Änderungen in den Ausfüllhinweisen im Vergleich zur Vorgängerversion
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Datensatz | Zeile | Bezeichnung | Neuer Text | Alter Text |
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4 |
Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.
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Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" ist
für alle Patienten zu dokumentieren, die in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen beginnt das
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte in der
Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen Ausnahmefällen ist dies
auch der Fall, obwohl es sich nicht um einen Patienten handelt, der in
der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Hierbei kann es
sich beispielsweise um Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse handeln.
In diesen Fällen ist das Datenfeld mit „ja“ zu
beantworten, da der Patient über keine eGK-Versichertennummer
verfügt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden |
09/1
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15 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
09/1
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38 |
Operation
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Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.
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Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
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09/1
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40 |
Dauer des Eingriffs
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Als Schnitt-Nahtzeit zählt die Zeitspanne von der
ersten Verletzung der Haut (Schnitt/Punktion) bis zum Verschluss
(Naht/Punktionsverschluss).
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09/1
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42 |
System
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Bitte wählen Sie den Schlüsselwert, der dem
maximal möglichen Funktionsumfang des implantierten Systems
entspricht.
• VVI: SM-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Ventrikel • AAI: SM-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Vorhof • DDD: SM-Aggregat mit 2 aktiven Sonden (eine Sonde im rechten Vorhof, eine im rechten Ventrikel) • VDD: SM-Aggregat mit 1 aktiven Sonde im rechten Ventrikel, die über die Möglichkeit einer Vorhofwahrnehmung verfügt • CRT-System mit Vorhofsonde: SM-Aggregat mit 3 aktiven Sonden (eine im rechten Vorhof, eine im rechten Ventrikel, eine im Bereich des linken Ventrikels, z.B. in einer Koronarvene oder epimyokardial) • CRT-System ohne Vorhofsonde: SM-Aggregat mit 2 aktiven Sonden (eine im rechten Ventrikel, eine im Bereich des linken Ventrikels, z.B. in einer Koronarvene oder epimyokardial) • Leadless Pacemaker/intrakardialer Pulsgenerator: direkt in der Herzkammer platzierter Schrittmacher ohne Sonde(n) • sonstiges: SM-Aggregat mit Sondenkonfigurationen, die von den o.g. Schlüsseln (1 bis 7) nicht erfasst werden |
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09/1
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45.1 |
Reizschwelle
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Intraoperative Messung
Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur Pace-/Sense-Sonde des Schrittmachersystems (bzw. die Angaben zum Leadless Pacemaker/intrakardialen Pulsgenerator). Dies gilt auch für den Ausnahmefall, dass die Pace-/Sense-Sonde im linken Ventrikel platziert wurde. |
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09/1
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45.2 |
Reizschwelle nicht gemessen
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Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben
zur Pace-/Sense-Sonde des Schrittmachersystems (bzw. die Angaben zum
Leadless Pacemaker/intrakardialen Pulsgenerator). Dies gilt auch
für den Ausnahmefall, dass die Pace-/Sense-Sonde im linken
Ventrikel platziert wurde.
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09/1
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46.1 |
R-Amplitude
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Intraoperative Messung
Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur Pace-/Sense-Sonde des Schrittmachersystems (bzw. die Angaben zum Leadless Pacemaker/intrakardialen Pulsgenerator). Dies gilt auch für den Ausnahmefall, dass die Pace-/Sense-Sonde im linken Ventrikel platziert wurde. |
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09/1
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46.2 |
R-Amplitude nicht gemessen
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Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben
zur Pace-/Sense-Sonde des Schrittmachersystems (bzw. die Angaben zum
Leadless Pacemaker/intrakardialen Pulsgenerator). Dies gilt auch
für den Ausnahmefall, dass die Pace-/Sense-Sonde im linken
Ventrikel platziert wurde.
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09/1
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47 |
Linksventrikuläre Sonde aktiv?
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Bei zweizeitigem Vorgehen bei zunächst nicht platzierbarer linksventrikulärer Sonde (d.h. Implantation der linksventrikulären Sonde in einem Zweiteingriff während des Aufenthaltes) ist anzugeben, dass die linksventrikuläre Sonde aktiv ist; in diesen Fällen ist in den Feldern zur Position und zur Reizschwellenmessung der linksventrikulären Sonde die endgültige Sonde zu dokumentieren. Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur linksventrikulären Sonde des CRT-P-Systems. |
Bei zweizeitigem Vorgehen bei zunächst nicht platzierbarer linksventrikulärer Sonde (d.h. Implantation der linksventrikulären Sonde in einem Zweiteingriff während des Aufenthaltes) ist anzugeben, dass die linksventrikuläre Sonde aktiv ist; in diesen Fällen ist in den Feldern zur Position, zum NBL-Code, zum Hersteller und zur Reizschwellenmessung der linksventrikulären Sonde die endgültige Sonde zu dokumentieren. Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur linksventrikulären Sonde des CRT-P-Systems. |
09/1
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51 |
peri- bzw. postoperative Komplikation(en)
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behandlungsbedürftige Komplikationen, die
während oder nach diesem hier dokumentierten Eingriff aufgetreten
sind (bis zur Entlassung)
Nicht zu dokumentieren sind an dieser Stelle Komplikationen, die bereits vor dem hier dokumentierten Eingriff aufgetreten sind. |
behandlungsbedürftige Komplikationen, die während oder nach dem Schrittmachereingriff aufgetreten sind (bis zur Entlassung) |
09/1
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52.6 |
Sonden- bzw. Systemdislokation
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Sonden- bzw. Systemdislokation, welche die Funktion des SM-Systems beeinträchtigt
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09/1
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52.8 |
postoperative Wundinfektion
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Es gelten die allgemeinen Prinzipien der KISS-Definition für postoperative Wundinfektionen
Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. |
Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für nosokomiale Infektionen
Als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine liegen lokale oder systemische Infektionszeichen vor. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. |
09/1
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55 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
09/1
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57 |
Entlassungsdiagnose(n)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
09/2
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4 |
Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.
|
Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" ist
für alle Patienten zu dokumentieren, die in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen beginnt das
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte in der
Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen Ausnahmefällen ist dies
auch der Fall, obwohl es sich nicht um einen Patienten handelt, der in
der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Hierbei kann es
sich beispielsweise um Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse handeln.
In diesen Fällen ist das Datenfeld mit „ja“ zu
beantworten, da der Patient über keine eGK-Versichertennummer
verfügt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden |
09/2
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13 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
09/2
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15 |
Indikation zum Aggregatwechsel
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Im Falle eines Eingriffs am Aggregat aufgrund einer
Sicherheitswarnung ist „Fehlfunktion/Rückruf“ zu
dokumentieren.
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-
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09/2
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18 |
Operation
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Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
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09/2
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26 |
peri- bzw. postoperative Komplikation(en)
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behandlungsbedürftige Komplikationen, die
während oder nach diesem hier dokumentierten Eingriff aufgetreten
sind (bis zur Entlassung)
Nicht zu dokumentieren sind an dieser Stelle Komplikationen, die bereits vor dem hier dokumentierten Eingriff aufgetreten sind. |
behandlungsbedürftige Komplikationen, die während oder nach dem Schrittmachereingriff aufgetreten sind (bis zur Entlassung) |
09/2
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27.3 |
postoperative Wundinfektion
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Es gelten die allgemeinen Prinzipien der KISS-Definition für postoperative Wundinfektionen
Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. |
Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für nosokomiale Infektionen
Als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine liegen lokale oder systemische Infektionszeichen vor. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. |
09/2
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28 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
09/2
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30 |
Entlassungsdiagnose(n)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
09/3
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4 |
Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.
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Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" ist
für alle Patienten zu dokumentieren, die in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen beginnt das
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte in der
Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen Ausnahmefällen ist dies
auch der Fall, obwohl es sich nicht um einen Patienten handelt, der in
der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Hierbei kann es
sich beispielsweise um Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse handeln.
In diesen Fällen ist das Datenfeld mit „ja“ zu
beantworten, da der Patient über keine eGK-Versichertennummer
verfügt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden |
09/3
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13 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
09/3
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15 |
Indikation zum Eingriff am Aggregat
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Revision wegen eines Aggregatsproblems oder vorzeitigem
Aggregataustausch
"Batterieerschöpfung": Batterieerschöpfung als Indikation zum Folgeeingriff, bei dem nicht ausschließlich ein Aggregatwechsel vorgenommen wird (diese sind mit Modul 09/2 zu dokumentieren). Im Falle eines Eingriffs am Aggregat aufgrund einer Sicherheitswarnung ist „Fehlfunktion/Rückruf“ zu dokumentieren. Falls mehrere der genannten Aggregatprobleme vorliegen, hier bitte das gravierendste Problem angeben. |
Revision wegen eines Aggregatsproblems oder vorzeitigem
Aggregataustausch
„vorzeitige bzw. reguläre Batterieerschöpfung“: Batterieerschöpfung als Indikation zum Folgeeingriff, bei dem nicht ausschließlich ein Aggregatwechsel vorgenommen wird (diese sind mit Modul 09/2) zu dokumentieren). Falls mehrere der genannten Aggregatprobleme vorliegen, hier bitte das gravierendste Problem angeben. |
09/3
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18.1 |
Indikation zur Revision/Explantation der Vorhofsonde
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Bitte alle Arten extrakardialer Mitstimulation unter
„Zwerchfellzucken oder Pectoraliszucken“ dokumentieren.
Der Schlüsselwert „wachstumsbedingte Sondenrevision“ ist bei Kindern und Jugendlichen, bei denen das Sondenproblem auf das körperliche Wachstum zurückzuführen ist, zu dokumentieren. |
Bitte alle Arten extrakardialer Mitstimulation unter
„Zwerchfellzucken oder Pectoraliszucken“ dokumentieren.
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09/3
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18.2 |
Indikation zur Revision/Explantation der rechtsventrikulären Sonde
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Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld eine Indikation zur Revision der Pace-/Sense-Sonde des Schrittmachersystems. Bitte alle Arten extrakardialer Mitstimulation unter „Zwerchfellzucken oder Pectoraliszucken“ dokumentieren. Der Schlüssel „wachstumsbedingte Sondenrevision“ ist bei Kindern und Jugendlichen, bei denen das Sondenproblem auf das körperliche Wachstum zurückzuführen ist, zu dokumentieren. |
Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld eine Indikation zur Revision der Pace-/Sense-Sonde des Schrittmachersystems. Bitte alle Arten extrakardialer Mitstimulation unter „Zwerchfellzucken oder Pectoraliszucken“ dokumentieren. |
09/3
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18.3 |
Indikation zur Revision/Explantation der linksventrikulären Sonde
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Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld eine Indikation zur Revision der linksventrikulären Sonde eines CRT-P-Systems. Bitte alle Arten extrakardialer Mitstimulation unter „Zwerchfellzucken oder Pectoraliszucken“ dokumentieren. Der Schlüssel „wachstumsbedingte Sondenrevision“ ist bei Kindern und Jugendlichen, bei denen das Sondenproblem auf das körperliche Wachstum zurückzuführen ist, zu dokumentieren. |
Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld eine Indikation zur Revision der linksventrikulären Sonde eines CRT-P-Systems. Bitte alle Arten extrakardialer Mitstimulation unter „Zwerchfellzucken oder Pectoraliszucken“ dokumentieren. |
09/3
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21 |
Operation
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Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.
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Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
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09/3
|
34 |
peri- bzw. postoperative Komplikation(en)
|
behandlungsbedürftige Komplikationen, die
während oder nach diesem hier dokumentierten Eingriff aufgetreten
sind (bis zur Entlassung)
Nicht zu dokumentieren sind an dieser Stelle Komplikationen, die bereits vor dem hier dokumentierten Eingriff aufgetreten sind. |
behandlungsbedürftige Komplikationen, die während oder nach dem Schrittmachereingriff aufgetreten sind (bis zur Entlassung) |
09/3
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35.8 |
postoperative Wundinfektion
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Es gelten die allgemeinen Prinzipien der KISS-Definition für postoperative Wundinfektionen
Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. |
Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für nosokomiale Infektionen
Als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine liegen lokale oder systemische Infektionszeichen vor. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. |
09/3
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38 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
09/3
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40 |
Entlassungsdiagnose(n)
|
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
09/4
|
4 |
Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.
|
Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" ist
für alle Patienten zu dokumentieren, die in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen beginnt das
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte in der
Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen Ausnahmefällen ist dies
auch der Fall, obwohl es sich nicht um einen Patienten handelt, der in
der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Hierbei kann es
sich beispielsweise um Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse handeln.
In diesen Fällen ist das Datenfeld mit „ja“ zu
beantworten, da der Patient über keine eGK-Versichertennummer
verfügt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden |
09/4
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15 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
09/4
|
29.1 |
Wie hoch ist das Risiko für einen plötzlichen Herztod innerhalb der nächsten 5 Jahre (berechnet mit dem HCM-Risiko-SCD-Rechner)?
|
Hier ist das mit dem HCM-Risiko-SCD-Rechner berechnete
Ergebnis zu dokumentieren. Die Verwendung des HCM-Risiko-SCD-Rechners
wird in den ESC-Leitlinien zum Management von Patienten mit
ventrikulären Arrhythmien und zur Prävention des
plötzlichen Herztods (2015) sowie in den ESC-Leitlinien zu
Diagnose und Management der Hypertrophen Kardiomyopathie (2014)
empfohlen (Originalarbeit: O'Mahony, C et al. (2014): A novel
clinical risk prediction model for sudden cardiac death in hypertrophic
cardiomyopathy (HCM Risk-SCD). European Heart Journal 35: 2010-2020).
|
-
|
09/4
|
44 |
Operation
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
|
09/4
|
46 |
Dauer des Eingriffs
|
Als Schnitt-Nahtzeit zählt die Zeitspanne von der
ersten Verletzung der Haut (Schnitt/Punktion) bis zum Verschluss
(Naht/Punktionsverschluss).
|
-
|
09/4
|
55 |
Linksventrikuläre Sonde aktiv?
|
Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur linksventrikulären Sonde des CRT-D-Systems. Bei zweizeitigem Vorgehen bei zunächst nicht platzierbarer linksventrikulärer Sonde (d.h. Implantation der linksventrikulären Sonde in einem Zweiteingriff während des Aufenthaltes) ist anzugeben, dass die linksventrikuläre Sonde aktiv ist; in diesen Fällen ist in den Feldern zur Position und zur Reizschwellenmessung der linksventrikulären Sonde die endgültige Sonde zu dokumentieren. |
Bitte dokumentieren Sie in diesem Datenfeld die Angaben zur linksventrikulären Sonde des CRT-D-Systems. Bei zweizeitigem Vorgehen bei zunächst nicht platzierbarer linksventrikulärer Sonde (d.h. Implantation der linksventrikulären Sonde in einem Zweiteingriff während des Aufenthaltes) ist anzugeben, dass die linksventrikuläre Sonde aktiv ist; in diesen Fällen ist in den Feldern zur Position, zum Hersteller und zur Reizschwellenmessung der linksventrikulären Sonde die endgültige Sonde zu dokumentieren. |
09/4
|
60 |
peri- bzw. postoperative Komplikation(en)
|
behandlungsbedürftige Komplikationen, die
während oder nach diesem hier dokumentierten Eingriff aufgetreten
sind (bis zur Entlassung)
Nicht zu dokumentieren sind an dieser Stelle Komplikationen, die bereits vor dem hier dokumentierten Eingriff aufgetreten sind. |
behandlungsbedürftige Komplikationen, die während oder nach dem Schrittmachereingriff aufgetreten sind (bis zur Entlassung) |
09/4
|
61.8 |
postoperative Wundinfektion
|
Es gelten die allgemeinen Prinzipien der KISS-Definition für postoperative Wundinfektionen
Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. |
Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für nosokomiale Infektionen
Als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine liegen lokale oder systemische Infektionszeichen vor. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. |
09/4
|
64 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
09/4
|
66 |
Entlassungsdiagnose(n)
|
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
09/5
|
4 |
Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.
|
Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" ist
für alle Patienten zu dokumentieren, die in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen beginnt das
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte in der
Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen Ausnahmefällen ist dies
auch der Fall, obwohl es sich nicht um einen Patienten handelt, der in
der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Hierbei kann es
sich beispielsweise um Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse handeln.
In diesen Fällen ist das Datenfeld mit „ja“ zu
beantworten, da der Patient über keine eGK-Versichertennummer
verfügt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden |
09/5
|
13 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
09/5
|
15 |
Indikation zum Aggregatwechsel
|
Im Falle eines Eingriffs am Aggregat aufgrund einer
Sicherheitswarnung ist „Fehlfunktion/Rückruf“ zu
dokumentieren.
|
-
|
09/5
|
18 |
Operation
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
|
09/5
|
26 |
peri- bzw. postoperative Komplikation(en)
|
behandlungsbedürftige Komplikationen, die
während oder nach diesem hier dokumentierten Eingriff aufgetreten
sind (bis zur Entlassung)
Nicht zu dokumentieren sind an dieser Stelle Komplikationen, die bereits vor dem hier dokumentierten Eingriff aufgetreten sind. |
behandlungsbedürftige Komplikationen, die während oder nach dem Schrittmachereingriff aufgetreten sind (bis zur Entlassung) |
09/5
|
27.3 |
postoperative Wundinfektion
|
Es gelten die allgemeinen Prinzipien der KISS-Definition für postoperative Wundinfektionen
Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. |
Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für nosokomiale Infektionen
Als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine liegen lokale oder systemische Infektionszeichen vor. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. |
09/5
|
28 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
09/5
|
30 |
Entlassungsdiagnose(n)
|
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
09/6
|
4 |
Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.
|
Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" ist
für alle Patienten zu dokumentieren, die in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen beginnt das
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte in der
Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen Ausnahmefällen ist dies
auch der Fall, obwohl es sich nicht um einen Patienten handelt, der in
der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Hierbei kann es
sich beispielsweise um Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse handeln.
In diesen Fällen ist das Datenfeld mit „ja“ zu
beantworten, da der Patient über keine eGK-Versichertennummer
verfügt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden |
09/6
|
13 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
09/6
|
15 |
Indikation zum Eingriff am Aggregat
|
Revision wegen Aggregatsproblem oder vorzeitigem
Aggregataustausch
„Batterieerschöpfung“: Batterieerschöpfung als Indikation zum Folgeeingriff, bei dem nicht ausschließlich ein Aggregatwechsel vorgenommen wird (diese sind mit Modul 09/5 zu dokumentieren). Im Falle eines Eingriffs am Aggregat aufgrund einer Sicherheitswarnung ist „Fehlfunktion/Rückruf“ zu dokumentieren.. Falls mehrere der genannten Aggregatprobleme vorliegen, hier bitte das gravierendste Problem angeben. |
Revision wegen Aggregatsproblem oder vorzeitigem
Aggregataustausch
„Batterieerschöpfung“: Batterieerschöpfung als Indikation zum Folgeeingriff, bei dem nicht ausschließlich ein Aggregatwechsel vorgenommen wird (diese sind mit Modul 09/5 zu dokumentieren). Falls mehrere der genannten Aggregatprobleme vorliegen, hier bitte das gravierendste Problem angeben. |
09/6
|
20 |
Operation
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
|
09/6
|
27 |
Problem
|
Bitte alle Arten extrakardialer Mitstimulation unter
„Zwerchfellzucken oder Pectoraliszucken“ dokumentieren.
Der Schlüsselwert „wachstumsbedingte Sondenrevision“ ist bei Kindern und Jugendlichen, bei denen das Sondenproblem auf das körperliche Wachstum zurückzuführen ist, zu dokumentieren. |
Bitte alle Arten extrakardialer Mitstimulation unter
„Zwerchfellzucken oder Pectoraliszucken“ dokumentieren.
|
09/6
|
32 |
Problem
|
Bitte alle Arten extrakardialer Mitstimulation unter
„Zwerchfellzucken oder Pectoraliszucken“ dokumentieren.
Der Schlüsselwert „wachstumsbedingte Sondenrevision“ ist bei Kindern und Jugendlichen, bei denen das Sondenproblem auf das körperliche Wachstum zurückzuführen ist, zu dokumentieren. |
Bitte alle Arten extrakardialer Mitstimulation unter
„Zwerchfellzucken oder Pectoraliszucken“ dokumentieren.
|
09/6
|
38 |
Problem
|
Bitte alle Arten extrakardialer Mitstimulation unter
„Zwerchfellzucken oder Pectoraliszucken“ dokumentieren.
Der Schlüsselwert „wachstumsbedingte Sondenrevision“ ist bei Kindern und Jugendlichen, bei denen das Sondenproblem auf das körperliche Wachstum zurückzuführen ist, zu dokumentieren. |
Bitte alle Arten extrakardialer Mitstimulation unter
„Zwerchfellzucken oder Pectoraliszucken“ dokumentieren.
|
09/6
|
44 |
Problem
|
Bitte alle Arten extrakardialer Mitstimulation unter
„Zwerchfellzucken oder Pectoraliszucken“ dokumentieren.
Der Schlüsselwert „wachstumsbedingte Sondenrevision“ ist bei Kindern und Jugendlichen, bei denen das Sondenproblem auf das körperliche Wachstum zurückzuführen ist, zu dokumentieren. |
Bitte alle Arten extrakardialer Mitstimulation unter
„Zwerchfellzucken oder Pectoraliszucken“ dokumentieren.
|
09/6
|
50 |
Problem
|
Der Schlüsselwert „wachstumsbedingte
Sondenrevision“ ist bei Kindern und Jugendlichen, bei denen das
Sondenproblem auf das körperliche Wachstum
zurückzuführen ist, zu dokumentieren.
|
-
|
09/6
|
52 |
peri- bzw. postoperative Komplikation(en)
|
behandlungsbedürftige Komplikationen, die
während oder nach diesem hier dokumentierten Eingriff aufgetreten
sind (bis zur Entlassung)
Nicht zu dokumentieren sind an dieser Stelle Komplikationen, die bereits vor dem hier dokumentierten Eingriff aufgetreten sind. |
behandlungsbedürftige Komplikationen, die während oder nach dem Schrittmachereingriff aufgetreten sind (bis zur Entlassung) |
09/6
|
53.8 |
postoperative Wundinfektion
|
Es gelten die allgemeinen Prinzipien der KISS-Definition für postoperative Wundinfektionen
Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. |
Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für nosokomiale Infektionen
Als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine liegen lokale oder systemische Infektionszeichen vor. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. |
09/6
|
56 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
09/6
|
58 |
Entlassungsdiagnose(n)
|
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
10/2
|
9 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
10/2
|
33 |
Prozedur(en)
|
In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen
für die Seitenbezeichnung
eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig)
eingeführt. Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig
vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die
Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen
Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen
werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet.
Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung wird hinter dem
Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein
erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel.
Beispiel: Für den OPS-Kode 5-381.01 (Endarteriektomie:
Arterien Kopf, extrakraniell, und Hals: A. carotis communis mit Sinus
caroticus) als Einschlussprozedur für den Datensatz
Karotis-Revaskularisation ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der
Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-381.01:R,
5-381.01:L oder 5-381.01:B. Die Dokumentation des Kodes 5-381.01 ohne
Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte Eingriffe sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist. |
In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen
für die Seitenbezeichnung
eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig)
eingeführt. Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig
vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die
Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen
Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen
werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet.
Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung wird hinter dem
Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein
erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel.
Beispiel: Für den OPS-Kode 5-381.01 (Endarteriektomie:
Arterien Kopf, extrakraniell, und Hals: A. carotis communis mit Sinus
caroticus) als Einschlussprozedur für den Datensatz
Karotis-Revaskularisation ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der
Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-381.01:R,
5-381.01:L oder 5-381.01:B. Die Dokumentation des Kodes 5-381.01 ohne
Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Eingriffe sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist. |
10/2
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43 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
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44 |
Entlassungsdiagnose(n)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
15/1
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8 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
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16 |
Operation
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In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig) eingeführt. Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel. Beispiel: Für den OPS-Kode 5-653.30 (Salpingoovariektomie: Salpingoovarektomie (ohne weitere Maßnahmen): Offen chirurgisch (abdominal)) als Einschlussprozedur für den Datensatz Gynäkologische Operationen ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-653.30:R, 5-653.30:L oder 5-653.30:B. Die Dokumentation des Kodes 5-653.30 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist. |
In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig) eingeführt. Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel. Beispiel: Für den OPS-Kode 5-653.30 (Salpingoovariektomie: Salpingoovarektomie (ohne weitere Maßnahmen): Offen chirurgisch (abdominal)) als Einschlussprozedur für den Datensatz Gynäkologische Operationen ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-653.30:R, 5-653.30:L oder 5-653.30:B. Die Dokumentation des Kodes 5-653.30 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist. |
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21 |
führender Befund
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Bei mehrzeitigem Vorgehen ist der gravierendste histologische Befund einzutragen.
Erläuterungen zu einzelnen Schlüsselwerten (Schlüssel: Histologie): - 01, 28, 38, 78: Histologisch Normalbefund ist dann zu dokumentieren, wenn keine entzündliche, benigne oder maligne Veränderung vorliegt. - Metastasen und lokale Infiltration der Adnexe, der Cervix uteri, des Corpus uteri oder der Vagina/Vulva durch andere Primärtumoren sind mit "11 = Adnexe: primäre maligne Neoplasien einschließlich deren Rezidive und Metastasen anderer Malignome ", "29 = Cervix uteri: Veränderungen der Cervix uteri, die in den Schlüsselwerten 20 - 24 nicht erfasst sind ", "39 = Corpus uteri: Veränderungen des Corpus uteri, die in den Schlüsselwerten 30 und 31 nicht erfasst sind ", "79 = Vagina/Vulva: Veränderungen der Vagina/Vulva, die in den Schlüsselwerten 70 - 72 nicht erfasst sind " zu dokumentieren. |
Bei mehrzeitigem Vorgehen ist der gravierendste
histologische Befund einzutragen.
- 01, 28, 38, 78: Histologisch Normalbefund ist dann zu dokumentieren, wenn keine entzündliche, benigne oder maligne Veränderung vorliegt. - Metastasen und lokale Infiltration der Adnexe, der Cervix uteri, des Corpus uteri oder der Vagina/Vulva durch andere Primärtumoren sind mit "11 = sonstige Veränderung an den Adnexen", "29 = sonstige Veränderungen der Cervix uteri", "39 = sonstige Veränderungen des Corpus uteri", "79 = sonstige Veränderung der Vagina/Vulva" zu dokumentieren. |
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29 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
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30 |
Entlassungsdiagnose(n)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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4 |
Vorsatzworte der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes
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Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
Einzutragen sind alle dem Arzt bekannten Vorsatzworte der Mutter, welche diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes trug. Mehrere Vorsatzworte sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen. Vorsatzworte sind z.B. von, zu, van, von der, unter usw. Dieses Datenfeld ist nicht zu befüllen, falls die Patienten nicht GKV-versichert ist. |
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
Einzutragen sind alle dem Arzt bekannten Vorsatzworte der Mutter, welche diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes trug. Mehrere Vorsatzworte sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen. Vorsatzworte sind z.B. von, zu, van, von der, unter usw. |
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16 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
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39 |
Aufnahmeart
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"Entbindung des Kindes vor Klinikaufnahme": Kinder, die während des Transportes geboren sind, auch wenn die Geburt vom Krankenhaus nicht abgerechnet werden kann. In diesem seltenen Fall greift die außerklinische Qualitätssicherung nicht. Wenn ein Kind vor Erreichen des Krankenhauses geboren wurde, die Plazenta aber erst im Krankenhaus, führt dies als Einschlussprozedur zur Auslösung eines QS-Bogens.Die Dokumentation der außerklinischen Geburten wird von der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V. durchgeführt; Internet: http://www.quag.de Liegt eine "Überwachung und Leitung der isolierten Geburt der Plazenta" (OPS-Code 9-263) vor, ist der Schlüsselwert „Entbindung des Kindes vor Klinikaufnahme“ anzugeben. |
"Entbindung des Kindes vor Klinikaufnahme": Kinder, die während des Transportes geboren sind, auch wenn die Geburt vom Krankenhaus nicht abgerechnet werden kann. In diesem seltenen Fall greift die außerklinische Qualitätssicherung nicht. Wenn ein Kind vor Erreichen des Krankenhauses geboren wurde, die Plazenta aber erst im Krankenhaus, führt dies als Einschlussprozedur zur Auslösung eines QS-Bogens.Die Dokumentation der außerklinischen Geburten wird von der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V. durchgeführt; Internet: http://www.quag.de |
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41 |
Antenatale Kortikosteroidtherapie
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Bitte geben Sie an, ob eine antenatale Kortikosteroidtherapie durchgeführt wurde.
Die Frage ist auch zu bejahen, wenn erst eine Gabe vorgenommen werden konnte, weil das Kind vor Ablauf von 24 Stunden seit dem Beginn der Therapie geboren wurde. Wurde die antenatale Kortikosteroidtherapie bereits ambulant oder in einer anderen Klinik begonnen, ist dies über "ja, Beginn der antenatalen Kortikosteroidtherapie erfolgte extern" zu kodieren. Eine antenatale Kortikosteroidtherapie umfasst in Deutschland bei gegebener Indikation einen Zyklus, d.h. 2 Gaben mit jeweils 12 mg Betamethason i.m. an die Schwangere in einem Abstand von 24 Stunden. Diese Therapie bewirkt bei den Kindern die Induktion von oberflächenaktiven Substanzen in der Lunge. Eine geringere Morbidität und Mortalität bei diesen Kindern nach der Geburt ist bewiesen. In Leitlinien wird der Einsatz bei drohender Frühgeburt in einem Schwangerschaftsalter von bis zu 34 vollendeten Wochen empfohlen. Mittels i.v.-Tokolyse kann die Geburt um 48 Stunden ab Behandlungsbeginn verzögert werden, um ausreichend Zeit für die Wirkung des Medikaments gewinnen zu können. Auch vor Ablauf von 48 Stunden können noch erwünschte Effekte nachgewiesen werden. |
Bitte geben Sie an, ob eine Lungenreifebehandlung durchgeführt wurde. Die Frage ist auch zu bejahen, wenn erst eine Gabe vorgenommen werden konnte, weil das Kind vor Ablauf von 24 Stunden seit dem Beginn der Therapie geboren wurde. Wurde die Lungenreifebehandlung bereits ambulant oder in einer
anderen Klinik begonnen, ist dies über die "2 = ja, Beginn der
Lungenreifebehandlung erfolgte extern" zu kodieren. Mit Lungenreifebehandlung ist die antenatale Kortikosteroidtherapie gemeint. Sie umfasst in Deutschland bei gegebener Indikation einen Zyklus, d.h. 2 Gaben mit jeweils 12 mg Betamethason i.m. an die Schwangere in einem Abstand von 24 Stunden. Diese Therapie bewirkt bei den Kindern die Induktion von oberflächenaktiven Substanzen in der Lunge. Eine geringere Morbidität und Mortalität bei diesen Kindern nach der Geburt ist bewiesen. In Leitlinien wird der Einsatz bei drohender Frühgeburt in einem Schwangerschaftsalter von bis zu 34 vollendeten Wochen empfohlen. Mittels i.v.-Tokolyse kann die Geburt um 48 Stunden ab Behandlungsbeginn verzögert werden, um ausreichend Zeit für die Wirkung des Medikaments gewinnen zu können. Auch vor Ablauf von 48 Stunden können noch erwünschte Effekte nachgewiesen werden. |
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44 |
Geburtsrisiko
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Bei Bejahung tragen Sie die Kennzahlen laut Schlüssel „Indikationen zur Geburtseinleitung und operativen Entbindung, Geburtsrisiken“ ein. Beachten Sie, dass sich gegebenenfalls aus den Schwangerschaftsbefunden weitere Geburtsrisiken ergeben können. Die Terminübertragung ist ab 14 Tagen Übertragung bzw. einer Schwangerschaftsdauer von 294 Tagen post menstruationem zu dokumentieren. |
Bei Bejahung tragen Sie die Kennzahlen laut Schlüssel „Indikationen zur Geburtseinleitung und operativen Entbindung, Geburtsrisiken“ ein. Beachten Sie, dass sich gegebenenfalls aus den Schwangerschaftsbefunden weitere Geburtsrisiken ergeben können. Die Terminüberschreitung (Nr. 155,156) ist ab 14 Tagen Überschreitung bzw. einer Schwangerschaftsdauer von 294 Tagen post menstruationem zu dokumentieren. |
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52 |
Sepsis
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Definitionen nosokomialer Infektionen für die
Surveillance im Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System
(KISS-Definitionen):
• Nationales Referenzzentrum für Krankenhaushygiene (NRZ), Internet: http://www.nrz-hygiene.de • Robert Koch-Institut, Berlin, Internet: http://www.rki.de Primäre Sepsis B 1 Durch Labor bestätigte primäre Sepsis muss einem der folgenden Kriterien entsprechen: ▶ Nachweis von pathogenen Erregern in kulturellen oder nicht-kulturellen Verfahren in einer oder mehreren Blutproben, welche zum Zweck der Diagnose oder Behandlung entnommen wurde/n und nachgewiesene pathogene Erreger sind nicht mit einer Infektion an anderer Stelle assoziiert. ▶ Der gleiche gewöhnliche Hautkeim wurde in mindestens zwei separaten Blutabnahmen in kulturellen oder nicht-kulturellen Verfahren nachgewiesen, welche zum Zweck der Diagnose oder Behandlung entnommen wurden, und im Blut nachgewiesener Hautkeim ist nicht zu einer Infektion an anderer Stelle assoziiert und mind. eines der folgenden Zeichen oder Symptome: – Fieber (> 38 °C) – Schüttelfrost – Hypotonie |
CDC-Definitionen nosokomialer Infektionen (zum Teil ergänzt).
Sepsis B 1 Durch Labor bestätigte primäre Sepsis muss den folgenden Kriterien entsprechen: 1. Pathogener Erreger aus Blutkultur isoliert, welcher nicht mit Infektion an anderer Stelle verwandt ist. Stimmt der aus der Blutkultur isolierte Mikroorganismus mit einer nosokomialen Infektion an anderer Stelle überein, wird die Sepsis als sekundäre Sepsis klassifiziert. Eine Ausnahme besteht bei der katheterassoziierten Sepsis, die als primäre klassifiziert wird, auch dann, wenn lokale Infektionszeichen an der Kathetereintrittstelle ersichtlich sind. 2. Eines der folgenden: Fieber (> 38 °C), Schüttelfrost oder Hypotonie (systolischer Druck <= 90 mmHg) und eines der folgenden:
B 2 Klinische primäre Sepsis muss den folgenden Kriterien entsprechen: Eines der folgenden Anzeichen ohne andere erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Hypotonie (systolischer Druck <= 90 mmHg), Oligurie (< 20 ml/h) ohne sonstige erkennbare Ursache und sämtliche der folgenden Anzeichen: 1. Keine Blutkultur durchgeführt oder keine Mikroorganismen oder Antigene im Blut entdeckt. 2. Keine offensichtliche Infektion an anderer Stelle. 3. Arzt leitet eine Therapie wegen Sepsis ein. B X Sekundäre Sepsis (Ergänzende Falldefinition durch NRZ) Ein durch Blutkultur isolierter Keim stimmt mit einer verwandten nosokomialen Infektion an anderer Stelle überein. Dies ist als sekundäre Sepsis zu klassifizieren. Für Patienten unter 1 Jahr Lebensalter gelten für B 1 und B 2 spezielle Definitionen. |
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56.1 |
Pneumonie
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Definitionen nosokomialer Infektionen für die
Surveillance im Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System
(KISS-Definitionen):
• Nationales Referenzzentrum für Krankenhaushygiene (NRZ), Internet: http://www.nrz-hygiene.de • Robert Koch-Institut, Berlin, Internet: http://www.rki.de Infektionen der Unteren Atemwege C 1 a – C 1 c Pneumonie C 1 a Klinisch definierte Pneumonie Mindestens eines der folgenden Zeichen lässt sich wiederholt bei Röntgenuntersuchungen des Thorax nachweisen (bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grundkrankheit reicht ein aussagekräftiger Röntgen-Thorax Befund mit einem der nachfolgenden Zeichen): ▶ Neues oder progressives und persistierendes Infiltrat ▶ Verdichtung ▶ Kavernenbildung ▶ Pneumatozele bei Kindern unter einem Jahr und mindestens eines der folgenden: ▶ Fieber > 38 °C ▶ Leukozytose (≥ 12.000/mm3) oder Leukopenie (< 4000/mm3) ▶ Verwirrtheit ohne andere Ursache bei Pat. ≥ 70 Jahre und mindestens zwei der folgenden: ▶ Neues Auftreten von eitrigem Sputum/Trachealsekret oder Veränderung des Sputums/Trachealsekrets (Farbe, Konsistenz, Geruch) oder vermehrte respiratorische Sekretion oder vermehrtes Absaugen ▶ Neuer oder zunehmender Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe ▶ Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch ▶ Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. erhöhter Sauerstoffbedarf, neue Beatmungsnotwendigkeit) Für Patienten > 12 Monate bis zum 12. Lebensjahr existieren für die klinisch definierte Pneumonie zusätzliche Definitionen (siehe zusätzliche Definitionen C 1 d für Kinder > 12 Monate bis zum 12. Lebensjahr unter www.rki.de). C 1 b Gewöhnliche bakterielle Pneumonie/Pilzpneumonie Mindestens eines der folgenden Zeichen lässt sich wiederholt bei Röntgenuntersuchungen des Thorax nachweisen (bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grundkrankheit reicht ein aussagekräftiger Röntgen-Thorax Befund mit einem der nachfolgenden Zeichen): ▶ Neues oder progressives und persistierendes Infiltrat ▶ Verdichtung ▶ Kavernenbildung ▶ Pneumatozele bei Kindern unter einem Jahr und mindestens eines der folgenden: ▶ Fieber > 38 °C ▶ Leukozytose (≥ 12.000/mm3) oder Leukopenie (< 4000/mm3) ▶ Verwirrtheit ohne andere Ursache bei Pat. ≥ 70 Jahre und mindestens eines der folgenden: ▶ Neues Auftreten von eitrigem Sputum/Trachealsekret oder Veränderung des Sputums/Trachealsekrets (Farbe, Konsistenz, Geruch) oder vermehrte respiratorische Sekretion oder vermehrtes Absaugen ▶ Neuer oder zunehmender Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe ▶ Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch ▶ Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. erhöhter Sauerstoffbedarf, neue Beatmungsnotwendigkeit) und mindestens eines der folgenden: ▶ Erregernachweis im Blut ▶ Nachweis eines Erregers aus Pleuraflüssigkeit ▶ Kultureller Nachweis eines ätiologisch in Frage kommenden Erregers aus Trachealsekret, bronchoalveoläre Lavage (BAL) oder geschützte Bürste ▶ Intrazellulärer Bakteriennachweis in ≥ 5 % der bei BAL gewonnenen Zellen ▶ Positive quantitativer Kultur aus Lungenparenchym ▶ Histopathologische Untersuchung zeigt Nachweis invasiver Pilzhyphen oder Pseudohyphen im Lungengewebe oder Abszesse oder Verdichtungen mit Ansammlung zahlreicher polymorphkerniger Neutrophilen in Bronchiolen und Alveolen C 1 c Atypische Pneumonie Mindestens eines der folgenden Zeichen lässt sich wiederholt bei Röntgenuntersuchungen des Thorax nachweisen (bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grundkrankheit reicht ein aussagekräftiger Röntgen-Thorax Befund mit einem der nachfolgenden Zeichen): ▶ Neues oder progressives und persistierendes Infiltrat ▶ Verdichtung ▶ Kavernenbildung und mindestens eines der folgenden: ▶ Fieber > 38 °C ▶ Leukozytose (≥ 12.000/mm3) oder Leukopenie (< 4000/mm3) ▶ Verwirrtheit ohne andere Ursache bei Pat. ≥ 70 Jahre und mindestens eines der folgenden: ▶ Neues Auftreten von eitrigem Sputum/Trachealsekret oder Veränderung des Sputums/Trachealsekrets (Farbe, Konsistenz, Geruch) oder vermehrte respiratorische Sekretion oder vermehrtes Absaugen ▶ Neuer oder zunehmender Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe ▶ Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch ▶ Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. erhöhter Sauerstoffbedarf, neue Beatmungsnotwendigkeit) und mindestens eines der folgenden: ▶ Nachweis von Viren, Chlamydien, Legionellen, Bordetella oder Mycoplasma in Atemwegsekreten oder -parenchym in kulturellen oder nicht-kulturellen Verfahren aus Material, welches zum Zweck der Diagnose oder Behandlung entnommen wurde ▶ 4-facher Titeranstieg (IgG) für einen Erreger (z. B. Influenza-Viren, Chlamydien) ▶ 4-facher Anstieg des L. pneumophila Antikörpertiters auf ≥ 1:128 in wiederholten Serumproben ▶ Nachweis von L. pneumophila SG 1 Antigen im Urin |
Pneumoniekriterien nach CDC Es muss einem der folgenden
Kriterien entsprechen:
1. Rasselgeräusche bei der Auskultation oder Dämpfung bei Perkussion während der Untersuchung des Thorax und eines der folgenden Kriterien: - Neues Auftreten von eitrigem Sputum oder Veränderung der Charakteristika des Sputums. - Mikroorganismus aus Blutkultur isoliert. - Isolierung eines ätiologisch in Frage kommenden Erregers aus Trachealsekret, bronchoalveoläre Lavage, Bronchialabstrich oder Biopsieprobe. 2. Röntgenuntersuchung des Thorax zeigt neues oder progressives Infiltrat, Verdichtung, Kavitation oder pleuralen Erguss und eines der folgenden Kriterien: - Neues Auftreten von eitrigem Sputum oder Veränderung der Charakteristika des Sputums. - Mikroorganismus aus Blutkultur isoliert. - Isolierung eines ätiologisch in Frage kommenden Erregers aus Trachealsekret, bronchoalveolärer Lavage, Bronchialabstrich oder Biopsieprobe. Isolierung eines Virus oder Ermittlung von viralem Antigen in Atemwegsekreten. Diagnostischer Einzelantikörper- Titer (IgM) oder vierfacher Titeranstieg (IgG) für den Krankheitserreger in wiederholten Serumproben. Histopathologischer Nachweis einer Pneumonie. |
16/1
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56.5 |
Harnwegsinfektion
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Definitionen nosokomialer Infektionen für die
Surveillance im Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System
(KISS-Definitionen):
• Nationales Referenzzentrum für Krankenhaushygiene (NRZ), Internet: http://www.nrz-hygiene.de • Robert Koch-Institut, Berlin, Internet: http://www.rki.de Harnweginfektionen D 1 Symptomatische Harnweginfektion muss dem folgenden Kriterium entsprechen: ▶ Mindestens eine Urinkultur ≥ 105 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen und Patient hat mindestens eines der folgenden Symptome: – Fieber (> 38 °C) – suprapubisches Spannungsgefühl (ohne andere Ursache) – Schmerzen oder Spannungsgefühl im costovertebralen Winkel (ohne andere Ursache) – Harndrang (nur bei Patienten ohne transurethralen Harnwegkatheter) – erhöhte Miktionsfrequenz (nur bei Patienten ohne transurethralen Harnwegkatheter) – Dysurie (nur bei Patienten ohne transurethralen Harnweg-katheter) D 2 Asymptomatische Bakteriurie mit sekundärer Sepsis muss dem folgenden Kriterium entsprechen: ▶ Mindestens eine Urinkultur mit ≥ 105 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen und Patient hat keine Symptome einer Harnweginfektion: – kein Fieber – kein suprapubisches Spannungsgefühl (oder andere Ursache hierfür) – keine Schmerzen oder Spannungsgefühl im costovertebralen Winkel (oder andere Ursache hierfür) – kein Harndrang – keine erhöhte Miktionsfrequenz – keine Dysurie und Nachweis mind. eines der in der Urinkultur nachgewiesenen Erregers in einer Blutkultur D 3 Sonstige Infektionen der ableitenden Harnwege (Nieren, Ureter, Blase, Urethra oder retroperineal/ perinephritisches Gewebe) müssen eines der folgenden Kriterien erfüllen: ▶ Nachweis von Erregern in kulturellen oder nicht-kulturellen Verfahren aus Sekret (nicht Urin) oder Gewebe der betroffenen Region isoliert, welche zum Zweck der Diagnose oder Behandlung entnommen wurde/n ▶ Abszess oder sonstiges Zeichen einer Infektion während einer direkten Untersuchung, einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt ▶ Mindestens eines der folgenden Anzeichen: – Fieber (> 38 °C) – lokalisierter Schmerz oder Berührungsempfindlichkeit der betreffenden Stelle und mindestens eines der folgenden Anzeichen: – Eitrige Sekretion von der betroffenen Stelle – Kultureller Nachweis von ätiologisch in Frage kommenden Erregern im Blut und radiologischer Hinweis auf Infektion (z. B. Ultraschall, CT, MRT, Szintigraphie) |
Symptomatische Harnweginfektion (Kriterien der CDC) muss eines der folgenden Kriterien erfüllen: 1. Eines der folgenden: Fieber (> 38°C), Harndrang, Häufigkeit, Dysurie oder suprapubische Missempfindungen und eine Urinkultur von > 105 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Arten von Mikroorganismen. 2. Zwei der folgenden: Fieber (> 38°C), Harndrang, Häufigkeit, Dysurie oder suprapubische Missempfindungen und eines der folgenden Anzeichen:
Arzt beginnt entsprechende antimikrobielle Therapie. |
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57 |
Entlassungs-/Verlegungsdiagnose Mutter
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
16/1
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60 |
Entlassungsdatum Mutter
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
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69 |
Geburtsdauer ab Beginn regelmäßiger Wehen
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Gezählt wird die Stundenzahl ab dem ersten Auftreten eines der beiden genannten Ereignisse.
