Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der
OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und
freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als
Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind.
Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und
Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der
„behandelnde
Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation
durchgeführt wird.
Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes)
während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist
der
„behandelnde Standort“ in Bezug auf die
Erstprozedur zu
dokumentieren.
Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der
„behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen
laufenden
Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist
nur
erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte
verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen
abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu
übermitteln.
Achtung:
Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll
dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden.