Änderungen in den Ausfüllhinweisen im Vergleich zur Vorgängerversion
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Datensatz | Zeile | Bezeichnung | Neuer Text | Alter Text |
HTXFU
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10 |
Datum der Follow-up-Erhebung
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Es gelten folgende Zeitfenster für die Follow-up Untersuchungen ab OP-Datum:
1 Jahr / 2 Jahre / 3 Jahre minus 1 Monat als "harte" Grenze (d.h. bei Unterschreitung wird der Datensatz abgelehnt) und 1 Jahr / 2 Jahre / 3 Jahre plus 2 Monaten als "weiche" Grenze (d.h. bei Überschreitung erfolgt eine Warnung, der Datensatz wird jedoch angenommen). Ab mehr als plus 11 Monaten wird die Nachsorge in der Auswertung dem nächsten Follow-up-Jahr zugeordnet (bzw. gilt als 3 Jahres Follow-up). Diese Follow-up-Erhebungsfenster gelten nicht, wenn der Patient im Verlauf des betreffenden Follow-up-Jahres verstorben ist. In diesem Fall kann der Dokumentationsbogen immer abgeschlossen werden. |
Bitte geben Sie das Datum an, an dem die
Follow-up-Untersuchung stattgefunden hat. Wenn die notwendigen
Followup-Informationen telefonisch oder schriftlich erhoben wurden,
geben Sie bitte das Datum an, an dem die übermittelten Laborwerte
erhoben wurden.
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HTXM
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25 |
Wurde während des stationären Aufenthaltes eine isolierte Herztransplantation durchgeführt?
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Hier bitte „ja“ angeben, wenn während
des aktuellen stationären Aufenthaltes mindestens eine
Herztransplantation am Patienten durchgeführt wurde. Bei einer Herz-Lungentransplantation ist „nein“ anzugeben.
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Hier bitte „ja“ angeben, wenn während
des aktuellen stationären Aufenthaltes mindestens eine
Herztransplantation am Patienten durchgeführt wurde.
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HTXM
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44 |
Art des Unterstützungssystems
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Bei Implantation eines RVAD bei präoperativ
bestehender LVAD bitte RVAD angeben.
BiVAD ist nur anzugeben, wenn RVAD und LVAD während des gleichen Eingriffs implantiert wurden und bereits bei Indikationsstellung geplant war, ein BiVAD zu implantieren. BiVAD bzw. RVAD ist nur zu kodieren, wenn kein temporäres RVAD (VA-ECMO, Centrimag, ECLS o.ä.) zum Einsatz kommt. |
Bei Implantation eines RVAD bei präoperativ
bestehender LVAD bitte RVAD angeben.
BiVAD ist nur anzugeben, wenn RVAD und LVAD während des gleichen Eingriffs implantiert wurden und bereits bei Indikationsstellung geplant war ein BiVAD zu implantieren. |
HTXM
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46 |
Sepsis
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Definition: Sepsis ist eine lebensbedrohliche
Organdysfunktion, die durch eine fehlregulierte Wirtsantwort auf eine
Infektion verursacht wird. Bitte beachten Sie auch die
ausführliche SEPSIS-3-Definition (siehe auch Weis S, Pletz MW,
Bauer M: Sepsis – neue Definition, neue Kontroversen. Epid Bull
2017;37:415 – 419. DOI 10.17886/EpiBull-2017-049 und Singer M,
Deutschman CS, Seymour CW, et al. The Third International Consensus
Definitions for Sepsis and Septic Shock (Sepsis-3). JAMA.
2016;315(8):801–810. doi:10.1001/jama.2016.0287)
Es ist “ja” zu dokumentieren, wenn postoperativ eine Sepsis vorlag. Dies ist unabhängig vom Zeitpunkt des Auftretens der Sepsis. D.h. auch wenn die Sepsis bereits prä- oder intraoperativ vorlag, ist dieses Datenfeld mit “ja” zu dokumentieren. |
Definition nach Intermacs: Evidence of systemic
involvement by infection, manifested by positive blood cultures and/or
hypotension.
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HTXM
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90 |
kalte Ischämiezeit
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Die "kalte Ischämiezeit" ist definiert
als Zeitspanne zwischen der Perfusion des Spenderorgans mit einer
hypothermen Lösung nach intraoperativer Trennung von der
Blutzufuhr und dem Stopp der Organkühlung bei der Implantation.
