse des
Ersteingriffes/der Explantation anzugeben. Hier können auch
Ergebnisse von prästationär durchgeführten
Gelenkpunktionen eingetragen werden.
|
Der Erregernachweis bezieht sich auf einen Nachweis im
Gelenk vor der Operation. Der Nachweis gilt erst dann als Negativ, wenn
die Bebrütung über mindestens 14 Tage erfolgt ist. Bei
zweizeitigem Wechsel sind die präoperativen Ergebnisse des
Ersteingriffes/der Explantation anzugeben. Hier können auch
Ergebnisse von prästationär durchgeführten
Gelenkpunktionen eingetragen werden. Bei zweizeitigem Wechsel sind die
präoperativen mikrobiologischen Ergebnisse des Ersteingriffs/ der
Explantation anzugeben.
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KEP
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58 |
Gehstrecke bei Entlassung
|
Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Entlassung. Die Angaben sind unabhängig davon, ob der Patient
Schmerzmedikamente eingenommen hat.
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Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Entlassung. Die Angaben sind unabhängig davon, ob der Patient
Schmerzmedikamente eingenommen hat. Es gilt als gehfähig im Sinne
des Indikators, wer auf der Stationsebene mobil ist
bzw. eine Gehstrecke von mindestens 50 m mit Gehhilfen (Rollator/Gehbock, Unterarmgehstützen etc.) bewältigen kann. |
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KEP
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62 |
Entlassungsdiagnos(en)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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LLS
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3 |
behandelnder Standort (OPS)
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Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
-
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LLS
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5 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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LLS
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8 |
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?
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Das Datenfeld ist als Grundlage der
Datenübermittlung an das TX-Register gemäß § 15e
Abs. 5 TPG von den Einrichtungen auszufüllen. Die Aufklärung
und die wirksame Einwilligung muss die Vorgaben des § 15e Abs. 6
TPG erfüllen. Sind die Voraussetzungen des § 15e Abs. 6 TPG
zum Zeitpunkt der Datenübermittlung erfüllt, ist im Datenfeld
ein "ja" anzukreuzen.
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-
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LLS
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14 |
Operation
|
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
|
Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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LLS
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17 |
Komplikation nach Clavien-Dindo-Klassifikation
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Clavien-Dindo-Klassifikation:
Grad I = Jede Abweichung vom normalen postoperativen Verlauf ohne Notwendigkeit pharmakologischer Behandlung oder chirurgischer, radiologischer, endoskopischer Intervention. Erlaubte Behandlungsoptionen: Medikamente wie: Antipyretika, Analgetika, Diuretika, Elektrolyte; Physiotherapie; in diese Gruppe fallen ebenfalls Wundinfektionen, die am Patientenbett eröffnet werden. Grad II = Notwendigkeit pharmakologischer Behandlung mit anderen als bei Grad I erlaubten Medikamenten. Grad III = Notwendigkeit chirurgischer, radiologischer oder endoskopischer Intervention: a: in Lokalanästhesie b: in Allgemeinnarkose Grad IV = Lebensbedrohliche Komplikation (inklusive zentralnervöser Komplikation) die Behandlung auf der Intensivstation notwendig macht a: Versagen eines Organsystems (inklusive Dialyse) b: Multiorganversagen Grad V = Tod des Patienten Die Einstufung der Komplikation in die Clavien-Dindo-Klassifikation erfolgt nach diagnostischem bzw. therapeutischem Handlungsbedarf. Die detaillierte Klassifikation wurde von Dindo et. al 2004 in Annals of Surgery publiziert: Dindo D, Demartines N, Clavien P-A. Classification of Surgical Complications: A New Proposal With Evaluation in a Cohort of 6336 Patients and Results of a Survey. Annals of Surgery. 2004;240(2):205-213. doi:10.1097/01.sla.0000133083.54934.ae. |
Clavien-Dindo-Klassifikation:
Grad I = Jede Abweichung vom normalen postoperativen Verlauf ohne Notwendigkeit pharmakologischer Behandlung oder chirurgischer, radiologischer, endoskopischer Intervention. Erlaubte Behandlungsoptionen: Medikamente wie: Antipyretika, Analgetika, Diuretika, Elektrolyte; Physiotherapie; in diese Gruppe fallen ebenfalls Wundinfektionen, die am Patientenbett eröffnet werden. Grad II = Notwendigkeit pharmakologischer Behandlung mit anderen als bei Grad I erlaubten Medikamenten. Grad III = Notwendigkeit chirurgischer, radiologischer oder endoskopischer Intervention: a: in Lokalanästhesie b: in Allgemeinnarkose Grad IV = Lebensbedrohliche Komplikation (inklusive zentralnervöser Komplikation) die Behandlung auf der Intensivstation notwendig macht a: Versagen eines Organsystems (inklusive Dialyse) b: Multiorganversagen Grad V = Tod des Patienten |
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LLS
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21 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017 |
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LLS
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22 |
Entlassungsdiagnose(n)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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LLSFU
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6 |
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?
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Das Datenfeld ist als Grundlage der
Datenübermittlung an das TX-Register gemäß § 15e
Abs. 5 TPG von den Einrichtungen auszufüllen. Die Aufklärung
und die wirksame Einwilligung muss die Vorgaben des § 15e Abs. 6
TPG erfüllen. Sind die Voraussetzungen des § 15e Abs. 6 TPG
zum Zeitpunkt der Datenübermittlung erfüllt, ist im Datenfeld
ein "ja" anzukreuzen.
