Funktionsfähigkeit des Transplantats zum Zeitpunkt der Entlassung.
Bei einer Doppelnierentransplantation ist nur dann „nein“
anzugeben, wenn es bei beiden Nierentransplantaten zu keiner
Funktionsfähigkeit des Transplantats zum Zeitpunkt der Entlassung
kommt.
Wenn ein Transplantatverlust bzw. -versagen erfolgte, ist trotzdem eine
Follow-up-Erhebung notwendig. Diese bezieht sich jedoch nur auf den
Überlebensstatus.