Das Datenfeld ist als Grundlage der
Datenübermittlung an das TX-Register gemäß § 15e
Abs. 5 TPG von den Einrichtungen auszufüllen. Die Aufklärung
und die wirksame Einwilligung muss die Vorgaben des § 15e Abs. 6
TPG erfüllen. Sind die Voraussetzungen des § 15e Abs. 6 TPG
zum Zeitpunkt der Datenübermittlung erfüllt, ist im Datenfeld
ein "ja" anzukreuzen.