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-
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LLSFU
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18 |
Komplikation nach Clavien-Dindo-Klassifikation
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Clavien-Dindo-Klassifikation:
Grad I = Jede Abweichung vom normalen postoperativen Verlauf ohne Notwendigkeit pharmakologischer Behandlung oder chirurgischer, radiologischer, endoskopischer Intervention. Erlaubte Behandlungsoptionen: Medikamente wie: Antipyretika, Analgetika, Diuretika, Elektrolyte; Physiotherapie; in diese Gruppe fallen ebenfalls Wundinfektionen, die am Patientenbett eröffnet werden. Grad II = Notwendigkeit pharmakologischer Behandlung mit anderen als bei Grad I erlaubten Medikamenten. Grad III = Notwendigkeit chirurgischer, radiologischer oder endoskopischer Intervention: a: in Lokalanästhesie b: in Allgemeinnarkose Grad IV = Lebensbedrohliche Komplikation (inklusive zentralnervöser Komplikation) die Behandlung auf der Intensivstation notwendig macht a: Versagen eines Organsystems (inklusive Dialyse) b: Multiorganversagen Grad V = Tod des Patienten Die Einstufung der Komplikation in die Clavien-Dindo-Klassifikation erfolgt nach diagnostischem bzw. therapeutischem Handlungsbedarf. Die detaillierte Klassifikation wurde von Dindo et. al 2004 in Annals of Surgery publiziert: Dindo D, Demartines N, Clavien P-A. Classification of Surgical Complications: A New Proposal With Evaluation in a Cohort of 6336 Patients and Results of a Survey. Annals of Surgery. 2004;240(2):205-213. doi:10.1097/01.sla.0000133083.54934.ae. |
Clavien-Dindo-Klassifikation:
Grad I = Jede Abweichung vom normalen postoperativen Verlauf ohne Notwendigkeit pharmakologischer Behandlung oder chirurgischer, radiologischer, endoskopischer Intervention. Erlaubte Behandlungsoptionen: Medikamente wie: Antipyretika, Analgetika, Diuretika, Elektrolyte; Physiotherapie; in diese Gruppe fallen ebenfalls Wundinfektionen, die am Patientenbett eröffnet werden. Grad II = Notwendigkeit pharmakologischer Behandlung mit anderen als bei Grad I erlaubten Medikamenten. Grad III = Notwendigkeit chirurgischer, radiologischer oder endoskopischer Intervention: a: in Lokalanästhesie b: in Allgemeinnarkose Grad IV = Lebensbedrohliche Komplikation (inklusive zentralnervöser Komplikation) die Behandlung auf der Intensivstation notwendig macht a: Versagen eines Organsystems (inklusive Dialyse) b: Multiorganversagen Grad V = Tod des Patienten |
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LTX
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3 |
behandelnder Standort (OPS)
|
Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
-
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LTX
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5 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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LTX
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8 |
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?
|
Das Datenfeld ist als Grundlage der
Datenübermittlung an das TX-Register gemäß § 15e
Abs. 5 TPG von den Einrichtungen auszufüllen. Die Aufklärung
und die wirksame Einwilligung muss die Vorgaben des § 15e Abs. 6
TPG erfüllen. Sind die Voraussetzungen des § 15e Abs. 6 TPG
zum Zeitpunkt der Datenübermittlung erfüllt, ist im Datenfeld
ein "ja" anzukreuzen.
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-
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LTX
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28 |
Operation
|
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
|
Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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LTX
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33 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017 |
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LTX
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34 |
Entlassungsdiagnose(n)
|
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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LTXFU
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6 |
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?
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Das Datenfeld ist als Grundlage der
Datenübermittlung an das TX-Register gemäß § 15e
Abs. 5 TPG von den Einrichtungen auszufüllen. Die Aufklärung
und die wirksame Einwilligung muss die Vorgaben des § 15e Abs. 6
TPG erfüllen. Sind die Voraussetzungen des § 15e Abs. 6 TPG
zum Zeitpunkt der Datenübermittlung erfüllt, ist im Datenfeld
ein "ja" anzukreuzen.
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-
|
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LUTX
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3 |
behandelnder Standort (OPS)
|
Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
-
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LUTX
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5 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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LUTX
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8 |
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?
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Das Datenfeld ist als Grundlage der
Datenübermittlung an das TX-Register gemäß § 15e
Abs. 5 TPG von den Einrichtungen auszufüllen. Die Aufklärung
und die wirksame Einwilligung muss die Vorgaben des § 15e Abs. 6
TPG erfüllen. Sind die Voraussetzungen des § 15e Abs. 6 TPG
zum Zeitpunkt der Datenübermittlung erfüllt, ist im Datenfeld
ein "ja" anzukreuzen.
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-
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LUTX
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34 |
Operation
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Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
|
Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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LUTX
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40 |
Ischämiezeit (rechte Lunge)
|
Hier bitte die Zeit vom Abklemmen der
thorakalen Aorta
des Organspenders bis zum Beginn der Reperfusion des Spenderorgans
für die Lungenflügel separat angeben.
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-
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LUTX
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41 |
Ischämiezeit (linke Lunge)
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Hier bitte die Zeit vom Abklemmen der
thorakalen Aorta
des Organspenders bis zum Beginn der Reperfusion des Spenderorgans
für die Lungenflügel separat angeben.
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LUTX
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51 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017 |
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LUTX
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52 |
Entlassungsdiagnose(n)
|
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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LUTXFU
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6 |
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?
|
Das Datenfeld ist als Grundlage der
Datenübermittlung an das TX-Register gemäß § 15e
Abs. 5 TPG von den Einrichtungen auszufüllen. Die Aufklärung
und die wirksame Einwilligung muss die Vorgaben des § 15e Abs. 6
TPG erfüllen. Sind die Voraussetzungen des § 15e Abs. 6 TPG
zum Zeitpunkt der Datenübermittlung erfüllt, ist im Datenfeld
ein "ja" anzukreuzen.
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MDS
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6 |
Versichertenart
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 1 Versichertenart
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-
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MDS
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7 |
besonderer Personenkreis
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 2 Besonderer Personenkreis
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-
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MDS
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10 |
aufnehmender Standort
|
Der „aufnehmende Standort“ entspricht dem
Standort, an dem die (erste) Aufnahme des Patienten in das aktuelle
Krankenhaus erfolgt.
Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „aufnehmende Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
-
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MDS
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11 |
diagnostizierender Standort (ICD)
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Der „diagnostizierende Standort“ entspricht
dem Standort, der die dokumentationspflichtige Diagnose
gemäß auslösendem ICD-Kode (z.B. Z37.0 =
Lebendgeborener Einling) stellt. Hierbei ist nicht der kodierende,
sondern der diagnostizierende Standort gemeint.
Bei den auslösenden ICD-Kodes handelt es sich um die im Kodierungssystem bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Diagnosen, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussdiagnosen des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Der „diagnostizierende Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Diagnose gestellt wird. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „diagnostizierende Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
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MDS
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12 |
behandelnder Standort (OPS)
|
Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
-
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MDS
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23 |
Operationen- und Prozedurenschlüssel
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Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
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Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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MDS
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25 |
Entlassungsdiagnose(n) (stationär) bzw. Quartalsdiagnose(n) (ambulant)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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NEO
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2 |
Versichertenart
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 1 Versichertenart
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-
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NEO
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3 |
besonderer Personenkreis
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 2 Besonderer Personenkreis
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-
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NEO
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5 |
Die eGK-Versichertennummer des Patienten liegt auch zum Entlassungszeitpunkt nicht vor.
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Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden |
Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
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NEO
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6.1 |
Nachname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes
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Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
Einzutragen sind alle dem Arzt bekannten Nachnamen der Mutter, welche diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes trug. Mehrere Nachnamen sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen. Bitte tragen Sie möglichst den vollständigen Namen ein, Abkürzungen oder Rufnamen sollten vermieden werden. Nicht erfasst werden Titel (z.B. Dr., Prof. usw) und Namenszusätze (z.B. Freifrau, Baronin usw). Erlaubt sind alle Zeichen des deutschen Alphabets, inklusive der Umlaute ä, ö, ü, ß. Nicht erlaubt sind Zahlen, ausländische Umlaute und jegliche Sonderzeichen. Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln eichen. Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln. |
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NEO
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6.2 |
Nachname der Mutter liegt nicht vor
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Dieses Datenfeld ist auch mit „ja“ zu beantworten, falls die Patientin nicht GKV-versichert ist.
