Der Befund muss nicht am Entlassungstag selbst erhoben
werden, sondern kann im postoperativen Verlauf bis zur Entlassung
dokumentiert werden. Die Dokumentation soll die letzte Beurteilung des
funktionellen Ergebnisses vor Entlassung abbilden. Sternalcerclagen
sind hier nicht zu dokumentieren; bitte bei ausschließlicher
Verwendung von Sternalcerclagen „kein prothetisches Material am
Herzen verwendet“ dokumentieren.