Es kann sich sowohl um interne als auch
externe
Informationsveranstaltungen/Fortbildungen handeln.
Die Teilnahme der Mitarbeiter ist in einer Liste dokumentiert.
Die Mitarbeiter werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit).
Es sind diejenigen Ärzte einzubeziehen, die in der
Patientenversorgung ganzjährig tätig waren (z.B. auch
Mitarbeiter beauftragter Dienstleister und Beamte).
Auszuschließen sind Ärzte, bei denen eine
Tätigkeitsunterbrechung von mehr als sechs Wochen im
Erfassungsjahr durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.
Ä. vorlag.
In
Krankenhäusern bezieht sich der Anteil auf alle
ärztlichen
Mitarbeiter unabhängig davon, ob sie zurzeit im Ambulanzbereich tätig sind oder nicht.
Mindestinhalte einer
Informationsveranstaltung müssen sein:
- lokales Erregerspektrum und Resistenzlage
- Antibiotikaprophylaxe
- Indikation für mikrobiologische Untersuchungen
- Antibiotika-Initialtherapie