Es kann sich sowohl um interne als auch externe
Informationsveranstaltungen handeln. Die Teilnehmer sind in einer
Unterschriftenliste dokumentiert.
Der Anteil bezieht sich jeweils auf die Gesamtzahl der zu dokumentierenden Mitarbeiter der jeweiligen Berufsgruppe.
Die Mitarbeiter werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer
Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit). Es sind diejenigen
Mitarbeiter einzubeziehen, die ganzjährig in der Einrichtung
tätig waren (z.B. auch Mitarbeiter beauftragter Dienstleister und
Beamte). Auszuschließen sind Mitarbeiter, bei denen eine
Tätigkeitsunterbrechung von mehr als sechs Wochen im
Erfassungsjahr durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.
Ä. vorlag.
Die Mitarbeiter sind nur einmal mit ihrer jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen.
Bei „Ärzten“, „Pflegepersonal“,
„Mitarbeitern des medizinisch-technischen Dienstes“ und
„Medizinischen Fachangestellten“ werden
ausschließlich in der Patientenversorgung tätige Mitarbeiter
erfasst.
Sämtliche Mitarbeiter, die in der Sterilgut-Versorgungsabteilung
tätig sind, sind in der Gruppe der „Mitarbeiter
Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)“ zu erfassen.
Mitarbeiter, die Sterilgut aufarbeiten, aber nicht in der
Sterilgut-Versorgungsabteilung tätig sind, werden in den
Berufsgruppen „Pflegepersonal“, „Mitarbeiter des
medizinisch-technischen Dienstes“ oder „Medizinische
Fachangestellte“ gezählt.
Nach
der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes werden dem
"Medizinisch-Technischen Dienst" u.a. zugeordnet: Apothekenpersonal,
Chemiker, Diätassistenten, Krankengymnasten, Physiotherapeuten,
Logopäden, Masseure, Medizinisch-technische Assistenten,
Orthoptisten, Psychologen, Schreibkräfte im ärztlichen und
medizinisch-technischen Bereich und seit 1996 Sozialarbeiter.
In Anlehnung an die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser
umfasst das „Pflegepersonal“ Gesundheits- und Krankenpfleger,
Pflegeassistenten und (Kranken-)Pflegehelfer, Altenpfleger und
Operationstechnische Assistenten. Dazu gehören auch Pflegekräfte in
Intensivpflege und -behandlungseinrichtungen sowie Dialysestationen.
„Medizinische Fachangestellte“ werden in einer separaten Berufsgruppe
erfasst.
In Krankenhäusern bezieht sich der Anteil auf alle Mitarbeiter,
unabhängig davon, ob sie zurzeit im Ambulanzbereich tätig
sind oder nicht.
Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung müssen sein:
Für alle Berufsgruppen:
- Allgemeine Hygiene
- Händedesinfektion
- Hygiene bei multiresistenten Erregern
Für die Berufsgruppen „Reinigungskräfte“ und „Mitarbeiter der Küche“ außerdem:
- Flächendesinfektion
Für die Berufsgruppe „Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)“ außerdem:
- Aufbereitung von Sterilgut
Für Küchenmitarbeiter gilt die Belehrung nach § 43 des
IfSG als Informationsveranstaltung / E-Learning-Programm zur
Thematik "Hygiene
und Infektionsprävention“.