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16/1
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71 |
Indikation zur operativen Entbindung
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In diesem Feld ist die Indikation zur operativen Entbindung nach dem Schlüssel „Indikationen zur Geburtseinleitung und operativen Entbindung, Geburtsrisiken“ zu dokumentieren. Ausnahmen bilden hierbei die unspezifischen Entbindungsmodi "9-260", "9-261" und "9-268". In seltenen Fällen kann es sich hier ggf. um eine operative Entbindung handeln. In diesen Fällen ist zu entscheiden, ob es sich um eine operative oder um eine spontane Entbindung handelt. Bei einer operativen Entbindung ist die Indikation zur operativen Entbindung einzutragen. Bei den Entbindungsmodi "5-727.0" und "8-515" liegt keine operative Entbindung vor. Es ist daher keine Indikation zur operativen Entbindung zu dokumentieren. Die Terminübertragung ist ab 14 Tagen Übertragung bzw. einer Schwangerschaftsdauer von 294 Tagen post menstruationem zu dokumentieren. |
In diesem Feld ist die Indikation zur operativen Entbindung nach dem Schlüssel „Indikationen zur Geburtseinleitung und operativen Entbindung, Geburtsrisiken“ zu dokumentieren. Ausnahmen bilden hierbei die unspezifischen Entbindungsmodi "9-260", "9-261" und "9-268". In seltenen Fällen kann es sich hier ggf. um eine operative Entbindung handeln. In diesen Fällen ist zu entscheiden, ob es sich um eine operative oder um eine spontane Entbindung handelt. Bei einer operativen Entbindung ist die Indikation zur operativen Entbindung einzutragen. Bei den Entbindungsmodi "5-727.0" und "8-515" liegt keine operative Entbindung vor. Es ist daher keine Indikation zur operativen Entbindung zu dokumentieren. Die Terminüberschreitung (Nr. 61) ist ab 14 Tagen Überschreitung bzw. einer Schwangerschaftsdauer von 294 Tagen post menstruationem zu dokumentieren. . |
16/1
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74 |
Hauptindikation bei Notsektio
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Die Terminübertragung ist ab 14
Tagen Übertragung bzw. einer Schwangerschaftsdauer von 294
Tagen post menstruationem zu dokumentieren.
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Die Terminüberschreitung (Nr. 155,156) ist ab 14
Tagen Überschreitung bzw. einer Schwangerschaftsdauer von 294
Tagen post menstruationem zu dokumentieren.
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17/1
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7 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
17/1
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11 |
Wurde bereits vor dem Datum des Eingriffs eine Osteosynthese am Hüftgelenk oder hüftgelenknah durchgeführt?
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Zu den Voroperationen zählen alle operativen
Osteosynthesen an den gelenkbildenden sowie angrenzenden Strukturen des
zu operierenden Hüftgelenks.
Zu dokumentieren ist auch eine Voroperation mit osteosynthetischer Versorgung, die nicht im eigenen Krankenhaus erbracht wurde. |
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17/1
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12 |
vorbestehende Koxarthrose
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Hier soll "ja" angegeben werden, wenn durch die
Diagnostik/Anamnese eine bestehende Koxarthrose (Arthrose des
Hüftgelenkes) festgestellt (z.B. ICD 10 M16.-) festgestellt wurde.
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Hier soll „ja“ angegeben werden, wenn eines der
nachfolgenden röntgenologischen Kriterien (modifizierter Kellgren
& Lawrence-Score) > „0“ ist: Gelenkspalt Sklerose Deformierung |
17/1
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14 |
Datum der Fraktur (nur bei Frakturen während des stationären Krankenhausaufenthaltes)
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Datum des krankenhausinternen Unfallgeschehens. Das
Datenfeld ist auszufüllen, wenn der Patient nicht primär
wegen
einer Fraktur aufgenommen wurde, sondern während des stationären Krankenhausaufenthaltes gestürzt ist.
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Datum des krankenhausinternen Unfallgeschehens. Das
Datenfeld ist auszufüllen, wenn der Patient nicht primär
wegen
einer Fraktur aufgenommen wurde, sondern während eines
akut-stationären Aufenthaltes gestürzt ist.
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17/1
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19.3 |
DOAK/NOAK
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DOAK/NOAK = direkte bzw. neue orale Antikoagulantien
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DOAK/NOAK = direkte bzw. neue orale Antikoagulantien (direkte Thrombininhibitoren)
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17/1
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28 |
Prozedur(en)
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Alle OPS des durchgeführten Eingriffs sind gemäß den gültigen Kodierrichtlinien zu dokumentieren. In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig) eingeführt. Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist. |
In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig) eingeführt. Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel. Beispiel: Für den OPS-Kode 5-820.00 (Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk: Totalendoprothese: Nicht zementiert) als Einschlussprozedur für den Datensatz Hüftgelenknahe Femurfraktur ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-820.00:R, 5-820.00:L oder 5-820.00:B. Die Dokumentation des Kodes 5-820.00 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist. |
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32 |
postoperative Wundinfektion
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Es gelten die allgemeinen Prinzipien der KISS-Definition für postoperative Wundinfektionen
Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. |
Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für nosokomiale Infektionen
Als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine liegen lokale oder systemische Infektionszeichen vor. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. |
17/1
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33 |
Wundinfektionstiefe
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KISS-Definitionen für Postoperative Wundinfektionen:
A1 Postoperative oberflächliche Wundinfektion, die nur Haut oder subkutanes Gewebe mit einbezieht A2 Postoperative tiefe Wundinfektion erfasst Faszienschicht und Muskelgewebe. A3 Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet erfasst Organe oder Körperhöhlen, die während der Operation geöffnet wurden oder an denen manipuliert wurde. A3-Infektionen sind u.a.: Knochen- oder Gelenkinfektionen, Infektionen im Mediastinum oder am Herzen (z.B. Endokarditis) oder an den tiefen Gefäßen oder an den Nieren oder der Prostata. |
CDC-Definitionen für Postoperative Wundinfektionen:
http://www.nrz-hygiene.de/surveillance/kiss/cdc-definitionen A1 Postoperative, oberflächliche Wundinfektion A2 Postoperative, tiefe Wundinfektion erfasst Faszienschicht und Muskelgewebe. A3 Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet erfasst Organe oder Körperhöhlen, die während der Operation geöffnet wurden oder an denen manipuliert wurde. A3-Infektionen sind u.a.: Sepsis, Bakteriämie, Knochen- oder Gelenkinfektionen, Infektionen im Mediastinum oder am Herzen (z.B. Endokarditis) oder an den tiefen Gefäßen oder an den Nieren oder der Prostata. |
17/1
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36.1 |
Pneumonie
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Definitionen nosokomialer Infektionen für die
Surveillance im Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System
(KISS-Definitionen):
• Nationales Referenzzentrum für Krankenhaushygiene (NRZ), Internet: http://www.nrz-hygiene.de • Robert Koch-Institut, Berlin, Internet: http://www.rki.de Infektionen der Unteren Atemwege C 1 a – C 1 c Pneumonie C 1 a Klinisch definierte Pneumonie Mindestens eines der folgenden Zeichen lässt sich wiederholt bei Röntgenuntersuchungen des Thorax nachweisen (bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grundkrankheit reicht ein aussagekräftiger Röntgen-Thorax Befund mit einem der nachfolgenden Zeichen): ▶ Neues oder progressives und persistierendes Infiltrat ▶ Verdichtung ▶ Kavernenbildung ▶ Pneumatozele bei Kindern unter einem Jahr und mindestens eines der folgenden: ▶ Fieber > 38 °C ▶ Leukozytose (≥ 12.000/mm3) oder Leukopenie (< 4000/mm3) ▶ Verwirrtheit ohne andere Ursache bei Pat. ≥ 70 Jahre und mindestens zwei der folgenden: ▶ Neues Auftreten von eitrigem Sputum/Trachealsekret oder Veränderung des Sputums/Trachealsekrets (Farbe, Konsistenz, Geruch) oder vermehrte respiratorische Sekretion oder vermehrtes Absaugen ▶ Neuer oder zunehmender Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe ▶ Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch ▶ Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. erhöhter Sauerstoffbedarf, neue Beatmungsnotwendigkeit) Für Patienten > 12 Monate bis zum 12. Lebensjahr existieren für die klinisch definierte Pneumonie zusätzliche Definitionen (siehe zusätzliche Definitionen C 1 d für Kinder > 12 Monate bis zum 12. Lebensjahr unter www.rki.de). C 1 b Gewöhnliche bakterielle Pneumonie/Pilzpneumonie Mindestens eines der folgenden Zeichen lässt sich wiederholt bei Röntgenuntersuchungen des Thorax nachweisen (bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grundkrankheit reicht ein aussagekräftiger Röntgen-Thorax Befund mit einem der nachfolgenden Zeichen): ▶ Neues oder progressives und persistierendes Infiltrat ▶ Verdichtung ▶ Kavernenbildung ▶ Pneumatozele bei Kindern unter einem Jahr und mindestens eines der folgenden: ▶ Fieber > 38 °C ▶ Leukozytose (≥ 12.000/mm3) oder Leukopenie (< 4000/mm3) ▶ Verwirrtheit ohne andere Ursache bei Pat. ≥ 70 Jahre und mindestens eines der folgenden: ▶ Neues Auftreten von eitrigem Sputum/Trachealsekret oder Veränderung des Sputums/Trachealsekrets (Farbe, Konsistenz, Geruch) oder vermehrte respiratorische Sekretion oder vermehrtes Absaugen ▶ Neuer oder zunehmender Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe ▶ Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch ▶ Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. erhöhter Sauerstoffbedarf, neue Beatmungsnotwendigkeit) und mindestens eines der folgenden: ▶ Erregernachweis im Blut ▶ Nachweis eines Erregers aus Pleuraflüssigkeit ▶ Kultureller Nachweis eines ätiologisch in Frage kommenden Erregers aus Trachealsekret, bronchoalveoläre Lavage (BAL) oder geschützte Bürste ▶ Intrazellulärer Bakteriennachweis in ≥ 5 % der bei BAL gewonnenen Zellen ▶ Positive quantitativer Kultur aus Lungenparenchym ▶ Histopathologische Untersuchung zeigt Nachweis invasiver Pilzhyphen oder Pseudohyphen im Lungengewebe oder Abszesse oder Verdichtungen mit Ansammlung zahlreicher polymorphkerniger Neutrophilen in Bronchiolen und Alveolen C 1 c Atypische Pneumonie Mindestens eines der folgenden Zeichen lässt sich wiederholt bei Röntgenuntersuchungen des Thorax nachweisen (bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grundkrankheit reicht ein aussagekräftiger Röntgen-Thorax Befund mit einem der nachfolgenden Zeichen): ▶ Neues oder progressives und persistierendes Infiltrat ▶ Verdichtung ▶ Kavernenbildung und mindestens eines der folgenden: ▶ Fieber > 38 °C ▶ Leukozytose (≥ 12.000/mm3) oder Leukopenie (< 4000/mm3) ▶ Verwirrtheit ohne andere Ursache bei Pat. ≥ 70 Jahre und mindestens eines der folgenden: ▶ Neues Auftreten von eitrigem Sputum/Trachealsekret oder Veränderung des Sputums/Trachealsekrets (Farbe, Konsistenz, Geruch) oder vermehrte respiratorische Sekretion oder vermehrtes Absaugen ▶ Neuer oder zunehmender Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe ▶ Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch ▶ Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. erhöhter Sauerstoffbedarf, neue Beatmungsnotwendigkeit) und mindestens eines der folgenden: ▶ Nachweis von Viren, Chlamydien, Legionellen, Bordetella oder Mycoplasma in Atemwegsekreten oder -parenchym in kulturellen oder nicht-kulturellen Verfahren aus Material, welches zum Zweck der Diagnose oder Behandlung entnommen wurde ▶ 4-facher Titeranstieg (IgG) für einen Erreger (z. B. Influenza-Viren, Chlamydien) ▶ 4-facher Anstieg des L. pneumophila Antikörpertiters auf ≥ 1:128 in wiederholten Serumproben ▶ Nachweis von L. pneumophila SG 1 Antigen im Urin |
Pneumoniekriterien nach CDC Es muss einem der folgenden
Kriterien entsprechen:
1. Rasselgeräusche bei der Auskultation oder Dämpfung bei Perkussion während der Untersuchung des Thorax und eines der folgenden Kriterien: - Neues Auftreten von eitrigem Sputum oder Veränderung der Charakteristika des Sputums. - Mikroorganismus aus Blutkultur isoliert. - Isolierung eines ätiologisch in Frage kommenden Erregers aus Trachealsekret, bronchoalveoläre Lavage, Bronchialabstrich oder Biopsieprobe. 2. Röntgenuntersuchung des Thorax zeigt neues oder progressives Infiltrat, Verdichtung, Kavitation oder pleuralen Erguss und eines der folgenden Kriterien: - Neues Auftreten von eitrigem Sputum oder Veränderung der Charakteristika des Sputums. - Mikroorganismus aus Blutkultur isoliert. - Isolierung eines ätiologisch in Frage kommenden Erregers aus Trachealsekret, bronchoalveolärer Lavage, Bronchialabstrich oder Biopsieprobe. Isolierung eines Virus oder Ermittlung von viralem Antigen in Atemwegsekreten. Diagnostischer Einzelantikörper- Titer (IgM) oder vierfacher Titeranstieg (IgG) für den Krankheitserreger in wiederholten Serumproben. Histopathologischer Nachweis einer Pneumonie. |
17/1
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36.5 |
katheterassoziierte Harnwegsinfektion
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Definitionen nosokomialer Infektionen für die
Surveillance im Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System
(KISS-Definitionen):
• Nationales Referenzzentrum für Krankenhaushygiene (NRZ), Internet: http://www.nrz-hygiene.de • Robert Koch-Institut, Berlin, Internet: http://www.rki.de Harnweginfektionen D 1 Symptomatische Harnweginfektion muss dem folgenden Kriterium entsprechen: ▶ Mindestens eine Urinkultur ≥ 105 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen und Patient hat mindestens eines der folgenden Symptome:
D 2 Asymptomatische Bakteriurie mit sekundärer Sepsis muss dem folgenden Kriterium entsprechen: ▶ Mindestens eine Urinkultur mit ≥ 105 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen und Patient hat keine Symptome einer Harnweginfektion:
und Nachweis mind. eines der in der Urinkultur nachgewiesenen Erregers in einer Blutkultur
D 3 Sonstige Infektionen der ableitenden Harnwege (Nieren, Ureter, Blase, Urethra oder retroperineal / perinephritisches Gewebe) müssen eines der folgenden Kriterien erfüllen: ▶ Nachweis von Erregern in kulturellen oder nicht-kulturellen Verfahren aus Sekret (nicht Urin) oder Gewebe der betroffenen Region isoliert, welche zum Zweck der Diagnose oder Behandlung entnommen wurde/n ▶ Abszess oder sonstiges Zeichen einer Infektion während einer direkten Untersuchung, einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt ▶ Mindestens eines der folgenden Anzeichen:
und mindestens eines der folgenden Anzeichen:
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Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für Infektionen (http://www.nrz-hygiene.de/surveillance/kiss/cdc-definitionen/)
D1 a Symptomatische Harnweginfektion bei Patienten mit transurethralem Dauerkatheter bei der Probennahme und D1 b Symptomatische Harnweginfektion bei Patienten mit kurz vor der Probennahme entferntem transurethralem Dauerkatheter |
17/1
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36.9 |
sonstige allgemeine behandlungsbedürftige Komplikationen
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z.B. Harnwegsinfektionen, die nicht katheterassoziiert entstanden sind.
Keine Komplikationen in diesem Sinn sind:
|
Keine Komplikationen in diesem Sinn sind:
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17/1
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41 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Gilt bei
stationären Eingriffen: Für die Zusammenführung von
zeitlich eng beieinander liegenden stationären Aufenthalten gelten
die Regelungen der DRG-Fallzusammenführung gemäß §
2 FPV.
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Gilt bei
stationären Eingriffen: Für die Zusammenführung von
zeitlich eng beieinander liegenden stationären Aufenthalten gelten
die Regelungen der DRG-Fallzusammenführung gemäß §
2 FPV.
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
17/1
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43 |
Entlassungsdiagnose(n)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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44 |
geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung
|
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
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-
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18/1
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9 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
18/1
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12 |
Erkrankung an dieser Brust
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bei benignen Tumoren oder Tumoren unklarer Dignität: Schlüsselwert =
"Primärerkrankung".
Schlüsselwert „prophylaktische Mastektomie“ trifft zu, wenn die Entfernung des gesamten Brustdrüsenkörpers in präventiver Absicht vorgenommen werden soll. Eine prophylaktische Mastektomie wird bei Frauen mit BRCA-1 oder BRCA2-Genmutation und /oder mit familiärer Hochrisikosituation für das Auftreten eines Mammakarzinoms und bei bereits aufgetretenem Karzinom einer Brust für die kontralaterale (gesunde) Brust vorgenommen. Bei der Mastektomie der erkrankten Seite handelt es sich um eine therapeutische Mastektomie. Dann ist Schlüsselwert „Primärerkrankung“ anzugeben. Regionäre Lymphknoten sind ipsilaterale axilläre (einschließlich intramammären), ipsilaterale infraclavikuläre, ipsilaterale supraklavikuläre sowie ipsilaterale Lymphknoten an der A. mammaria interna. Jede andere Lymphknotenmetastase wird als Fernmetastase klassifiziert (einschließlich zervikaler oder kontralateraler Lymphknotenmetastasen an der A. mammaria interna)(1). Ebenso Fernmetastasierungen in das Hautorgan, die Weichteilgewebe, die Knochen, das Gehirn und die Viszeralorgane. (1)[UICC (2017) TNM Klassifikation maligner Tumoren, 8. Aufl. (Wittekind Ch, Hrsg). Wiley-VCH Verlag, Weinheim] |
bei benignen Tumoren oder Tumoren unklarer Dignität: Schlüsselwert =
"Primärerkrankung".
Schlüsselwert „prophylaktische Mastektomie“ trifft zu, wenn die Entfernung des gesamten Brustdrüsenkörpers in präventiver Absicht vorgenommen werden soll. Eine prophylaktische Mastektomie wird bei Frauen mit BRCA-1 oder BRCA2-Genmutation und /oder mit familiärer Hochrisikosituation für das Auftreten eines Mammakarzinoms und bei bereits aufgetretenem Karzinom einer Brust für die kontralaterale (gesunde) Brust vorgenommen. Bei der Mastektomie der erkrankten Seite handelt es sich um eine therapeutische Mastektomie. Dann ist Schlüsselwert „Primärerkrankung“ anzugeben. |
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14 |
Operativer Ersteingriff (Tumor-OP) an dieser Brust in Ihrer Einrichtung durchgeführt?
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Erste offene Tumor-Operation an dieser Brust wegen
Primärerkrankung. Alleinige Operationen an den Lymphknoten gelten
nicht als Ersteingriff an dieser Brust.
Wenn die Erstresektion in einer anderen Einrichtung durchgeführt wurde oder wenn der Eingriff im aktuellen Aufenthalt ausschließlich die Axilla betrifft, so ist „nein“ zu dokumentieren. Wenn ein operativer Ersteingriff an dieser Brust während des aktuellen oder auch während eines vorangegangenen Aufenthalts in Ihrer Einrichtung stattgefunden hat, ist „ja“ anzugeben. |
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18/1
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15 |
tastbarer Mammabefund
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Im Falle einer neoadjuvanten Therapie (vorausgegangene endokrine oder Chemotherapie, vgl. "erhaltene präoperative tumorspezifische Therapie") ist hier der prätherapeutische Befund vor der neoadjuvanten Therapie anzugeben. Auch bei Tumoren, die sich später in der Histologie als gutartig herausstellen, sind die klinischen Tastbefunde entsprechend der präoperativen Untersuchung zu dokumentieren. |
Im Falle einer neoadjuvanten Therapie (vorausgegangene endokrine oder Chemotherapie, vgl. "abgeschlossene präoperative tumorspezifische Therapie") ist hier der prätherapeutische Befund vor der neoadjuvanten Therapie anzugeben Auch bei Tumoren, die sich später in der Histologie als gutartig herausstellen, sind die klinischen Tastbefunde entsprechend der präoperativen Untersuchung zu dokumentieren. |
18/1
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19 |
maligne Neoplasie
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Hier können die im ICD-O-3-Schlüssel aufgeführten ICD-O-3-Kodes mit Bezug zum Mammakarzinom eingetragen werden. Mögliche Angabe bei multiplen malignen Neoplasien aus einer Histologiegruppe: mehrere Tumorherde im selben Organ mit verschiedenen Histologiekodes, die aber derselben Histologiegruppe (z. B. Adenokarzinome) angehören, werden als ein Primärtumor gewertet. Bei der Verschlüsselung für ein bifokales/multifokales/multizentrisches Karzinom mit Herden unterschiedlicher Histologie, die derselben Histologiegruppe angehören (z. B. ein Tumorherd spezieller Typ, lobulär, und ein weiterer Tumorherd kein spezieller Typ, NST bzw. duktal), gibt es die Möglichkeit, den Schlüssel für ein Karzinom, welches mit einem anderen speziellen Typ gemischt auftritt, anzugeben. Mögliche Angabe bei multiplen malignen Neoplasien aus unterschiedlichen Histologiegruppen: Wenn mehrere Neoplasien im gleichen Organ auftreten, die verschiedenen spezifischen Histologiegruppen angehören (z. B. eine Neoplasie ist aus der Gruppe der Adenokarzinome, eine weitere Neoplasie aus der Gruppe der Sarkome), werden diese als verschiedene Primärtumoren angesehen. Da nur ein Histologie-Code angegeben werden kann, erscheint es am sinnvollsten, zu dem größten Tumorfokus, der auch das pT bestimmt, den Histologie-Code anzugeben. Siehe auch http://www.gekid.de/Doc/Krebsregister-Manual%202008.pdf (accessed 20170817); ebenda: 4.2 unter 3.4.1 „Zählung von Mehrfachtumoren“. |
Hier können die im
ICD-O-3-Schlüssel aufgeführten ICD-O-3-Kodes
mit Bezug zum Mammakarzinom eingetragen
werden.
