Es kann sich sowohl um interne als auch externe Informationsveranstaltungen handeln. Die Teilnehmer sind in einer Unterschriftenliste dokumentiert.

Der Anteil bezieht sich jeweils auf die Gesamtzahl der zu dokumentierenden Mitarbeiter der jeweiligen Berufsgruppe.

Die Mitarbeiter werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit). Es sind diejenigen Mitarbeiter einzubeziehen, die ganzjährig in der Einrichtung tätig waren (z.B. auch Mitarbeiter beauftragter Dienstleister und Beamte). Auszuschließen sind Mitarbeiter, bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von mehr als sechs Wochen im Erfassungsjahr durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u. Ä. vorlag.

Die Mitarbeiter sind nur einmal mit ihrer jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen.

Bei „Ärzten“, „Pflegepersonal“, „Mitarbeitern des medizinisch-technischen Dienstes“ und „Medizinischen Fachangestellten“  werden ausschließlich in der Patientenversorgung tätige Mitarbeiter erfasst.

Sämtliche Mitarbeiter, die in der Sterilgut-Versorgungsabteilung tätig sind, sind in der Gruppe der „Mitarbeiter Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)“ zu erfassen.

Mitarbeiter, die Sterilgut aufarbeiten, aber nicht in der Sterilgut-Versorgungsabteilung tätig sind, werden in den Berufsgruppen „Pflegepersonal“, „Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes“ oder „Medizinische Fachangestellte“ gezählt.

Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes werden dem "Medizinisch-Technischen Dienst" u.a. zugeordnet: Apothekenpersonal, Chemiker, Diätassistenten, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Logopäden, Masseure, Medizinisch-technische Assistenten, Orthoptisten, Psychologen, Schreibkräfte im ärztlichen und medizinisch-technischen Bereich und seit 1996 Sozialarbeiter.

In Anlehnung an die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser umfasst das „Pflegepersonal“ Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegeassistenten und (Kranken-)Pflegehelfer, Altenpfleger und Operationstechnische Assistenten. Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege und -behandlungseinrichtungen sowie Dialysestationen. „Medizinische Fachangestellte“ werden in einer separaten Berufsgruppe erfasst.

In Krankenhäusern bezieht sich der Anteil auf alle Mitarbeiter, unabhängig davon, ob sie zurzeit im Ambulanzbereich tätig sind oder nicht.

Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung müssen sein:

Für alle Berufsgruppen:
- Allgemeine Hygiene
- Händedesinfektion
- Hygiene bei multiresistenten Erregern

Für die Berufsgruppen „Reinigungskräfte“ und „Mitarbeiter der Küche“ außerdem:
- Flächendesinfektion

Für die Berufsgruppe „Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)“ außerdem:
- Aufbereitung von Sterilgut

Für Küchenmitarbeiter gilt die Belehrung nach § 43 des IfSG als Informationsveranstaltung / E-Learning-Programm zur Thematik "Hygiene und Infektionsprävention“.