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NEO
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7 |
Vorsatzworte der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes
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Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
Einzutragen sind alle dem Arzt bekannten Vorsatzworte der Mutter, welche diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes trug. Mehrere Vorsatzworte sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen. Vorsatzworte sind z.B. von, zu, van, von der, unter usw. Dieses Datenfeld ist nicht zu befüllen, falls die Patienten nicht GKV-versichert ist. |
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NEO
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8.1 |
Vorname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes
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Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
Einzutragen sind alle dem Arzt bekannten Vornamen der Mutter, welche diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes trug. Mehrere Vornamen sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen. Bitte tragen Sie möglichst den vollständigen Namen ein, Abkürzungen oder Rufnamen sollten vermieden werden. Nicht erfasst werden Titel (z.B. Dr., Prof. usw) und Namenszusätze (z.B. Freifrau, Baronin usw). Erlaubt sind alle Zeichen des deutschen Alphabets, inklusive der Umlaute ä, ö, ü, ß. Nicht erlaubt sind Zahlen, ausländische Umlaute und jegliche Sonderzeichen. Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln. |
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NEO
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8.2 |
Vorname der Mutter liegt nicht vor
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Dieses Datenfeld ist auch mit „ja“ zu beantworten, falls die Patientin nicht GKV-versichert ist.
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NEO
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11 |
aufnehmender Standort
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Der „aufnehmende Standort“ entspricht dem
Standort, an dem die (erste) Aufnahme des Patienten in das aktuelle
Krankenhaus erfolgt.
Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „aufnehmende Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
-
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NEO
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19 |
laufende Nummer des Mehrlings
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Wenn es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt, tragen
Sie hier bitte eine laufende Nummer des Mehrlings ein, die sich an der
Geburtsreihenfolge der Mehrlinge orientiert. Das zuerst geborene Kind
erhält somit beispielsweise die Nummer 1, das danach geborene die
Nummer 2.
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Wenn es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt, bitte Angabe der laufenden Nummer des Mehrlings.
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NEO
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30 |
Grund für die primär palliative Therapie
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Bei Vorhandensein von mehr als 5 Gründen für
eine palliative Versorgung, sind die fünf schwerwiegendsten
in absteigender Reihenfolge zu dokumentieren.
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Bei Vorhandensein von mehr als 3 Gründen für
eine palliative Versorgung, sind die drei schwerwiegendsten in
absteigender Reihenfolge zu dokumentieren.
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NEO
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45 |
Art der Fehlbildung
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Bei Vorhandensein von mehr als 5 Fehlbildungen, sind
die fünf schwerwiegendsten in absteigender Reihenfolge zu dokumentieren.
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Bei Vorhandensein von mehr als 3 Fehlbildungen, sind
die drei schwerwiegendsten in absteigender Reihenfolge zu dokumentieren.
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NEO
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47 |
Intraventrikuläre (IVH) oder periventrikuläre (PVH) Hämorrhagie
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Befunde, die nicht im Sonogramm, sondern nur mit
anderen Techniken (z.B. MRT, CT) gesehen wurden, sollen hier nicht
dokumentiert werden.
Bitte dokumentieren Sie die maximale Ausprägung der Hämorrhagie. Einteilung der Blutungen in vier Schweregrade nach Papile (1978) modifiziert:
Literatur: Papile L-U, et al. Indidence and evolution of subependymal and intraventricular hemorrage: A study of infants with birth weights less than 1.500 gm. J Ped 1978, 92(4): 529-34 |
Befunde, die nicht im Sonogramm, sondern nur mit
anderen Techniken (z.B. MRT, CT) gesehen wurden, sollen hier nicht
dokumentiert werden.
Bitte dokumentieren Sie die maximale Ausprägung der Hämorrhagie. Einteilung der Blutungen in vier Schweregrade nach Papile (1978) modifiziert:
Literatur: Papile L-U, et al. Indidence and evolution of subependymal and intraventricular hemorrage: A study of infants with birth weights less than 1.500 gm. J Ped 1978, 92(4): 529-34 |
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NEO
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49 |
Zystische periventrikuläre Leukomalazie (PVL)
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Befunde, die nicht im Sonogramm, sondern nur mit
anderen Bildgebungstechniken (z.B. MRT, CT) gesehen wurden, sollen hier
nicht dokumentiert werden.
Zystische periventrikuläre Leukomalazie wird hier definiert als Nachweis von typischerweise bilateralen periventrikulären Zysten zu irgendeinem Zeitpunkt. Eine Echogenitätsvermehrung ohne Zysten oder Zysten im Bereich einer bekannten IVH werden mit "nein" dokumentiert. Unmittelbar postnatal durchgeführte Ultraschalluntersuchungen erlauben nicht, eine PVL auszuschließen. Seit 2015 ist eine zystische periventrikuläre Leukomalazie (PVL) immer zur dokumentieren, auch wenn die Erkrankung bereits bei Aufnahme bestand. |
Befunde, die nicht im Sonogramm, sondern nur mit
anderen Bildgebungstechniken (z.B. MRT, CT) gesehen wurden, sollen hier
nicht dokumentiert werden.
Zystische periventrikuläre Leukomalazie wird hier definiert als Nachweis von typischerweise bilateralen periventrikulären Zysten zu irgendeinem Zeitpunkt. Eine Echogenitäsvermehrung ohne Zysten oder Zysten im Bereich einer bekannten IVH werden mit "nein" dokumentiert. Unmittelbar postnatal durchgeführte Ultraschalluntersuchungen erlauben nicht, eine PVL auszuschließen. Seit 2015 ist eine zystische periventrikuläre Leukomalazie (PVL) immer zur dokumentieren, auch wenn die Erkrankung bereits bei Aufnahme bestand. |
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NEO
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63 |
Bronchopulmonale Dysplasie (BPD)
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Diese Diagnose soll nur dokumentiert
werden, wenn diese Diagnose in dem aktuellen stationären
Aufenthalt in Ihrer Abteilung/Klinik erstmalig aufgetreten ist, d.h.:
Literatur: Walsh MC, Yao Q, Gettner P, Hale E et al. Impact of a physiologic definition on bronchopulmonary dysplasia rates. Pediatrics 2004; 114 (5): 1305-1311. |
Diese Diagnose soll nur dokumentiert
werden, wenn diese Diagnose in dem aktuellen stationären
Aufenthalt in Ihrer Abteilung/Klinik erstmalig aufgetreten ist, d.h.:
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NEO
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67 |
Datum des Sepsis-/SIRS-Beginns
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Hier ist das Datum der ersten Sepsis/SIRS im aktuellen Aufenthalt anzugeben.