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27 |
Operation
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In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI
erstmals
Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung
eingeführt: R
(Rechts), L (Links) und B (Beidseitig) eingeführt.
Für
Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste,
Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B
verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit
einem
Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog
2011
besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die
Seitenbezeichnung wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als
Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches
Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel.
Beispiel: Für den OPS-Kode 5-872.0 ((Modifizierte radikale) Mastektomie: Ohne Resektion der M. pectoralis-Faszie) als Einschlussprozedur für den Datensatz Mammachirurgie ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-872.0:R, 5-872.0:L oder 5-872.0:B. Die Dokumentation des Kodes 5-872.0 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist. |
In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI
erstmals
Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung
eingeführt: R
(Rechts), L (Links) und B (Beidseitig) eingeführt.
Für
Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste,
Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B
verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit
einem
Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog
2011
besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die
Seitenbezeichnung wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als
Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches
Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel.
Beispiel: Für den OPS-Kode 5-872.0 ((Modifizierte radikale) Mastektomie: Ohne Resektion der M. pectoralis-Faszie) als Einschlussprozedur für den Datensatz Mammachirurgie ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-872.0:R, 5-872.0:L oder 5-872.0:B. Die Dokumentation des Kodes 5-872.0 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist. |
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maligne Neoplasie
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Hier können die im ICD-O-3-Schlüssel aufgeführten ICD-O-3-Kodes mit Bezug zum Mammakarzinom eingetragen werden. Mögliche Angabe bei multiplen malignen Neoplasien aus einer Histologiegruppe: mehrere Tumorherde im selben Organ mit verschiedenen Histologiekodes, die aber derselben Histologiegruppe (z. B. Adenokarzinome) angehören, werden als ein Primärtumor gewertet. Bei der Verschlüsselung für ein bifokales/multifokales/multizentrisches Karzinom mit Herden unterschiedlicher Histologie, die derselben Histologiegruppe angehören (z. B. ein Tumorherd spezieller Typ, lobulär, und ein weiterer Tumorherd kein spezieller Typ, NST bzw. duktal), gibt es die Möglichkeit, den Schlüssel für ein Karzinom, welches mit einem anderen speziellen Typ gemischt auftritt, anzugeben. Mögliche Angabe bei multiplen malignen Neoplasien aus unterschiedlichen Histologiegruppen: Wenn mehrere Neoplasien im gleichen Organ auftreten, die verschiedenen spezifischen Histologiegruppen angehören (z. B. eine Neoplasie ist aus der Gruppe der Adenokarzinome, eine weitere Neoplasie aus der Gruppe der Sarkome), werden diese als verschiedene Primärtumoren angesehen. Da nur ein Histologie-Code angegeben werden kann, erscheint es am sinnvollsten, zu dem größten Tumorfokus, der auch das pT bestimmt, den Histologie-Code anzugeben. Siehe auch http://www.gekid.de/Doc/Krebsregister-Manual%202008.pdf (accessed 20170817); ebenda: 4.2 unter 3.4.1 „Zählung von Mehrfachtumoren“. |
Hier können die im
ICD-O-3-Schlüssel aufgeführten ICD-O-3-Kodes
mit Bezug zum Mammakarzinom eingetragen
werden.
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31 |
primär-operative Therapie abgeschlossen
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Die operative Therapie ist dann abgeschlossen, wenn
keine weitere Operation zur Tumorentfernung bzw. zum
lokoregionären Staging empfohlen wird. Dies gilt auch, wenn die
operative Behandlung aufgrund des Allgemeinzustandes der Patientin
beendet wird. Die folgenden Datenfelder (Datenfelder: "pT" bis
„postoperative Therapieplanung in interdisziplinärer
Tumorkonferenz") dürfen erst dann ausgefüllt werden, wenn die
operative Therapie (ausgenommen plastisch-rekonstruktive Operationen)
abgeschlossen ist. Nur so kann gesichert werden, dass die
endgültigen Befunde eingetragen werden. Im Falle der Empfehlung
einer weiteren operativen Therapie werden die genannten Datenfelder
beim letzten stationären Aufenthalt ausgefüllt.
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Die operative Therapie ist dann abgeschlossen, wenn
keine weitere
Operation zur Tumorentfernung bzw. zum lokoregionären Staging
empfohlen wird. Dies gilt auch, wenn die operative Behandlung aufgrund
des Allgemeinzustandes der Patientin beendet wird. Die folgenden
Datenfelder (Datenfelder: "pT" bis "Datum des
Gespräches mit Patientin") dürfen erst dann ausgefüllt
werden, wenn die
operative Therapie (ausgenommen plastisch-rekonstruktive Operationen)
abgeschlossen ist. Nur so kann gesichert werden, dass die
endgültigen Befunde eingetragen werden. Im Falle der Empfehlung
einer weiteren operativen Therapie werden die genannten Datenfelder
beim
letzten stationären Aufenthalt ausgefüllt.
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33 |
pT
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wenn Primärerkrankung und wenn operative Therapie abgeschlossen und Histologie DCIS, invasives Karzinom oder Sarkom
Im Falle einer neoadjuvanten Therapie (vorausgegangene endokrine oder Chemotherapie, vgl. Datenfeld "erhaltene präoperative tumorspezifische Therapie") muss die ypTNM-Klassifikation angewandt werden. pTNM-Klassifikation Die pTNM-Klassifikation erfolgt nach UICC 8. Auflage, 2017(1). Bei der pT-Klassifikation muss die Einteilung in Subkategorien für pT1 und pT4 erfolgen. pT-Klassifikation Eine pT-Klassifikation erfordert die Untersuchung des Primärtumors ohne makroskopisch erkennbaren Tumor an den Resektionsrändern. Ein Fall kann nach pT klassifiziert werden, wenn an den Resektionsrändern ein Tumor nur histologisch nachgewiesen wird. Die pT-Kategorien entsprechen den T-Kategorien (siehe klinische TNM-Klassifikation). Zur Bestimmung der Tumorgröße wird nur die invasive Komponente gemessen. Wenn eine große in-situ Komponente (z. B. 4 cm) und eine kleine invasive Komponente (z.B. 0,5 cm) besteht, wird der Tumor entsprechend der kleinen invasiven Komponente (im Beispiel pT1a) klassifiziert. (1) UICC (2017) TNM Klassifikation maligner Tumoren, 8. Aufl. (Wittekind Ch, Hrsg). Wiley-VCH Verlag, Weinheim |
wenn Primärerkrankung und wenn
operative Therapie abgeschlossen und
Histologie DCIS, invasives Karzinom oder
Sarkom
Im Falle einer neoadjuvanten Therapie (vorausgegangene endokrine
oder Chemotherapie, vgl. Datenfeld "abgeschlossene präoperative
tumorspezifische
Therapie") muss die ypTNM-Klassifikation angewandt werden pTNM-Klassifikation Bei der pT-Klassifikation muss die Einteilung in Subkategorien für pT1 und pT4 erfolgen. pT-Klassifikation Die pT-Kategorien entsprechen den T-Kategorien (siehe klinische TNM-Klassifikation). Zur Bestimmung der Tumorgröße wird nur die invasive Komponente gemessen. Wenn eine große in-situ Komponente (z. B. 4 cm) und eine kleine invasive Komponente (z.B. 0,5 cm) besteht, wird der Tumor entsprechend der kleinen invasiven Komponente (im Beispiel pT1a) klassifiziert. (1) UICC (2009) TNM classification of malignant tumours, 7th ed. (Sobin LH, Gospadarowicz MK, Wittekind Ch, eds.). John Wiley & Sons(2) UICC (2010) TNM Klassifikation maligner Tumoren, 7. Aufl. (Wittekind Ch, Meyer H-J, Hrsg). Wiley-VCH Verlag, Weinheim |
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34 |
pN
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wenn Primärerkrankung und wenn operative Therapie abgeschlossen und Histologie DCIS oder invasives Karzinom
Bei der pN-Klassifikation müssen die Subkategorien für pN1, pN2, pN3 verschlüsselt werden. pNX darf nur angewandt werden, falls keine Lymphknoten untersucht wurden. Wenn die pathologische Klassifikation auf einer Sentinel-Lymphknoten-Untersuchung basiert, muss diese durch den Zusatz (sn) gekennzeichnet werden, also beispielsweise pN1(sn). Im Falle einer vorausgegangenen neoadjuvanten Therapie (vorausgegangene endokrine oder Chemotherapie, vgl. Datenfeld "erhaltene präoperative tumorspezifische Therapie") muss die ypN-Klassifikation angewandt werden. Wenn ausschließlich vor der neoadjuvanten Therapie eine Lymphknotenbiopsie erfolgte, wird das Präfix „y“ nicht verwendet, sondern es ist die pN-Klassifikation anzuwenden. Falls nach der neoadjuvanten Therapie noch weitere Lymphknoten entfernt wurden, so muss die ypTNM Klassifikation angewandt werden. |
wenn Primärerkrankung und wenn
operative Therapie abgeschlossen und
Histologie DCIS oder invasives Karzinom
Bei der pN-Klassifikation müssen die Subkategorien für pN1, pN2, pN3 verschlüsselt werden. pNX darf nur angewandt werden, falls keine Lymphknoten untersucht wurden. Wenn die pathologische Klassifikation auf einer Sentinel-Lymphknoten-Untersuchung basiert, muss diese durch den Zusatz (sn) gekennzeichnet werden, also beispielsweise pN1(sn). Im Falle einer vorausgegangenen neoadjuvanten Therapie (vorausgegangene endokrine oder Chemotherapie, vgl. Datenfeld "abgeschlossene präoperative tumorspezifische Therapie") muss die ypN-Klassifikation angewandt werden. Falls die neoadjuvante Therapie nach der Lymphknotenbiopsie erfolgte, wird das Präfix „y“ nicht verwendet, sondern es ist die pN-Klassifikation anzuwenden. |
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Grading
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wenn operative Therapie abgeschlossen und Histologie DCIS
In der S-3-Leitlinie "Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms der Frau"(1) ist für das DCIS das Graduierungsschema nach WHO 2003 angeführt: 1. Graduierung (WHO): Grad 1 = Low Grade = Kerngrad 1 ohne Nekrosen Grad 2 = Intermediate Grade = Kerngrad 1 mit Nekrosen oder Kerngrad 2 ohne/mit Nekrosen Grad 3 = High Grade = Kerngrad 3 ohne/mit Nekrosen (1) Leitlinienprogramm Onkologie der AWMF [Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften], DKG [Deutsche Krebsgesellschaft] und DKH [Deutsche Krebshilfe] (2017): AWMF-Registernummer 032-045OL. S3-Leitlinie: Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms [Langfassung]. Version 4.0. Stand: Dezember 2017. Berlin: Leitlinienprogramm Onkologie. URL: http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/032-045OLl_S3_Mammakarzinom_2017-12.pdf (abgerufen am: 19.12.2017). |
wenn operative
Therapie abgeschlossen
und Histologie DCIS
In der S-3-Leitlinie "Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms der Frau"(1) sind für das DCIS zwei alternative Graduierungsschemen angeführt: 1. Graduierung (WHO):Grad 1 = Low Grade = Kerngrad 1 ohne Nekrosen Grad 2 = Intermediate Grade = Kerngrad 1 mit Nekrosen oder Kerngrad 2 ohne/mit Nekrosen Grad 3 = High Grade = Kerngrad 3 ohne/mit Nekrosen 2. Graduierung (Van Nuys): Grad 1 = Non-high-grade ohne Komedonekrosen Grad 2 = Non-high-grade mit Komedonekrosen Grad 3 = High-grade mit / ohne Komedonekrosen Für die externe Qualitätssicherung ist die Angabe Grad 1, 2, oder 3 ausreichend. (1)AWMF/DKG/DKH. Leitlinienprogramm Onkologie der AWMF, Deutsche Krebsgesellschaft e.V., Deutsche Krebshilfe e.V. (Hrsg.). Interdisziplinäre S3- Leitlinie für die Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms. Langversion 3.0, Aktualisierung 2012. AWMF-Register-Nummer: 032-045OL. München. Zuckschwerdt Verlag; 2012. Stand: 02.07.2012, gültig bis 30.06.2017. |
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Grading (WHO)
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wenn operative Therapie abgeschlossen und Histologie Primärtumor invasives Karzinom Auswahl nach Schlüssel: G Beim invasiven Karzinom erfolgt das Grading nach Elston und Ellis(1) (sog. Nottingham histologic grading). Eine begleitende in-situ-Komponente wird beim Grading invasiver Karzinome nicht berücksichtigt. (1) Elston CW, Ellis IO (1991) Pathological prognostic factors in breast cancer. 1. The value of histological grade in breast cancer: experience from a large study with long-term follow-up. Histopathology 19: 403-410. (2) Leitlinienprogramm Onkologie der AWMF [Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften], DKG [Deutsche Krebsgesellschaft] und DKH [Deutsche Krebshilfe] (2017): AWMF-Registernummer 032-045OL.S3-Leitlinie: Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms [Langfassung]. Version 4.0. Stand: Dezember 2017. Berlin: Leitlinienprogramm Onkologie. URL: http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/032-045OLl_S3_Mammakarzinom_2017-12.pdf (abgerufen am: 19.12.2017). |
wenn operative
Therapie abgeschlossen
und Histologie Primärtumor invasives
Karzinom
Auswahl nach Schlüssel: G Beim invasiven Karzinom erfolgt das Grading nach Elston und
Ellis(1) (sog. Nottingham histologic grading). (1) Elston CW, Ellis IO (1991) Pathological prognostic factors in breast cancer. 1. The value of histological grade in breast cancer: experience from a large study with long-term follow-up. Histopathology 19: 403-410. (2) AWMF/DKG/DKH. Leitlinienprogramm Onkologie der AWMF, Deutsche Krebsgesellschaft e.V., Deutsche Krebshilfe e.V. (Hrsg.). Interdisziplinäre S3- Leitlinie für die Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms.Langversion 3.0, Aktualisierung 2012. AWMF-Register-Nummer: 032-045OL. München. Zuckschwerdt Verlag; 2012. Stand: 02.07.2012, gültig bis
30.06.2017. |
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HER2-Status
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wenn operative Therapie abgeschlossen und Histologie Primärtumor invasives Karzinom
Angabe auch, wenn der HER2-Status aus der präoperativen Stanzbiopsie bestimmt wurde. Die Bewertung der Ergebnisse orientiert sich an den Empfehlungen des ASCO/CAP Clinical Practice Guideline Update 2013 (Wolff, AC et al. 2013(1), 2015(2)) • negativer HER2-Status:
Diese Testergebnis-Kategorien werden auch in dem Update der S3-Leitlinie zur Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms (2017) angewendet (AWMF/DKG/DKH(3)). Die S3-Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms(3) und die Empfehlungen der ASCO/CAP sehen vor, ein Testergebnis in der Borderline-Kategorie (grenzwertiger Test) eine Re-Testung auslösen sollte (andere validierte Methode an dem gleichen Material oder Neutestung an anderem Material, beispielsweise am Exzidat, wenn Borderline-Ergebnis an der Nadelbiopsie). Ziel ist es letztlich, zu einem klaren HER2-Testergebnis (negativ oder positiv) als Grundlage für die klinische Entscheidungsfindung zukommen. Bei der „Borderline“-Kategorie handelt sich um eine bislang unzureichend untersuchte Subgruppe, bei der unsicher ist, wie viele der betroffenen Patientinnen von einer Anti-HER2-Therapie profitieren(3). (1) Wolff AC, Hammond ME, Hicks DG, Dowsett M, McShane LM, Allison KH, et al.: Recommendations for human epidermal growth factor receptor 2 testing in breast cancer: American Society of Clinical Oncology/College of American Pathologists clinical practice guideline update. J Clin Oncol 31(31): 3997-4013. 2013 (2) Wolff AC, Hammond ME, Hicks DG, Allison KH, Bartlett JM, Bilous M, Fitzgibbons P, Hanna W, Jenkins RB, Mangu PB et al. . 2015. Reply to E.A. Rakha et al. J Clin Oncol 33(11):1302-1 (3) Leitlinienprogramm Onkologie der AWMF [Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften], DKG [Deutsche Krebsgesellschaft] und DKH [Deutsche Krebshilfe] (2017): AWMF-Registernummer 032-045OL. S3-Leitlinie: Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms [Langfassung]. Version 4.0. Stand: Dezember 2017. Berlin: Leitlinienprogramm Onkologie. URL: http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/032-045OLl_S3_Mammakarzinom_2017-12.pdf (abgerufen am: 19.12.2017). |
wenn
operative
Therapie abgeschlossen
und Histologie Primärtumor invasives
Karzinom
Angabe auch, wenn der HER2-Status aus der präoperativen Stanzbiopsie bestimmt wurde. Die Bewertung der Ergebnisse orientiert sich an den Empfehlungen der ASCO/CAP-Leitlinien (Wolff, AC et al. 2013(1))
Die S3-Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms(2) sieht vor, dass bei nicht eindeutigen Ergebnissen zum HER2-Status mit einem Verfahren (z.B. Immunhistochemie: Score 2+, d.h. IHC 2+) komplementär ein anderes Verfahren (z. B. FISH/CISH) zum Einsatz kommen sollte, um den HER2-Status zu klären. Dies sollte gewährleistet sein. Liegt nur ein grenzwertiger Test (z.B. FISH Borderline oder Immunhistochemie 2+) vor und der zweite wurde nicht durchgeführt bzw. das Ergebnis blieb grenzwertig, gilt das als Status unbekannt. (1) Wolff AC, Hammond ME, Hicks DG, Dowsett M, McShane LM, Allison KH, et al.: Recommendations for human epidermal growth factor receptor 2 testing in breast cancer: American Society of Clinical Oncology/College of American Pathologists clinical practice guideline update. J Clin Oncol 31(31): 3997-4013. 2013
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40 |
histologisch gesicherte Multizentrizität
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wenn operative
Therapie abgeschlossen
und Histologie DCIS oder Primärtumor
invasives Karzinom
Gemäß Empfehlung der S3-Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms ist Multizentrizität definiert als Auftreten von getrennten Karzinomherden in mehr als einem Quadranten bzw. bei einem Abstand von mindestens 4 cm zwischen den Herden(1). (1) Leitlinienprogramm Onkologie der AWMF [Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften], DKG [Deutsche Krebsgesellschaft] und DKH [Deutsche Krebshilfe] (2017): AWMF-Registernummer 032-045OL. S3-Leitlinie: Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms [Langfassung]. Version 4.0. Stand: Dezember 2017. Berlin: Leitlinienprogramm Onkologie. URL: http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/032-045OLl_S3_Mammakarzinom_2017-12.pdf (abgerufen am: 19.12.2017). |
wenn operative
Therapie abgeschlossen
und Histologie DCIS oder Primärtumor
invasives Karzinom
Gemäß Empfehlung der S3-Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms ist Multizentrizität definiert als Auftreten von getrennten Karzinomherden in mehr als einem Quadranten bzw. bei einem Abstand von mindestens 4 cm zwischen den Herden(1). (1)AWMF/DKG/DKH. Leitlinienprogramm Onkologie der AWMF, Deutsche Krebsgesellschaft e.V., Deutsche Krebshilfe e.V. (Hrsg.). Interdisziplinäre S3- Leitlinie für die Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms. Langversion 3.0, Aktualisierung 2012. AWMF-Register-Nummer: 032-045OL. München. Zuckschwerdt Verlag; 2012. Stand: 02.07.2012, gültig bis
30.06.2017. |
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43 |
Anzahl der zur Erlangung von R0 notwendigen Nachoperationen
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Eine Nachoperation ist ein nach einer ersten Operation (Ersteingriff) nötig gewordener weiterer, erneuter operativer Eingriff an dieser Brust (im Zusammenhang mit der Erkrankung an dieser Brust, z. B. Gewebe-Nachresektion im Rahmen einer Nachoperation) • Es zählen alle Nachoperationen, die die Patientin im Zusammenhang mit der Erkrankung an dieser Brust erhalten hat. Z. B. während eines vorhergehenden Aufenthalts in Ihrer oder in einer anderen Einrichtung. • Eine sekundäre Mastektomie zur Erlangung von R0 ist somit als Nachoperation zu werten. • Alleinige Operationen an den Lymphknoten gelten nicht als Ersteingriff an dieser Brust. • Wenn der R0-Status mit der ersten Operation erreicht wurde, ist hier "keine Nachoperation. R0 mit Ersteingriff erlangt" anzugeben. |
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44 |
Wie viele Nachoperationen an der betroffenen Brust zur Erlangung R0 wurden davon in Ihrer Einrichtung durchgeführt?
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Eine Nachoperation ist ein nach einer ersten Operation
(Ersteingriff) nötig gewordener weiterer, erneuter operativer
Eingriff an dieser Brust (im Zusammenhang mit der Erkrankung an dieser
Brust, z. B. Gewebe-Nachresektion im Rahmen einer Nachoperation).
• Es zählen nur Nachoperationen, die in Ihrer Einrichtung erfolgt sind im Zusammenhang mit der Erkrankung an dieser Brust. • Eine sekundäre Mastektomie zur Erlangung von R0 ist somit als Nachoperation zu werten. • Alleinige Operationen an den Lymphknoten gelten nicht als Ersteingriff an dieser Brust. |
-
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49 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
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50 |
Entlassungsdiagnose(n)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
CHE
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3 |
besonderer Personenkreis
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12
Versichertenstatus, Teil 2 Besonderer Personenkreis, bzw.
Datensatzbeschreibung KVDT
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-
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CHE
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7 |
behandelnder Standort (OPS)
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Der „behandelnde Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
-
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CHE
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9 |
Betriebsstättennummer
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Die von der KV vergebene "Betriebsstätten-Nummer
(BSNR)" identifiziert die Arztpraxis als abrechnende Einheit und
ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen zum Ort der
Leistungserbringung. Dabei umfasst der Begriff Arztpraxis auch
Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Institute, Notfallambulanzen
sowie Ermächtigungen von am Krankenhaus beschäftigten
Ärzten.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
-
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CHE
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10 |
Nebenbetriebsstättennummer
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Hier ist für Belegärzte die NBSNR der
Betriebsstätte (Belegabteilung/-krankenhaus) anzugeben, in der die
ärztliche Leistung erbracht wurde.