Nur bei Verwendung eines ex-vivo-Perfusionssystems (OCS) ist die Angabe
einer kalten Ischämiezeit von weniger als 30 Minuten möglich.
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Die "kalte Ischämiezeit" ist definiert
als Zeitspanne zwischen der Perfusion des Spenderorgans mit einer
hypothermen Lösung nach intraoperativer Trennung von der
Blutzufuhr und dem Stopp der Organkühlung bei der Implantation.
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HTXM
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100 |
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung personenbezogener QS-Daten (einschließlich ET-Nummer) an die Bundesauswertungsstelle vor?
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Zur Nutzung im Rahmen der externen QS.
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Diese Einwilligung ist die Grundlage für die
Nutzung personenbezogener Daten bei nicht gesetzlich versicherten
Patientinnen und Patienten im Rahmen der externen QS. Bei Follow-up
für Transplantationen in den Jahren 2017 bis 2019 wird die
ET-Nummer nicht zur Nutzung für QS-Zwecke übermittelt;
für Transplantationen, die in den Jahren 2017 bis 2019
durchgeführt worden sind, entfällt somit dieses Datenfeld.
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LLS
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12 |
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung personenbezogener QS-Daten (einschließlich ET-Nummer) an die Bundesauswertungsstelle vor?
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Zur Nutzung im Rahmen der externen QS.
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Diese Einwilligung ist die Grundlage für die
Nutzung personenbezogener Daten bei nicht gesetzlich versicherten
Patientinnen und Patienten im Rahmen der externen QS. Bei Follow-up
für Transplantationen in den Jahren 2017 bis 2019 wird die
ET-Nummer nicht zur Nutzung für QS-Zwecke übermittelt;
für Transplantationen, die in den Jahren 2017 bis 2019
durchgeführt worden sind, entfällt somit dieses Datenfeld.
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LLSFU
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10 |
Datum der Follow-up-Erhebung
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Es gelten folgende Zeitfenster für die Follow-up Untersuchungen ab OP-Datum:
1 Jahr / 2 Jahre / 3 Jahre minus 1 Monat als "harte" Grenze (d.h. bei Unterschreitung wird der Datensatz abgelehnt) und 1 Jahr / 2 Jahre / 3 Jahre plus 2 Monaten als "weiche" Grenze (d.h. bei Überschreitung erfolgt eine Warnung, der Datensatz wird jedoch angenommen). Ab mehr als plus 11 Monaten wird die Nachsorge in der Auswertung dem nächsten Follow-up-Jahr zugeordnet (bzw. gilt als 3 Jahres Follow-up). Diese Follow-up-Erhebungsfenster gelten nicht, wenn der Patient im Verlauf des betreffenden Follow-up-Jahres verstorben ist. In diesem Fall kann der Dokumentationsbogen immer abgeschlossen werden. |
Bitte geben Sie das Datum an, an dem die
Follow-up-Untersuchung stattgefunden hat. Wenn die notwendigen
Followup-Informationen telefonisch oder schriftlich erhoben wurden,
geben Sie bitte das Datum an, an dem die übermittelten Laborwerte
erhoben wurden.
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LTX
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12 |
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung personenbezogener QS-Daten (einschließlich ET-Nummer) an die Bundesauswertungsstelle vor?
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Zur Nutzung im Rahmen der externen QS.
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Diese Einwilligung ist die Grundlage für die
Nutzung personenbezogener Daten bei nicht gesetzlich versicherten
Patientinnen und Patienten im Rahmen der externen QS. Bei Follow-up
für Transplantationen in den Jahren 2017 bis 2019 wird die
ET-Nummer nicht zur Nutzung für QS-Zwecke übermittelt;
für Transplantationen, die in den Jahren 2017 bis 2019
durchgeführt worden sind, entfällt somit dieses Datenfeld.