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NLS
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3 |
behandelnder Standort (OPS)
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Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
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NLS
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5 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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NLS
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8 |
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?
|
Das Datenfeld ist als Grundlage der
Datenübermittlung an das TX-Register gemäß § 15e
Abs. 5 TPG von den Einrichtungen auszufüllen. Die Aufklärung
und die wirksame Einwilligung muss die Vorgaben des § 15e Abs. 6
TPG erfüllen. Sind die Voraussetzungen des § 15e Abs. 6 TPG
zum Zeitpunkt der Datenübermittlung erfüllt, ist im Datenfeld
ein "ja" anzukreuzen.
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-
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NLS
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16 |
Operation
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Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
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Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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NLS
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24 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017 |
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NLS
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25 |
Entlassungsdiagnose(n)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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NLSFU
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6 |
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?
|
Das Datenfeld ist als Grundlage der
Datenübermittlung an das TX-Register gemäß § 15e
Abs. 5 TPG von den Einrichtungen auszufüllen. Die Aufklärung
und die wirksame Einwilligung muss die Vorgaben des § 15e Abs. 6
TPG erfüllen. Sind die Voraussetzungen des § 15e Abs. 6 TPG
zum Zeitpunkt der Datenübermittlung erfüllt, ist im Datenfeld
ein "ja" anzukreuzen.
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-
|
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NWIF
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2 |
Versichertenart
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 1 Versichertenart
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-
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NWIF
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3 |
besonderer Personenkreis
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 2 Besonderer Personenkreis
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-
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NWIF
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5 |
Die eGK-Versichertennummer des Patienten liegt auch zum Entlassungszeitpunkt nicht vor.
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Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden |
Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
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NWIF
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8 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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NWIF
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17 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017 |
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PCI
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5 |
Versichertenart
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12
Versichertenstatus, Teil 1 Versichertenart bzw. Datensatzbeschreibung
KVDT
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-
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PCI
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6 |
besonderer Personenkreis
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12
Versichertenstatus, Teil 2 Besonderer Personenkreis, bzw.
Datensatzbeschreibung KVDT
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-
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PCI
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8 |
Die eGK-Versichertennummer des Patienten liegt auch zum Entlassungszeitpunkt nicht vor.
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Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden |
Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
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PCI
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11 |
behandelnder Standort bzw. verbringender Standort (OPS)
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Der „behandelnde Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Bei Verbringungsleistungen ist der „verbringende Standort“ anzugeben Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
-
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PCI
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12 |
Fachabteilung
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Hier ist die bettenführende
Fachabteilung
einzutragen, der der Patient zugeordnet ist, während die
Herzkatheteruntersuchung durchgeführt wird (also nicht die
Fachabteilung, in der das Herzkatheterlabor liegt).
|
Hier ist die bettenführende
Fachabteilung
einzutragen, der der Patient zugeordnet ist, während die
Herzkatheteruntersuchung durchgeführt wird (also nicht die
Fachabteilung, in der das Herzkatheterlabor liegt).
Bei ambulanten Operationen am Krankenhaus ist die erbringende Organisationseinheit anzugeben. |
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PCI
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14 |
Nebenbetriebsstättennummer
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Hier ist für Belegärzte die NBSNR der
Betriebsstätte (Belegabteilung/-krankenhaus) anzugeben, in der die
ärztliche Leistung erbracht wurde.
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-
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PCI
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19 |
Aufnahmedatum (stationär)
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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PCI
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25 |
Wievielte Prozedur während dieses Aufenthaltes (stationär) bzw. innerhalb dieses Behandlungsfalles (ambulant)?
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Anhand dieses Datenfeldes sind verschiedene
dokumentationspflichtige Eingriffe während eines Aufenthaltes bzw.
innerhalb eines Behandlungsfalls unterscheidbar. Innerhalb einer
QS-Dokumentation zu einem Leistungsbereich darf dieselbe
Eingriffsnummer nicht mehrfach vergeben werden.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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PCI
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31 |
Dringlichkeit der Prozedur
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“elektiv“: Eine Prozedur bei der zwischen Planung und Aufnahme in der Einrichtung
mehr als 72 Stunden liegen können.
“dringend“: Eine Prozedur, bei der kein lebensbedrohlicher Zustand vorliegt, die jedoch innerhalb der nächsten 72 Stunden durchgeführt werden sollte. “notfallmäßig“: Eine Prozedur, die innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme durchgeführt werden muss, da ein lebensbedrohlicher Zustand vorliegt. Bei Patienten, deren Symptome erstmals innerhalb der Einrichtung aufgetreten sind, ist der Zeitraum vom Auftreten der Symptome bis zum Prozedurbeginn entscheidend. |
1: Eine Prozedur bei der zwischen Planung und Aufnahme in der Einrichtung
mehr als 72 Stunden liegen können.
2: Eine Prozedur, bei der kein lebensbedrohlicher Zustand vorliegt, die jedoch innerhalb der nächsten 72 Stunden durchgeführt werden sollte. 3: Eine Prozedur, die innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme durchgeführt werden muss, da ein lebensbedrohlicher Zustand vorliegt. |
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PCI
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34 |
Wievielte diagnostische Koronarangiographie (mit oder ohne Intervention) während dieses Aufenthaltes (stationär) bzw. innerhalb dieses Behandlungsfalles (ambulant)?
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Das Datenfeld ermöglicht es, die verschiedenen dokumentationspflichtigen Koronaranigographien
während eines Aufenthaltes bzw. innerhalb eines Behandlungsfalls zu unterscheiden.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
Das Datenfeld ermöglicht es, die verschiedenen dokumentationspflichtigen Koronaranigographien
während eines Aufenthaltes zu unterscheiden.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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PCI
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36 |
Operationen- und Prozedurenschlüssel
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Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
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Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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PCI
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37 |
führende Diagnose nach diagnostischem Herzkatheter
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Die führende Diagnose ist die Diagnose aus
Voruntersuchungen und Herzkatheter, die den Patienten am meisten
beeinträchtigt oder gefährdet und/oder die Therapie
entscheidet
Zu 2: Zu berücksichtigen ist hier jedes Herzkranzgefäß mit signifikanter Stenose (auch anamnestisch) unabhängig von einer ggf. funktionierenden Revaskularisation durch Stent oder Bypass. Sollte der Eingriff abgebrochen worden sein, so ist das Ergebnis der bis zum Abbruch erbrachten Leistung zu dokumentieren. Sollte überhaupt keine diagnostische Aussage möglich sein, nutzen Sie bitte Schlüssel „9 = andere kardiale Erkrankung“. Ein koronarangiographischer Normalbefund liegt auch dann vor, wenn Wandunregelmäßigkeiten oder Gefäßeinengungen von unter 25% des Gefäßdurchmessers nachweisbar sind. |
Die führende Diagnose ist die Diagnose aus
Voruntersuchungen und Herzkatheter, die den Patienten am meisten
beeinträchtigt oder gefährdet und/oder die Therapie
entscheidet
Zu 2: Zu berücksichtigen ist hier jedes Herzkranzgefäß mit signifikanter Stenose (auch anamnestisch) unabhängig von einer ggf. funktionierenden Revaskularisation durch Stent oder Bypass Sollte der Eingriff abgebrochen worden sein, so ist das Ergebnis der bis zum Abbruch erbrachten Leistung zu dokumentieren. Sollte überhaupt keine diagnostische Aussage möglich sein, nutzen Sie bitte Schlüssel „9 = andere kardiale Erkrankung“. Ein koronarangiographischer Normalbefund liegt dann vor, wenn keine Wandunregelmäßigkeiten und keine Gefäßeinengungen < 25% des Gefäßdurchmessers nachweisbar sind. |
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PCI
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38 |
Wievielte PCI während dieses Aufenthaltes (stationär) bzw. innerhalb dieses Behandlungsfalls (ambulant)?