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-
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CHE
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13 |
Geburtsdatum
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Achtung! Diese Information soll automatisch aus den stationären Abrechnungsdaten Ihres Hauses übernommen werden.
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-
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CHE
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14 |
Geschlecht
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Achtung! Diese Information soll automatisch aus den stationären Abrechnungsdaten Ihres Hauses übernommen werden.
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-
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CHE
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15 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
CHE
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17 |
Prozedur während des stationären Aufenthaltes
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In diesem Verfahren ist die Angabe bestimmter OPS-Kodes
über die auslösenden Kodierungen hinaus von besonderer
Relevanz. Die Liste der dokumentationspflichtigen Kodes ist dem
Schlüssel "Prozeduren während des stationären
Auefenthalts CHE" zu entnehmen. Für jeden OPS-Kode
gemäß Entlassungsanzeige ist ein eigener Teildatensatz
anzulegen.
Achtung! Diese Information soll automatisch aus den stationären Abrechnungsdaten Ihres Hauses übernommen werden. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zudokumentieren, wenn derPatientam 31.12.2018 aufgenommenworden ist. |
-
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CHE
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19 |
Wann – in Bezug auf die Cholezystektomie – wurde der Patient transfundiert?
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Für die erste Bluttransfusion ist zu
dokumentieren, ob diese bereits vor der Cholezystektomie stattgefunden
hat („Present before Operation“).
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QSDokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2019 bis zum 10.1.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2019 bis zum 20.1.2019 Es sind auch Transfusionen anzugeben, die zwischen dem 15.1.2019 und 20.1.2019 gegeben wurden. |
-
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CHE
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20 |
Diagnose(n)
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In diesem Verfahren ist die Angabe bestimmter ICD-Kodes
über die auslösenden Kodierungen hinaus von besonderer
Relevanz. Die Liste der dokumentationspflichtigen Kodes ist dem
Schlüssel "Diagnosen des stationären Aufenthalts CHE" zu
entnehmen.
Achtung! Diese Information soll automatisch aus den stationären Abrechnungsdaten Ihres Hauses übernommen werden. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2019 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist. |
-
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CHE
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21 |
Streptokokkensepsis: War die Diagnose vor der Cholezystektomie bekannt?
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Für die Diagnose ist zu
dokumentieren, ob diese
bereits vor der Cholezystektomie bekannt war („Present before
Operation“).
Beim Auftreten von mehreren Ereignissen ist dieses Feld nur einmalig beim Bekanntwerden der ersten für das Datenfeld relevanten Diagnose auszufüllen. Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QSDokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2019 bis zum 10.1.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2019 bis zum 20.1.2019 Es sind auch Diagnosen anzugeben, die zwischen dem 15.1.2019 und 20.1.2019 vorlagen. |
-
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CHE
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22 |
Sonstige Sepsis: War die Diagnose vor der Cholezystektomie bekannt?
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Für die Diagnose ist zu
dokumentieren, ob diese
bereits vor der Cholezystektomie bekannt war („Present before
Operation“).
Beim Auftreten von mehreren Ereignissen ist dieses Feld nur einmalig beim Bekanntwerden der ersten für das Datenfeld relevanten Diagnose auszufüllen. Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QSDokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2019 bis zum 10.1.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2019 bis zum 20.1.2019 Es sind auch Diagnosen anzugeben, die zwischen dem 15.1.2019 und 20.1.2019 vorlagen. |
-
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CHE
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23 |
Erysipel: War die Diagnose vor der Cholezystektomie bekannt?
|
Für die Diagnose ist zu
dokumentieren, ob diese
bereits vor der Cholezystektomie bekannt war („Present before
Operation“).
Beim Auftreten von mehreren Ereignissen ist dieses Feld nur einmalig beim Bekanntwerden der ersten für das Datenfeld relevanten Diagnose auszufüllen. Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QSDokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2019 bis zum 10.1.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2019 bis zum 20.1.2019 Es sind auch Diagnosen anzugeben, die zwischen dem 15.1.2019 und 20.1.2019 vorlagen. |
-
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CHE
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24 |
Akute Blutungsanämie: War die Diagnose vor der Cholezystektomie bekannt?
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Für die Diagnose ist zu
dokumentieren, ob diese
bereits vor der Cholezystektomie bekannt war („Present before
Operation“).
Beim Auftreten von mehreren Ereignissen ist dieses Feld nur einmalig beim Bekanntwerden der ersten für das Datenfeld relevanten Diagnose auszufüllen. Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QSDokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2019 bis zum 10.1.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2019 bis zum 20.1.2019 Es sind auch Diagnosen anzugeben, die zwischen dem 15.1.2019 und 20.1.2019 vorlagen. |
-
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CHE
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25 |
Akute hämorrhagische Gastritis: War die Diagnose vor der Cholezystektomie bekannt?
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Für die Diagnose ist zu
dokumentieren, ob diese
bereits vor der Cholezystektomie bekannt war („Present before
Operation“).
Beim Auftreten von mehreren Ereignissen ist dieses Feld nur einmalig beim Bekanntwerden der ersten für das Datenfeld relevanten Diagnose auszufüllen. Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QSDokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2019 bis zum 10.1.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2019 bis zum 20.1.2019 Es sind auch Diagnosen anzugeben, die zwischen dem 15.1.2019 und 20.1.2019 vorlagen. |
-
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CHE
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26 |
Sonstige akute Gastritis: War die Diagnose vor der Cholezystektomie bekannt?
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Für die Diagnose ist zu
dokumentieren, ob diese
bereits vor der Cholezystektomie bekannt war („Present before
Operation“).
Beim Auftreten von mehreren Ereignissen ist dieses Feld nur einmalig beim Bekanntwerden der ersten für das Datenfeld relevanten Diagnose auszufüllen. Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QSDokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2019 bis zum 10.1.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2019 bis zum 20.1.2019 Es sind auch Diagnosen anzugeben, die zwischen dem 15.1.2019 und 20.1.2019 vorlagen. |
-
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CHE
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27 |
Akute Peritonitis: War die Diagnose vor der Cholezystektomie bekannt?
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Für die Diagnose ist zu
dokumentieren, ob diese
bereits vor der Cholezystektomie bekannt war („Present before
Operation“).
Beim Auftreten von mehreren Ereignissen ist dieses Feld nur einmalig beim Bekanntwerden der ersten für das Datenfeld relevanten Diagnose auszufüllen. Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QSDokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2019 bis zum 10.1.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2019 bis zum 20.1.2019 Es sind auch Diagnosen anzugeben, die zwischen dem 15.1.2019 und 20.1.2019 vorlagen. |
-
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CHE
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28 |
Sonstige Peritonitis: War die Diagnose vor der Cholezystektomie bekannt?
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Für die Diagnose ist zu
dokumentieren, ob diese
bereits vor der Cholezystektomie bekannt war („Present before
Operation“).
Beim Auftreten von mehreren Ereignissen ist dieses Feld nur einmalig beim Bekanntwerden der ersten für das Datenfeld relevanten Diagnose auszufüllen. Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QSDokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2019 bis zum 10.1.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2019 bis zum 20.1.2019 Es sind auch Diagnosen anzugeben, die zwischen dem 15.1.2019 und 20.1.2019 vorlagen. |
-
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CHE
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29 |
Perforation des Gallengangs: War die Diagnose vor der Cholezystektomie bekannt?
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Für die Diagnose ist zu
dokumentieren, ob diese
bereits vor der Cholezystektomie bekannt war („Present before
Operation“).
Beim Auftreten von mehreren Ereignissen ist dieses Feld nur einmalig beim Bekanntwerden der ersten für das Datenfeld relevanten Diagnose auszufüllen. Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QSDokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2019 bis zum 10.1.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2019 bis zum 20.1.2019 Es sind auch Diagnosen anzugeben, die zwischen dem 15.1.2019 und 20.1.2019 vorlagen. |
-
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CHE
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30 |
Fistel des Gallengangs: War die Diagnose vor der Cholezystektomie bekannt?
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Für die Diagnose ist zu
dokumentieren, ob diese
bereits vor der Cholezystektomie bekannt war („Present before
Operation“).
Beim Auftreten von mehreren Ereignissen ist dieses Feld nur einmalig beim Bekanntwerden der ersten für das Datenfeld relevanten Diagnose auszufüllen. Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QSDokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2019 bis zum 10.1.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2019 bis zum 20.1.2019 Es sind auch Diagnosen anzugeben, die zwischen dem 15.1.2019 und 20.1.2019 vorlagen. |
-
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CHE
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31 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
DEK
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8 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Achtung! Diese Information soll automatisch aus den
stationären Abrechnungsdaten Ihres Hauses übernommen werden.
Besonderheiten bei der DRG- Fallzusammenführung: Bei der DRG- Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG- Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS- Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Achtung! Diese Information soll automatisch aus den
stationären Abrechnungsdaten Ihres Hauses übernommen werden.
Besonderheiten bei der DRG- Fallzusammenführung: Bei der DRG- Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG- Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS- Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01. 2018 |
DEK
|
10 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
|
Achtung! Diese Information soll automatisch aus den
stationären Abrechnungsdaten Ihres Hauses übernommen werden.
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung: Bei der DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Achtung! Diese Information soll automatisch aus den
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung: Bei der DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
DEK
|
15 |
War der Dekubitus bei der Aufnahme vorhanden? ("Present on Admission")
|
Für den hier angegebenen Dekubitus ist zu
dokumentieren, ob bei Aufnahme ein Dekubitus (an dieser Stelle,
unabhängig vom Grad/der Kategorie des Dekubitus) vorlag.
Hinweise:
1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.1.2019
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.1.2019 Es ist anzugeben, ob der zu dokumentierende Dekubitus am 05.01.2019 vorlag. |
Für den hier angegebenen Dekubitus ist zu
dokumentieren, ob bei Aufnahme ein Dekubitus (an dieser Stelle,
unabhängig vom Grad/der Kategorie des Dekubitus) vorlag.
Hinweis: Wird ein Dekubitus als beidseitig kodiert, ist "Ja" anzugeben, wenn bei Aufnahme ein Dekubitus auf beiden Seiten unabhängig vom Grad/der Kategorie der jeweiligen Dekubitalulcera vorlag. Wenn auf einer Seite kein Dekubitus vorlag, ist "Nein" anzugeben. Bei Wiederaufnahmen mit Fallzusammenführung bezieht sich diese Angabe auf den zusammengeführten Fall, d.h. auf das erste Aufnahmedatum. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.1.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.1.2018 Es ist anzugeben, ob der zu dokumentierende Dekubitus am 05.01.2018 vorlag. |
DEK
|
16 |
War der Dekubitus bei der Entlassung vorhanden? ("Present on Discharge")
|
Für den hier angegebenen Dekubitus ist zu
dokumentieren, ob bei Entlassung ein Dekubitus (an dieser Lokalisation,
unabhängig vom Grad/der Kategorie des Dekubitus) vorlag.
Hinweise:
1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Es ist anzugeben, ob der zu dokumentierende Dekubitus am 20.01.2019 vorlag. |
Für den hier angegebenen Dekubitus ist zu
dokumentieren, ob bei Entlassung ein Dekubitus (an dieser Lokalisation,
unabhängig vom Grad/der Kategorie des Dekubitus) vorlag.
Hinweis: Wird ein Dekubitus als beidseitig kodiert, ist "Ja" anzugeben, wenn bei Entlassung ein Dekubitus aus einer der beiden Seiten unabhängig vom Grad/der Kategorie der jeweiligen Dekubitalulcera vorlag. Wenn auf keiner der Seiten ein Dekubitus vorlag, ist "Nein" anzugeben. Bei Wiederaufnahme mit Fallzusammenführung bezieht sich diese Angabe auf den zusammengeführten Fall, d.h. auf das letzte Entlassungsdatum. Beispiel: 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Es ist anzugeben, ob der zu dokumentierende Dekubitus am 20.01.2018 vorlag. |
HCH
|
7 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
HCH
|
41 |
Operation
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
|
HCH
|
70 |
Mediastinitis
|
Entsprechend den KISS-Definitionen liegt eine Mediastinitis vor, wenn mindestens eins der folgenden Kriterien erfüllt ist:
|
Entsprechend der Definition der CDC liegt eine Mediastinitis vor, wenn mindestens eins der folgenden Kriterien erfüllt ist:
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HCH
|
77 |
Entlassungsdiagnose(n)
|
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
HCH
|
78 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
HEP
|
4 |
Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.
|
Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" ist
für alle Patienten zu dokumentieren, die in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen beginnt das
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte in der
Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen Ausnahmefällen ist dies
auch der Fall, obwohl es sich nicht um einen Patienten handelt, der in
der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Hierbei kann es
sich beispielsweise um Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse handeln.
In diesen Fällen ist das Datenfeld mit „ja“ zu
beantworten, da der Patient über keine eGK-Versichertennummer
verfügt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden |
HEP
|
11 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
HEP
|
24 |
Art des Eingriffs
|
„endoprothetische Versorgung einer hüftgelenknahen Femurfraktur“:
Im Teildatensatz „hüftgelenknahe Femurfraktur“ werden Fälle mit einer Schenkelhalsfraktur oder pertrochantären Fraktur im Rahmen eines akut eingetretenen traumatischen Ereignisses dokumentiert, die einen ersten Hüftgelenkersatz (Voll- oder Teilersatz) erhalten. „elektive Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation“: Im Teildatensatz „elektive Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation“ werden Fälle mit arthrotischer Gelenkveränderung oder mit Erkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis oder Fälle mit Cut-out, Pseudarthrose oder einer verzögerten Frakturheilung nach einer Osteosynthese dokumentiert, die einen ersten Hüftgelenkersatz (Voll- oder Teilersatz) erhalten. „Reimplantation im Rahmen eines einzeitigen Wechsels“ bzw. „ Reimplantation im Rahmen eines zweizeitigen Wechsels“: Im Teildatensatz „Wechsel“ werden sowohl die einzeitigen sowie die zweizeitigen Wechseleingriffe dokumentiert. Bei zweizeitigem Wechsel ist die Indikationsstellung vor dem Ersteingriff bzw. der Explantation im Teildatensatz "Wechsel" zu dokumentieren. |
„endoprothetische Versorgung einer hüftgelenknahen Femurfraktur“:
Im Teildatensatz „hüftgelenknahe Femurfraktur“ werden Fälle mit einer Schenkelhalsfraktur oder pertrochantären Fraktur im Rahmen eines akut eingetretenen traumatischen Ereignisses dokumentiert, die einen ersten Hüftgelenkersatz (Voll- oder Teilersatz) erhalten. „elektive Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation“: Im Teildatensatz „elektive Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation“ werden Fälle mit arthrotischer Gelenkveränderung oder mit Erkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis oder Fälle mit Cut-out oder Pseudarthrose nach einer Osteosynthese dokumentiert, die einen ersten Hüftgelenkersatz (Voll- oder Teilersatz) erhalten. „Reimplantation im Rahmen eines einzeitigen Wechsels“ bzw. „ Reimplantation im Rahmen eines zweizeitigen Wechsels“: Im Teildatensatz „Wechsel“ werden sowohl die einzeitigen sowie die zweizeitigen Wechseleingriffe dokumentiert. Bei zweizeitigem Wechsel ist die Indikationsstellung vor dem Ersteingriff bzw. der Explantation im Teildatensatz "Wechsel" zu dokumentieren. |
HEP
|
28 |
Prozedur(en)
|
Alle OPS des durchgeführten Eingriffs sind
gemäß den gültigen Kodierrichtlinien zu dokumentieren.
In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig). Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnungen wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel. Beispiel: Für den OPS-Kode 5-820.00 (Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk: Totalendoprothese Nicht zementiert) als Einschlussprozedur für den Datensatz Hüft-Endoprothese ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-820.00:R, 5-820.00:L oder 5-820.00:B. Die Dokumentation des Kodes 5-820.00 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) / Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog. Im Jahr 2020 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist. |
Alle OPS des durchgeführten Eingriffs sind
gemäß den gültigen Kodierrichtlinien zu dokumentieren.
In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig). Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnungen wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel. Beispiel: Für den OPS-Kode 5-820.00 (Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk: Totalendoprothese Nicht zementiert) als Einschlussprozedur für den Datensatz Hüft-Endoprothese ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-820.00:R, 5-820.00:L oder 5-820.00:B. Die Dokumentation des Kodes 5-820.00 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) / Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog. Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist. |
HEP
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31 |
vorbestehende Koxarthrose
|
Hier soll "ja" angegeben werden, wenn durch die
Diagnostik/Anamnese eine bestehende Koxarthrose (Arthrose des
Hüftgelenkes) festgestellt (z.B. ICD 10 M16.-) festgestellt wurde.
|
Hier soll „ja“ angegeben werden, wenn eines der
nachfolgenden röntgenologischen Kriterien (modifizierter Kellgren
& Lawrence-Score) > „0“ ist: Gelenkspalt Sklerose Deformierung |
HEP
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32 |
Frakturereignis
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Als Grund für die akut-stationäre Aufnahme
(= in ein Akutkrankenhaus) gelten auch Frakturereignisse, deren Komplikationen/Weiterbehandlungen
zu einem ungeplanten Folgeeingriff geführt haben.
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HEP
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33 |
Datum der Fraktur (nur bei Frakturen während des stationären Krankenhausaufenthaltes)
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Datum des krankenhausinternen Unfallgeschehens. Das
Datenfeld ist auszufüllen, wenn der Patient nicht primär
wegen
einer Fraktur aufgenommen wurde, sondern während des stationären Krankenhausaufenthaltes gestürzt ist.
|
Datum des krankenhausinternen Unfallgeschehens. Das
Datenfeld ist auszufüllen, wenn der Patient nicht primär
wegen
einer Fraktur aufgenommen wurde, sondern während eines
akut-stationären Aufenthaltes gestürzt ist.
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HEP
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38.3 |
DOAK/NOAK
|
DOAK/NOAK = direkte bzw. neue orale Antikoagulantien
|
DOAK/NOAK = direkte bzw. neue orale Antikoagulantien (direkte Thrombininhibitoren)
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HEP
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60 |
atraumatische Femurkopfnekrose nach ARCO-Klassifikation
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Stadium und Klinik, Pathologie, Bildgebung:
Stadium 0: - Normalbefund im Röntgenbild, MRT und Szintigraphie - Nekrosezeichen in der Histologie Stadium I - normales Röntgenbild/CT - pathologischer MR- oder Szintigraphiebefund - Subklassifikation nach betroffenem Femurkopfanteil (lateral, medial oder ventral) und Größe der beteiligten Femurkopfzirkumferenz (< 15 %, 15-30 %, > 30 %) Stadium II - im Röntgenbild Strukturveränderungen des Knochens ohne Konturveränderungen des Femurkopfes - normaler Gelenkspalt - Hüftkopfnekrose-spezifische MR-Befunde - Subklassifikation nach betroffenem Femurkopfanteil (lateral, medial oder ventral) und Größe der beteiligten Femurkopfzirkumferenz (< 15 %, 15-30 %, > 30 %) Stadium III - im Röntgenbild Knochenstrukturveränderungen mit subchondraler Fraktur in Form einer sichelförmigen Aufhellungszone ("crescent sign") - Kontur des Femurkopfes flacht sich ab - normal weiter Gelenkspalt - Subklassifikation nach betroffenem Femurkopfanteil (lateral, medial oder ventral), Größe der beteiligten Femurkopfzirkumferenz (< 15 %, 15-30 %, > 30 %) und Ausmaß der Kopfabflachung (< 2 mm, 2-4 mm, > 4 mm). Stadium IV - Entwicklung einer Arthrosis deformans - Abflachung des Hüftkopfes - Gelenkspaltverschmälerung |
-
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HEP
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66.9 |
Knochendefekt Pfanne
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Zum „Knochendefekt“ zählen auch die „Osteolyse“ oder der „Substanzverlust“.
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-
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HEP
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66.10 |
Knochendefekt des Femurs (ab distal des trochanter minors)
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Zum „Knochendefekt“ zählen auch die „Osteolyse“ oder der „Substanzverlust“.