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LTXFU
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10 |
Datum der Follow-up-Erhebung
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Es gelten folgende Zeitfenster für die Follow-up Untersuchungen ab OP-Datum:
1 Jahr / 2 Jahre / 3 Jahre minus 1 Monat als "harte" Grenze (d.h. bei Unterschreitung wird der Datensatz abgelehnt) und 1 Jahr / 2 Jahre / 3 Jahre plus 2 Monaten als "weiche" Grenze (d.h. bei Überschreitung erfolgt eine Warnung, der Datensatz wird jedoch angenommen). Ab mehr als plus 11 Monaten wird die Nachsorge in der Auswertung dem nächsten Follow-up-Jahr zugeordnet (bzw. gilt als 3 Jahres Follow-up). Diese Follow-up-Erhebungsfenster gelten nicht, wenn der Patient im Verlauf des betreffenden Follow-up-Jahres verstorben ist. In diesem Fall kann der Dokumentationsbogen immer abgeschlossen werden. |
Bitte geben Sie das Datum an, an dem die
Follow-up-Untersuchung stattgefunden hat. Wenn die notwendigen
Followup-Informationen telefonisch oder schriftlich erhoben wurden,
geben Sie bitte das Datum an, an dem die übermittelten Laborwerte
erhoben wurden.
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LUTX
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12 |
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung personenbezogener QS-Daten (einschließlich ET-Nummer) an die Bundesauswertungsstelle vor?
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Zur Nutzung im Rahmen der externen QS.
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Diese Einwilligung ist die Grundlage für die
Nutzung personenbezogener Daten bei nicht gesetzlich versicherten
Patientinnen und Patienten im Rahmen der externen QS. Bei Follow-up
für Transplantationen in den Jahren 2017 bis 2019 wird die
ET-Nummer nicht zur Nutzung für QS-Zwecke übermittelt;
für Transplantationen, die in den Jahren 2017 bis 2019
durchgeführt worden sind, entfällt somit dieses Datenfeld.
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LUTXFU
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10 |
Datum der Follow-up-Erhebung
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Es gelten folgende Zeitfenster für die Follow-up Untersuchungen ab OP-Datum:
1 Jahr / 2 Jahre / 3 Jahre minus 1 Monat als "harte" Grenze (d.h. bei Unterschreitung wird der Datensatz abgelehnt) und 1 Jahr / 2 Jahre / 3 Jahre plus 2 Monaten als "weiche" Grenze (d.h. bei Überschreitung erfolgt eine Warnung, der Datensatz wird jedoch angenommen). Ab mehr als plus 11 Monaten wird die Nachsorge in der Auswertung dem nächsten Follow-up-Jahr zugeordnet (bzw. gilt als 3 Jahres Follow-up). Diese Follow-up-Erhebungsfenster gelten nicht, wenn der Patient im Verlauf des betreffenden Follow-up-Jahres verstorben ist. In diesem Fall kann der Dokumentationsbogen immer abgeschlossen werden. |
Bitte geben Sie das Datum an, an dem die
Follow-up-Untersuchung stattgefunden hat. Wenn die notwendigen
Followup-Informationen telefonisch oder schriftlich erhoben wurden,
geben Sie bitte das Datum an, an dem die übermittelten Laborwerte
erhoben wurden.
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NLS
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12 |
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung personenbezogener QS-Daten (einschließlich ET-Nummer) an die Bundesauswertungsstelle vor?
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Zur Nutzung im Rahmen der externen QS.
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Diese Einwilligung ist die Grundlage für die
Nutzung personenbezogener Daten bei nicht gesetzlich versicherten
Patientinnen und Patienten im Rahmen der externen QS. Bei Follow-up
für Transplantationen in den Jahren 2017 bis 2019 wird die
ET-Nummer nicht zur Nutzung für QS-Zwecke übermittelt;
für Transplantationen, die in den Jahren 2017 bis 2019
durchgeführt worden sind, entfällt somit dieses Datenfeld.
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NLS
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27 |
Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U.
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Hierbei ist der letzte Wert des Albumin-Kreatinin-Verhältnisses i.U. (Spontanurin) anzugeben. Wenn die Angabe Albumin i. U. >=30 mg/l
gemacht wurde bzw. das Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U.
unbekannt ist, bleibt dieses Feld leer.
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Wenn die Angabe Albumin i. U. >=30 mg/l
gemacht wurde bzw. das Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U.
unbekannt ist, bleibt dieses Feld leer.
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NLS
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28 |
Albumin i. U. >= 30mg/l
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Diese Angabe bezieht sich auf den letzten postoperativ
erhobenen Albumin i. U.-Wert (Spontanurin) vor Entlassung. Wenn das
Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U. in mg/g dokumentiert wurde,
bleibt dieses Feld leer.
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Diese Angabe bezieht sich auf den letzten postoperativ
erhobenen Albumin i. U.-Wert vor Entlassung. Wenn das
Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U. in mg/g dokumentiert wurde,
bleibt dieses Feld leer.