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Das Datenfeld ermöglicht es, die verschiedenen
dokumentationspflichtigen PCIs während eines Aufenthaltes bzw.
innerhalb eines Behandlungsfalls zu unterscheiden.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
Das Datenfeld ermöglicht es, die verschiedenen dokumentationspflichtigen PCIs während eines Aufenthaltes zu unterscheiden.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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PCI
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41 |
Operationen- und Prozedurenschlüssel
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Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
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Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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PCI
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43 |
PCI mit besonderen Merkmalen
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Wenn eines der Merkmale der folgenden Felder vorliegt, ist „ja“ anzugeben. |
D.h. eines der Merkmale des Feldes "besonderes Merkmal" muss vorliegen. |
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PCI
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44.1 |
PCI am kompletten Gefäßverschluss
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Ist dann gegeben, wenn TIMI-Fluss 0, d.h. kein Kontrastmitteldurchtritt.
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PCI
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44.3 |
PCI am ungeschützten Hauptstamm
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Ein nicht durch ein offenes Bypass-Gefäß überbrückter Hauptstamm.
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PCI
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44.5 |
PCI am letzten verbliebenen Gefäß
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Das letzte native oder Bypass-Gefäß, welches das vitale Myocard versorgt.
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PCI
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67 |
Entlassungsdatum
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017 |
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PCI
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68 |
Entlassungsdiagnose(n) (stationär) bzw. Quartalsdiagnose(n) (ambulant)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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PNEU
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3 |
aufnehmender Standort
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Der „aufnehmende Standort“ entspricht dem
Standort, an dem die (erste) Aufnahme des Patienten in das aktuelle
Krankenhaus erfolgt.
Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „aufnehmende Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
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9 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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PNEU
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10 |
Aufnahme aus stationärer Pflegeeinrichtung
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Nicht gemeint ist betreutes Wohnen.
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Gemeint ist die Aufnahme aus einer Pflegestation.
Dies betrifft auch die Aufnahme von Patienten, die in einem pflegerischen Bereich eines Pflegeheims, einer Seniorenresidenz oder einer ähnlichen Einrichtung gepflegt wurden. Nicht gemeint ist betreutes Wohnen. |
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PNEU
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12 |
chronische Bettlägerigkeit
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Die gewählte Definition entspricht der
„Schweren Form der Bettlägerigkeit“ nach Zegelin; vgl.
Zegelin, Angelika (2005): Festgenagelt sein – Der Prozess des
Bettlägerigwerdens. Verlag Hans Huber.
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"Chronische Bettlägerigkeit bedeutet, dass die Patienten unabhängig von der akuten Erkrankung bereits vor der Krankenhauseinweisung nicht mehr (auch nicht mit Hilfe) aus dem Bett aufstehen konnten auch nicht zur Essensaufnahme, zur Körperpflege oder zum Ausscheiden (entspricht der Schweren Form der Bettlägerigkeit nach Zegelin ; vgl. Zegelin, Angelika (2005): Festgenagelt sein Der Prozess des Bettlägerigwerdens. Verlag Hans Huber). |
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14 |
Desorientierung: Besteht zum Zeitpunkt der Aufnahme eine Bewusstseinstrübung (z.B. Somnolenz) oder ein Verlust der Orientierung zu Zeit, Ort oder Person?
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Diese Angabe dient zur Ermittlung einer Risikoabschätzung des
klinischen Schweregrades anhand des validierten CRB-65-Scores –
zum Zeitpunkt der Aufnahme!
Als Grundlage und Referenz wurde folgende Arbeit herangezogen: Lim WS, van der Eerden MM, Laing R, Boersma WG, Karalus N, Town GI, Lewis SA, Macfarlane JT. Defining community acquired pneumonia severity on presentation to hospital: an international derivation and validation study. Thorax. 2003;58:377-82. Übersetzung der Kriterien
|
Besteht zum Zeitpunkt der Aufnahme eine
Bewusstseinstrübung (z.B. Somnolenz) oder ein Verlust der
Orientierung zu Zeit, Ort oder Person? Es wird eine qualitative
Beurteilung erwartet, die bei der Aufnahme vorgenommen wird. Die
Anwendung eines standardisierten Tests ist nicht erforderlich.