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-
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HEP
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69 |
postoperative Wundinfektion
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Es gelten die allgemeinen Prinzipien der KISS-Definition für postoperative Wundinfektionen
Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. |
Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für nosokomiale Infektionen
Als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine liegen lokale oder systemische Infektionszeichen vor. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. |
HEP
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70 |
Wundinfektionstiefe
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KISS-Definitionen für Postoperative Wundinfektionen:
A1 Postoperative oberflächliche Wundinfektion, die nur Haut oder subkutanes Gewebe mit einbezieht A2 Postoperative tiefe Wundinfektion erfasst Faszienschicht und Muskelgewebe. A3 Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet erfasst Organe oder Körperhöhlen, die während der Operation geöffnet wurden oder an denen manipuliert wurde. A3-Infektionen sind u.a.: Knochen- oder Gelenkinfektionen, Infektionen im Mediastinum oder am Herzen (z.B. Endokarditis) oder an den tiefen Gefäßen oder an den Nieren oder der Prostata. |
CDC-Definitionen für Postoperative Wundinfektionen:
http://www.nrz-hygiene.de/surveillance/kiss/cdc-definitionen A1 Postoperative, oberflächliche Wundinfektion A2 Postoperative, tiefe Wundinfektion erfasst Faszienschicht und Muskelgewebe. A3 Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet erfasst Organe oder Körperhöhlen, die während der Operation geöffnet wurden oder an denen manipuliert wurde. A3-Infektionen sind u.a.: Sepsis, Bakteriämie, Knochen- oder Gelenkinfektionen, Infektionen im Mediastinum oder am Herzen (z.B. Endokarditis) oder an den tiefen Gefäßen oder an den Nieren oder der Prostata. |
HEP
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73.1 |
Pneumonie
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Definitionen nosokomialer Infektionen für die
Surveillance im Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System
(KISS-Definitionen):
• Nationales Referenzzentrum für Krankenhaushygiene (NRZ), Internet: http://www.nrz-hygiene.de • Robert Koch-Institut, Berlin, Internet: http://www.rki.de Infektionen der Unteren Atemwege C 1 a – C 1 c Pneumonie C 1 a Klinisch definierte Pneumonie Mindestens eines der folgenden Zeichen lässt sich wiederholt bei Röntgenuntersuchungen des Thorax nachweisen (bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grundkrankheit reicht ein aussagekräftiger Röntgen-Thorax Befund mit einem der nachfolgenden Zeichen): ▶ Neues oder progressives und persistierendes Infiltrat ▶ Verdichtung ▶ Kavernenbildung ▶ Pneumatozele bei Kindern unter einem Jahr und mindestens eines der folgenden: ▶ Fieber > 38 °C ▶ Leukozytose (≥ 12.000/mm3) oder Leukopenie (< 4000/mm3) ▶ Verwirrtheit ohne andere Ursache bei Pat. ≥ 70 Jahre und mindestens zwei der folgenden: ▶ Neues Auftreten von eitrigem Sputum/Trachealsekret oder Veränderung des Sputums/Trachealsekrets (Farbe, Konsistenz, Geruch) oder vermehrte respiratorische Sekretion oder vermehrtes Absaugen ▶ Neuer oder zunehmender Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe ▶ Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch ▶ Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. erhöhter Sauerstoffbedarf, neue Beatmungsnotwendigkeit) Für Patienten > 12 Monate bis zum 12. Lebensjahr existieren für die klinisch definierte Pneumonie zusätzliche Definitionen (siehe zusätzliche Definitionen C 1 d für Kinder > 12 Monate bis zum 12. Lebensjahr unter www.rki.de). C 1 b Gewöhnliche bakterielle Pneumonie/Pilzpneumonie Mindestens eines der folgenden Zeichen lässt sich wiederholt bei Röntgenuntersuchungen des Thorax nachweisen (bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grundkrankheit reicht ein aussagekräftiger Röntgen-Thorax Befund mit einem der nachfolgenden Zeichen): ▶ Neues oder progressives und persistierendes Infiltrat ▶ Verdichtung ▶ Kavernenbildung ▶ Pneumatozele bei Kindern unter einem Jahr und mindestens eines der folgenden: ▶ Fieber > 38 °C ▶ Leukozytose (≥ 12.000/mm3) oder Leukopenie (< 4000/mm3) ▶ Verwirrtheit ohne andere Ursache bei Pat. ≥ 70 Jahre und mindestens eines der folgenden: ▶ Neues Auftreten von eitrigem Sputum/Trachealsekret oder Veränderung des Sputums/Trachealsekrets (Farbe, Konsistenz, Geruch) oder vermehrte respiratorische Sekretion oder vermehrtes Absaugen ▶ Neuer oder zunehmender Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe ▶ Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch ▶ Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. erhöhter Sauerstoffbedarf, neue Beatmungsnotwendigkeit) und mindestens eines der folgenden: ▶ Erregernachweis im Blut ▶ Nachweis eines Erregers aus Pleuraflüssigkeit ▶ Kultureller Nachweis eines ätiologisch in Frage kommenden Erregers aus Trachealsekret, bronchoalveoläre Lavage (BAL) oder geschützte Bürste ▶ Intrazellulärer Bakteriennachweis in ≥ 5 % der bei BAL gewonnenen Zellen ▶ Positive quantitativer Kultur aus Lungenparenchym ▶ Histopathologische Untersuchung zeigt Nachweis invasiver Pilzhyphen oder Pseudohyphen im Lungengewebe oder Abszesse oder Verdichtungen mit Ansammlung zahlreicher polymorphkerniger Neutrophilen in Bronchiolen und Alveolen C 1 c Atypische Pneumonie Mindestens eines der folgenden Zeichen lässt sich wiederholt bei Röntgenuntersuchungen des Thorax nachweisen (bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grundkrankheit reicht ein aussagekräftiger Röntgen-Thorax Befund mit einem der nachfolgenden Zeichen): ▶ Neues oder progressives und persistierendes Infiltrat ▶ Verdichtung ▶ Kavernenbildung und mindestens eines der folgenden: ▶ Fieber > 38 °C ▶ Leukozytose (≥ 12.000/mm3) oder Leukopenie (< 4000/mm3) ▶ Verwirrtheit ohne andere Ursache bei Pat. ≥ 70 Jahre und mindestens eines der folgenden: ▶ Neues Auftreten von eitrigem Sputum/Trachealsekret oder Veränderung des Sputums/Trachealsekrets (Farbe, Konsistenz, Geruch) oder vermehrte respiratorische Sekretion oder vermehrtes Absaugen ▶ Neuer oder zunehmender Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe ▶ Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch ▶ Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. erhöhter Sauerstoffbedarf, neue Beatmungsnotwendigkeit) und mindestens eines der folgenden: ▶ Nachweis von Viren, Chlamydien, Legionellen, Bordetella oder Mycoplasma in Atemwegsekreten oder -parenchym in kulturellen oder nicht-kulturellen Verfahren aus Material, welches zum Zweck der Diagnose oder Behandlung entnommen wurde ▶ 4-facher Titeranstieg (IgG) für einen Erreger (z. B. Influenza-Viren, Chlamydien) ▶ 4-facher Anstieg des L. pneumophila Antikörpertiters auf ≥ 1:128 in wiederholten Serumproben ▶ Nachweis von L. pneumophila SG 1 Antigen im Urin |
Pneumoniekriterien nach CDC Es muss einem der folgenden
Kriterien entsprechen:
1. Rasselgeräusche bei der Auskultation oder Dämpfung bei Perkussion während der Untersuchung des Thorax und eines der folgenden Kriterien: - Neues Auftreten von eitrigem Sputum oder Veränderung der Charakteristika des Sputums. - Mikroorganismus aus Blutkultur isoliert. - Isolierung eines ätiologisch in Frage kommenden Erregers aus Trachealsekret, bronchoalveoläre Lavage, Bronchialabstrich oder Biopsieprobe. 2. Röntgenuntersuchung des Thorax zeigt neues oder progressives Infiltrat, Verdichtung, Kavitation oder pleuralen Erguss und eines der folgenden Kriterien: - Neues Auftreten von eitrigem Sputum oder Veränderung der Charakteristika des Sputums. - Mikroorganismus aus Blutkultur isoliert. - Isolierung eines ätiologisch in Frage kommenden Erregers aus Trachealsekret, bronchoalveolärer Lavage, Bronchialabstrich oder Biopsieprobe. Isolierung eines Virus oder Ermittlung von viralem Antigen in Atemwegsekreten. Diagnostischer Einzelantikörper- Titer (IgM) oder vierfacher Titeranstieg (IgG) für den Krankheitserreger in wiederholten Serumproben. Histopathologischer Nachweis einer Pneumonie. |
HEP
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73.5 |
katheterassoziierte Harnwegsinfektion
|
Definitionen nosokomialer Infektionen für die
Surveillance im Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System
(KISS-Definitionen):
• Nationales Referenzzentrum für Krankenhaushygiene (NRZ), Internet: http://www.nrz-hygiene.de • Robert Koch-Institut, Berlin, Internet: http://www.rki.de Harnweginfektionen D 1 Symptomatische Harnweginfektion muss dem folgenden Kriterium entsprechen: ▶ Mindestens eine Urinkultur ≥ 105 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen und Patient hat mindestens eines der folgenden Symptome:
D 2 Asymptomatische Bakteriurie mit sekundärer Sepsis muss dem folgenden Kriterium entsprechen: ▶ Mindestens eine Urinkultur mit ≥ 105 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen und Patient hat keine Symptome einer Harnweginfektion:
und Nachweis mind. eines der in der Urinkultur nachgewiesenen Erregers in einer Blutkultur
D 3 Sonstige Infektionen der ableitenden Harnwege (Nieren, Ureter, Blase, Urethra oder retroperineal / perinephritisches Gewebe) müssen eines der folgenden Kriterien erfüllen: ▶ Nachweis von Erregern in kulturellen oder nicht-kulturellen Verfahren aus Sekret (nicht Urin) oder Gewebe der betroffenen Region isoliert, welche zum Zweck der Diagnose oder Behandlung entnommen wurde/n ▶ Abszess oder sonstiges Zeichen einer Infektion während einer direkten Untersuchung, einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt ▶ Mindestens eines der folgenden Anzeichen:
und mindestens eines der folgenden Anzeichen:
|
Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für Infektionen (http://www.nrz-hygiene.de/surveillance/kiss/cdc-definitionen/)
D1 a Symptomatische Harnweginfektion bei Patienten mit transurethralem Dauerkatheter bei der Probennahme und D1 b Symptomatische Harnweginfektion bei Patienten mit kurz vor der Probennahme entferntem transurethralem Dauerkatheter |
HEP
|
73.9 |
sonstige allgemeine behandlungsbedürftige Komplikationen
|
z.B . Harnwegsinfektionen, die nicht katheterassoziiert entstanden sind.
Keine Komplikationen in diesem Sinn sind: • Erbrechen im Aufwachraum (nach OP zu erwarten) • hypotone Reaktion nach OP (nach OP zu erwarten) • mehrfacher venöser Zugang |
-
|
HEP
|
82 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
|
Gilt bei stationären Eingriffe: Für die
Zusammenführung von zeitlich eng beieinander liegenden
stationären Aufenthalten gelten die Regelungen der
DRG-Fallzusammenführung gemäß § 2 FPV.
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.1.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Gilt bei stationären Eingriffe: Für die
Zusammenführung von zeitlich eng beieinander liegenden
stationären Aufenthalten gelten die Regelungen der
DRG-Fallzusammenführung gemäß § 2 FPV.
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.1.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
HEP
|
84 |
Entlassungsdiagnose(n)
|
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Hauptdiagnose- oder
Nebendiagnosen) bzw. die Quartalsdiagnosen angegeben werden, die in
inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Leistungsbereich der
Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) bzw. Behandlungstag (ambulant) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2020 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Hauptdiagnose- oder
Nebendiagnosen) bzw. die Quartalsdiagnosen angegeben werden, die in
inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Leistungsbereich der
Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) bzw. Behandlungstag (ambulant) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2019 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist. |
HEP
|
85 |
geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung
|
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
|
-
|
HTXM
|
5 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
HTXM
|
27 |
Lag bei dem Patienten zum Zeitpunkt des Eingriffs eine akute Herzinsuffizienz vor?
|
Dieses Feld ist mit „ja“ auszufüllen,
wenn eine akute Herzinsuffizienz ohne bekannte chronische
Herzinsuffizienz vorlag (z.B. aufgrund einer akuten
Myokardischämie oder einer akuten Myokarditis).
|
-
|
HTXM
|
37 |
Operation
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
|
HTXM
|
84 |
Operation
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
|
HTXM
|
98 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
HTXM
|
99 |
Entlassungsdiagnose(n)
|
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
KEP
|
4 |
Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.
|
Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" ist
für alle Patienten zu dokumentieren, die in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen beginnt das
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte in der
Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen Ausnahmefällen ist dies
auch der Fall, obwohl es sich nicht um einen Patienten handelt, der in
der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Hierbei kann es
sich beispielsweise um Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse handeln.
In diesen Fällen ist das Datenfeld mit „ja“ zu
beantworten, da der Patient über keine eGK-Versichertennummer
verfügt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
Dieses Feld ist mit ja zu beantworten, wenn auch zum Entlassungszeitpunkt keine eGK-Versichertennummer vorliegt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden |
KEP
|
11 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
KEP
|
27 |
Prozedur(en)
|
Alle OPS des durchgeführten Eingriffs sind
gemäß den gültigen Kodierrichtlinien zu dokumentieren.
In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig). Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnungen wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel. Beispiel: Für den OPS-Kode 5-822.10 (Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk: Bikondyläre Oberflächenersatzprothese, ungekoppelt, ohne Patellaersatz: Nicht zementiert) als Einschlussprozedur für den Datensatz Knieendoprothesen-Erstimplantation ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-822.10:R, 5-822.10:L oder 5-822.10:B. Die Dokumentation des Kodes 5-822.10 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) / Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist. |
Alle OPS des durchgeführten Eingriffs sind
gemäß den gültigen Kodierrichtlinien zu dokumentieren.
In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig). Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnungen wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel. Beispiel: Für den OPS-Kode 5-822.10 (Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk: Bikondyläre Oberflächenersatzprothese, ungekoppelt, ohne Patellaersatz: Nicht zementiert) als Einschlussprozedur für den Datensatz Knie-Totalendoprothesen-Erstimplantation ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-822.10:R, 5-822.10:L oder 5-822.10:B. Die Dokumentation des Kodes 5-822.10 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) / Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist. |
KEP
|
44.7 |
Knochendefekt Femur
|
Zum „Knochendefekt“ zählen auch die „Osteolyse“ oder der „Substanzverlust“.
|
-
|
KEP
|
44.8 |
Knochendefekt Tibia
|
Zum „Knochendefekt“ zählen auch die „Osteolyse“ oder der „Substanzverlust“.
|
-
|
KEP
|
46.6 |
OP- oder interventionsbedürftige Gefäßläsion
|
Mit Gefäßläsion sind alle iatrogenen
Verletzungen der Arterien, ggf. auch der Venen, gemeint, die einer
operativen oder interventionellen Revision bedürfen. Zu den
Interventionen zählt nicht die Gabe von Blutpräparaten.
|
Mit Gefäßläsion sind alle iatrogenen
Verletzungen der Arterien, ggf. auch der Venen, gemeint, die einer
operativen oder interventionellen Revision bedürfen. Zu den
Interventionen zählt die Gabe von Blutpräparaten.
|
KEP
|
47 |
postoperative Wundinfektion
|
Es gelten die allgemeinen Prinzipien der KISS-Definition für postoperative Wundinfektionen
Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. |
Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für nosokomiale Infektionen
Als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine liegen lokale oder systemische Infektionszeichen vor. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. |
KEP
|
48 |
Wundinfektionstiefe
|
KISS-Definitionen für Postoperative Wundinfektionen:
A1 Postoperative oberflächliche Wundinfektion, die nur Haut oder subkutanes Gewebe mit einbezieht A2 Postoperative tiefe Wundinfektion erfasst Faszienschicht und Muskelgewebe. A3 Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet erfasst Organe oder Körperhöhlen, die während der Operation geöffnet wurden oder an denen manipuliert wurde. A3-Infektionen sind u.a.: Knochen- oder Gelenkinfektionen, Infektionen im Mediastinum oder am Herzen (z.B. Endokarditis) oder an den tiefen Gefäßen oder an den Nieren oder der Prostata. |
CDC-Definitionen für Postoperative Wundinfektionen:
http://www.nrz-hygiene.de/surveillance/kiss/cdc-definitionen A1 Postoperative, oberflächliche Wundinfektion A2 Postoperative, tiefe Wundinfektion erfasst Faszienschicht und Muskelgewebe. A3 Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet erfasst Organe oder Körperhöhlen, die während der Operation geöffnet wurden oder an denen manipuliert wurde. A3-Infektionen sind u.a.: Sepsis, Bakteriämie, Knochen- oder Gelenkinfektionen, Infektionen im Mediastinum oder am Herzen (z.B. Endokarditis) oder an den tiefen Gefäßen oder an den Nieren oder der Prostata. |
KEP
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51.1 |
Pneumonie
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Definitionen nosokomialer Infektionen für die
Surveillance im Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System
(KISS-Definitionen):
• Nationales Referenzzentrum für Krankenhaushygiene (NRZ), Internet: http://www.nrz-hygiene.de • Robert Koch-Institut, Berlin, Internet: http://www.rki.de Infektionen der Unteren Atemwege C 1 a – C 1 c Pneumonie C 1 a Klinisch definierte Pneumonie Mindestens eines der folgenden Zeichen lässt sich wiederholt bei Röntgenuntersuchungen des Thorax nachweisen (bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grundkrankheit reicht ein aussagekräftiger Röntgen-Thorax Befund mit einem der nachfolgenden Zeichen): ▶ Neues oder progressives und persistierendes Infiltrat ▶ Verdichtung ▶ Kavernenbildung ▶ Pneumatozele bei Kindern unter einem Jahr und mindestens eines der folgenden: ▶ Fieber > 38 °C ▶ Leukozytose (≥ 12.000/mm3) oder Leukopenie (< 4000/mm3) ▶ Verwirrtheit ohne andere Ursache bei Pat. ≥ 70 Jahre und mindestens zwei der folgenden: ▶ Neues Auftreten von eitrigem Sputum/Trachealsekret oder Veränderung des Sputums/Trachealsekrets (Farbe, Konsistenz, Geruch) oder vermehrte respiratorische Sekretion oder vermehrtes Absaugen ▶ Neuer oder zunehmender Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe ▶ Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch ▶ Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. erhöhter Sauerstoffbedarf, neue Beatmungsnotwendigkeit) Für Patienten > 12 Monate bis zum 12. Lebensjahr existieren für die klinisch definierte Pneumonie zusätzliche Definitionen (siehe zusätzliche Definitionen C 1 d für Kinder > 12 Monate bis zum 12. Lebensjahr unter www.rki.de). C 1 b Gewöhnliche bakterielle Pneumonie/Pilzpneumonie Mindestens eines der folgenden Zeichen lässt sich wiederholt bei Röntgenuntersuchungen des Thorax nachweisen (bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grundkrankheit reicht ein aussagekräftiger Röntgen-Thorax Befund mit einem der nachfolgenden Zeichen): ▶ Neues oder progressives und persistierendes Infiltrat ▶ Verdichtung ▶ Kavernenbildung ▶ Pneumatozele bei Kindern unter einem Jahr und mindestens eines der folgenden: ▶ Fieber > 38 °C ▶ Leukozytose (≥ 12.000/mm3) oder Leukopenie (< 4000/mm3) ▶ Verwirrtheit ohne andere Ursache bei Pat. ≥ 70 Jahre und mindestens eines der folgenden: ▶ Neues Auftreten von eitrigem Sputum/Trachealsekret oder Veränderung des Sputums/Trachealsekrets (Farbe, Konsistenz, Geruch) oder vermehrte respiratorische Sekretion oder vermehrtes Absaugen ▶ Neuer oder zunehmender Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe ▶ Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch ▶ Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. erhöhter Sauerstoffbedarf, neue Beatmungsnotwendigkeit) und mindestens eines der folgenden: ▶ Erregernachweis im Blut ▶ Nachweis eines Erregers aus Pleuraflüssigkeit ▶ Kultureller Nachweis eines ätiologisch in Frage kommenden Erregers aus Trachealsekret, bronchoalveoläre Lavage (BAL) oder geschützte Bürste ▶ Intrazellulärer Bakteriennachweis in ≥ 5 % der bei BAL gewonnenen Zellen ▶ Positive quantitativer Kultur aus Lungenparenchym ▶ Histopathologische Untersuchung zeigt Nachweis invasiver Pilzhyphen oder Pseudohyphen im Lungengewebe oder Abszesse oder Verdichtungen mit Ansammlung zahlreicher polymorphkerniger Neutrophilen in Bronchiolen und Alveolen C 1 c Atypische Pneumonie Mindestens eines der folgenden Zeichen lässt sich wiederholt bei Röntgenuntersuchungen des Thorax nachweisen (bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grundkrankheit reicht ein aussagekräftiger Röntgen-Thorax Befund mit einem der nachfolgenden Zeichen): ▶ Neues oder progressives und persistierendes Infiltrat ▶ Verdichtung ▶ Kavernenbildung und mindestens eines der folgenden: ▶ Fieber > 38 °C ▶ Leukozytose (≥ 12.000/mm3) oder Leukopenie (< 4000/mm3) ▶ Verwirrtheit ohne andere Ursache bei Pat. ≥ 70 Jahre und mindestens eines der folgenden: ▶ Neues Auftreten von eitrigem Sputum/Trachealsekret oder Veränderung des Sputums/Trachealsekrets (Farbe, Konsistenz, Geruch) oder vermehrte respiratorische Sekretion oder vermehrtes Absaugen ▶ Neuer oder zunehmender Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe ▶ Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch ▶ Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. erhöhter Sauerstoffbedarf, neue Beatmungsnotwendigkeit) und mindestens eines der folgenden: ▶ Nachweis von Viren, Chlamydien, Legionellen, Bordetella oder Mycoplasma in Atemwegsekreten oder -parenchym in kulturellen oder nicht-kulturellen Verfahren aus Material, welches zum Zweck der Diagnose oder Behandlung entnommen wurde ▶ 4-facher Titeranstieg (IgG) für einen Erreger (z. B. Influenza-Viren, Chlamydien) ▶ 4-facher Anstieg des L. pneumophila Antikörpertiters auf ≥ 1:128 in wiederholten Serumproben ▶ Nachweis von L. pneumophila SG 1 Antigen im Urin |
Pneumoniekriterien nach CDC Es muss einem der folgenden
Kriterien entsprechen:
1. Rasselgeräusche bei der Auskultation oder Dämpfung bei Perkussion während der Untersuchung des Thorax und eines der folgenden Kriterien: - Neues Auftreten von eitrigem Sputum oder Veränderung der Charakteristika des Sputums. - Mikroorganismus aus Blutkultur isoliert. - Isolierung eines ätiologisch in Frage kommenden Erregers aus Trachealsekret, bronchoalveoläre Lavage, Bronchialabstrich oder Biopsieprobe. 2. Röntgenuntersuchung des Thorax zeigt neues oder progressives Infiltrat, Verdichtung, Kavitation oder pleuralen Erguss und eines der folgenden Kriterien: - Neues Auftreten von eitrigem Sputum oder Veränderung der Charakteristika des Sputums. - Mikroorganismus aus Blutkultur isoliert. - Isolierung eines ätiologisch in Frage kommenden Erregers aus Trachealsekret, bronchoalveolärer Lavage, Bronchialabstrich oder Biopsieprobe. Isolierung eines Virus oder Ermittlung von viralem Antigen in Atemwegsekreten. Diagnostischer Einzelantikörper- Titer (IgM) oder vierfacher Titeranstieg (IgG) für den Krankheitserreger in wiederholten Serumproben. Histopathologischer Nachweis einer Pneumonie. |
KEP
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51.5 |
katheterassoziierte Harnwegsinfektion
|
Definitionen nosokomialer Infektionen für die
Surveillance im Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System
(KISS-Definitionen):
• Nationales Referenzzentrum für Krankenhaushygiene (NRZ), Internet: http://www.nrz-hygiene.de • Robert Koch-Institut, Berlin, Internet: http://www.rki.de Harnweginfektionen D 1 Symptomatische Harnweginfektion muss dem folgenden Kriterium entsprechen: ▶ Mindestens eine Urinkultur ≥ 105 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen und Patient hat mindestens eines der folgenden Symptome:
D 2 Asymptomatische Bakteriurie mit sekundärer Sepsis muss dem folgenden Kriterium entsprechen: ▶ Mindestens eine Urinkultur mit ≥ 105 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen und Patient hat keine Symptome einer Harnweginfektion:
und Nachweis mind. eines der in der Urinkultur nachgewiesenen Erregers in einer Blutkultur
D 3 Sonstige Infektionen der ableitenden Harnwege (Nieren, Ureter, Blase, Urethra oder retroperineal / perinephritisches Gewebe) müssen eines der folgenden Kriterien erfüllen: ▶ Nachweis von Erregern in kulturellen oder nicht-kulturellen Verfahren aus Sekret (nicht Urin) oder Gewebe der betroffenen Region isoliert, welche zum Zweck der Diagnose oder Behandlung entnommen wurde/n ▶ Abszess oder sonstiges Zeichen einer Infektion während einer direkten Untersuchung, einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt ▶ Mindestens eines der folgenden Anzeichen:
und mindestens eines der folgenden Anzeichen:
|
Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für Infektionen (http://www.nrz-hygiene.de/surveillance/kiss/cdc-definitionen/)
D1 a Symptomatische Harnweginfektion bei Patienten mit transurethralem Dauerkatheter bei der Probennahme und D1 b Symptomatische Harnweginfektion bei Patienten mit kurz vor der Probennahme entferntem transurethralem Dauerkatheter |
KEP
|
51.9 |
sonstige allgemeine behandlungsbedürftige Komplikationen
|
z.B. Harnwegsinfektionen, die nicht katheterassoziiert entstanden sind
Keine Komplikationen in diesem Sinn sind:
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z.B. Verbrennung durch Kauterisierung,
Beckenweichteilverletzung, z.B. durch Extension, oder sonstige
Lagerungsschäden.
