wenn
Primärerkrankung und wenn operative Therapie
abgeschlossen und wenn Histologie DCIS oder invasives Karzinom
Bei mehrzeitigem operativem Vorgehen muss die Abfrage bejaht werden,
wenn im Rahmen der Behandlung der Primärerkrankung eine
axilläre Lymphknotenentfernung (ausgenommen alleinige SLNB)
durchgeführt wurde. Dies gilt auch, wenn dies in einer anderen
Einrichtung erfolgt ist.
auch "ja, einzelne Lymphknoten", wenn im Rahmen einer SLNB einzelne
zusätzliche, nicht markierte Lymphknoten entfernt wurden oder wenn
ohne SLNB keine systematische Axilladissektion erfolgte. Die Entnahme
mehrerer Lymphknoten im Rahmen der Sentinel-Lymphknotenentfernung ist
nicht gleichbedeutend mit einer Axilladissektion.
"ja, Axilladissektion", wenn eine systematische Axilladissektion
erfolgte