Wird dieses Datenfeld mit „ja“ kodiert, so ist durch den aufnehmenden Arzt eine qualitative Bewertung vorzunehmen, ob dieser Zustand pneumoniebedingt ist oder andere Erkrankungen zugrunde liegen, ggf. sind Begleitpersonen zu befragen. Wenn die Einschränkung des Bewusstseinszustandes als pneumoniebedingt angenommen werden kann, ist „1 = Ja, pneumoniebedingt“ anzugeben. Wenn eine akute oder chronische Bewusstseinsstörung besteht, für die andere Ursachen als die Pneumonie angenommen werden können, ist „2 = Ja, nicht pneumoniebedingt“ anzugeben. Diese Angabe dient zur Ermittlung einer Risikoabschätzung des klinischen Schweregrades anhand des validierten CRB-65-Scores – zum Zeitpunkt der Aufnahme! Als Grundlage und Referenz wurde folgende Arbeit herangezogen: Lim WS, van der Eerden MM, Laing R, Boersma WG, Karalus N, Town GI, Lewis SA, Macfarlane JT. Defining community acquired pneumonia severity on presentation to hospital: an international derivation and validation study. Thorax. 2003;58:377-82. Übersetzung der Kriterien
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15.1 |
spontane Atemfrequenz
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Bestimmung der Anzahl der spontanen Atemzüge pro Minute bei der Aufnahme. Die Bundesfachgruppe Pneumonie empfiehlt folgendes, standardmäßiges Vorgehen zur Bestimmung der Atemfrequenz:Die Messung der Atemfrequenz erfolgt entweder durch visuelle Beobachtung der Thoraxexkursionen oder (insbesondere bei flacher Atmung geeigneter) durch Auflegen der Hand auf den mittleren Thorax des Patienten und Zählung der Atemzüge über 30 Sekunden; die Multiplikation mit dem Faktor zwei ergibt die Atemfrequenz. Dabei ist darauf zu achten, dass die Messung - wenn möglich - ohne Sauerstoffzufuhr durchgeführt wird. Diese Angabe dient zur Ermittlung einer Risikoabschätzung des klinischen Schweregrades anhand des validierten CRB-65-Scores zum Zeitpunkt der Aufnahme! Als Grundlage und Referenz wurde folgende Arbeit herangezogen: Lim WS, van der Eerden MM, Laing R, Boersma WG, Karalus N, Town GI, Lewis SA, Macfarlane JT.Defining community acquired pneumonia severity on presentation to hospital: an international derivation and validation study. Thorax. 2003;58:377-82. Übersetzung der Kriterien
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Bestimmung der Anzahl der spontanen Atemzüge pro Minute bei der Aufnahme. Die Bundesfachgruppe Pneumonie empfiehlt folgendes, standardmäßiges Vorgehen zur Bestimmung der Atemfrequenz (SOP):Die Messung der Atemfrequenz erfolgt entweder durch visuelle Beobachtung der Thoraxexkursionen oder (insbesondere bei flacher Atmung geeigneter) durch Auflegen der Hand auf den mittleren Thorax des Patienten und Zählung der Atemzüge über 30 Sekunden; die Multiplikation mit dem Faktor zwei ergibt die Atemfrequenz. Dabei ist darauf zu achten, dass die Messung - wenn möglich - ohne Sauerstoffzufuhr durchgeführt wird. Diese Angabe dient zur Ermittlung einer Risikoabschätzung des klinischen Schweregrades anhand des validierten CRB-65-Scores zum Zeitpunkt der Aufnahme! Als Grundlage und Referenz wurde folgende Arbeit herangezogen: Lim WS, van der Eerden MM, Laing R, Boersma WG, Karalus N, Town GI, Lewis SA, Macfarlane JT. Defining community acquired pneumonia severity on presentation to hospital: an international derivation and validation study. Thorax. 2003;58:377-82.Übersetzung der Kriterien
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16 |
Blutdruck systolisch
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Diese Angabe dient zur Ermittlung einer
Risikoabschätzung des klinischen Schweregrades anhand des
validierten CRB-65-Scores – zum Zeitpunkt der Aufnahme!
Als Grundlage und Referenz wurde folgende Arbeit herangezogen: Lim WS, van der Eerden MM, Laing R, Boersma WG, Karalus N, Town GI, Lewis SA, Macfarlane JT. Defining community acquired pneumonia severity on presentation to hospital: an international derivation and validation study. Thorax. 2003;58:377-82. Übersetzung der Kriterien
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Ergebnis der ersten Messung des systolischen Blutdrucks bei der Aufnahme.
Diese Angabe dient zur Ermittlung einer Risikoabschätzung des klinischen Schweregrades anhand des validierten CRB-65-Scores zum Zeitpunkt der Aufnahme! Als Grundlage und Referenz wurde folgende Arbeit herangezogen: Lim WS, van der Eerden MM, Laing R, Boersma WG, Karalus N, Town GI, Lewis SA, Macfarlane JT. Defining community acquired pneumonia severity on presentation to hospital: an international derivation and validation study. Thorax. 2003;58:377-82. Übersetzung der Kriterien
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17 |
Blutdruck diastolisch
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Diese Angabe dient zur Ermittlung einer
Risikoabschätzung des klinischen Schweregrades anhand des
validierten CRB-65-Scores – zum Zeitpunkt der Aufnahme!
Als Grundlage und Referenz wurde folgende Arbeit herangezogen: Lim WS, van der Eerden MM, Laing R, Boersma WG, Karalus N, Town GI, Lewis SA, Macfarlane JT. Defining community acquired pneumonia severity on presentation to hospital: an international derivation and validation study. Thorax. 2003;58:377-82. Übersetzung der Kriterien
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Ergebnis der ersten Messung des diastolischen Blutdrucks bei der Aufnahme.
Diese Angabe dient zur Ermittlung einer Risikoabschätzung des klinischen Schweregrades anhand des validierten CRB-65-Scores zum Zeitpunkt der Aufnahme! Als Grundlage und Referenz wurde folgende Arbeit herangezogen: Lim WS, van der Eerden MM, Laing R, Boersma WG, Karalus N, Town GI, Lewis SA, Macfarlane JT. Defining community acquired pneumonia severity on presentation to hospital: an international derivation and validation study. Thorax. 2003;58:377-82. Übersetzung der Kriterien
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24 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017 |
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25 |
Entlassungsdiagnose(n)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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PNEU
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27 |
Desorientierung: Besteht vor der Entlassung eine Bewusstseinstrübung (z.B. Somnolenz) oder ein Verlust der Orientierung zu Zeit, Ort oder Person?
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Die Untersuchung soll
möglichst
zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am
Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf
bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen
Tagen erhoben werden.
Während der Untersuchung soll der Patient spontan Raumluft atmen
und somit nicht maschinell beatmet sein. Bei Patienten mit
Sauerstofflangzeittherapie soll die Untersuchung unter der
festgesetzten Sauerstoffzufuhr erfolgen.
|
Besteht zum Zeitpunkt der Entlassung eine
Bewusstseinstrübung (z.B. Somnolenz) oder ein Verlust der
Orientierung zu Zeit, Ort oder Person? Es wird eine qualitative
Beurteilung erwartet, die bei der Entlassung vorgenommen wird. Die
Anwendung eines standardisierten Tests ist nicht erforderlich.
