Es kann sich sowohl um interne als auch externe Informationsveranstaltungen/Fortbildungen handeln.
Die Teilnahme der Mitarbeiter  ist in einer Liste dokumentiert.

Die Mitarbeiter werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit).

Es sind diejenigen Ärzte einzubeziehen, die in der Patientenversorgung ganzjährig tätig waren (z.B. auch Mitarbeiter beauftragter Dienstleister und Beamte). Auszuschließen sind Ärzte, bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von mehr als sechs Wochen im Erfassungsjahr durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u. Ä. vorlag.

In Krankenhäusern bezieht sich der Anteil auf alle ärztlichen Mitarbeiter, unabhängig davon, ob sie zurzeit im Ambulanzbereich tätig sind oder nicht.

Mindestinhalte einer Informationsveranstaltung müssen sein: