Der „behandelnde Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der
OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und
freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als
Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind.
Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und
Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde
Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation
durchgeführt wird.
Bei Verbringungsleistungen ist der „verbringende Standort“ anzugeben
Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes)
während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist der
„behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu
dokumentieren.