Wird dieses Datenfeld mit „ja“ kodiert, so ist durch den aufnehmenden Arzt eine qualitative Bewertung vorzunehmen, ob dieser Zustand pneumoniebedingt ist oder andere Erkrankungen zugrunde liegen, ggf. sind Begleitpersonen zu befragen. Wenn die Einschränkung des Bewusstseinszustandes als pneumoniebedingt angenommen werden kann, ist „1 = Ja, pneumoniebedingt“ anzugeben. Wenn eine akute oder chronische Bewusstseinsstörung besteht, für die andere Ursachen als die Pneumonie angenommen werden können, ist „2 = Ja, nicht pneumoniebedingt“ anzugeben. Dieses Datenfeld muss ausgefüllt werden, wenn einer der folgenden Entlassungsgründe angegeben wird: 1 = Behandlung regulär beendet 2 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 3 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet 9 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung 10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung 13 = Externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung 14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen Bei allen anderen Entlassungsgründen außer Tod ist die Angabe optional. Die Untersuchung soll möglichst zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen Tagen erhoben werden. Während der Untersuchung soll der Patient spontan Raumluft atmen und somit nicht maschinell beatmet sein. Bei Patienten mit Sauerstofflangzeittherapie soll die Untersuchung unter der festgesetzten Sauerstoffzufuhr erfolgen. Die Festlegung der Kriterien für klinische Stabilität basiert auf einer Studie, in der die Zeit von der Aufnahme bis zum Erreichen einer definierten klinischen Stabilität während der stationären Behandlung untersucht wurde: Halm EA, Fine MJ, Marrie TJ, Coley CM, Kapoor WN, Obrosky DS, Singer DE. Time to clinical stability in patients hospitalized with community-acquired pneumonia: implications for practice guidelines. JAMA. 1998;279:1452-7. |
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28 |
stabile orale und/oder enterale Nahrungsaufnahme
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Damit ist die Fähigkeit des Patienten gemeint, die
oral/enteral aufgenommene Nahrung zu vertragen. Patienten mit
Malabsorptionskrankheiten oder Maldigestionskrankheiten, die eine
Langzeit-Sondenernährung wegen der Grundkrankheit und
unabhängig von der Behandlung der Pneumonie erhalten, werden als
stabil eingestuft, wenn sie die Nahrung über die Sonde vertragen
können. Eine vom Arzt neu angeordnete enterale Nahrungskarenz gilt
als instabil. Als Instabilität bei der Nahrungsaufnahme gilt auch
eine kalorisch nicht ausreichende Nahrungszufuhr.
Die Untersuchung soll möglichst zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen Tagen erhoben werden. Während der Untersuchung soll der Patient spontan Raumluft atmen und somit nicht maschinell beatmet sein. Bei Patienten mit Sauerstofflangzeittherapie soll die Untersuchung unter der festgesetzten Sauerstoffzufuhr erfolgen. |
Damit ist die Fähigkeit des Patienten gemeint, die
oral/ enteral aufgenommene Nahrung zu vertragen. Patienten mit
Malabsorptionskrankheiten oder Maldigestionskrankheiten, die eine
Langzeit-Sondenernährung wegen der Grundkrankheit und
unabhängig von der Behandlung der Pneumonie erhalten, werden als
stabil eingestuft, wenn sie die Nahrung über die Sonde vertragen
können. Eine vom Arzt neu angeordnete enterale Nahrungskarenz gilt
als instabil. Als Instabilität bei der Nahrungsaufnahme gilt auch
eine kalorisch nicht ausreichende Nahrungszufuhr.
Dieses Datenfeld muss ausgefüllt werden, wenn einer der folgenden Entlassungsgründe angegeben wird: 1 = Behandlung regulär beendet 2 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 3 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet 9 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung 10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung 13 = Externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung 14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen Bei allen anderen Entlassungsgründen außer Tod ist die Angabe optional. Die Untersuchung soll möglichst zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen Tagen erhoben werden. Während der Untersuchung soll der Patient spontan Raumluft atmen und somit nicht maschinell beatmet sein. Bei Patienten mit Sauerstofflangzeittherapie soll die Untersuchung unter der festgesetzten Sauerstoffzufuhr erfolgen. Die Festlegung der Kriterien für klinische Stabilität basiert auf einer Studie, in der die Zeit von der Aufnahme bis zum Erreichen einer definierten klinischen Stabilität während der stationären Behandlung untersucht wurde: Halm EA, Fine MJ, Marrie TJ, Coley CM, Kapoor WN, Obrosky DS, Singer DE. Time to clinical stability in patients hospitalized with community-acquired pneumonia: implications for practice guidelines. JAMA. 1998;279:1452-7. |
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29 |
spontane Atemfrequenz
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Bestimmung der Anzahl der spontanen Atemzüge pro
Minute. Der Patient wird also nicht maschinell beatmet.
Die Untersuchung soll möglichst zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen Tagen erhoben werden. |
Bestimmung der Anzahl der spontanen Atemzüge pro
Minute. Der Patient wird also nicht maschinell beatmet.
Dieses Datenfeld muss ausgefüllt werden, wenn einer der folgenden Entlassungsgründe angegeben wird: 1 = Behandlung regulär beendet 2 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 3 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet 9 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung 10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung 13 = Externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung 14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen Bei allen anderen Entlassungsgründen außer Tod ist die Angabe optional. Die Untersuchung soll möglichst zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen Tagen erhoben werden. Während der Untersuchung soll der Patient spontan Raumluft atmen und somit nicht maschinell beatmet sein. Bei Patienten mit Sauerstofflangzeittherapie soll die Untersuchung unter der festgesetzten Sauerstoffzufuhr erfolgen. Die Festlegung der Kriterien für klinische Stabilität basiert auf einer Studie, in der die Zeit von der Aufnahme bis zum Erreichen einer definierten klinischen Stabilität während der stationären Behandlung untersucht wurde: Halm EA, Fine MJ, Marrie TJ, Coley CM, Kapoor WN, Obrosky DS, Singer DE. Time to clinical stability in patients hospitalized with community-acquired pneumonia: implications for practice guidelines. JAMA. 1998;279:1452-7. |
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30 |
Herzfrequenz
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Die Untersuchung soll möglichst
zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am
Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf
bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen
Tagen erhoben werden. Während der Untersuchung soll der
Patient spontan Raumluft atmen und somit nicht maschinell beatmet sein.
Bei Patienten mit Sauerstofflangzeittherapie soll die Untersuchung
unter der festgesetzten Sauerstoffzufuhr erfolgen.
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Bestimmung der Anzahl der Herzschläge pro Minute.
Dieses Datenfeld muss ausgefüllt werden, wenn einer der folgenden Entlassungsgründe angegeben wird: 1 = Behandlung regulär beendet 2 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 3 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet 9 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung 10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung 13 = Externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung 14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen Bei allen anderen Entlassungsgründen außer Tod ist die Angabe optional. Die Untersuchung soll möglichst zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen Tagen erhoben werden. Während der Untersuchung soll der Patient spontan Raumluft atmen und somit nicht maschinell beatmet sein. Bei Patienten mit Sauerstofflangzeittherapie soll die Untersuchung unter der festgesetzten Sauerstoffzufuhr erfolgen. Die Festlegung der Kriterien für klinische Stabilität basiert auf einer Studie, in der die Zeit von der Aufnahme bis zum Erreichen einer definierten klinischen Stabilität während der stationären Behandlung untersucht wurde: Halm EA, Fine MJ, Marrie TJ, Coley CM, Kapoor WN, Obrosky DS, Singer DE. Time to clinical stability in patients hospitalized with community-acquired pneumonia: implications for practice guidelines. JAMA. 1998;279:1452-7. |
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PNEU
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31 |
Temperatur
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Die Untersuchung soll möglichst
zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am
Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf
bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen
Tagen erhoben werden.
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Bestimmung der Körpertemperatur in Grad Celsius.