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KEP
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60 |
Entlassungsdiagnos(en)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
KEP
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61 |
geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung
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Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
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-
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LLS
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5 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
LLS
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14 |
Operation
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Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
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LLS
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18.8 |
Pneumonie
|
Definitionen nosokomialer Infektionen für die
Surveillance im Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System
(KISS-Definitionen):
• Nationales Referenzzentrum für Krankenhaushygiene (NRZ), Internet: http://www.nrz-hygiene.de • Robert Koch-Institut, Berlin, Internet: http://www.rki.de Infektionen der Unteren Atemwege C 1 a – C 1 c Pneumonie C 1 a Klinisch definierte Pneumonie Mindestens eines der folgenden Zeichen lässt sich wiederholt bei Röntgenuntersuchungen des Thorax nachweisen (bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grundkrankheit reicht ein aussagekräftiger Röntgen-Thorax Befund mit einem der nachfolgenden Zeichen): ▶ Neues oder progressives und persistierendes Infiltrat ▶ Verdichtung ▶ Kavernenbildung ▶ Pneumatozele bei Kindern unter einem Jahr und mindestens eines der folgenden: ▶ Fieber > 38 °C ▶ Leukozytose (≥ 12.000/mm3) oder Leukopenie (< 4000/mm3) ▶ Verwirrtheit ohne andere Ursache bei Pat. ≥ 70 Jahre und mindestens zwei der folgenden: ▶ Neues Auftreten von eitrigem Sputum/Trachealsekret oder Veränderung des Sputums/Trachealsekrets (Farbe, Konsistenz, Geruch) oder vermehrte respiratorische Sekretion oder vermehrtes Absaugen ▶ Neuer oder zunehmender Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe ▶ Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch ▶ Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. erhöhter Sauerstoffbedarf, neue Beatmungsnotwendigkeit) Für Patienten > 12 Monate bis zum 12. Lebensjahr existieren für die klinisch definierte Pneumonie zusätzliche Definitionen (siehe zusätzliche Definitionen C 1 d für Kinder > 12 Monate bis zum 12. Lebensjahr unter www.rki.de). C 1 b Gewöhnliche bakterielle Pneumonie/Pilzpneumonie Mindestens eines der folgenden Zeichen lässt sich wiederholt bei Röntgenuntersuchungen des Thorax nachweisen (bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grundkrankheit reicht ein aussagekräftiger Röntgen-Thorax Befund mit einem der nachfolgenden Zeichen): ▶ Neues oder progressives und persistierendes Infiltrat ▶ Verdichtung ▶ Kavernenbildung ▶ Pneumatozele bei Kindern unter einem Jahr und mindestens eines der folgenden: ▶ Fieber > 38 °C ▶ Leukozytose (≥ 12.000/mm3) oder Leukopenie (< 4000/mm3) ▶ Verwirrtheit ohne andere Ursache bei Pat. ≥ 70 Jahre und mindestens eines der folgenden: ▶ Neues Auftreten von eitrigem Sputum/Trachealsekret oder Veränderung des Sputums/Trachealsekrets (Farbe, Konsistenz, Geruch) oder vermehrte respiratorische Sekretion oder vermehrtes Absaugen ▶ Neuer oder zunehmender Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe ▶ Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch ▶ Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. erhöhter Sauerstoffbedarf, neue Beatmungsnotwendigkeit) und mindestens eines der folgenden: ▶ Erregernachweis im Blut ▶ Nachweis eines Erregers aus Pleuraflüssigkeit ▶ Kultureller Nachweis eines ätiologisch in Frage kommenden Erregers aus Trachealsekret, bronchoalveoläre Lavage (BAL) oder geschützte Bürste ▶ Intrazellulärer Bakteriennachweis in ≥ 5 % der bei BAL gewonnenen Zellen ▶ Positive quantitativer Kultur aus Lungenparenchym ▶ Histopathologische Untersuchung zeigt Nachweis invasiver Pilzhyphen oder Pseudohyphen im Lungengewebe oder Abszesse oder Verdichtungen mit Ansammlung zahlreicher polymorphkerniger Neutrophilen in Bronchiolen und Alveolen C 1 c Atypische Pneumonie Mindestens eines der folgenden Zeichen lässt sich wiederholt bei Röntgenuntersuchungen des Thorax nachweisen (bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grundkrankheit reicht ein aussagekräftiger Röntgen-Thorax Befund mit einem der nachfolgenden Zeichen): ▶ Neues oder progressives und persistierendes Infiltrat ▶ Verdichtung ▶ Kavernenbildung und mindestens eines der folgenden: ▶ Fieber > 38 °C ▶ Leukozytose (≥ 12.000/mm3) oder Leukopenie (< 4000/mm3) ▶ Verwirrtheit ohne andere Ursache bei Pat. ≥ 70 Jahre und mindestens eines der folgenden: ▶ Neues Auftreten von eitrigem Sputum/Trachealsekret oder Veränderung des Sputums/Trachealsekrets (Farbe, Konsistenz, Geruch) oder vermehrte respiratorische Sekretion oder vermehrtes Absaugen ▶ Neuer oder zunehmender Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe ▶ Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch ▶ Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. erhöhter Sauerstoffbedarf, neue Beatmungsnotwendigkeit) und mindestens eines der folgenden: ▶ Nachweis von Viren, Chlamydien, Legionellen, Bordetella oder Mycoplasma in Atemwegsekreten oder -parenchym in kulturellen oder nicht-kulturellen Verfahren aus Material, welches zum Zweck der Diagnose oder Behandlung entnommen wurde ▶ 4-facher Titeranstieg (IgG) für einen Erreger (z. B. Influenza-Viren, Chlamydien) ▶ 4-facher Anstieg des L. pneumophila Antikörpertiters auf ≥ 1:128 in wiederholten Serumproben ▶ Nachweis von L. pneumophila SG 1 Antigen im Urin |
Pneumoniekriterien nach CDC Es muss einem der folgenden
Kriterien entsprechen:
1. Rasselgeräusche bei der Auskultation oder Dämpfung bei Perkussion während der Untersuchung des Thorax und eines der folgenden Kriterien: - Neues Auftreten von eitrigem Sputum oder Veränderung der Charakteristika des Sputums. - Mikroorganismus aus Blutkultur isoliert. - Isolierung eines ätiologisch in Frage kommenden Erregers aus Trachealsekret, bronchoalveoläre Lavage, Bronchialabstrich oder Biopsieprobe. 2. Röntgenuntersuchung des Thorax zeigt neues oder progressives Infiltrat, Verdichtung, Kavitation oder pleuralen Erguss und eines der folgenden Kriterien: - Neues Auftreten von eitrigem Sputum oder Veränderung der Charakteristika des Sputums. - Mikroorganismus aus Blutkultur isoliert. - Isolierung eines ätiologisch in Frage kommenden Erregers aus Trachealsekret, bronchoalveolärer Lavage, Bronchialabstrich oder Biopsieprobe. Isolierung eines Virus oder Ermittlung von viralem Antigen in Atemwegsekreten. Diagnostischer Einzelantikörper- Titer (IgM) oder vierfacher Titeranstieg (IgG) für den Krankheitserreger in wiederholten Serumproben. Histopathologischer Nachweis einer Pneumonie. |
LLS
|
21 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
LLS
|
22 |
Entlassungsdiagnose(n)
|
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
LTX
|
5 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
LTX
|
28 |
Operation
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
|
LTX
|
33 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
LTX
|
34 |
Entlassungsdiagnose(n)
|
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
LUTX
|
5 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
LUTX
|
28 |
Art der Spende
|
Wird eine bilaterale Lungentransplantation mit
Lebendspende vorgenommen, so ist für die Spender ein jeweils
eigener Teildatensatz anzulegen.
|
-
|
LUTX
|
35 |
Operation
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
|
LUTX
|
50.2 |
FEV1-Messung nicht möglich
|
Dieses Feld ist mit „ja“ zu dokumentieren,
wenn aus medizinischen und nachvollziehbaren Gründen die Erfassung
des FEV1-Wertes nicht möglich ist.
|
-
|
LUTX
|
51 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
LUTX
|
52 |
Entlassungsdiagnose(n)
|
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
MDS
|
22 |
Operationen- und Prozedurenschlüssel
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
|
MDS
|
24 |
Entlassungsdiagnose(n) (stationär) bzw. Quartalsdiagnose(n) (ambulant)
|
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
NEO
|
4 |
Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.
|
Das Datenfeld „eGK-Versichertennummer“ ist
für alle Patienten zu dokumentieren, die in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen beginnt das
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte in der
Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen Ausnahmefällen ist dies
auch der Fall, obwohl es sich nicht um einen Patienten handelt, der der
gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Hierbei kann es sich
beispielsweise um Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse handeln. In
diesen Fällen ist das Datenfeld mit „ja“ zu
beantworten, da der Patient über keine eGK-Versichertennummer
verfügt.
In der Neonatologie kann es außerdem sein, dass die eGK während der Behandlung noch nicht vorliegt. Liegt die eGK des Kindes auch zum Zeitpunkt der Erstellung der Sollstatistik noch nicht vor, ist dieses Datenfeld ebenfalls mit “ja” zu beantworten. Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
-
|
NEO
|
5.1 |
Nachname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes
|
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. Einzutragen sind alle dem Arzt bekannten Nachnamen der Mutter, welche diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes trug. Mehrere Nachnamen sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen. Bitte tragen Sie möglichst den vollständigen Namen ein, Abkürzungen oder Rufnamen sollten vermieden werden. Nicht erfasst werden Titel (z.B. Dr., Prof. usw) und Namenszusätze (z.B. Freifrau, Baronin usw). Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln. |
Einzutragen sind alle dem Arzt bekannten Nachnamen der Mutter, welche diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes trug. Mehrere Nachnamen sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen. Bitte tragen Sie möglichst den vollständigen Namen ein, Abkürzungen oder Rufnamen sollten vermieden werden. Nicht erfasst werden Titel (z.B. Dr., Prof. usw) und Namenszusätze (z.B. Freifrau, Baronin usw). Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln. |
NEO
|
6 |
Vorsatzworte der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes
|
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
Einzutragen sind alle dem Arzt bekannten Vorsatzworte der Mutter, welche diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes trug. Mehrere Vorsatzworte sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen. Vorsatzworte sind z.B. von, zu, van, von der, unter usw. Dieses Datenfeld ist nicht zu befüllen, falls die Patienten nicht GKV-versichert ist. |
Einzutragen sind alle dem Arzt bekannten Vorsatzworte
der Mutter, welche diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes trug.
Mehrere Vorsatzworte sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen.
Vorsatzworte sind z.B. von, zu, van, von der, unter usw.
|
NEO
|
7.1 |
Vorname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes
|
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
Einzutragen sind alle dem Arzt bekannten Vornamen der Mutter, welche diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes trug. Mehrere Vornamen sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen. Bitte tragen Sie möglichst den vollständigen Namen ein, Abkürzungen oder Rufnamen sollten vermieden werden. Nicht erfasst werden Titel (z.B. Dr., Prof. usw) und Namenszusätze (z.B. Freifrau, Baronin usw). Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln. |
Einzutragen sind alle dem Arzt bekannten Vornamen der
Mutter, welche diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes trug. Mehrere
Vornamen sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen.
Bitte tragen Sie möglichst den vollständigen Namen ein, Abkürzungen oder Rufnamen sollten vermieden werden. Nicht erfasst werden Titel (z.B. Dr., Prof. usw) und Namenszusätze (z.B. Freifrau, Baronin usw). Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln. |
NEO
|
26 |
primär palliative Therapie (ab Geburt)
|
Gemeint ist, dass entsprechend der Empfehlung der
Fachgesellschaften (DGGG, DGKJ, DGPM, GNPI 2014) "Frühgeburt an
der Grenze der Lebensfähigkeit des Kindes" die Entscheidung
für eine primär palliative Therapie im Konsens mit den Eltern
getroffen wurde.
Hier ist die Angabe "ja" nur zu dokumentieren, wenn auf jegliche Therapie (Beatmung, Sauerstoff, antibiotische Therapie) primär verzichtet wurde. |
Gemeint ist, dass entsprechend der Empfehlung der
Fachgesellschaften (DGGG, DGKJ, DGPM, GNPI 2007) "Frühgeburt an
der Grenze der Lebensfähigkeit des Kindes", die Entscheidung
für eine primär palliative Therapie im Konsens mit den Eltern
getroffen wurde.
Hier ist die Angabe "Ja" nur zu dokumentieren, wenn auf jegliche Therapie (Beatmung, Sauerstoff, antibiotische Therapie) primär verzichtet wurde. |
NEO
|
32 |
Aufnahme ins Krankenhaus von
|
Dieses Feld muss i.d.R. nur dokumentiert werden, wenn
das Kind nicht im aktuellen
Krankenhaus geboren wurde (wenn Aufnahmeuhrzeit nicht Geburtszeitpunkt
ist).
Dieses Feld wird nicht bei einer internen Verlegung innerhalb desselben Krankenhauses (z.B. von der Abteilung Geburtshilfe in die Abteilung Neonatologie) dokumentiert. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass auch bei einem Inborn eine Neuaufnahme in der pädiatrischen Abteilung der gleichen Klinik vorliegt. Dies kann über "eigene Geburtsklinik" kodiert werden. Externe Geburts- oder Kinderklinik bedeutet, dass das zuverlegende Krankenhaus eine andere IK-Nummer als das jetzt aufnehmende Krankenhaus hat. Beachtet werden soll, dass die Antwortmöglichkeit "3 = externe Klinik als Rückverlegung" Vorrang vor den Antwortmöglichkeiten "1 und 2 = externe Geburts- oder Kinderklinik" hat. Die Antwortmöglichkeit „sonstiges“ soll nur genutzt werden, wenn das Kind bspw. während des Transports geboren wurde und anschließend ins Krankenhaus aufgenommen wird. Hinweis: der Begriff 'Rückverlegung' umfasst 1. eine Rückverlegung eines Kindes aus dem Krankenhaus, in das man es nach längerem Aufenthalt im eigenen Haus für wenige Tage zu einer Operation verlegt hatte 2. eine Rückverlegung eines Kindes aus dem Krankenhaus, in das man es unmittelbar nach der Geburt zur anfänglichen intensiven Versorgungsphase verlegt hatte. |
Dieses Feld muss i.d.R. nur dokumentiert werden, wenn
das Kind nicht im aktuellen
Krankenhaus geboren wurde (wenn Aufnahmeuhrzeit nicht Geburtszeitpunkt
ist).
Dieses Feld wird nicht bei einer internen Verlegung innerhalb desselben Krankenhauses (z.B. von der Abteilung Geburtshilfe in die Abteilung Neonatologie) dokumentiert. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass auch bei einem Inborn eine Neuaufnahme in der pädiatrischen Abteilung der gleichen Klinik vorliegt. Dies kann über "6 = Geburt in eigener Geburtsklinik" kodiert werden. Externe Geburts- oder Kinderklinik bedeutet, dass das zuverlegende Krankenhaus eine andere IK-Nummer als das jetzt aufnehmende Krankenhaus hat. Beachtet werden soll, dass die Antwortmöglichkeit "3 = externe Klinik als Rückverlegung" Vorrang vor den Antwortmöglichkeiten "1 und 2 = externe Geburts- oder Kinderklinik" hat. Hinweis: der Begriff 'Rückverlegung' umfasst 1. eine Rückverlegung eines Kindes aus dem Krankenhaus, in das man es nach längerem Aufenthalt im eigenen Haus für wenige Tage zu einer Operation verlegt hatte 2. eine Rückverlegung eines Kindes aus dem Krankenhaus, in das man es unmittelbar nach der Geburt zur anfänglichen intensiven Versorgungsphase verlegt hatte. |
NEO
|
51 |
Beginn
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Es ist das Datum der ersten Sauerstoffzufuhr als Beginn einzutragen.
|
-
|
NEO
|
54 |
Beginn
|
Es ist das Datum der ersten Beatmung als Beginn einzutragen.
|
-
|
NEO
|
62 |
Sepsis/SIRS
|
Diese Diagnose soll nur dokumentiert werden, wenn diese Diagnose in dem aktuellen stationären Aufenthalt in Ihrer Abteilung/Klinik erstmalig aufgetreten ist, d.h.:
Klinische Sepsis (ohne Erregernachweis) ALLE folgenden Kriterien: 1. Betreuender Arzt beginnt geeignete antimikrobielle Therapie für Sepsis für mindestens 5 Tage 2. KEIN Erregernachweis* in der Blutkultur oder nicht getestet 3. KEINE offensichtliche Infektion an anderer Stelle UND zwei der folgenden Kriterien (ohne andere erkennbare Ursache)
Hinweise für Sepsis Definitionen *Ein einmaliger Nachweis von KNS in der Blutkultur muß die Diagnose der klinischen Sepsis noch nicht ausschließen. Eine klinische Sepsis kann auch diagnostiziert werden, wenn einmalig KNS in der Blutkultur gewachsen sind, dies als Kontamination der Blutkultur gewertet wird, die übrigen Kriterien der KNS Sepsis aber nicht erfüllt und die der klinischen Sepsis erfüllt sind. **Interleukin kann als Parameter gewertet werden, wenn die laboreigenen Angaben eines pathologischen Wertes erfüllt sind, gewertet werden Interleukin 6 und/oder 8. Mikrobiologisch bestätigte Sepsis mit Erregernachweis (aber kein KNS*) Erreger aus Blut oder Liquor isoliert, der kein KNS* ist (Erreger darf mit Infektion an anderer Stelle nicht verwandt sein) UND zwei der folgenden Kriterien
Hinweise für Sepsis Definitionen * Koagulase negative Staphylokokken **Interleukin kann als Parameter gewertet werden, wenn die laboreigenen Angaben eines pathologischen Wertes erfüllt sind, gewertet werden Interleukin 6 und/oder 8.
KNS als einziger Erreger aus Blut isoliert UND EINER der folgenden Laborparameter (ohne andere erkennbare Ursache)
UND zwei der folgenden Kriterien (ohne andere erkennbare Ursache)
Hinweise für Sepsis Definitionen *Ein einmaliger Nachweis von KNS in der Blutkultur muss die Diagnose der klinischen Sepsis noch nicht ausschließen. Eine klinische Sepsis kann auch diagnostiziert werden, wenn einmalig KNS in der Blutkultur gewachsen sind, dies als Kontamination der Blutkultur gewertet wird, die übrigen Kriterien der KNS Sepsis aber nicht erfüllt und die der klinischen Sepsis aber erfüllt sind. **Interleukin kann als
Parameter gewertet werden, wenn die laboreigenen Angaben eines
pathologischen
Wertes erfüllt sind, gewertet werden Interleukin 6 und/oder 8. Hinweis: Es sind alle bis zum Entlassungs-/Verlegungs-/Todestag aufgetretenen Septitiden zu zählen, unabhängig von der bei Neo-KISS definierten Gewichtsgrenze von 1800g. |
Diese Diagnose soll nur dokumentiert werden, wenn diese Diagnose in dem aktuellen stationären Aufenthalt in Ihrer Abteilung/Klinik erstmalig aufgetreten ist, d.h.:
Klinische Sepsis (ohne Erregernachweis) ALLE folgenden Kriterien: 1. Betreuender Arzt beginnt geeignete antimikrobielle Therapie für Sepsis für mindestens 5 Tage 2. KEIN Erregernachweis* in der Blutkultur oder nicht getestet 3. KEINE offensichtliche Infektion an anderer Stelle UND zwei der folgenden Kriterien (ohne andere erkennbare Ursache)
Hinweise für Sepsis Definitionen *Ein einmaliger Nachweis von KNS in der Blutkultur muß die Diagnose der klinischen Sepsis noch nicht ausschließen. Eine klinische Sepsis kann auch diagnostiziert werden, wenn einmalig KNS in der Blutkultur gewachsen sind, dies als Kontamination der Blutkultur gewertet wird, die übrigen Kriterien der KNS Sepsis aber nicht erfüllt und die der klinischen Sepsis erfüllt sind. **Interleukin kann als Parameter gewertet werden, wenn die laboreigenen Angaben eines pathologischen Wertes erfüllt sind, gewertet werden Interleukin 6 und/oder 8. Mikrobiologisch bestätigte Sepsis mit Erregernachweis (aber kein KNS*) Erreger aus Blut oder Liquor isoliert, der kein KNS* ist (Erreger darf mit Infektion an anderer Stelle nicht verwandt sein) UND zwei der folgenden Kriterien
Hinweise für Sepsis Definitionen * Koagulase negative Staphylokokken **Interleukin kann als Parameter gewertet werden, wenn die laboreigenen Angaben eines pathologischen Wertes erfüllt sind, gewertet werden Interleukin 6 und/oder 8.
