Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder
Nebendiagnosen) bzw. die Quartalsdiagnosen angegeben werden, die in
inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Verfahren der
Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) bzw.
Behandlungstag (ambulant) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2021
gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2020
gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am
31.12.2020 aufgenommen worden ist.