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NLS
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29 |
Albumin i. U.
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Hierbei ist der letzte postoperative Albumin i. U. - Wert (Spontanurin) vor Entlassung anzugeben.
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Hierbei ist der letzte postoperative Albumin i. U. - Wert
vor Entlassung anzugeben.
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NLSFU
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10 |
Datum der Follow-up-Erhebung
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Es gelten folgende Zeitfenster für die Follow-up Untersuchungen ab OP-Datum:
1 Jahr / 2 Jahre / 3 Jahre minus 1 Monat als "harte" Grenze (d.h. bei Unterschreitung wird der Datensatz abgelehnt) und 1 Jahr / 2 Jahre / 3 Jahre plus 2 Monaten als "weiche" Grenze (d.h. bei Überschreitung erfolgt eine Warnung, der Datensatz wird jedoch angenommen). Ab mehr als plus 11 Monaten wird die Nachsorge in der Auswertung dem nächsten Follow-up-Jahr zugeordnet (bzw. gilt als 3 Jahres Follow-up). Diese Follow-up-Erhebungsfenster gelten nicht, wenn der Patient im Verlauf des betreffenden Follow-up-Jahres verstorben ist. In diesem Fall kann der Dokumentationsbogen immer abgeschlossen werden. |
Bitte geben Sie das Datum an, an dem die
Follow-up-Untersuchung stattgefunden hat. Wenn die notwendigen
Followup-Informationen telefonisch oder schriftlich erhoben wurden,
geben Sie bitte das Datum an, an dem die übermittelten Laborwerte
erhoben wurden.
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NLSFU
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17 |
Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U.
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Hierbei ist der letzte Wert des Albumin-Kreatinin-Verhältnisses i.U. (Spontanurin) anzugeben.
Wenn die Angabe Albumin i. U. >=30 mg/l gemacht wurde bzw. das Albumin-Kreatinin-Verhältnis i.U. unbekannt ist, bleibt dieses Feld leer. |
Hierbei ist der letzte Wert des Albumin-Kreatinin-Verhältnisses i.U. anzugeben.
Wenn die Angabe Albumin i. U. >=30 mg/l gemacht wurde bzw. das Albumin-Kreatinin-Verhältnis i.U. unbekannt ist , bleibt dieses Feld leer. |
NLSFU
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18 |
Albumin i. U. >= 30mg/l
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Diese Angabe bezieht sich auf den letzten postoperativ
erhobenen Albumin i. U. - Wert (Spontanurin) vor Entlassung. Wenn das
Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U. in mg/g dokumentiert wurde,
bleibt dieses Feld leer.
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Diese Angabe bezieht sich auf den letzten postoperativ
erhobenen Albumin i. U. - Wert vor Entlassung. Wenn das
Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U. in mg/g dokumentiert wurde,
bleibt dieses Feld leer.
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NLSFU
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19 |
Albumin i. U.
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Hierbei ist der letzte Albumin i. U. - Wert (Spontanurin) anzugeben.
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Hierbei ist der letzte Albumin i. U. - Wert anzugeben.
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PNTX
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6 |
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung personenbezogener QS-Daten (einschließlich ET-Nummer) an die Bundesauswertungsstelle vor?
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Zur Nutzung im Rahmen der externen QS.
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Diese Einwilligung ist die Grundlage für die
Nutzung personenbezogener Daten bei nicht gesetzlich versicherten
Patientinnen und Patienten im Rahmen der externen QS. Bei Follow-up
für Transplantationen in den Jahren 2017 bis 2019 wird die
ET-Nummer nicht zur Nutzung für QS-Zwecke übermittelt;
für Transplantationen, die in den Jahren 2017 bis 2019
durchgeführt worden sind, entfällt somit dieses Datenfeld.
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PNTXFU
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6 |
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung personenbezogener QS-Daten (einschließlich ET-Nummer) an die Bundesauswertungsstelle vor?
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Diese Einwilligung ist die Grundlage für die
Nutzung personenbezogener Daten bei nicht gesetzlich versicherten
Patientinnen und Patienten im Rahmen der externen QS. Bei Follow-up
für Transplantationen in den Jahren 2017 bis 2019 wird die
ET-Nummer nicht zur Nutzung für QS-Zwecke übermittelt; für Transplantationen, die in den Jahren 2017 bis 2019 durchgeführt worden sind, entfällt somit dieses Datenfeld. |
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