Unter Transplantatversagen ist der Beginn einer
erneuten Dialysetherapie oder die unmittelbare Re-Transplantation zu
verstehen. Seit 2013 besteht eine Dokumentationspflicht für alle
FU-Jahre (1, 2 und 3), auch wenn ein Transplantatverlust bzw.
–versagen bereits angegeben wurde. Dies gilt für alle
Patienten, die ab dem 01.01.2012 eine Nieren- oder
Pankreastransplantation erhalten haben.
Für Patienten mit Transplantatversagen bzw. –verlust ist im
Follow-up lediglich die Angabe des Überlebensstatus erforderlich.
Laborwerte o.ä. müssen nicht notwendigerweise erhoben werden.