Bestimmung der Anzahl der spontanen Atemzüge pro
Minute. Der Patient wird also nicht maschinell beatmet.
Die Untersuchung soll
möglichst
zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am
Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf
bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen
Tagen erhoben werden.