Dieses Datenfeld muss ausgefüllt werden, wenn einer der folgenden Entlassungsgründe angegeben wird: 1 = Behandlung regulär beendet 2 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 3 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet 9 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung 10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung 13 = Externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung 14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen Bei allen anderen Entlassungsgründen außer Tod ist die Angabe optional. Die Untersuchung soll möglichst zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen Tagen erhoben werden. Während der Untersuchung soll der Patient spontan Raumluft atmen und somit nicht maschinell beatmet sein. Bei Patienten mit Sauerstofflangzeittherapie soll die Untersuchung unter der festgesetzten Sauerstoffzufuhr erfolgen. Die Festlegung der Kriterien für klinische Stabilität basiert auf einer Studie, in der die Zeit von der Aufnahme bis zum Erreichen einer definierten klinischen Stabilität während der stationären Behandlung untersucht wurde: Halm EA, Fine MJ, Marrie TJ, Coley CM, Kapoor WN, Obrosky DS, Singer DE. Time to clinical stability in patients hospitalized with community-acquired pneumonia: implications for practice guidelines. JAMA. 1998;279:1452-7. |
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PNEU
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32 |
Sauerstoffsättigung
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Bestimmung per Pulsoxymetrie oder Blutgasanalyse.
Patienten ohne Sauerstofflangzeittherapie sollen bei der Untersuchung
Raumluft atmen. Bei
Patienten mit Sauerstofflangzeittherapie soll die Untersuchung unter
der festgesetzten Sauerstoffzufuhr erfolgen.
Die Untersuchung soll möglichst zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen Tagen erhoben werden. |
Bestimmung per Pulsoxymetrie oder Blutgasanalyse.
Patienten ohne Sauerstofflangzeittherapie sollen bei der Untersuchung
Raumluft (Fraktion des eingeatmeten Sauerstoffs = 0,21) atmen. Bei
Patienten mit Sauerstofflangzeittherapie soll die Untersuchung unter
der festgesetzten Sauerstoffzufuhr erfolgen.
Dieses Datenfeld muss ausgefüllt werden, wenn einer der folgenden Entlassungsgründe angegeben wird: 1 = Behandlung regulär beendet 2 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 3 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet 9 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung 10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung 13 = Externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung 14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen Bei allen anderen Entlassungsgründen außer Tod ist die Angabe optional. Die Untersuchung soll möglichst zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen Tagen erhoben werden. Während der Untersuchung soll der Patient spontan Raumluft atmen und somit nicht maschinell beatmet sein. Bei Patienten mit Sauerstofflangzeittherapie soll die Untersuchung unter der festgesetzten Sauerstoffzufuhr erfolgen. Die Festlegung der Kriterien für klinische Stabilität basiert auf einer Studie, in der die Zeit von der Aufnahme bis zum Erreichen einer definierten klinischen Stabilität während der stationären Behandlung untersucht wurde: Halm EA, Fine MJ, Marrie TJ, Coley CM, Kapoor WN, Obrosky DS, Singer DE. Time to clinical stability in patients hospitalized with community-acquired pneumonia: implications for practice guidelines. JAMA. 1998;279:1452-7. |
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PNEU
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Blutdruck systolisch
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Die Untersuchung soll möglichst
zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am
Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf
bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen
Tagen erhoben werden. Während der Untersuchung soll der
Patient spontan Raumluft atmen und somit nicht maschinell beatmet sein.
Bei Patienten mit Sauerstofflangzeittherapie soll die Untersuchung
unter der festgesetzten Sauerstoffzufuhr erfolgen.
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Dieses Datenfeld muss ausgefüllt werden, wenn
einer der folgenden Entlassungsgründe angegeben wird:
1 = Behandlung regulär beendet 2 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 3 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet 9 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung 10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung 13 = Externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung 14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen Bei allen anderen Entlassungsgründen außer Tod ist die Angabe optional. Die Untersuchung soll möglichst zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen Tagen erhoben werden. Während der Untersuchung soll der Patient spontan Raumluft atmen und somit nicht maschinell beatmet sein. Bei Patienten mit Sauerstofflangzeittherapie soll die Untersuchung unter der festgesetzten Sauerstoffzufuhr erfolgen. Die Festlegung der Kriterien für klinische Stabilität basiert auf einer Studie, in der die Zeit von der Aufnahme bis zum Erreichen einer definierten klinischen Stabilität während der stationären Behandlung untersucht wurde: Halm EA, Fine MJ, Marrie TJ, Coley CM, Kapoor WN, Obrosky DS, Singer DE. Time to clinical stability in patients hospitalized with community-acquired pneumonia: implications for practice guidelines. JAMA. 1998;279:1452-7. |
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PNTX
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3 |
behandelnder Standort (OPS)
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Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
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PNTX
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5 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017. |
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PNTX
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8 |
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?
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Das Datenfeld ist als Grundlage der
Datenübermittlung an das TX-Register gemäß § 15e
Abs. 5 TPG von den Einrichtungen auszufüllen. Die Aufklärung
und die wirksame Einwilligung muss die Vorgaben des § 15e Abs. 6
TPG erfüllen. Sind die Voraussetzungen des § 15e Abs. 6 TPG
zum Zeitpunkt der Datenübermittlung erfüllt, ist im Datenfeld
ein "ja" anzukreuzen.
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PNTX
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32 |
Operation
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Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
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Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2018 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2017 aufgenommen worden ist. |
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PNTX
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44.3 |
sonstige Komplikation
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Gemeint sind sonstige schwerwiegende Komplikationen,
die potenziell zum Tode führen, z.B. Myokardinfarkt,
Lungenembolie, zerebrale Ischämie, Sepsis.
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Gemeint sind sonstige schwerwiegende Komplikationen,
die potenziell zum Tode führen, z.B. Myokardinfarkt,
Lungenembolie, zerebrale Ischämie, Spesis.
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PNTX
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53 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2017 bis zum 10.01.2017 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2017 bis zum 20.01.2017 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2017, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2017 |
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PNTX
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54 |
Entlassungsdiagnose(n)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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PNTXFU
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6 |
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?
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Das Datenfeld ist als Grundlage der
Datenübermittlung an das TX-Register gemäß § 15e
Abs. 5 TPG von den Einrichtungen auszufüllen. Die Aufklärung
und die wirksame Einwilligung muss die Vorgaben des § 15e Abs. 6
TPG erfüllen. Sind die Voraussetzungen des § 15e Abs. 6 TPG
zum Zeitpunkt der Datenübermittlung erfüllt, ist im Datenfeld
ein "ja" anzukreuzen.
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PNTXFU
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22 |
Datum der akuten behandlungsbedürftigen Rejektion Niere
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Datum der histologisch gestellten Diagnose bzw. bei
Rejektionsbehandlung ohne Biopsieergebnis Tag des Behandlungsbeginns
der Rejektion
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