KNS als einziger Erreger aus Blut isoliert UND EINER der folgenden Laborparameter (ohne andere erkennbare Ursache)
UND zwei der folgenden Kriterien (ohne andere erkennbare Ursache)
Hinweise für Sepsis Definitionen *Ein einmaliger Nachweis von KNS in der Blutkultur muss die Diagnose der klinischen Sepsis noch nicht ausschließen. Eine klinische Sepsis kann auch diagnostiziert werden, wenn einmalig KNS in der Blutkultur gewachsen sind, dies als Kontamination der Blutkultur gewertet wird, die übrigen Kriterien der KNS Sepsis aber nicht erfüllt und die der klinischen Sepsis aber erfüllt sind. **Interleukin kann als
Parameter gewertet werden, wenn die laboreigenen Angaben eines
pathologischen
Wertes erfüllt sind, gewertet werden Interleukin 6 und/oder 8. Hinweis: Es sind alle bis zum Entlassungs-/Verlegungs-/Todestag aufgetretenen Septitiden zu zählen, unabhängig von der bei Neo-KISS definierten Gewichtsgrenze von 1800g. |
NEO
|
64 |
Pneumonie
|
Diese Diagnose soll nur dokumentiert werden, wenn diese Diagnose in dem aktuellen stationären Aufenthalt in Ihrer Abteilung/Klinik erstmalig aufgetreten ist, d.h.:
Für die Diagnose einer Pneumonie wird ein radiologischer Befund in Kombination mit einer Verschlechterung der Oxygenierung und zusätzlich vier weitere klinische/laborchemische Zeichen gefordert: EINEN radiologischen Befund
UND VIER der folgenden Kriterien:
NRZ 2016 Hinweis: Pneumonien sind unabhängig von einer wie in der Neo-KISS-Erfassung definierten Gewichtsgrenze von 1800 g zu dokumentieren. |
Diese Diagnose soll nur dokumentiert werden, wenn diese Diagnose in dem aktuellen stationären Aufenthalt in Ihrer Abteilung/Klinik erstmalig aufgetreten ist, d.h.:
Für die Diagnose einer Pneumonie wird ein radiologischer Befund in Kombination mit einer Verschlechterung der Oxygenierung und zusätzlich vier weitere klinische/laborchemische Zeichen gefordert: EINEN radiologischen Befund
UND VIER der folgenden Kriterien:
NRZ 2007 Hinweis: Pneumonien sind unabhängig von einer, wie in der Neo-KISS-Erfassung definierten Gewichtsgrenze von 1800g zu dokumentieren. |
NEO
|
65 |
Datum des Pneumonie -Beginns
|
Hier ist das Datum der ersten Pneumonie im aktuellen Aufenthalt anzugeben.
|
-
|
NEO
|
70.2 |
OP oder Therapie einer NEK (nekrotisierende Enterokolitis)
|
Hier ist die Angabe "ja" zu dokumentieren, wenn (mindestens) eine NEK-OP
oder Therapie während des aktuellen stationären Aufenthaltes
durchgeführt wurde.
|
Hier ist die Angabe "ja" zu dokumentieren, wenn (mindestens) eine NEK-OP
während des aktuellen stationären Aufenthaltes
durchgeführt wurde.
|
NEO
|
71 |
Indikation(en) zu(r) Operation(en) (außer ROP und NEK)
|
Pro Operation während des aktuellen stationären Aufenthaltes bitte eine Haupt-Indikation dokumentieren.
Die Indikation zur „OP oder Therapie einer ROP“ oder einer „OP oder Therapie einer NEK“ sind hier nicht anzugeben. |
Pro weiterer Operation während des aktuellen stationären Aufenthaltes bitte eine Haupt-Indikation dokumentieren.
|
NEO
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83 |
weitere (Entlassungs-)Diagnose(n)
|
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder
Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen angegeben werden. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder
Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen angegeben werden. |
NLS
|
5 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
NLS
|
16 |
Operation
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.
|
Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
|
NLS
|
22 |
Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U.
|
Wenn die Angabe Albumin i. U. >=30 mg/l
gemacht wurde bzw. das Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U.
unbekannt ist, bleibt dieses Feld leer.
|
Hierbei ist der letzte postoperative Wert des
Albumin-Kreatinin-Verhältnisses i.U. vor Entlassung anzugeben.
Wenn der Albuminwert in mg/l dokumentiert wurde, bleibt dieses Feld
leer.
|
NLS
|
23 |
Albumin i. U. >= 30mg/l
|
Diese Angabe bezieht sich auf den letzten postoperativ
erhobenen Albumin i. U.-Wert vor Entlassung. Wenn das
Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U. in mg/g dokumentiert wurde,
bleibt dieses Feld leer.
|
-
|
NLS
|
24 |
Albumin i. U.
|
Hierbei ist der letzte postoperative Albumin i. U. - Wert
vor Entlassung anzugeben.
|
Hierbei ist der letzte postoperative Albumin i.U.- Wert
vor Entlassung anzugeben. Wenn das Albumin-Kreatinin-Verhältnis
i.U. in mg/g dokumentiert wurde, bleibt dieses Feld leer.
|
NLS
|
26 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
NLS
|
27 |
Entlassungsdiagnose(n)
|
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
NLSFU
|
17 |
Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U.
|
Hierbei ist der letzte Wert des Albumin-Kreatinin-Verhältnisses i.U. anzugeben.
Wenn die Angabe Albumin i. U. >=30 mg/l gemacht wurde bzw. das Albumin-Kreatinin-Verhältnis i.U. unbekannt ist , bleibt dieses Feld leer. |
Hierbei ist der letzte Wert des
Albumin-Kreatinin-Verhältnisses i.U. anzugeben. Wenn der
Albuminwert in mg/l dokumentiert wurde, bleibt dieses Feld leer.
|
NLSFU
|
18 |
Albumin i. U. >= 30mg/l
|
Diese Angabe bezieht sich auf den letzten postoperativ
erhobenen Albumin i. U. - Wert vor Entlassung. Wenn das
Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U. in mg/g dokumentiert wurde,
bleibt dieses Feld leer.
|
-
|
NLSFU
|
19 |
Albumin i. U.
|
Hierbei ist der letzte Albumin i. U. - Wert anzugeben.
|
Hierbei ist der letzte Albumin i.U. Wert anzugeben.
Wenn das Albumin-Kreatinin-Verhältnis i.U. in mg/g dokumentiert
wurde, bleibt dieses Feld leer.
|
NWIF
|
6 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
NWIF
|
9 |
auslösende ICD-Kodes
|
Hier sollen alle ausgelösten ICD-Filterkodes automatisch eingetragen werden.
|
-
|
NWIF
|
10 |
auslösende OPS-Kodes
|
Hier sollen alle ausgelösten OPS-Filterkodes automatisch eingetragen werden.
|
-
|
NWIF
|
11 |
Liegt oder lag während des stationären Aufenthaltes mindestens eine postoperative Wundinfektion (Surgical Site Infection) vor?
|
Es kann sich um das Gebiet einer Operation aus diesem
Krankenhausaufenthalt oder einer vorangegangenen stationären oder
ambulanten Operation handeln. Das Datenfeld bezieht sich nur auf
Infektionen in Wundgebieten nach perkutaner oder transrektaler
Schnitt-Operation und sich hieraus ggf. entwickelnder Sepsis.
Infektionen nach endoskopischen Eingriffen oder (Stanz-)Biopsien oder
Harnkathetern etc. bleiben ausgeschlossen.
Die Infektionen können durch endogene oder exogene Infektionserreger hervorgerufen worden sein. Eine reine Kolonisation (Anwesenheit von Erregern auf der Haut, Schleimhaut, in offenen Wunden, in Exkreten oder Sekreten ohne klinische Symptome) ist keine Infektion. Pin-Infektionen in Form von kutanen Mikroabszessen bei einem Fixateur externe sind nicht als postoperative Wundinfektion zu werten. Entzündungen nicht infektiöser Genese (z.B. alkoholtoxische Pankreatitis) werden nicht erfasst. Dieses Feld ist mit „nein“ zu beantworten, wenn: • in den letzten 4 Monaten keine Operation stattgefunden hat. Bei Operationen, die nicht über das Kapitel 5 (5-01...5-99) „Operationen“ des OPS-Katalogs kodiert werden, darf hier ebenfalls „nein“ angegeben werden. Dies gilt auch für: • nicht operative therapeutische Maßnahmen (Kapitel 8 OPS-Katalog) • endoskopische Operationen (außer nach laparoskopischen Operationen) und Operationen durch natürliche Körperöffnungen • (Stanz-) Biopsien • Blasenkatheter, ZVK-Anlage, peripheren Zugang, Port • eine Operation stattgefunden hat, aber keine postoperative Wundinfektion (Surgical Site Infection) vorliegt. • es unklar ist, ob eine Operation stattgefunden hat, aber keine postoperative Wundinfektion (Surgical Site Infection) vorliegt. Bei „nein“ kann der Dokumentationsbogen direkt abgeschlossen werden. Dieses Feld ist mit „ja“ zu beantworten, wenn: • eine postoperative Wundinfektion (Surgical Site Infection) vorliegt. Die Frage nach einer postoperativen Wundinfektion gründet sich auf ein ärztliches Urteil, das in der Patientenakte dokumentiert sein muss. Gemeint sind postoperative Wundinfektionen, die sich aufgrund einer Operation entwickelt haben, die während des aktuellen stationären Aufenthaltes durchgeführt wurde ODER die während eines vorangegangenen ambulanten oder stationären Aufenthaltes durchgeführt wurde, unabhängig davon, ob die Operation im eigenen Haus erbracht wurde. Eine Prüfung, ob bestimmte Tracer-Operationen in einem definierten Zeitintervall vorlagen, ist hier nicht durchzuführen. Dies geschieht durch die Bundesauswertungsstelle nach patientenbezogener Verknüpfung mit Sozialdaten bei den Krankenkassen. Die Definition der postoperativen Wundinfektion gilt analog den KISS-Definitionen des NRZ, wobei der nosokomiale Aspekt einer postoperativen Wundinfektion erst durch die Bundesauswertungsstelle nach patientenbezogener Verknüpfung mit Sozialdaten bei den Krankenkassen berücksichtigt wird. |
Die Frage nach einer postoperativen
Wundinfektion
gründet sich auf ein ärztliches Urteil, das in der
Patientenakte dokumentiert sein muss.
Es kann sich um das Gebiet einer Operation aus diesem Krankenhausaufenthalt oder einer vorangegangenen stationären oder ambulanten Operation handeln. Das Datenfeld bezieht sich nur auf Infektionen in Wundgebieten nach perkutaner oder transrektaler Schnitt-Operation und sich hieraus ggf. entwickelnder Sepsis. Infektionen nach endoskopischen Eingriffen oder (Stanz-)Biopsien oder Harnkathetern etc. bleiben ausgeschlossen. Eine postoperative Wundinfektion (Surgical Site Infection) ist nur dann anzugeben, wenn ein kausaler Bezug zur Operation als wahrscheinlich angesehen wird (primäre postoperative Wundinfektion). Haben die Infektion im früheren OP-Gebiet oder die postoperative Sepsis eine andere Genese (sekundärer Infektherd im OP-Gebiet bei anderer Infektion, z.B. ZVK-Bakteriämie, Harnwegsinfekt, Pneumonie etc./Infektion durch postoperativen Unfall/Endokarditis nach Zahnextraktion oder Polypektomie im Dickdarm, systemische Infektionskrankheiten etc.), so ist hier ein „nein“ einzutragen. Eine Prüfung, ob bestimmte Tracer-Operationen in einem definierten Zeitintervall vorlagen, ist hier nicht durchzuführen. Dies geschieht durch die Bundesauswertungsstelle nach patientenbezogener Verknüpfung mit Sozialdaten bei den Krankenkassen. Die Infektionen können durch endogene oder exogene Infektionserreger hervorgerufen worden sein. Eine reine Kolonisation (Anwesenheit von Erregern auf der Haut, Schleimhaut, in offenen Wunden, in Exkreten oder Sekreten ohne klinische Symptome) ist keine Infektion. Pin-Infektionen in Form von kutanen Mikroabszessen bei einem Fixateur externe sind nicht als postoperative Wundinfektion zu werten. Entzündungen nicht infektiöser Genese (z.B. alkoholtoxische Pankreatitis) werden nicht erfasst. |
NWIF
|
12 |
Datum der Diagnosestellung der postoperativen Wundinfektion
|
Hier ist ein dokumentiertes Datum aus der Patientenakte
des aktuellen Krankenhausaufenthalts einzutragen. Bestand die
Wundinfektion bei Aufnahme, so ist das Aufnahmedatum anzugeben.
Hat sich die Wundinfektion erst im Verlauf des Aufenthalts entwickelt, so kann das Datum
oder
oder
oder
|
Hier ist ein dokumentiertes Datum aus der Patientenakte
des aktuellen Krankenhausaufenthalts einzutragen. Bestand die
Wundinfektion bei Aufnahme, so ist das Aufnahmedatum anzugeben. Hat
sich die Wundinfektion erst im Verlauf des Aufenthalts entwickelt, so
kann das Datum der Dokumentation der relevanten klinischen Befunde oder
das Proben-Entnahmedatum der positiven Mikrobiologie oder der
diagnosebegründenden Bildgebung oder der ersten gegen die
Wundinfektion gerichteten Antibiotikagabe herangezogen werden. Stets
ist das jeweils früheste Datum anzugeben.
|
NWIF
|
13 |
Wundinfektionstiefe
|
Bei mehreren Infektionsherden (in mehreren Wunden) ist nur die größte Wundinfektionstiefe anzugeben.
Die Definitionen der Tiefe der postoperativen Wundinfektionen in Anlehnung an die aktuell geltenden KISS-Definitionen des NRZ können dem Anhang I entnommen werden. |
-
|
NWIF
|
14 |
Wurde im Zusammenhang mit der Diagnose oder der Behandlung eine mikrobiologische Diagnostik durchgeführt (analog den KISS-Definitionen)?
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Es kann sich um mikrobiologische Befunde aus kulturellen oder nicht-kulturellen Verfahren (z. B. PCR, ELISA) oder mikroskopische Nachweismethoden handeln, bei denen der Befund zu einer Erregeridentifikation führen kann. Laborbefunde müssen aus Material stammen, welches zum Zweck der Diagnose oder Behandlung entnommen wurde. Ergebnisse aus Untersuchungen, welche im Rahmen eines routinemäßigen Screenings entnommen wurden (z. B. Nasenabstrich auf MRSA, Rektalabstrich auf VRE), sind hier nicht gemeint. Bitte unabhängig vom Ergebnis der Diagnostik eintragen, ob eine entsprechende Untersuchung durchgeführt wurde. |
Als mikrobiologische Untersuchung ist jede Bakterienkultur aus
Wundabstrich, Drainageflüssigkeit, Körperflüssigkeiten
oder Gewebeproben im Zusammenhang mit dem Verdacht auf eine Infektion
im Operationsgebiet zu werten. Bitte unabhängig vom Ergebnis der Kultur eintragen, ob eine entsprechende Untersuchung durchgeführt wurde.
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NWIF
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15 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
PCI
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5 |
besonderer Personenkreis
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Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12
Versichertenstatus, Teil 2 Besonderer Personenkreis, bzw.
Datensatzbeschreibung KVDT
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-
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PCI
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12 |
Nebenbetriebsstättennummer
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Hier ist für Belegärzte die NBSNR der
Betriebsstätte (Belegabteilung/-krankenhaus) anzugeben, in der die
ärztliche Leistung erbracht wurde.
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-
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PCI
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17 |
Aufnahmedatum (stationär)
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
PCI
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20.1 |
Körpergröße
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Bitte die Körpergröße des Patienten in ganzen Zentimetern angeben, ggf. geschätzt.
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-
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PCI
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21.1 |
Körpergewicht
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Bitte das Körpergewicht des Patienten zum
Zeitpunkt der Prozedur in Kilogramm angeben, ggf. geschätzt.
Gerundet auf volle kg.
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-
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PCI
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25 |
Wievielte Prozedur während dieses Aufenthaltes (stationär) bzw. innerhalb dieses Behandlungsfalles (ambulant)?
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Anhand dieses Datenfeldes sind verschiedene
dokumentationspflichtige Eingriffe während eines Aufenthaltes bzw.
innerhalb eines Behandlungsfalls unterscheidbar. Innerhalb einer
QS-Dokumentation zu einem Verfahren darf dieselbe
Eingriffsnummer nicht mehrfach vergeben werden.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
Anhand dieses Datenfeldes sind verschiedene
dokumentationspflichtige Eingriffe während eines Aufenthaltes bzw.
innerhalb eines Behandlungsfalls unterscheidbar. Innerhalb einer
QS-Dokumentation zu einem Leistungsbereich darf dieselbe
Eingriffsnummer nicht mehrfach vergeben werden.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
PCI
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32 |
Fibrinolyse vor der Prozedur
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Hierunter fallen alle Substanzen, die durch Aktivierung des fibrinolytischen Systems eine Thrombolyse ermöglichen.
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Hierunter fallen alle Substanzen, die durch Aktivierung des fibrinolytischen Systems eine Thrombolyse ermöglichen.
Dieses Feld wird erhoben, da es ein Ausschlusskriterium für den Indikator P028a_1 "Door-to-Balloon"-Zeit - PCI bei STEMI ist.
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PCI
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36 |
Operationen- und Prozedurenschlüssel
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Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.
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Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
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PCI
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41 |
Operationen- und Prozedurenschlüssel
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Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.
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Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
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PCI
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53 |
Dosis-Flächen-Produkt
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- inklusive Koronarangiografie, Lävokardiografie,
Aortografie, intrakoronare Druck(draht)messung (FFR - Fraktionelle
Flussreserve), intravaskulärer Ultraschall der
Koronargefäße (IVUS)
- exklusive Myokardbiopsie, Rechtsherzkatheteruntersuchung, Nierenarteriendarstellung, Pulmonalisangiografie, Darstellung der deszendierenden Aorta, Becken und Beingefäße und supraaortalen Gefäße |
inklusive Koronarangiografie, Lävografie, Aortografie;
exklusive Myokardbiopsie, Rechtsherzkatheteruntersuchung,
Nierenarteriendarstellung, Pulmonalisangiografie, Darstellung der
deszendierenden Aorta, Becken und Beingefäße und
supraaortalen Gefäße
|
PCI
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54 |
applizierte Kontrastmittelmenge
|
|
inklusive diagnostische Maßnahmen wie Koronarangiografie,
Lävografie, Aortografie; exklusive Myokardbiopsie,
Rechtsherzkatheteruntersuchung, Nierenarteriendarstellung,
Pulmonalisangiografie, Darstellung der deszendierenden Aorta, Becken
und Beingefäße und supraaortalen Gefäße sind hier
mit zu berücksichtigen.
An dieser Stelle ist die wirklich applizierte Kontrastmittelmenge gemeint und nicht die angebrochene Kontrastmittelmenge. |
PCI
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67 |
Entlassungsdatum
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
PCI
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68 |
Entlassungsdiagnose(n) (stationär) bzw. Quartalsdiagnose(n) (ambulant)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder
Nebendiagnosen) bzw. die Quartalsdiagnosen angegeben werden, die in
inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Verfahren der
Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) bzw. Behandlungstag (ambulant) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2020 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist. |
-
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PNEU
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9 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
PNEU
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13 |
bei Aufnahme invasive maschinelle Beatmung, d.h. Beatmung mit endotrachealer Intubation oder mit Trachealkanüle
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Wenn die Aufnahme unter Reanimationsbedingungen erfolgt
und sich eine invasive maschinelle Beatmung anschließt, ist
ebenfalls „ja“ zu dokumentieren.
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-
|
PNEU
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20 |
Beginn der Mobilisation
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Keine
Mobilisierung bedeutet, dass während des gesamten
Krankenhausaufenthaltes keine Mobilisierung des Patienten vorgenommen
wurde bzw. sich der/die Patient/in nicht selbst mobilisiert hat.
Innerhalb der ersten 24 Stunden nach Aufnahme bedeutet, dass vom Zeitpunkt der administrativen Aufnahme im Krankenhaus an gezählt 24 Stunden noch nicht vollendet sind. 24 Stunden und später bedeutet, dass vom Zeitpunkt der administrativen Aufnahme im Krankenhaus an gezählt mindestens 24 Stunden vollendet sind. Mobilisation wird definiert als: • Aufrechtes Sitzen außerhalb des Bettes oder • Gehen jeweils mit einer Dauer von mindestens 20 Minuten. Die Dauer der Mobilisation kann kumulativ berechnet werden. Mehrere Toilettengänge können ebenfalls als Mobilisation gelten, wenn davon ausgegangen werden kann, dass diese insgesamt mindestens 20 Minuten in Anspruch genommen haben. Referenz: Mundy LM, Leet TL, Darst K, Schnitzler MA, Dunagan WC. Early mobilization of patients hospitalized with community-acquired pneumonia. Chest. 2003;124:883-9. |
Keine
Mobilisierung bedeutet, dass während des gesamten
Krankenhausaufenthaltes keine Mobilisierung des Patienten vorgenommen
wurde bzw. sich der/die Patient/in nicht selbst mobilisiert hat.
Innerhalb der ersten 24 Stunden nach Aufnahme bedeutet, dass vom Zeitpunkt der administrativen Aufnahme im Krankenhaus an gezählt 24 Stunden noch nicht vollendet sind. 24 Stunden und später bedeutet, dass vom Zeitpunkt der administrativen Aufnahme im Krankenhaus an gezählt mindestens 24 Stunden vollendet sind. Mobilisation wird definiert als: • Aufrechtes Sitzen außerhalb des Bettes oder • Gehen jeweils mit einer Dauer von mindestens 20 Minuten. Die Dauer der Mobilisation kann kumulativ berechnet werden. Referenz: Mundy LM, Leet TL, Darst K, Schnitzler MA, Dunagan WC. Early mobilization of patients hospitalized with community-acquired pneumonia. Chest. 2003;124:883-9. |
PNEU
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24 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
PNEU
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25 |
Entlassungsdiagnose(n)
|
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
PNTX
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5 |
Aufnahmedatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018. |
PNTX
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31 |
Operation
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Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.
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Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
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PNTX
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41 |
Anzahl postoperativer intermittierender Dialysen bis Funktionsaufnahme
|
Es sind alle Dialysen während des stationären
Aufenthalts zu dokumentieren, die nach der Transplantation bis zum
Zeitpunkt der Entlassung erfolgten.
Wird keine intermittierende Dialyse durchgeführt, ist „0“ anzugeben. |
Es sind alle Dialysen während des stationären
Aufenthalts zu dokumentieren, die nach der Transplantation bis zum
Zeitpunkt der Entlassung erfolgten.
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PNTX
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42 |
Dauer der postoperativen kontinuierlichen Dialysen bis zur Funktionsaufnahme
|
Bei mehreren kontinuierlichen Dialysen ist die Stundenzahl zu addieren.
Wird keine kontinuierliche Dialyse durchgeführt, ist „0“ anzugeben. |
-
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PNTX
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53 |
Entlassungsdatum Krankenhaus
|
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2018 bis zum 10.01.2018 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2018 bis zum 20.01.2018 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2018, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2018 |
PNTX
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54 |
Entlassungsdiagnose(n)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |