Die Transaktionskennung in Form einer GUID dient dereineindeutigen Identifizierung einer einzelnen Datenübertragung. Sie wirdvom Leistungserbringer vergeben und dient auch zur Zuordnung etwaigerRückmeldungen.
Das Transaktionsziel gibt an, zu welchem Zweck diesesDokument erzeugt wurde. Die Unterscheidung beläuft sich auf Testzweckeversus Produktivlieferung. (Nach Erstellung nicht mehr modifizierbar.)
Institutionskennzeichen des Absenders der Transaktion.Hierunter ist der technische Dienstleister zu verstehen, der die Transaktionabwickelt. Hierbei muss es sich nicht zwingend um das dem "Standort"zugehörige Institutionskennzeichen des Krankenhauses handeln. An diesenDienstleister wird die technische Quittung hinsichtlich des Empfangs derLeistungszahlen addressiert.
Institutionskennzeichen des verantwortlichenKrankenhausträgers entsprechend § 1 Abs. 2 Mm-R. An dieses IK wird dieÜbermittlung der Ergebnisse der Prüfung der Prognose gerichtet. Falls mitdem Träger kein Rechnungskonto verbunden ist, d. h. kein IK assoziiert ist,wird alternativ auf die Adressdaten zur Kontaktaufnahme zum Trägerzurückgegriffen werden.
Diese Jahresangabe bezieht sich auf den Zeitraum zurLeistungszahl A entsprechend § 4 Abs. 2 Satz 2 Pkt. 1. Der Zeitraum zurLeistungszahl B ergibt sich implizit. Beispiel: WirdZeitBezugRegelBetrieb auf 2019 gesetzt bedeutet dies: - Der Zeitraum fürZahl A ist vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 - Der Zeitraum für Zahl Bist vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
Diese Jahresangabe bezieht sich auf den Zeitraum zurLeistungszahl X entsprechend § 7 Abs. 4 Satz 3. Beispiel: Wird hier fürStartJahrAufnahmePhase=2019 und StartMonatAufnahmePhase=4 gewählt, bedeutetdies, dass die 100-Prozent-Phase vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020übermittelt wird. Die 12-Monats-Phase, in der lediglich 50 Prozent derLeistungsmenge erbracht werden müssen, ist hier nicht gemeint. Für dieseZeit wird keine Mindestmenge gemäß IQTIG-Spezifikation übermittelt.
Für die Übermittlung von Leistungszahlen im Regelbetrieb gem.§ 5 Abs. 3 Satz 2. Im Regelbetrieb werden alle Leistungsbereiche aus demKatalog planbarer Leistungen benannt.
In diesem Leistungsbereich sind keine Leistungszahlenangefallen. Die Übermittlung im Regelbetrieb nach § 5 Abs. 3 Satz 2 erfolgtunter Nennung aller Leistungsbereiche aus dem Katalog planbarer Leistungen.
Dieser Leistungsbereich befindet sich in der(Wieder-)Aufnahmephase. Die Übermittlung im Regelbetrieb nach § 5 Abs. 3Satz 2 erfolgt unter Nennung aller Leistungsbereiche aus dem Katalogplanbarer Leistungen. Beispiel: Im August 2021 erfolgt im LeistungsbereichLB die erstmalige oder erneute Erbringung einer Leistung gem. § 7 Abs. 1Mm-R. Zum Zeitpunkt der Übermittlung der Leistungszahlen gem. § 5 Abs. 1Mm-R am 10.07.2022 werden für Leistungsbereich LB keine Leistungszahlenerhoben und übermittelt, da sich dieser noch in der (Wieder-)Aufnahmephasebefindet. Da der Leistungsbereich LB erschlossen ist und im Sinne einersauberen Abgrenzung, wird hierfür nicht das Element "NichtAngeboten",sondern das Element "AufnahmePhase" gemeldet.
In diesem Leistungsbereich wurden ausschließlich Kinderbehandelt. Die Übermittlung im Regelbetrieb nach § 5 Abs. 3 Satz 2 erfolgtunter Nennung aller Leistungsbereiche aus dem Katalog planbarer Leistungen.Entsprechend der Regelung "Stationäre Einrichtungen, die ausschließlichKinder in dem Leistungsbereich ... behandeln, sind von derMindestmengenregelung nicht betroffen", ist die Übermittlung derLeistungszahlen "Zahl_A" und "Zahl_B" nicht erforderlich. Da jedochLeistungen in diesem Leistungsbereich erbracht wurden, wäre die mit demElement "NichtAngeobten" assoziierte Information nicht korrekt. Insofern undim Sinne einer sauberen Abgrenzung, wird hierfür nicht das Element"NichtAngeboten", sondern das Element "NurKinder" gemeldet.
Für die Übermittlung von Leistungszahlen in der(Wieder-)Aufnahmephase gem. § 7 Abs. 4. In der (Wieder-)Aufnahmephase werdenlediglich die betroffenen Leistungsbereiche benannt.